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210365-06 · Mitteilungsvorlage

Verkehrssichernde und verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Rheindorfer Straße

Nummer
210365-06
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
19.03.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Rheindorfer Straße Straße· Beuel-Mitte, Beuel Hauptort
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 07.05.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 210365 Bürgerantrag: Verkehrssichernde und verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Rheindorfer Straße

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
210365-06
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Verkehrssichernde und verkehrsberuhigende
Maßnahmen in der Rheindorfer Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 07.05.2025 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Im Rahmen der Prüfung des Bürgerantrags der DS 210365 zu
verkehrssichernden und verkehrsberuhigenden Maßnahmen auf der
Rheindorfer Straße vom 06.12.2021 (Punkt 1 und 4) hat die Verwaltung
Geschwindigkeitsmessungen im März 2024 auf Höhe der Rheindorfer Straße
66, 131 und 172 durchgeführt. Sie ergaben erhebliche Überschreitungsquoten
von teils über 15%. Diese sind Grundlage der Errichtung von
verkehrsberuhigenden Elementen.
Die zu schnelle Befahrung der Straße macht zudem das Queren für
Fußgänger*innen, besonders von mobilitätseingeschränkten Menschen,
Kindern, Senioren etc., sehr schwierig. Aus diesem Grund werden die
verkehrsberuhigenden Elemente mit Querungshilfen versehen, um auch
zwischen den Knotenpunkten ein gefahrloses Queren zu vereinfachen. Durch
eine Fahrbahnverengung kann sowohl die Geschwindigkeit des motorisierten
Verkehrs vermindert, als auch die Querungsdistanz verkürzt und die
Sichtbarkeit von querungswilligen Fußgänger*innen erhöht werden.
Die Verwaltung errichtet in diesem Zuge Markierungen und Baken (Vz. 605) auf
Höhe der Hausnummern 52 (stadtauswärts), 95 (stadteinwärts) und 138
(stadtauswärts). Zwei Parkstreifen werden hierfür ca. 4 Meter eingekürzt und
mit einem Fahrradbügel vor Falschparken geschützt.
Die Maßnahme entspricht den Zielen der Bönnschen Viertel (DS 241471). Der
darin enthaltene Maßnahmenvorschlag, den Bröhltalbahnweg mit einer
Aufpflasterung zu versehen, für den Radverkehr zu bevorrechtigen und als
verkehrsberuhigendes Element zu etablieren, bleibt dabei bestehen (Punkt 2
des Antrags) und wird weiter geprüft.
Die Befahrung der Buslinien und die Anfahrbarkeit der Haltestellen wird durchSeite 1 von 2
Seite 2
die geplanten Maßnahmen nicht tangiert.
Nach Kenntnisnahme der Bezirksvertretung wird die Maßnahme in das
Arbeitsprogramm aufgenommen. Die Finanzierung erfolgt aus dem laufenden
Haushalt der Verwaltung (s. Finanzkasten).
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.12 Verkehrsflächen und -
anlagen, ÖPNV
1.12.01 Gemeindestraßen
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
4.000€ 6601410/
521130
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 21:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de