← Vorlagen

210377 · Antrag

Leichte Sprache

Nummer
210377
Art
Antrag
Veröffentlicht
23.03.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 23.03.2021
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 14.04.2021

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 14.04.2021 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 59,5 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 210377-02 AA Leichte Sprache Antrag zur Vorlage 210377
  2. 210377-01 ST Leichte Sprache

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.022 Zeichen)
Antrag
öffentlich
210377
Antragsteller/in:
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Ursula Sautter
23.03.2021
Leichte Sprache
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
14.04.2021 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Die Verwaltung möge das Bürgerportal www.bonn-macht-mit.de sowie
die Unterseiten „Dialog.Beteiligung“ auf www.bonn.de
(https://www.bonn.de/service-bieten/dialog-beteiligung/index.php) mit
umfassenden Informationen in Leichter Sprache versehen.
Begründung
Portale wie www.bonn-macht-mit.de, die die aktive Mitwirkung von
Bürgerinnen und Bürgern an der Gestaltung der politischen
Entscheidungsprozesse befördern sollen, werden ihrer Bestimmung nur
gerecht, wenn zumindest die Inhalte, die nicht nutzergeneriert sind (d.h.
aus der Autorenschaft der Portalanbieter stammen), möglichst
problemlos zugänglich sind. Das gilt auch für städtische Webseiten, die
entsprechende Auskunft anbieten, wie die Unterseiten
„Dialog.Beteiligung“ (https://www.bonn.de/service-bieten/dialog-
beteiligung/index.php)
Dazu gehört auch eine sprachliche Aufbereitung in Leichter Sprache.
Diese bietet zahlreichen Personengruppen entscheidende neue
Möglichkeiten gleichberechtigt am öffentlichen und politischen Leben zu
partizipieren. Dazu gehören Menschen mit Lernschwierigkeiten, mit
eingeschränkten Deutschkenntnissen oder Deutsch als Fremd- und
Zweitsprache, ältere Menschen und Jugendliche; auch manch gehörlose
Menschen berichten von den großen Vorteilen, die Leichte Sprache für
sie hat.
Deutschland hat sich mit der Unterzeichnung der UN-
Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) dazu verpflichtet, die Rechte
von Menschen mit Behinderungen umzusetzen und den erforderlichenSeite 1 von 2

Seite 2
gesellschaftlichen Wandel herbei zu führen. Dieses Mandat, von dem –
wie oben in Bezug auf Leichte Sprache geschildert – andere
Personengruppen ebenso profitieren, gilt auch auf kommunaler Ebene
als Steuerungsaufgabe, denn nur so kann sich eine inklusive
Stadtgesellschaft entwickeln.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 17:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de