210356 · Beschlussvorlage
Zuschuss an das Bildungswerk interKultur
Kerndaten
- Nummer
- 210356
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 24.03.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Entscheidung federführend
- Sitzung des Integrationsrates Anhörung
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 210356 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Stabsstelle Integration Dezernat: Dez. OB Zuschuss an das Bildungswerk interKultur Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 04.05.2021 Entscheidung Integrationsrat 05.05.2021 Anhörung Beschlussvorschlag (vorbehaltlich der Anhörung im Integrationsrat) Das Bildungswerk interKultur erhält für das Jahr 2021 einen Zuschuss von bis zu 16.000,00 € als Festbetragsfinanzierung zu den Miet- und Mietnebenkosten seiner Räumlichkeiten in Friesdorf und Tannenbusch. Begründung Das Bildungswerk interKultur ist eine staatlich anerkannte Einrichtung der Erwachsenenbildung, ein vom BAMF anerkannter Träger von Integrations- kursen und vom Land NRW als interkulturelles Zentrum anerkannt. interKultur verfügt über eigene Räume in Friesdorf, Tannenbusch und Beuel und bietet neben Integrationskursen auch Frauenkurse (mit Kinderbetreuung), Eltern- kurse, Alphabetisierungskurse für primäre und sekundäre Analphabeten und berufsbezogene Deutschsprachförderung an. Über die Sprachförderung erreicht interKultur die Teilnehmenden für weitere Integrationsangebote und Projekte, die zur Sprachbildung und Integration beitragen. Dazu gehören Informationen zur Berufsorientierung, Computerkurse, Exkursionen zum Kennenlernen der Stadt, Fahrradkurse, Spielgruppen, aber auch Gesprächs- kreise, Schreibprojekte, Begegnungsangebote und kulturelle Aktivitäten (Tanz, Theater, Museum). interKultur legt großen Wert darauf, zugewanderte und geflüchtete Frauen zu stärken und bietet nach Möglichkeit immer Kinder- betreuung an, damit Mütter teilnehmen können. Die Nachfrage nach Kinder- betreuung ist sehr groß. Die Zusammenarbeit mit dem Verein für Gefähr- detenhilfe (VfG) zur beruflichen Integration von Flüchtlingen wird fortgesetzt. Die weitere Förderung von interKultur wird von der Verwaltung befürwortet. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel sind im Haushaltsplanentwurf 2021/2022 enthalten. Die Auszahlung des Zuschusses entspricht denSeite 1 von 2 Seite 2 Regelungen des § 82 GO NRW. Während der vorläufigen Haushaltsführung wird der Zuschuss nur bis zu maximal 80% des Jahreszuschusses ausgezahlt. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.01.04 Koordination Integration 1.01.04.01 Koordination Integration Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 16.000,00 190000104/ 73.1000 2021 Einzahlungen / Erträge 0,00 Haushaltsbelastung jährlich 16.000,00 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:59 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de