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210356 · Beschlussvorlage

Zuschuss an das Bildungswerk interKultur

Nummer
210356
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
24.03.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 04.05.2021 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Integrationsrates 05.05.2021 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
210356
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Stabsstelle Integration
Dezernat:
Dez. OB
Zuschuss an das Bildungswerk interKultur
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
04.05.2021 Entscheidung
Integrationsrat 05.05.2021 Anhörung
Beschlussvorschlag
(vorbehaltlich der Anhörung im Integrationsrat)
Das Bildungswerk interKultur erhält für das Jahr 2021 einen Zuschuss von bis
zu 16.000,00 € als Festbetragsfinanzierung zu den Miet- und Mietnebenkosten
seiner Räumlichkeiten in Friesdorf und Tannenbusch.
Begründung
Das Bildungswerk interKultur ist eine staatlich anerkannte Einrichtung der
Erwachsenenbildung, ein vom BAMF anerkannter Träger von Integrations-
kursen und vom Land NRW als interkulturelles Zentrum anerkannt. interKultur
verfügt über eigene Räume in Friesdorf, Tannenbusch und Beuel und bietet
neben Integrationskursen auch Frauenkurse (mit Kinderbetreuung), Eltern-
kurse, Alphabetisierungskurse für primäre und sekundäre Analphabeten und
berufsbezogene Deutschsprachförderung an. Über die Sprachförderung
erreicht interKultur die Teilnehmenden für weitere Integrationsangebote und
Projekte, die zur Sprachbildung und Integration beitragen. Dazu gehören
Informationen zur Berufsorientierung, Computerkurse, Exkursionen zum
Kennenlernen der Stadt, Fahrradkurse, Spielgruppen, aber auch Gesprächs-
kreise, Schreibprojekte, Begegnungsangebote und kulturelle Aktivitäten (Tanz,
Theater, Museum). interKultur legt großen Wert darauf, zugewanderte und
geflüchtete Frauen zu stärken und bietet nach Möglichkeit immer Kinder-
betreuung an, damit Mütter teilnehmen können. Die Nachfrage nach Kinder-
betreuung ist sehr groß. Die Zusammenarbeit mit dem Verein für Gefähr-
detenhilfe (VfG) zur beruflichen Integration von Flüchtlingen wird fortgesetzt.
Die weitere Förderung von interKultur wird von der Verwaltung befürwortet.
Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel sind im Haushaltsplanentwurf
2021/2022 enthalten. Die Auszahlung des Zuschusses entspricht denSeite 1 von 2

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Regelungen des § 82 GO NRW. Während der vorläufigen Haushaltsführung
wird der Zuschuss nur bis zu maximal 80% des Jahreszuschusses ausgezahlt.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.01.04 Koordination Integration 1.01.04.01 Koordination Integration
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
16.000,00 190000104/
73.1000
2021
Einzahlungen /
Erträge
0,00
Haushaltsbelastung
jährlich
16.000,00
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 20:59 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de