210347-01 · Beschlussvorlage
Grundstück in Bonn, Römerstr. 303 - Umbau Hauptgebäude der ehemaligen Fahnenfabrik zu Bürogebäude und Neuerrichtung von 3 Wohngebäuden AZ: 168892
Kerndaten
- Nummer
- 210347-01
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 09.04.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
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Beschlussvorlage öffentlich 210347-01 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück in Bonn, Römerstr. 303 - Umbau Hauptgebäude der ehemaligen Fahnenfabrik zu Bürogebäude und Neuerrichtung von 3 Wohngebäuden AZ: 168892 Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 27.04.2021 Anhörung Beschlussvorschlag Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, die Bauvoranfrage positiv zu bescheiden, da sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung im Sinne von § 34 BauGB einfügt. Begründung Der Verwaltung liegt eine Bauvoranfrage zum Umbau und der Erweiterung des Hauptgebäudes der ehemaligen Fahnenfabrik zu einem Bürogebäude sowie die Neuerrichtung von drei Wohngebäuden zuzüglich Tiefgarage vor. Das Hauptgebäude der Fahnenfabrik soll zu einem Bürogebäude umgenutzt werden. Das vorhandene Satteldach soll in ein weiteres Vollgeschoss zzgl. einem weiteren, darüber liegenden allseitig (bis zu 8m) auskragendem Vollgeschoss mit Flachdach geändert werden. Im Erdgeschoss sind Gastronomie, Ladenlokale und ein Museum geplant. Durch die Erweiterung um zwei 3,5 m hohe Geschosse auf insgesamt fünf Vollgeschosse zzgl. Flachdach wird die ehemalige Fahnenfabrik im maßgeblichen Umfeld zukünftig neben dem Gebäude der ehemaligen Pädagogischen Hochschule der Universität Bonn auf dem Grundstück Römerstraße 164 sowie dem Hochhaus auf dem Grundstück des Bundesministeriums des Innern (Graurheindorfer Straße 198) einen besonderen Hochpunkt darstellen. Die weiteren Gebäude der Fahnenfabrik werden abgerissen. Hier entstehen drei neue Wohngebäude. Alle Häuser sind viergeschossig plus Staffelgeschoss mit Dachbegrünung geplant. Weiterhin ist die Unterbringung eines Fahrradreparaturladens und eines Cafés geplant.Seite 1 von 5 Seite 2 Die Projektbeschreibung des Investors lautet wie folgt: Bei der Neuentwicklung des Geländes der ehemaligen Bonner Fahnenfabrik wird ein gemischt genutztes, autofreies Quartier entstehen. Hier treffen moderne Arbeitswelten, Gastronomiebereiche, gewerbliche Nutzungen und unterschiedliche Wohnungstypologien aufeinander und bilden eine verbindende Co-Struktur, die ein „Miteinander“ und „Quartiersgefühl“ erzeugen. Ein bis dato abgeschlossenes Gewerbeareal wird für die Nachbarschaft und Öffentlichkeit zugänglich; ergänzt durch hoch qualitative Außenbereiche. Das Bestandgebäude - mit dem signifikanten Schornstein - wird in seiner Struktur erhalten. Das großvolumige - bisher ungenutzte - Dach der ehemaligen Fabrik wird durch eine moderne 2- geschossige Aufstockung ersetzt. Es entsteht eine ikonografische Architektur, die die moderne Neuentwicklung des Geländes weithin sichtbar werden lässt. Die die alten Werkshallen ersetzenden neuen Wohngebäude fügen sich maßstäblich in der Überleitung zur angrenzenden Wohnbebauung ein. Der ruhende Verkehr wird ausschließlich unterirdisch untergebracht. Bei der Umsetzung setzen wir auf ein modernes Mobilitätskonzept mit sharing- Angeboten, auf Räume für gemeinsame Begegnungen, wie z.B. Urban Gardening, und einen Museumsort, der die bewegte Historie der BoFa dokumentiert. Verringerte CO2-Emissionen durch innovative Bauweisen, die Wiederverwendung von Baustoffen bzw. deren Zuführung zur Kreislaufwirtschaft, begrünte Dachflächen sowie eine innovative Energieversorgung werden in die Planung integriert. Vielfältige Bausteine einer modernen, nachhaltigen Quartiersentwicklung in besonderer Lage. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich der Fluchtlinienpläne Nr. B 327b (31) sowie B 306 (27) und ist planungsrechtlich nach § 30 BauGB und im Übrigen nach § 34 BauGB zu beurteilen, da es innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles liegt. Die o. g. Fluchtlinienpläne setzten jeweils eine Straßen- und eine Bauflucht fest. Abweichungen hiervon sind nicht zu erkennen. Die maßgebliche nähere Umgebung wird vor allem durch Wohnungen, aber auch durch gewerbliche Bereiche (insbesondere das Gewerbegebiet Bonner Hafen), die Kläranlage Salierweg sowie durch das Heinrich-Hertz-Europakolleg geprägt. Das Grundstück wird sowohl fußläufig als auch mit dem Pkw über die Römerstraße erschlossen. Die Tiefgarage liegt unter der neu geplanten Bebauung, zwischen der Gasleitung mit Schutzstreifen und dem Hauptgebäude. Aufgrund der weiteren Umgebungsbebauung mit vereinzelten Hochpunkten ist das Vorhaben auch im Hinblick auf die historische Nutzung des Bestandsgebäudes und der „besonderen“ Lage an der Autobahn als „Landmarke“ vorstellbar. Die Bedeutung der alten Industriearchitektur durchSeite 2 von 5 Seite 3 eine besondere Gestaltung und Überhöhung herauszustellen, ist städtebaulich erwünscht und vertretbar. In diesem Zusammenhang hat das Fernstraßenbundesamt seine Zustimmung ebenfalls bereits in Aussicht gestellt. Die Verwaltung beabsichtigt, einen positiven Bauvorbescheid zu erteilen. Anlage/n 1 Fahnenfabrik Kataster (öffentlich) 2 Lageplan (nichtöffentlich) 3 Luftbild (nichtöffentlich) 4 Perspektive Autobahn (öffentlich) 5 Perspektive Römerstraße (nichtöffentlich) 6 Beispielbilder (nichtöffentlich)Seite 3 von 5 Seite 4 von 5 901Bonner Fahnenfabrik mei architects and planners I Gaus ArchitektenPerspektive von der AutobahnSeite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de