210354 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Verlegung einer Fußgängerampel in der Ubierstraße, Höhe Otto-Kühne-Straße
Kerndaten
- Nummer
- 210354
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 23.03.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 210354 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte Dezernat: Dez. OB 21.03.2021 Bürgerantrag: Verlegung einer Fußgängerampel in der Ubierstraße, Höhe Otto-Kühne-Straße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 13.04.2021 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag thematisiert die Verlegung einer Fußgängerampel in der Ubierstraße, Höhe Otto-Kühne-Straße. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag Online. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2 Bürgerantrag Online Datum 21.03.2021 Anrede Frau Herr ohne Anrede Vorname Nachname Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Telefon E-Mail Betreff Verlegung einer Fußgängerampel in der Ubierstraße, Höhe Otto-Kühne-Schule Ihr Antrag Die Fußgängerampel in der Ubierstraße zwischen der Kreuzung Rheinallee und der Einmündung Mirbachstraße diente bisher vor allem dazu, den Schülern und Schülerinnen der Otto-Kühne-Schule eine sichere Straßenüberquerung zwischen Schulhof und den auf der anderen Straßenseite liegenden Internatshäusern zu ermöglichen. Seit der Schließung des Internats und dem Umbau der Internatshäuser in Mietwohnungen ist die Ampelanlage an dieser Stelle überflüssig geworden. Dahingegen ist eine Fußgängerampel 100 m weiter südlich, nämlich an der Kreuzung Ubierstraße / Mirbachstraße bzw. Fontanestraße dringend erforderlich. Die Strecke über die Fontanestraße und die Mirbachstraße – beide ‚Fahrradstraßen‘ – bildet eine wichtige Verbindung zwischen dem Villenviertel und der Godesberger Innenstadt einerseits und dem Wohngebiet Basteistraße bzw. dem Rheinufer andererseits, vor allem für Fußgänger und Radfahrer. Allein auf Grund der versetzten Einmündungen ist diese Kreuzung für Fußgänger und Radfahrer problematisch. Hinzu kommen eine leichte Straßenbiegung und der hohe Zaun um den Schulhof, die zusammen dazu führen, dass die Sicht in nördlicher Richtung für Verkehrsteilnehmer, die aus der Mirbachstraße kommen, auf wenige Meter beschränkt ist. Zwar gilt an der Ubierstraße an dieser Stelle ein Tempolimit von 30 km/h. Fakt ist jedoch, dass fast alle Fahrzeuge schneller, oft wesentlich schneller unterwegs sind. Diese Kreuzung ist für alle Verkehrsteilnehmer unübersichtlich und insbesondere für ältere Menschen und Kinder gefährlich. Zu Spitzenverkehrszeiten und bei gelegentlichen Schließungen des Godesberger Tunnels ist die Situation besonders akut. An genau der Stelle, wo vor wenigen Wochen wegen einer Baustelle eine Behelfsampel vorübergehend aufgestellt wurde, müsste eine Fußgängerampel dauerhaft stehen. Das Sportgelände im benachbarten Panoramapark wird gelegentlich von der Otto-Kühne-Schule für Sportunterricht benutzt. Wie ich immer wieder beobachtet habe, überqueren die Schüler und Schülerinnen die Ubierstraße an der Kreuzung Rheinallee, um von den Sporthallen in den Panoramapark zu gelangen. Bei einer Verlegung der Fußgängerampelanlage hätten sie die weitere Möglichkeit, über die verkehrsberuhigte Mirbachstraße bzw. Fontanestraße das Sportgelände zu erreichen. Aus den oben aufgeführten Gründen beantrage ich eine Verlegung der Ampelanlage. Seite 1 von2 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002 ID=KFAS_0011_000022 SGrekVbB 2211..0033..2211 1188::3311Seite 2 von 2
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