210374-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Melbbad: Zügige Planung und Neubau
Kerndaten
- Nummer
- 210374-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 01.04.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 210374-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 52 Sport- und Bäderamt Dezernat: Dez. IV Melbbad: Zügige Planung und Neubau Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 13.04.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu 1. Hat die Verwaltung bereits eine Vorentwurfsplanung für einen Neubau vorliegen? Die Verwaltung hat aktuell noch keine Vorentwurfsplanung für einen Neubau vorliegen. Nach Vorlage des TÜV-Gutachtens ist nun klar, dass nicht allein der Ersatz des Umkleide-, Sanitär- und Personalgebäudes im Melbbad erforderlich ist, um das Schwimmbad wieder betriebsbereit zu machen. Alle vorhandenen Hochbauten sind nicht mehr nutzbar und müssen ersetzt werden. Zu 2. Ist der Verwaltung die Vorentwurfsplanung für einen Ersatzneubau auf der sogenannten Rollschuhfläche bekannt, die Ende 2017 erstellt worden sein soll? (Der GA berichtete hierüber.) Ja, die Verwaltung hatte 2017 eine Vorentwurfsplanung für einen Neubau, der das bisherige Umkleide-, Sanitär- und Personalgebäude im Melbbad (Terrassenbau) ersetzen könnte und am Standort des derzeitigen Kassenhäuschens vorgesehen war, in Auftrag gegeben. Zu 3. Besteht bei sofortiger Wiederaufnahme der Planung und unter Einbeziehung eines Generalunternehmers, der das Gebäude schlüsselfertig erstellt die Möglichkeit, eine Wiederaufnahme des Badebetriebs zur Freibadsaison 2022 zu realisieren? Nein, nach Vorlage des TÜV-Gutachtens, das neben dem Terrassengebäude auch den Zustand des Kioskgebäudes und des Technikgebäudes bewertet, reicht der Ersatz des Terrassengebäudes nicht aus, um das Melbbad wieder öffnen zu können. Duch die bauliche Situation aller Hochbauten im Melbbad ist eine grundsätzliche Neuplanung bzw. Neubebauung erforderlich. Hierfür liegen noch keine Vorentwurfsplanungen und damit auch keine Kostenschätzungen vor. Diese wird die Verwaltung in Auftrag geben. Allein bei der Beauftragung einer Vorentwurfsplanung sind allerdings zeitintensive Vergabeschritte zu beachten. Zu 4. Sieht sich die Verwaltung imstande, bis zur Sportausschusssitzung amSeite 1 von 2 Seite 2 22.04.2021 die Vorentwurfsplanung soweit aufzuarbeiten, dass dort darüber beraten werden kann, ob diese Planung geeignet wäre, den notwendigen Platz- und Raumbedarf im Melbbad zu leisten? Nein, das ist aufgrund der durch das Gutachten neu gewonnenen Erkenntnisse zur kompletten Gebäudesubstanz in der kurzen Zeitspanne zwischen Vorlage des Gutachtens und Ausschusssitzung nicht möglich. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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