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210365-04 · Mitteilungsvorlage

Verkehrssichernde und verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Rheindorfer Straße

Nummer
210365-04
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
20.09.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 25.10.2023 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 210365 Bürgerantrag: Verkehrssichernde und verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Rheindorfer Straße

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
210365-04
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
18.03.2021
Verkehrssichernde und verkehrsberuhigende
Maßnahmen in der Rheindorfer Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 25.10.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Mitteilungsvorlage:
Die Bußgeldstelle der Stadt Bonn hat vom 22.06.23 ab 10:00 Uhr bis zum
26.06.23 bis 09:59 Uhr eine Verkehrsanalyse mittels Seitenradargerät in der
Rheindorfer Straße gegenüber HNr. 67 durchgeführt.
Im genannten Zeitraum passierten insgesamt 12152 Fahrzeuge die
Messstrecke, 6914 Fahrzeuge in Fahrtrichtung Combahnstraße, 5238
Fahrzeuge in Fahrtrichtung Jahnstraße.
Die größte Anzahl an Fahrzeugen passierte die Messstrecke im Zeitabschnitt
zwischen 12:00 Uhr und 18:00 Uhr (5159).
In Fahrtrichtung Combahnstraße überschritten dabei 14,4 % der Fahrzeuge
den Grenzwert für die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten, in
Fahrtrichtung Jahnstraße 11,2 %, dies ergibt im Querschnitt eine
durchschnittliche Überschreitungsquote von 13 %. Das schnellste Fahrzeug
wurde mit 74 km/h gemessen, die Durchschnittsgeschwindigkeit aller
gemessenen Fahrzeuge lag bei 28 km/h. Bei beiden durchschnittlichen
Geschwindigkeitswerten sind alle Fahrzeuge enthalten, auch Fahrräder, RTW
oder Einsatzfahrzeuge der Polizei.
Zusätzlich wurden in den letzten Jahren insgesamt 12
Geschwindigkeitskontrollen mit Messwagen der mobilen
Geschwindigkeitsüberwachung durchgeführt.
Bei „echten„ Geschwindigkeitsmessungen liegen die Überschreitungsquoten
erfahrungsgemäß immer sehr viel niedriger als bei den doch sehr unauffälligen
Messungen mit dem Verkehrsanalysegerät.
Die mobilen Geschwindigkeitsmessungen wurden im Bereich zwischen HNr. 91
und HNr. 61 durchgeführt.
In Fahrtrichtung Werdstraße/Jahnstraße passierten bei 3
Geschwindigkeitsmessungen insgesamt 640 Fahrzeuge die Messstelle, 19
überschritten den Grenzwert für die Ahndung von
Verkehrsordnungswidrigkeiten, dies entspricht einer Überschreitungsquote von
2,97%. Das schnellste Fahrzeug wurde mit einer vorwerfbarenSeite 1 von 2
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Geschwindigkeitsüberschreitung von 16 km/h gemessen. In Fahrtrichtung
Combahnstraße passierten bei 9 mobilen Geschwindigkeitsmessungen
insgesamt 2903 Fahrzeuge die Messstelle, 195 überschritten dabei den
Grenzwert für die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten, dies entspricht
einer Überschreitungsquote von 6,72%. Die höchste vorwerfbare
Geschwindigkeitsüberschreitung wurde in dieser Fahrtrichtung mit 17 km/h
gemessen.
Bei den Geschwindigkeitsmessungen (beide Fahrtrichtungen) in diesem
Bereich der Rheindorfer Straße wurden insgesamt in 210 Fällen Verfahren
eingeleitet, in 202 Fällen handelte es sich um Ordnungswidrigkeiten, in 8 Fällen
wurde ein Bußgeldbescheid erlassen, Fahrverbote wurde keine erlassen.
Die Örtlichkeit wird zukünftig in unregelmäßigen Abständen kontrolliert.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 03:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de