210365-06 · Mitteilungsvorlage
Verkehrssichernde und verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Rheindorfer Straße
Kerndaten
- Nummer
- 210365-06
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 19.03.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Rheindorfer Straße Hauptort
- Beuel
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Mitteilungsvorlage öffentlich 210365-06 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Verkehrssichernde und verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Rheindorfer Straße Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 07.05.2025 Kenntnisnahme Mitteilung: Im Rahmen der Prüfung des Bürgerantrags der DS 210365 zu verkehrssichernden und verkehrsberuhigenden Maßnahmen auf der Rheindorfer Straße vom 06.12.2021 (Punkt 1 und 4) hat die Verwaltung Geschwindigkeitsmessungen im März 2024 auf Höhe der Rheindorfer Straße 66, 131 und 172 durchgeführt. Sie ergaben erhebliche Überschreitungsquoten von teils über 15%. Diese sind Grundlage der Errichtung von verkehrsberuhigenden Elementen. Die zu schnelle Befahrung der Straße macht zudem das Queren für Fußgänger*innen, besonders von mobilitätseingeschränkten Menschen, Kindern, Senioren etc., sehr schwierig. Aus diesem Grund werden die verkehrsberuhigenden Elemente mit Querungshilfen versehen, um auch zwischen den Knotenpunkten ein gefahrloses Queren zu vereinfachen. Durch eine Fahrbahnverengung kann sowohl die Geschwindigkeit des motorisierten Verkehrs vermindert, als auch die Querungsdistanz verkürzt und die Sichtbarkeit von querungswilligen Fußgänger*innen erhöht werden. Die Verwaltung errichtet in diesem Zuge Markierungen und Baken (Vz. 605) auf Höhe der Hausnummern 52 (stadtauswärts), 95 (stadteinwärts) und 138 (stadtauswärts). Zwei Parkstreifen werden hierfür ca. 4 Meter eingekürzt und mit einem Fahrradbügel vor Falschparken geschützt. Die Maßnahme entspricht den Zielen der Bönnschen Viertel (DS 241471). Der darin enthaltene Maßnahmenvorschlag, den Bröhltalbahnweg mit einer Aufpflasterung zu versehen, für den Radverkehr zu bevorrechtigen und als verkehrsberuhigendes Element zu etablieren, bleibt dabei bestehen (Punkt 2 des Antrags) und wird weiter geprüft. Die Befahrung der Buslinien und die Anfahrbarkeit der Haltestellen wird durchSeite 1 von 2 Seite 2 die geplanten Maßnahmen nicht tangiert. Nach Kenntnisnahme der Bezirksvertretung wird die Maßnahme in das Arbeitsprogramm aufgenommen. Die Finanzierung erfolgt aus dem laufenden Haushalt der Verwaltung (s. Finanzkasten). Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.12 Verkehrsflächen und - anlagen, ÖPNV 1.12.01 Gemeindestraßen Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 4.000€ 6601410/ 521130 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de