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210360-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Ablehnung einer dauerhaften Sperrung der Peterstraße für den Pkw-Verkehr

Nummer
210360-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
30.06.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 24.08.2021 Kenntnisnahme
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  1. 210360 Bürgerantrag: Ablehnung einer dauerhaften Sperrung der Peterstraße für den Pkw-Verkehr

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
210360-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Ablehnung einer dauerhaften
Sperrung der Peterstraße für den Pkw-Verkehr
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 30.06.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Wegen gleicher Thematik, aber gegenläufiger Intention der beiden Anträge
erfolgt eine gleichlautende Stellungnahme für beide Bürgeranträge DS 210252
und DS 210360.
Die Verwaltung empfiehlt eine Prüfung entsprechend der unten aufgeführten
Aspekte, um die Erforderlichkeit der mit Antrag DS-Nr. 210252 beantragten
Maßnahmen beurteilen zu können. Es wird darauf hingewiesen, dass die
Kontrollen und Geschwindigkeitsmessungen sowie die Verkehrszählungen
einige Zeit in Anspruch nehmen werden, da diese an bestimmte Zählzeiten
(beispielsweise außerhalb der Ferien) gebunden sind. Ebenso wird auf
zahlreiche höher zu priorisierende Verkehrsprojekte in der Stadt hingewiesen.
Zu den Teilaspekten des Antrags DS-Nr. 210360 teilt die Verwaltung folgendes
mit:
(1) Die Straße wurde in der Vergangenheit immer inklusive der Spielstraße
zugeparkt. Dadurch ist die Straße zu eng und unübersichtlich.
Auf der Peterstraße ist auf beiden Seiten Parken auf dem Gehweg angeordnet.
Parken dürfen dort nur Bewohner mit Parkausweis „D“. Die Fahrbahn bleibt
dabei frei. Anhaltspunkte, dass dadurch die Straße zu eng und unübersichtlich
wird, kann die Verwaltung nicht bestätigen.
Innerhalb des verkehrsberuhigten Bereichs ist Parken nicht erlaubt. Die
Verwaltung schlägt vor, entsprechende Kontrollen zu intensivieren. Weiterhin
wird bei Umsetzung des Beschlusses der Bezirksvertretung Bonn, geeignete
Spielelemente im verkehrsberuhigten Bereich zu installieren (DS 1710148),
dem ordnungswidrigen Parken in diesem Bereich entgegengewirkt.
(2) Es wird durch die Peterstraße und durch die Spielstraße „durchgeheizt“
Der Verwaltung liegen keine Erkenntnisse vor, die diese Aussage bestätigen.
Bei Besichtigungen vor Ort gab es fast keinen Verkehr, die wenigen
beobachteten Personenkraftwagen hielten sich offensichtlich an dieSeite 1 von 2
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Geschwindigkeit. Für eine konkrete Aussage müsste die Verwaltung zunächst
Messungen durchführen.
(3) Aus o.g. Gründen soll die Straße für den Durchgangsverkehr gesperrt
werden
Zur Klärung der Frage, ob und in welchem Umfang Verkehr /
Durchgangsverkehr in der Peterstraße vorliegt, müsste die Verwaltung die
Zahlen durch Messungen ermitteln.
Eine Sperrung von Durchgangsverkehr hätte lediglich Einfluss auf die
Verkehrsmenge. Sie hätte keinen Einfluss auf die geschilderte Parkproblematik,
ebenso gelten die Geschwindigkeitsregelungen für den gesamten Verkehr.
Für eine Sperrung des „Durchgangsverkehrs“ im Sinne der Antragstellerin
käme für die Peterstraße folgende Beschilderung in Betracht: VZ 260 (Verbot
für Krafträder, Kleinkrafträder und Mofas sowie sonstige mehrspurige
Kraftfahrzeuge) + Zusatzzeichen 1020-12 (Radfahrer und Anlieger frei)
Bei Beschluss würde die Verwaltung nach Anhörung der Polizei für die
Peterstraße VZ 260 (Verbot für Krafträder, Kleinkrafträder und Mofas sowie
sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge) + Zusatzzeichen 1020-12 (Radfahrer und
Anlieger frei) anordnen.
Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Bonn:
Die Bezirksvertretung Bonn befürwortet die von der Verwaltung vorgeschlagene
weitere Vorgehensweise, zunächst Messungen durchzuführen, um auf der
Grundlage der Ergebnisse der Bezirksvertretung dann später eine
abschließende Beschlussvorlage vorzulegen mit einer Abwägung der
Antragsinhalte. Mit diesem Votum ist das formelle, in § 24 GO NRW für die
Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
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