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210370-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Informationen zum Stadtordnungsdienst

Nummer
210370-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
28.04.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses 17.06.2021 Kenntnisnahme
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  1. 210370 Informationen zum Stadtordnungsdienst

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
210370-01
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Informationen zum Stadtordnungsdienst
Beratungsfolge
Hauptausschuss 29.04.2021 Kenntnisnahme
1. Ist sichergestellt, dass jeder Anruf beim Stadtordnungsdienst
entgegengenommen und bearbeitet wird?
Die aktuelle Konzeption sieht vor, dass die Einsatzleitstelle des
Ordnungsaußendienstes mit grundsätzlich zwei Mitarbeitenden
besetzt ist. In den Frühschichten von montags bis freitags ist
zudem eine dritte Person zur Bearbeitung von sonstigen
Aufgaben vorgesehen. In der Zeit, in der diese keine sonstigen
Tätigkeiten ausübt, unterstützt sie die Leitstelle. Auf Grund der
nicht alleine pandemiebedingten Entwicklung der jüngsten
Vergangenheit und des gestiegenen Anruf- und
Einsatzaufkommens zeigt sich, dass diese Personalstärke nicht
zu jeder Zeit ausreicht, alle Anrufe anzunehmen und zu
bearbeiten.
2. Gibt es ein computergestütztes Einsatzerfassungs- und
Auswertungsprogramm?
Es gibt ein Einsatzleitstellenprogramm, über das die Einsätze
durch die Mitarbeitenden der Disposition abgewickelt werden
können. Zusätzlich verfügt die Leitstelle über ein Lageprogramm.
Über dieses können Einsatzinformationen mit einer
Schlagwortsuche abgefragt werden. Statistische
Auswertefunktionen haben diese Programme nicht, so dass alle
Zahlen einzeln manuell erfasst bzw. gesammelt werden müssen.
Es ist angedacht, eine neuere Software anzuschaffen, die bessere
statistische Auswertefunktionen anbietet.
3. Gibt es eine computergestützte Erfassung von eingehenden
Telefonanrufen und eine Möglichkeit der computergestütztenSeite 1 von 5
Seite 2
Auswertung von Anrufanliegen?
Derzeit nicht. Es werden aktuell erste Überlegungen angestellt,
ein solches Programm zu beschaffen.
4. Gibt es computergestütztes Programm für den Einsatz des
Personals?
Derzeit gibt es weder ein Programm für die Dienstplanerstellung
noch für die erweiterte Einsatzdisposition. Es gibt aber eine
Beteiligung an einem verwaltungsinternen Projekt des
Dienstleistungszentrum, um zu prüfen, ob sich ein Software-Tool
finden lässt, das auch dem Stadtordnungsdienst eine
elektronische Personaleinsatzplanung möglich macht.
5. Gibt es Stellen für den Innendienst beim städtischen
Ordnungsdienst oder müssen „Innendiensttätigkeiten“ von
den Vollzugskräften des Außendienstes erledigt werden?
Und falls ja, welche Tätigkeiten?
Derzeit nicht gesondert. Hierbei sind jedoch verschiedene
Tätigkeiten zu unterscheiden. Das Ausfertigen von Anzeigen und
Einsatzberichten gehört zur originären Einsatznachbereitung
dazu. Diese Zeit ist von der Einsatzzeit „auf der Straße“
abzurechnen. Das ist in allen anderen vergleichbaren
Organisationen ebenso der Fall; es fehlt daher an Stellen zur
Qualitätssicherung und -kontrolle sowie zur Einsatzplanung und
strategischen Steuerung. In der derzeitigen Struktur gibt es eine
Führungsebene, bestehend aus der Sachgebietsleitung mit einer
Stellvertretung. Die Vollzugskräfte bestehen aus den
Außendienstmitarbeitenden bzw. den Leitstellendisponenten.
6. Gibt es eine standardisierte Ausbildung? Und falls ja, wie
gestaltet sich diese Ausbildung?
Ein Handbuch, ähnlich einer Dienstanweisung, befindet sich in der
Ausarbeitung. Hier werden Standards nicht nur in der Ausbildung
und Einarbeitung, sondern auch in der Einsatzbearbeitung sowie
in der Einsatztaktik geregelt. Zudem ist angedacht, interkommunal
gemeinsam einen speziellen Ausbildungs-Lehrgang für den
Kommunalen Ordnungsdienst zu schaffen.
7. Gibt es verpflichtende Vorgaben (z.B. Dienstanweisung oder
Verfügung) für die Fortbildung und die körperliche Fitness?Seite 2 von 5
Seite 3
Die Teilnahme am Dienstsport- und am Einsatzmehrzweckstock-
Training ist nach derzeitiger Konzeption zur Erhöhung des
Eigenschutzes und zum gegenseitigen Schutz im Einsatz für alle
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Streifendienst für 12
Trainingstermine pro Jahr verpflichtend. Durch die
Einschränkungen der Coronaschutzverordnung des Landes NRW
ist der Dienstsport aus Infektionsschutzgründen derzeit
ausgesetzt.
8. Gibt es Vorgaben bei den körperlichen Voraussetzungen bei
der Einstellung?
In Bezug auf die körperliche Leistungsfähigkeit gibt es definierte
Mindestanforderungen. Grundsätzlich wird ein mehrstufiges
Personalauswahlverfahren eingesetzt, zu dem auch ein Sporttest
gehört.
9. Wie sind die Vollzugskräfte im Außendienst eingruppiert?
Für die Stellen des Streifendienstes wurde eine Bewertung nach A
9 I.2 LBesG NRW bzw. E 9a TVöD anerkannt. Die hierfür
notwendigen Stellenanhebungen sind im Rahmen der
Stellenplanfortschreibung vorgesehen.
10. Wie viele Stellen gibt es aktuell beim Ordnungsaußendienst?
Und wie verteilen sich diese Stellen?
Es gibt derzeit 26 Stellen im Ordnungsaußendienst
(Streifendienst) und 11 in der Leitstelle. Diese werden von
nebenamtlichen Kräften unterstützt.
11. Gibt es weitere Vollzugskräfte im Bereich der Stadt Bonn,
z.B. Verkehrsüberwachung und/oder Ausländerbehörde?
Falls ja, wie viele und wie sind diese Kräfte ausgebildet?
Auch den Mitarbeitenden der Verkehrsüberwachung und den
Mitarbeitenden des Bezirksermittlungsdienstes sind hoheitliche
Befugnisse übertragen worden. Einschließlich der Befugnis,
unmittelbaren Zwang anwenden zu dürfen. Für die Mitarbeitenden
des Ordnungsaußendienstes gibt es seit kurzem definierte
grundlegende Ausbildungsziele.
Die Ausländerbehörde verfügt nicht über eigene Vollzugskräfte.
Bei der Stadtkasse als Vollstreckungsbehörde gibt es aktuell
sieben Vollziehungsbeamt*innen. Vier davon haben eine
Verwaltungsausbildung im mittleren Dienst, drei sindSeite 3 von 5
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Seiteneinsteiger ohne Verwaltungsausbildung. Alle
Seiteneinsteiger sind jedoch zur Fortbildung im
Angestelltenlehrgang I angemeldet bzw. befinden sich bereits in
der Fortbildung.
Eine spezielle Ausbildung im Bereich der Vollstreckungsarbeit gibt
es nicht. Die neuen Mitarbeitenden haben einen Grundkurs zum
Thema Vollstreckung beim Bund der Vollziehungsbeamten
besucht. Des Weiteren werden den Mitarbeitenden fachbezogene
Seminare von verschiedenen Veranstaltern angeboten. Für die
MA besteht die Möglichkeit an den Sporteinheiten des
Stadtordnungsdienstes teilzunehmen.
Die Befugnisse der Vollziehungsbeamt*innen sind in § 14 VwVG
NRW geregelt. Die Vollziehungsbeamt*innen sind befugt,
Wohnungen und Behältnisse zu durchsuchen, wenn von den
Schuldner*innen zugestimmt wird. Ohne Genehmigung ist ein
richterlicher Beschluss zur Türöffnung und Durchsuchung
erforderlich. Stößt der/die Vollziehungsbeamt*in bei
Vollstreckungshandlungen auf Widerstand, so kann er/sie Gewalt
anwenden und hierzu um Unterstützung der Polizei nachsuchen;
er/sie ist nicht berechtigt, bei der Ausübung unmittelbaren Zwangs
(§ 62) ohne besondere gesetzliche Ermächtigung Waffengewalt
anzuwenden. Gem. § 15 VwVG NRW ist die Zuziehung von
Zeugen erforderlich, wenn bei der Vollstreckungshandlung
Widerstand geleistet wird.
12. Wie haben sich die Einsatzzahlen beim Stadtordnungsdienst
in den letzten fünf Jahren entwickelt? (2016-2020)
Hierzu können nur die Zahlen vorgelegt werden, die über das
Lageprogramm des Ordnungsaußendienstes erfasst worden sind,
die angegebene Stellenzahl berücksichtigt allerdings nur das
„Stammpersonal“, nicht die nebenamtlichen Kräfte:
Jahr Anzahl der
Einsätze
Stellenanzahl in der
Leitstelle (33-231)
Stellenanzahl im
Streifendienst (33-
232)
2016 17960 5 13
2017 18540 5 19
2018 21400 5 19
2019 27200 11 26
2020 31400 11 26
2021
(Stand
31.03.21)
8270 11 26
13. Wann sind die Haupteinsatzzeiten desSeite 4 von 5
Seite 5
Stadtordnungsdienstes und die meisten Einsätze?
Der Stadtordnungsdienst ist von 07.00 Uhr bis 02.00 Uhr im
Außendienst. Einsatzschwerpunkte sind die Morgenstunden und
die Abendstunden. Tagsüber finden erforderliche
Ermittlungsaufgaben und Routinekontrollen statt.
14. Wie stellen sich die Einsatzanlässe dar?
In den Morgenstunden, sowie tagsüber kommt es vermehrt zu
Verkehrsordnungswidrigkeiten, Ermittlungen und
Routinekontrollen. Im Bereich der Abendstunden liegt der
Schwerpunkt auf Einsätzen wegen Ruhestörungen,
Personenansammlungen sowie Belästigungen.
15. Wie haben sich die Widerstände, die Beleidigungen und
sonstigen Aggressionen gegen die Vollzugskräfte und
Bediensteten der Stadt Bonn entwickelt?
Die Anzahl der Widerstände sowie der verbalagressiven
Handlungen häufen sich zunehmend.
16. Wie hat sich die personelle Situation beim
Ordnungsaußendienst in den letzten fünf Jahren entwickelt?
(2016-2020)
Es wurden im Jahr 2018 sieben zusätzliche Stellen im
Streifendienst, sechs zusätzliche Stellen in der Leitstelle und vier
zusätzliche Stellen im Verkehrsaußendienst zur Verfügung
gestellt. Darüber hinaus wurden vier weitere Stellen im
Verkehrsaußendienst im Zusammenhang mit der Beschleunigung
des ÖPNV (Linienbusverkehr) eingerichtet sowie zwei Stellen im
Kontext des Parkraumkonzepts Bonn-Venusberg.
Anlage/n
KeineSeite 5 von 5

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Datenstand: 02.11.2026, 20:56 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de