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210363-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Anbringung eines Zusatzschildes am Straßenschild der Joachimstraße

Nummer
210363-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
07.04.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 18.05.2021 Kenntnisnahme
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  1. 210363 Bürgerantrag: Anbringung eines Zusatzschildes am Straßenschild der Joachimstraße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
210363-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Anbringung eines Zusatzschildes am
Straßenschild der Joachimstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 18.05.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Joachimstraße ist benannt nach dem berühmten Violinisten Joseph
Joachim (1831-1907), der für seine Verdienste um die Beethoven-Pflege, das
Beethoven-Haus und den Verein Beethoven-Haus 1906 Ehrenbürger der Stadt
Bonn wurde. Da er aus einer jüdischen Familie stammte, wurde die Straße
1935 umbenannt und seine Büste aus dem Beethoven-Haus entfernt. Beides
wurde 1945 wieder rückgängig gemacht.
Zusatzschilder mit Hinweisen zu der betreffenden Person können nach einer
Entscheidung des Rates der Stadt Bonn vom 03.05.2016 (DS-Nr. 1511587) nur
aufgrund eines Beschlusses angebracht werden, soweit der Antragsteller die
damit verbundenen Herstellungs- und Montagekosten in Höhe von ca. 155
Euro pro Schild übernimmt.
Bei Annahme des Antrages wird sich die Verwaltung wegen der
Kostenübernahme und damit verbunden wegen der Anzahl der anzubringenden
Zusatzschilder mit dem Antragsteller in Verbindung setzen. Des Weiteren wird
mit ihm der entsprechende Text für die Schilder abgestimmt.
Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Bonn:
Dem Bürgerantrag wird mit der Maßgabe entsprochen, dass eine Übernahme
der Kosten durch Dritte sichergestellt ist.
Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
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