210386-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Maßnahmen zur Realisierung und Finanzierung einer öffentlichen Toilette mit bedarfsgerechten Öffnungszeiten am Frankenbad
Kerndaten
- Nummer
- 210386-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 27.04.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 210386-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 52 Sport- und Bäderamt Dezernat: Dez. IV Maßnahmen zur Realisierung und Finanzierung einer öffentlichen Toilette mit bedarfsgerechten Öffnungszeiten am Frankenbad Beratungsfolge Rat 24.06.2021 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Bonn 18.05.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zum o.g. Antrag nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Das Frankenbad ist in der Regel von Anfang September bis Ende Mai werktäglich von 6.30 Uhr bis 21 Uhr sowie samstags von 7 bis 17 Uhr und sonntags von 8 bis 16 Uhr für den Vereins-, bzw. den öffentlichen Badebetrieb geöffnet. In dieser Zeit sind auch die Toiletten im Foyer öffentlich nutzbar, da das Personal des Sport- und Bäderamtes vor Ort ist. In den Sommermonaten - in der Regel von Ende Mai bis Ende August - ist das Personal des Frankenbades im Römerbad im Einsatz und das Frankenbad bleibt geschlossen. In dieser Zeit sind auch die Toiletten im Foyer des Frankenbades nicht nutzbar. Die Öffnung des Foyers, um die Erreichbarkeit der dortigen Toiletten auch außerhalb des Badebetriebes sicherzustellen, sieht die Verwaltung aus Sicherheitsgründen kritisch. Bei einer Öffnung außerhalb der Öffnungszeiten des Schwimmbades wäre das gesamte Bad begehbar. Es bedarf deshalb einer intensiven Kontrolle, um dieses zu verhindern. Für eine Kontrolle reicht die Beauftragung einer einzelnen Person aus Sicht der Verwaltung nicht aus. Hier müsste mindestens eine Doppelbesetzung erfolgen, um auch die Reinigung der Toilette während der Öffnungszeiten sicherzustellen. Die Kosten hierfür wären noch zu kalkulieren. Die Dienstleistungen müssten am Markt ausgeschrieben werden. Ob der finanzielle Aufwand durch die zu erzielenden Einnahmen aus der Parkplatzbewirtschaftung gedeckt werden könnte, ist aus Sicht der Verwaltung fraglich. Eine privatrechtliche Bewirtschaftung des Parkplatzes wird aus Sicht der Verwaltung begrüßt. Die Verwaltung schlägt vor, zusammen mit den Stadtwerken Bonn ein Konzept zur Bewirtschaftung des Parkplatzes am Frankenbad, das eine Sondernutzung für Badegäste beinhaltet, zu erarbeiten und der Bezirksvertretung Bonn und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen. Sollte der Parkplatz in die Parkgebührenordnung der Bundesstadt BonnSeite 1 von 2 Seite 2 einbezogen und Parkscheinautomaten aufgestellt werden, wie bei den umliegenden öffentlichen Verkehrsflächen, würden die Einnahmen nicht dem Haushalt des Sport- und Bäderamtes zugeordnet werden können. Außerdem könnten die öffentlich-rechtlich zu entrichtenden Parkgebühren nicht mit den Eintrittspreisen für das Schwimmbad verrechnet werden. Deshalb wäre eine privatrechtliche Lösung zu bevorzugen. Eine Sonderöffnung der Toiletten im Frankenbad kann dadurch allerdings nicht gegenfinanziert werden. Die Verwaltung schlägt als Alternative vor, den Standort Vorplatz Frankenbadplatz in die Liste der öffentlichen Standorte für mobile Toilettenanlagen aufzunehmen oder bei der Sanierung des Frankenbades zu prüfen, ob es denkmalschutzrechtlich vertretbar wäre, einen gesonderten Zugang zu den öffentlichen Toiletten im Gebäude herzurichten. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:24 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de