210377 · Antrag
Leichte Sprache
Kerndaten
- Nummer
- 210377
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 23.03.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Antrag öffentlich 210377 Antragsteller/in: CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dr. Ursula Sautter 23.03.2021 Leichte Sprache Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 14.04.2021 Entscheidung Inhalt des Antrags Die Verwaltung möge das Bürgerportal www.bonn-macht-mit.de sowie die Unterseiten „Dialog.Beteiligung“ auf www.bonn.de (https://www.bonn.de/service-bieten/dialog-beteiligung/index.php) mit umfassenden Informationen in Leichter Sprache versehen. Begründung Portale wie www.bonn-macht-mit.de, die die aktive Mitwirkung von Bürgerinnen und Bürgern an der Gestaltung der politischen Entscheidungsprozesse befördern sollen, werden ihrer Bestimmung nur gerecht, wenn zumindest die Inhalte, die nicht nutzergeneriert sind (d.h. aus der Autorenschaft der Portalanbieter stammen), möglichst problemlos zugänglich sind. Das gilt auch für städtische Webseiten, die entsprechende Auskunft anbieten, wie die Unterseiten „Dialog.Beteiligung“ (https://www.bonn.de/service-bieten/dialog- beteiligung/index.php) Dazu gehört auch eine sprachliche Aufbereitung in Leichter Sprache. Diese bietet zahlreichen Personengruppen entscheidende neue Möglichkeiten gleichberechtigt am öffentlichen und politischen Leben zu partizipieren. Dazu gehören Menschen mit Lernschwierigkeiten, mit eingeschränkten Deutschkenntnissen oder Deutsch als Fremd- und Zweitsprache, ältere Menschen und Jugendliche; auch manch gehörlose Menschen berichten von den großen Vorteilen, die Leichte Sprache für sie hat. Deutschland hat sich mit der Unterzeichnung der UN- Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) dazu verpflichtet, die Rechte von Menschen mit Behinderungen umzusetzen und den erforderlichenSeite 1 von 2 Seite 2 gesellschaftlichen Wandel herbei zu führen. Dieses Mandat, von dem – wie oben in Bezug auf Leichte Sprache geschildert – andere Personengruppen ebenso profitieren, gilt auch auf kommunaler Ebene als Steuerungsaufgabe, denn nur so kann sich eine inklusive Stadtgesellschaft entwickeln. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de