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210368-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Gewaltpräventionskonzept für Bonn und den Stadtteil Bad Godesberg

Nummer
210368-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
13.04.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 16.06.2021 Kenntnisnahme
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  1. 210368 Gewaltpräventionskonzept für Bonn und den Stadtteil Bad Godesberg

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
210368-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Gewaltpräventionskonzept für Bonn und den
Stadtteil Bad Godesberg
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 13.04.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1.)
Wie sieht zurzeit die Organisationsstruktur für die gewaltpräventive Arbeit aus?
Gibt es noch einen Runden Tisch in Bonn und Bad Godesberg zur
Gewaltprävention mit allen relevanten beteiligten Institutionen, der regelmäßig
tagt? Werden die Stadtteilarbeitskreise an der Gewaltprävention beteiligt?
Wurde inzwischen eine zentrale Koordinations- und Fachstelle
Gewaltprävention eingerichtet?
Die Runden Tische in Bonn und Bad Godesberg haben die Entwicklung eines
gesamtstädtischen Gewaltpräventionskonzeptes unter der Federführung des
Amtes für Kinder, Jugend und Familie sowie weiterer Prozesse 2017
angestoßen. Die gewaltpräventive Arbeit wird seitdem in diesen, durch die
Runden Tische initiierten Prozesse und Strukturen fortgesetzt. Im Rat zur
Kriminalprävention wurde regelmäßig über die verschiedenen Sachstände
berichtet.
Die Etablierung einer Organisationsstruktur im Zuge des gesamtstädtischen
Gewaltpräventionskonzeptes steht in engem Zusammenhang mit der
Einrichtung der Fach- und Koordinierungsstelle Gewaltprävention, da diese als
zentrales Steuerungselement die Umsetzung der Organisationsstruktur
vorantreiben muss. Die Fach- und Koordinierungsstelle Gewaltprävention
konnte zum 1.4. im Amt für Kinder, Jugend und Familie im Bereich des
erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes mit einer Fachkraftstelle
eingerichtet und besetzt werden. Die konkrete Entwicklung der
Organisationsstruktur wird nachfolgend nach einer Einarbeitungsphase im
Rahmen der pandemiebedingten Möglichkeiten erfolgen. Dabei ist zu
erwähnen, dass beispielsweise der Rat zur Kriminalprävention aber auch die
meisten Stadtteilarbeitskreise seit Beginn der Corona-Pandemie nicht getagt
haben. Die bereits etablierten Gremien werden (sobald möglich) in die
Organisationstruktur für die gewaltpräventive Arbeit eingebunden und beteiligt.
2.)
Welche der unten genannten Handlungsempfehlungen wurden inzwischen
besonders in den Fokus genommen? Gibt es diesbezüglich eine Priorisierung?Seite 1 von 3
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Wird es in Kürze dazu wieder eine gesamtstädtische Darstellung mit einer
Auswertung geben?
Es gibt keine besondere Fokussierung auf bestimmte Handlungsempfehlungen.
Dennoch wird die Umsetzung der Handlungsempfehlungen nur sukzessive
erfolgen können. Dabei ist Etablierung der Organisationsstruktur für
gewaltpräventive Arbeit ebenso wie die Sensibilisierung für
Gewaltpräventionsmaßnahmen durch Öffentlichkeitsarbeit oder die Einrichtung
einer Informationsplattform priorisiert anzusehen. Parallel hierzu werden
Richtlinien für die Förderung von Gewaltpräventionsmaßnahmen entwickelt, die
die bisherige Förderstruktur ablösen werden. Demnach werden fortlaufend, d.h.
auch schon vor der Beauftragung der Philips-Universität Marburg und bis
heute, qualitäts- und evidenzbasierte Gewaltpräventionsmaßnahmen
umgesetzt und gefördert. Durch die Fachberatung der Fach- und
Koordinierungsstelle Gewaltprävention sollen weitere Maßnahmen sowohl in
Schulen wie auch in Angeboten der Jugendhilfe initiiert werden. Der Start und
die Durchführung dieser Maßnahmen ist auch abhängig von den
einschränkenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie.
3.)
Nach den Handlungsempfehlungen zur kommunalen gewaltpräventiven Arbeit
in Bonn (s.Nr.5) in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Ulrich Wagner von der
Philipps-Universität Marburg sollten gewaltpräventive Maßnahmen passgenau
anhand der Bedarfe der Stadtteile ausgewählt werden. Entsprechende
Ressourcen sollten nach den Belastungen im Stadtteil verteilt werden. Gibt es
für Bad Godesberg nach einer profunden Situationsanalyse (s. Handlungsfeld
Nr.4) auf der Grundlage entsprechender Untersuchungen einen besonderen
Bedarf für gewaltpräventive Maßnahmen und wenn ja werden diese mit allen
beteiligten Institutionen abgestimmt?
Eine erste Situationsanalyse wurde im Rahmen der Entwicklung des
Gewaltpräventionskonzeptes durch die Philipps-Universität Marburg erstellt.
Dabei wurde sowohl eine Dunkelfeldanalyse zu Gewalt in Schulklassen der
neunten Klassenstufe durchgeführt als auch zwei Stadtbegehungen zum
subjektiven Sicherheitsempfinden in der Bevölkerung organisiert. Hierbei wurde
für Bad Godesberg kein besonderer, überdurchschnittlicher Bedarf für
gewaltpräventive Maßnahmen festgestellt. So berichteten Schülerinnen und
Schüler aus Bad Godesberg am seltensten über Gewalterfahrungen als Opfer.
Des Weiteren wurde mit Blick auf die Verteilung der Täterschaften festgestellt,
dass 21,3% der Schülerinnen und Schüler, die im Bezirk Bad Godesberg eine
Schule besuchen, angaben, in den letzten 12 Monaten eine Gewalttat
ausgeführt zu haben. Der Prozentsatz für Hardtberg liegt mit 33,4 Prozent
deutlich darüber.
Diese Analysen sollen mithilfe von Monitoringinstrumenten regelmäßig
überprüft und aktualisiert werden, um objektiv und vergleichbar Daten zur
Belastung und Entwicklung von Gewalt zu erhalten.
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Datenstand: 03.11.2026, 02:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de