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210374-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Melbbad: Zügige Planung und Neubau

Nummer
210374-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
01.04.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 13.04.2021 Kenntnisnahme
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  1. 210374 Melbbad: Zügige Planung und Neubau

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
210374-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt
Dezernat:
Dez. IV
Melbbad: Zügige Planung und Neubau
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 13.04.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu 1.
Hat die Verwaltung bereits eine Vorentwurfsplanung für einen Neubau
vorliegen?
Die Verwaltung hat aktuell noch keine Vorentwurfsplanung für einen Neubau
vorliegen. Nach Vorlage des TÜV-Gutachtens ist nun klar, dass nicht allein der
Ersatz des Umkleide-, Sanitär- und Personalgebäudes im Melbbad erforderlich
ist, um das Schwimmbad wieder betriebsbereit zu machen. Alle vorhandenen
Hochbauten sind nicht mehr nutzbar und müssen ersetzt werden.
Zu 2.
Ist der Verwaltung die Vorentwurfsplanung für einen Ersatzneubau auf der
sogenannten Rollschuhfläche bekannt, die Ende 2017 erstellt worden sein soll?
(Der GA berichtete hierüber.)
Ja, die Verwaltung hatte 2017 eine Vorentwurfsplanung für einen Neubau, der
das bisherige Umkleide-, Sanitär- und Personalgebäude im Melbbad
(Terrassenbau) ersetzen könnte und am Standort des derzeitigen
Kassenhäuschens vorgesehen war, in Auftrag gegeben.
Zu 3.
Besteht bei sofortiger Wiederaufnahme der Planung und unter Einbeziehung
eines Generalunternehmers, der das Gebäude schlüsselfertig erstellt die
Möglichkeit, eine Wiederaufnahme des Badebetriebs zur Freibadsaison 2022
zu realisieren?
Nein, nach Vorlage des TÜV-Gutachtens, das neben dem Terrassengebäude
auch den Zustand des Kioskgebäudes und des Technikgebäudes bewertet,
reicht der Ersatz des Terrassengebäudes nicht aus, um das Melbbad wieder
öffnen zu können. Duch die bauliche Situation aller Hochbauten im Melbbad ist
eine grundsätzliche Neuplanung bzw. Neubebauung erforderlich. Hierfür liegen
noch keine Vorentwurfsplanungen und damit auch keine Kostenschätzungen
vor. Diese wird die Verwaltung in Auftrag geben. Allein bei der Beauftragung
einer Vorentwurfsplanung sind allerdings zeitintensive Vergabeschritte zu
beachten.
Zu 4.
Sieht sich die Verwaltung imstande, bis zur Sportausschusssitzung amSeite 1 von 2

Seite 2
22.04.2021 die Vorentwurfsplanung soweit aufzuarbeiten, dass dort darüber
beraten werden kann, ob diese Planung geeignet wäre, den notwendigen Platz-
und Raumbedarf im Melbbad zu leisten?
Nein, das ist aufgrund der durch das Gutachten neu gewonnenen Erkenntnisse
zur kompletten Gebäudesubstanz in der kurzen Zeitspanne zwischen Vorlage
des Gutachtens und Ausschusssitzung nicht möglich.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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