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210362 · Mitteilungsvorlage

Moderne Sportstätte 2022

Nummer
210362
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
24.03.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Sportausschusses 22.04.2021 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
210362
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt
Dezernat:
Dez. IV
Moderne Sportstätte 2022
Beratungsfolge
Sportausschuss 22.04.2021 Kenntnisnahme
Mitteilung:
"Moderne Sportstätte 2022“ ist ein Zuschussförderprogramm der NRW-
Landesregierung, das Sportorganisationen in Nordrhein-Westfalen die
Möglichkeit gibt, Gelder für Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen an
vereinseigenen Sportanlagen zu nutzen. Mit insgesamt 300 Millionen Euro
werden bis 2022 NRW-Sportvereine im Rahmen dieses Programmes gefördert.
Seit dem 01.10.2019 können Bonner Sportvereine über das „LSB-Förderportal“
Zuschüsse beantragen. Der Stadtsportbund Bonn e.V. berät und unterstützt die
Vereine bei der Antragstellung und unterbreitet im Anschluss der Staatskanzlei
einen Fördervorschlag. Das Verfahren erfolgt in enger Abstimmung mit dem
Sport- und Bäderamt, zumal die Stadt Bonn zusätzlich zu den Fördermitteln
aus dem Landesprogramm auch städtische Sportfördermittel gewähren
kann. Insgesamt wurden in den ersten beiden Förderrunden Landesmittel in
Höhe von 2.579.862,- Euro bewilligt.
Ein Sachstandsbericht des Stadtsportbundes ist als Anlage beigefügt.
Anlage/n
1 Anlage Förderprogramm MoSpoSt 2022 (öffentlich)Seite 1 von 4

Förderprogramm des Landes NRW
„Moderne Sportstätte 2022“
Bonn, den 22.03.2021
Zwischenbericht
Vorlage für den Sportausschuss der Stadt Bonn
Sehr geehrte Damen und Herren des Sportausschusses der Bundesstadt Bonn,
in der Sitzung des Sportausschusses am 20.05.2020 hat der Stadtsportbund Bonn e.V. anlässlich der ersten Förder-
runde (31.03.2020) über den damaligen Sachstand des Förderprogramms Moderne Sportstätte 2022 in Bonn berich-
tet. Inzwischen ist die zweite Förderrunde abgeschlossen. Bis auf einen Verein, dessen Antrag sich noch in der Prü-
fung durch die Staatskanzlei befindet, haben alle Vereine ihre Förderzusage erhalten.
Wir möchten die erste Sitzung des Sportausschusses in diesem Jahr dazu nutzen, um vor allem den neuen Mitglie-
dern des Sportausschusses auf diesem Weg grundsätzliche Informationen zum Förderprogramm zukommen zu las-
sen und gleichzeitig über den aktuellen Sachstand zu berichten. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
1. Allgemeine Vorbemerkungen zum Förderprogramm
• Das Förderprogramm hat insgesamt ein Fördervolumen von 300 Mio. Euro.
• Antragsberechtigt sind Amateursportvereine mit vereinseigenen Anlagen, die zum Zeitpunkt der Antragsstel-
lung Mitglied in einem Stadt- oder Kreissportbund und Mitglied in einem Fachverband des Landessportbund
NRW sind und deren Vereinsanlage in NRW liegt.
• Die Fördermittel werden über die jeweiligen Stadt- und Kreissportbünde, bzw. über die entsprechenden Stadt-
und Gemeindesportverbände verwaltet. Aufgabe der Bünde ist es, die Vereine bei der Antragsstellung zu be-
raten und zu unterstützen und dem Land entsprechende Fördervorschläge zu unterbreiten.
• Das Benehmen der Kommune ist hierbei einzuholen. In Bonn erfolgt das Verfahren in enger Abstimmung zwi-
schen dem Stadtsportbund und dem Sport- und Bäderamt, weil zusätzlich zu den Landesmitteln auch städt.
Sportfördermittel nach § 3.1 der SpoFöRi einfließen.
• Die Förderanträge werden von den Vereinen selbst in das Förderportal des Landessportbund NRW in einem
Onlineverfahren eingestellt und vom Stadtsportbund Bonn auf Vollständigkeit und ihre sportfachliche Not-
wendigkeit vorgeprüft.
• Nach erfolgter Vorprüfung und Priorisierung stellt der Stadtsportbund einen Fördervorschlag an das Land.
Während der 4-Jährigen Laufzeit (1999 – 2022) des Förderprogramms können in entsprechenden zeitlichen
Abständen mehrere Fördervorschläge (Priorisierungsrunden) erstellt werden.
• Die Anträge werden von der Staatskanzlei baufachlich geprüft und nach erfolgter positiver Prüfung ein entspre-
chender Förderbescheid an den Verein verschickt. Die Staatskanzlei folgt hierbei den Fördervorschlägen der
Stadt- und Kreissportbünde und weicht nur in begründeten Ausnahmefällen vom jeweiligen Vorschlag der
Bünde ab.Seite 2 von 4

2. Konkrete Rahmenbedingungen in Bonn
• Das Fördervolumen, das dem Stadtsportbund Bonn zur Verwaltung und Priorisierung übertragen wurde, be-
trägt 4,34 Mio. Euro. (5-fache Sportpauschale des Landes)
• In Bonn erfüllen 55 Vereine die Fördervoraussetzungen und sind damit antragsberechtigt.
• Gem. den Förderrichtlinien des Landes wäre es für Vereine ohne vereinseigene Anlagen möglich gewesen, im
Förderzeitraum eine Sportstätte / Gebäude / vereinseigene Anlage zu erwerben und im Anschluss mit Mitteln
des Förderprogramms zu modernisieren. Der Stadtsportbund Bonn hat alle seine Vereine über diese Möglich-
keit schriftlich und anlässlich einer Infoveranstaltung im PostTower im November 1999 informiert.
• Der Stadtsportbund Bonn hat zu allen 55 antragsberechtigten Vereinen persönlichen Kontakt aufgenommen
und diese über das Förderprogramm informiert und beraten.
• 30 Vereine haben sich daraufhin am Förderprogramm beteiligt. Der Stadtsportbund Bonn hat die meisten die-
ser Vereine vor Ort besucht, um sich im Rahmen einer Ortsbesichtigung ein Gesamtbild der Vereinsanlage zu
machen und einen Eindruck von der Notwendigkeit der Fördermaßnahme zu bekommen.
• Von den 25 verbliebenen, antragsberechtigten Vereinen liegen schriftliche Rückmeldungen vor, dass sie vom
Förderprogramm Kenntnis haben, sich aber aus unterschiedlichen Gründen nicht am Förderprogramm beteili-
gen.
3. Sachstand des Förderprogramms im Stadtsportbund Bonn
• Beigefügt finden Sie eine Auflistung der Vereine, die ihre Förderbescheide bereits erhalten haben. Bei einigen
dieser Vereine sind die Bauarbeiten bereits in vollem Gange.
• Die Förderquote liegt bei allen Anträgen bei rd. 75% (teilweise kombiniert aus Landes- und städt. Sportförder-
mitteln), so dass alle Vereine eine Eigenleistung von rd. 25% zu erbringen haben.
• 3 Ausnahmen:
o 1. BC Beuel: Förderquote 50%, weil hier das Eigenkapital des Vereins mit einer großzügigen Einzel-
spende eines Unternehmens aufgestockt werden konnte
o Skiclub Bonn: Förderquote 50%, da Vereinsanlage nicht in Bonn (Rursee)
o Segelclub Bonn: Förderquote 50%, da Vereinsanlage nicht in Bonn (Hellenthal, Eifel)
• Insgesamt wurden in den ersten beiden Förderrunden Landesmittelmittel in Höhe von 2.579.862,- Euro bewil-
ligt. Hinzu kommen 467.775,- Euro aus städt. Sportfördermitteln.
• Zusammen mit dem Eigenkapital der Vereine wurden also bisher 4.513.605 Euro in die Modernisierung der
vereinseigenen Anlagen investiert.
• Der weitere Zeitplan des Förderprogramms sieht vor, in zwei weiteren Förderrunden im Laufe diesen Jahres die
Anträge von verbleibenden 6 Vereinen zu priorisieren.
• Sollte sich Änderungen zur ursprünglichen Gesamtplanung ergeben und sollte es absehbar sein, dass zum Ende
des Förderzeitraums Restmittel zur Verfügung stehen könnten, so wird der Stadtsportbund frühzeitig alle
seine Vereine hierüber informieren und ggf. noch einmal zu einer Förderrunde aufrufen. Somit könnten alle
Vereine noch einmal einen Förderantrag stellen, unabhängig davon, ob sie bereits gefördert wurden oder
nicht.
• Sollten trotz nochmaligem Aufrufs am Ende Restmittel verbleiben, so könnten diese zur Sanierung kommuna-
ler Sportstätten verwendet werden.
Bernd Seibert
Geschäftsführer
Stadtsportbund Bonn e.V.
Am Frankenbad 2, 53111 Bonn
0228-96 54 763
bernd.seibert@ssb-bonn.deSeite 3 von 4

Stadtsportbund Bonn e.V. Förderprogramm "Moderne Sportstätte 2022" Stand: 22.03.2021
S:\ssb\Vereine_Verbände\Förderprogramm Moderne Sportstätte 2022\Vorlage SpoA April 2021.xlsx Seite 1 von 1
Verein Projektbeschreibung Gesamtkosten
(gerundet)
Fördermittel
Moderne Sportstätte
städtische
Sportfördermittel
Eigenanteil
Verein
1. BADMINTON-CLUB BEUEL 1955 E.V. Erweiterung Räumlichkeiten 1.854.000 930.000 125.000 799.000
BONNER RUDER-GESELLSCHAFT 1919/23 E.V. (noch in der Prüfung; Förderbescheid ausstehend) Rolltore Bootshaus und Sporthallenboden 65.000 40.000 10.000 15.000
BONNER RUDER-VEREIN 1882 E.V. Grundsanierung Bootshaus 73.000 54.700 - 18.300
ESV BLAU-ROT BONN E.V. Sanierung Vereinsheim 30.000 22.500 - 7.500
GODESBERGER KANU-CLUB 1932 E.V. Dachsanierung und Inventar Klubhaus 40.690 30.600 - 10.090
HTC SCHWARZ-WEISS BONN 1949 E.V. Modernisierung Sportanlagen 598.000 300.000 150.000 148.000
KANU-CLUB MEHLEM 1928 E.V. Modernisierung Bootshaus 23.665 17.750 - 5.915
PLITTERSDORFER KANU FREUNDE E.V. Heizungsanlage und Pflasterarbeiten Hof 74.650 46.000 10.000 18.650
POST-SPORTVEREIN BONN 1926 E.V. Modernisierung Räumlichkeiten 59.250 44.450 - 14.800
SCHWIMM-UND SPORTFREUNDE BONN 05 E.V. Bootshaus / Fitnessstudio 183.100 137.295 - 45.805
SEGEL-CLUB BONN E.V. (50%, da Sportstätte nicht in Bonn) Erneuererung des Bootsstegs 36.000 20.000 - 16.000
SKICLUB BONN 1907 E.V. (50%, da Sportstätte nicht in Bonn) Kleinkläranlage Gruppenhaus 21.300 11.000 - 10.300
SPORTSCHÜTZEN ÄNNCHEN 1957 BAD GODESBERG E.V. energetische Sanierung Schützenhaus 122.700 95.000 - 27.700
SPORT-SCHÜTZEN BEUEL 1965 E.V. energetische Sanierung Schützenhaus 143.000 107.177 - 35.823
TC BLAU-GOLD BONN E.V. Hallendach 202.150 120.000 35.000 47.150
TC TUS PÜTZCHEN 1905 E.V. Sanierung Tennisplätze 84.150 42.100 21.035 21.015
TENNIS-CLUB BLAU-GELB BONN-BEUEL 1960 E.V. Sanierung Clubhausdach, Brunnen, Zäune 99.250 60.000 16.000 23.250
TENNIS-CLUB BLAU-GELB HEIDERHOF E.V. Sanierung Tennisplätze 32.000 17.000 7.500 7.500
TENNIS-CLUB BLAU-WEIß BEUEL 1962 E.V. Sanierung Umkleiden und Toiletten 121.600 73.000 18.240 30.360
TENNIS-CLUB GRÜN-WEIß AM KREUZBERG BONN-LENGSDORF 1967 E.V. Photovoltaik; Brunnen; Bewässerung 187.750 136.730 - 51.020
TENNIS-CLUB GRÜN-WEIß BRÜSER BERG E.V. Sanierung Tennisplätze 132.000 75.000 25.000 32.000
TENNISVEREIN GRÜN WEISS DRANSDORF E.V. Erneuerung Tennishallendach 165.500 90.000 35.000 40.500
WASSERSPORTVEREIN BLAU-WEIß BONN 1930 E.V. Modernisierung Vereinsgebäude 82.750 48.000 15.000 19.750
WASSERSPORTVEREIN GODESBERG 1909/11 E.V. energetische Sanierung Bootshaus 82.100 61.560 - 20.540
4.513.605 2.579.862 467.775 1.465.968Seite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 20:07 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de