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210347-01 · Beschlussvorlage

Grundstück in Bonn, Römerstr. 303 - Umbau Hauptgebäude der ehemaligen Fahnenfabrik zu Bürogebäude und Neuerrichtung von 3 Wohngebäuden AZ: 168892

Nummer
210347-01
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
09.04.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 27.04.2021 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
210347-01
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück in Bonn, Römerstr. 303 - Umbau
Hauptgebäude der ehemaligen Fahnenfabrik zu
Bürogebäude und Neuerrichtung von 3
Wohngebäuden
AZ: 168892
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 27.04.2021 Anhörung
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung
beabsichtigt, die Bauvoranfrage positiv zu bescheiden, da sich das Vorhaben in
die Eigenart der näheren Umgebung im Sinne von § 34 BauGB einfügt.
Begründung
Der Verwaltung liegt eine Bauvoranfrage zum Umbau und der Erweiterung des
Hauptgebäudes der ehemaligen Fahnenfabrik zu einem Bürogebäude sowie
die Neuerrichtung von drei Wohngebäuden zuzüglich Tiefgarage vor.
Das Hauptgebäude der Fahnenfabrik soll zu einem Bürogebäude umgenutzt
werden. Das vorhandene Satteldach soll in ein weiteres Vollgeschoss zzgl.
einem weiteren, darüber liegenden allseitig (bis zu 8m) auskragendem
Vollgeschoss mit Flachdach geändert werden. Im Erdgeschoss sind
Gastronomie, Ladenlokale und ein Museum geplant.
Durch die Erweiterung um zwei 3,5 m hohe Geschosse auf insgesamt fünf
Vollgeschosse zzgl. Flachdach wird die ehemalige Fahnenfabrik im
maßgeblichen Umfeld zukünftig neben dem Gebäude der ehemaligen
Pädagogischen Hochschule der Universität Bonn auf dem Grundstück
Römerstraße 164 sowie dem Hochhaus auf dem Grundstück des
Bundesministeriums des Innern (Graurheindorfer Straße 198) einen
besonderen Hochpunkt darstellen.
Die weiteren Gebäude der Fahnenfabrik werden abgerissen. Hier entstehen
drei neue Wohngebäude. Alle Häuser sind viergeschossig plus Staffelgeschoss
mit Dachbegrünung geplant. Weiterhin ist die Unterbringung eines
Fahrradreparaturladens und eines Cafés geplant.Seite 1 von 5

Seite 2
Die Projektbeschreibung des Investors lautet wie folgt:
Bei der Neuentwicklung des Geländes der ehemaligen Bonner Fahnenfabrik
wird ein gemischt genutztes, autofreies Quartier entstehen. Hier treffen
moderne Arbeitswelten, Gastronomiebereiche, gewerbliche Nutzungen und
unterschiedliche Wohnungstypologien aufeinander und bilden eine verbindende
Co-Struktur, die ein „Miteinander“ und „Quartiersgefühl“ erzeugen.
Ein bis dato abgeschlossenes Gewerbeareal wird für die Nachbarschaft und
Öffentlichkeit zugänglich; ergänzt durch hoch qualitative Außenbereiche.
Das Bestandgebäude - mit dem signifikanten Schornstein - wird in seiner
Struktur erhalten. Das großvolumige - bisher ungenutzte - Dach der ehemaligen
Fabrik wird durch eine moderne 2- geschossige Aufstockung ersetzt. Es
entsteht eine ikonografische Architektur, die die moderne Neuentwicklung des
Geländes weithin sichtbar werden lässt. Die die alten Werkshallen ersetzenden
neuen Wohngebäude fügen sich maßstäblich in der Überleitung zur
angrenzenden Wohnbebauung ein. Der ruhende Verkehr wird ausschließlich
unterirdisch untergebracht.
Bei der Umsetzung setzen wir auf ein modernes Mobilitätskonzept mit sharing-
Angeboten, auf Räume für gemeinsame Begegnungen, wie z.B. Urban
Gardening, und einen Museumsort, der die bewegte Historie der BoFa
dokumentiert. Verringerte CO2-Emissionen durch innovative Bauweisen, die
Wiederverwendung von Baustoffen bzw. deren Zuführung zur
Kreislaufwirtschaft, begrünte Dachflächen sowie eine innovative
Energieversorgung werden in die Planung integriert.
Vielfältige Bausteine einer modernen, nachhaltigen Quartiersentwicklung in
besonderer Lage.
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich der Fluchtlinienpläne Nr. B 327b
(31) sowie B 306 (27) und ist planungsrechtlich nach § 30 BauGB und im
Übrigen nach § 34 BauGB zu beurteilen, da es innerhalb eines im
Zusammenhang bebauten Ortsteiles liegt.
Die o. g. Fluchtlinienpläne setzten jeweils eine Straßen- und eine Bauflucht
fest. Abweichungen hiervon sind nicht zu erkennen.
Die maßgebliche nähere Umgebung wird vor allem durch Wohnungen, aber
auch durch gewerbliche Bereiche (insbesondere das Gewerbegebiet Bonner
Hafen), die Kläranlage Salierweg sowie durch das Heinrich-Hertz-Europakolleg
geprägt.
Das Grundstück wird sowohl fußläufig als auch mit dem Pkw über die
Römerstraße erschlossen. Die Tiefgarage liegt unter der neu geplanten
Bebauung, zwischen der Gasleitung mit Schutzstreifen und dem
Hauptgebäude.
Aufgrund der weiteren Umgebungsbebauung mit vereinzelten Hochpunkten ist
das Vorhaben auch im Hinblick auf die historische Nutzung des
Bestandsgebäudes und der „besonderen“ Lage an der Autobahn als
„Landmarke“ vorstellbar. Die Bedeutung der alten Industriearchitektur durchSeite 2 von 5

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eine besondere Gestaltung und Überhöhung herauszustellen, ist städtebaulich
erwünscht und vertretbar.
In diesem Zusammenhang hat das Fernstraßenbundesamt seine Zustimmung
ebenfalls bereits in Aussicht gestellt.
Die Verwaltung beabsichtigt, einen positiven Bauvorbescheid zu erteilen.
Anlage/n
1 Fahnenfabrik Kataster (öffentlich)
2 Lageplan (nichtöffentlich)
3 Luftbild (nichtöffentlich)
4 Perspektive Autobahn (öffentlich)
5 Perspektive Römerstraße (nichtöffentlich)
6 Beispielbilder (nichtöffentlich)Seite 3 von 5

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901Bonner Fahnenfabrik mei architects and planners I Gaus ArchitektenPerspektive von der AutobahnSeite 5 von 5

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Datenstand: 03.11.2026, 00:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de