210370-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Informationen zum Stadtordnungsdienst
Kerndaten
- Nummer
- 210370-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 28.04.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 210370-01 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Informationen zum Stadtordnungsdienst Beratungsfolge Hauptausschuss 29.04.2021 Kenntnisnahme 1. Ist sichergestellt, dass jeder Anruf beim Stadtordnungsdienst entgegengenommen und bearbeitet wird? Die aktuelle Konzeption sieht vor, dass die Einsatzleitstelle des Ordnungsaußendienstes mit grundsätzlich zwei Mitarbeitenden besetzt ist. In den Frühschichten von montags bis freitags ist zudem eine dritte Person zur Bearbeitung von sonstigen Aufgaben vorgesehen. In der Zeit, in der diese keine sonstigen Tätigkeiten ausübt, unterstützt sie die Leitstelle. Auf Grund der nicht alleine pandemiebedingten Entwicklung der jüngsten Vergangenheit und des gestiegenen Anruf- und Einsatzaufkommens zeigt sich, dass diese Personalstärke nicht zu jeder Zeit ausreicht, alle Anrufe anzunehmen und zu bearbeiten. 2. Gibt es ein computergestütztes Einsatzerfassungs- und Auswertungsprogramm? Es gibt ein Einsatzleitstellenprogramm, über das die Einsätze durch die Mitarbeitenden der Disposition abgewickelt werden können. Zusätzlich verfügt die Leitstelle über ein Lageprogramm. Über dieses können Einsatzinformationen mit einer Schlagwortsuche abgefragt werden. Statistische Auswertefunktionen haben diese Programme nicht, so dass alle Zahlen einzeln manuell erfasst bzw. gesammelt werden müssen. Es ist angedacht, eine neuere Software anzuschaffen, die bessere statistische Auswertefunktionen anbietet. 3. Gibt es eine computergestützte Erfassung von eingehenden Telefonanrufen und eine Möglichkeit der computergestütztenSeite 1 von 5 Seite 2 Auswertung von Anrufanliegen? Derzeit nicht. Es werden aktuell erste Überlegungen angestellt, ein solches Programm zu beschaffen. 4. Gibt es computergestütztes Programm für den Einsatz des Personals? Derzeit gibt es weder ein Programm für die Dienstplanerstellung noch für die erweiterte Einsatzdisposition. Es gibt aber eine Beteiligung an einem verwaltungsinternen Projekt des Dienstleistungszentrum, um zu prüfen, ob sich ein Software-Tool finden lässt, das auch dem Stadtordnungsdienst eine elektronische Personaleinsatzplanung möglich macht. 5. Gibt es Stellen für den Innendienst beim städtischen Ordnungsdienst oder müssen „Innendiensttätigkeiten“ von den Vollzugskräften des Außendienstes erledigt werden? Und falls ja, welche Tätigkeiten? Derzeit nicht gesondert. Hierbei sind jedoch verschiedene Tätigkeiten zu unterscheiden. Das Ausfertigen von Anzeigen und Einsatzberichten gehört zur originären Einsatznachbereitung dazu. Diese Zeit ist von der Einsatzzeit „auf der Straße“ abzurechnen. Das ist in allen anderen vergleichbaren Organisationen ebenso der Fall; es fehlt daher an Stellen zur Qualitätssicherung und -kontrolle sowie zur Einsatzplanung und strategischen Steuerung. In der derzeitigen Struktur gibt es eine Führungsebene, bestehend aus der Sachgebietsleitung mit einer Stellvertretung. Die Vollzugskräfte bestehen aus den Außendienstmitarbeitenden bzw. den Leitstellendisponenten. 6. Gibt es eine standardisierte Ausbildung? Und falls ja, wie gestaltet sich diese Ausbildung? Ein Handbuch, ähnlich einer Dienstanweisung, befindet sich in der Ausarbeitung. Hier werden Standards nicht nur in der Ausbildung und Einarbeitung, sondern auch in der Einsatzbearbeitung sowie in der Einsatztaktik geregelt. Zudem ist angedacht, interkommunal gemeinsam einen speziellen Ausbildungs-Lehrgang für den Kommunalen Ordnungsdienst zu schaffen. 7. Gibt es verpflichtende Vorgaben (z.B. Dienstanweisung oder Verfügung) für die Fortbildung und die körperliche Fitness?Seite 2 von 5 Seite 3 Die Teilnahme am Dienstsport- und am Einsatzmehrzweckstock- Training ist nach derzeitiger Konzeption zur Erhöhung des Eigenschutzes und zum gegenseitigen Schutz im Einsatz für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Streifendienst für 12 Trainingstermine pro Jahr verpflichtend. Durch die Einschränkungen der Coronaschutzverordnung des Landes NRW ist der Dienstsport aus Infektionsschutzgründen derzeit ausgesetzt. 8. Gibt es Vorgaben bei den körperlichen Voraussetzungen bei der Einstellung? In Bezug auf die körperliche Leistungsfähigkeit gibt es definierte Mindestanforderungen. Grundsätzlich wird ein mehrstufiges Personalauswahlverfahren eingesetzt, zu dem auch ein Sporttest gehört. 9. Wie sind die Vollzugskräfte im Außendienst eingruppiert? Für die Stellen des Streifendienstes wurde eine Bewertung nach A 9 I.2 LBesG NRW bzw. E 9a TVöD anerkannt. Die hierfür notwendigen Stellenanhebungen sind im Rahmen der Stellenplanfortschreibung vorgesehen. 10. Wie viele Stellen gibt es aktuell beim Ordnungsaußendienst? Und wie verteilen sich diese Stellen? Es gibt derzeit 26 Stellen im Ordnungsaußendienst (Streifendienst) und 11 in der Leitstelle. Diese werden von nebenamtlichen Kräften unterstützt. 11. Gibt es weitere Vollzugskräfte im Bereich der Stadt Bonn, z.B. Verkehrsüberwachung und/oder Ausländerbehörde? Falls ja, wie viele und wie sind diese Kräfte ausgebildet? Auch den Mitarbeitenden der Verkehrsüberwachung und den Mitarbeitenden des Bezirksermittlungsdienstes sind hoheitliche Befugnisse übertragen worden. Einschließlich der Befugnis, unmittelbaren Zwang anwenden zu dürfen. Für die Mitarbeitenden des Ordnungsaußendienstes gibt es seit kurzem definierte grundlegende Ausbildungsziele. Die Ausländerbehörde verfügt nicht über eigene Vollzugskräfte. Bei der Stadtkasse als Vollstreckungsbehörde gibt es aktuell sieben Vollziehungsbeamt*innen. Vier davon haben eine Verwaltungsausbildung im mittleren Dienst, drei sindSeite 3 von 5 Seite 4 Seiteneinsteiger ohne Verwaltungsausbildung. Alle Seiteneinsteiger sind jedoch zur Fortbildung im Angestelltenlehrgang I angemeldet bzw. befinden sich bereits in der Fortbildung. Eine spezielle Ausbildung im Bereich der Vollstreckungsarbeit gibt es nicht. Die neuen Mitarbeitenden haben einen Grundkurs zum Thema Vollstreckung beim Bund der Vollziehungsbeamten besucht. Des Weiteren werden den Mitarbeitenden fachbezogene Seminare von verschiedenen Veranstaltern angeboten. Für die MA besteht die Möglichkeit an den Sporteinheiten des Stadtordnungsdienstes teilzunehmen. Die Befugnisse der Vollziehungsbeamt*innen sind in § 14 VwVG NRW geregelt. Die Vollziehungsbeamt*innen sind befugt, Wohnungen und Behältnisse zu durchsuchen, wenn von den Schuldner*innen zugestimmt wird. Ohne Genehmigung ist ein richterlicher Beschluss zur Türöffnung und Durchsuchung erforderlich. Stößt der/die Vollziehungsbeamt*in bei Vollstreckungshandlungen auf Widerstand, so kann er/sie Gewalt anwenden und hierzu um Unterstützung der Polizei nachsuchen; er/sie ist nicht berechtigt, bei der Ausübung unmittelbaren Zwangs (§ 62) ohne besondere gesetzliche Ermächtigung Waffengewalt anzuwenden. Gem. § 15 VwVG NRW ist die Zuziehung von Zeugen erforderlich, wenn bei der Vollstreckungshandlung Widerstand geleistet wird. 12. Wie haben sich die Einsatzzahlen beim Stadtordnungsdienst in den letzten fünf Jahren entwickelt? (2016-2020) Hierzu können nur die Zahlen vorgelegt werden, die über das Lageprogramm des Ordnungsaußendienstes erfasst worden sind, die angegebene Stellenzahl berücksichtigt allerdings nur das „Stammpersonal“, nicht die nebenamtlichen Kräfte: Jahr Anzahl der Einsätze Stellenanzahl in der Leitstelle (33-231) Stellenanzahl im Streifendienst (33- 232) 2016 17960 5 13 2017 18540 5 19 2018 21400 5 19 2019 27200 11 26 2020 31400 11 26 2021 (Stand 31.03.21) 8270 11 26 13. Wann sind die Haupteinsatzzeiten desSeite 4 von 5 Seite 5 Stadtordnungsdienstes und die meisten Einsätze? Der Stadtordnungsdienst ist von 07.00 Uhr bis 02.00 Uhr im Außendienst. Einsatzschwerpunkte sind die Morgenstunden und die Abendstunden. Tagsüber finden erforderliche Ermittlungsaufgaben und Routinekontrollen statt. 14. Wie stellen sich die Einsatzanlässe dar? In den Morgenstunden, sowie tagsüber kommt es vermehrt zu Verkehrsordnungswidrigkeiten, Ermittlungen und Routinekontrollen. Im Bereich der Abendstunden liegt der Schwerpunkt auf Einsätzen wegen Ruhestörungen, Personenansammlungen sowie Belästigungen. 15. Wie haben sich die Widerstände, die Beleidigungen und sonstigen Aggressionen gegen die Vollzugskräfte und Bediensteten der Stadt Bonn entwickelt? Die Anzahl der Widerstände sowie der verbalagressiven Handlungen häufen sich zunehmend. 16. Wie hat sich die personelle Situation beim Ordnungsaußendienst in den letzten fünf Jahren entwickelt? (2016-2020) Es wurden im Jahr 2018 sieben zusätzliche Stellen im Streifendienst, sechs zusätzliche Stellen in der Leitstelle und vier zusätzliche Stellen im Verkehrsaußendienst zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus wurden vier weitere Stellen im Verkehrsaußendienst im Zusammenhang mit der Beschleunigung des ÖPNV (Linienbusverkehr) eingerichtet sowie zwei Stellen im Kontext des Parkraumkonzepts Bonn-Venusberg. Anlage/n KeineSeite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:56 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de