210345-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Warnhinweisschilder "Rauchverbot" im Kottenforst
Kerndaten
- Nummer
- 210345-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 28.04.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 210345-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Warnhinweisschilder "Rauchverbot" im Kottenforst Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 18.05.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zur Klärung der Frage, ob und inwieweit die Aufstellung von Schildern zum geltenden Rauchverbot im Kottenforst sinnvoll ist, wurde seitens der Verwaltung Kontakt mit dem Landesbetrieb Wald und Holz NRW (= zuständige Hoheitsbehörde für die Waldflächen in Bonn) aufgenommen. Nach Vorliegen der Einschätzung des Landesbetriebs Wald und Holz NRW zu dem Thema wird seitens der Verwaltung folgende Stellungnahme abgegeben: Das Land NRW kann den Wunsch zur Aufstellung von Schildern zum geltenden Rauchverbot nachvollziehen, sieht aber in einer Beschilderung des Waldes nicht das einzige und erfolgsversprechende Vorgehen in Bezug auf die Waldbrandgefahr. Das Aufstellen von Schildern in Waldgebieten handhabt das Land NRW generell sehr restriktiv und spricht sich gegen eine weitere Beschilderung aus, die über das bestehende Maß hinausgeht. Die angewandte Strategie des Landes NRW während amtlich belegter waldbrandgefährdender Zeiten umfasst eine entsprechende Pressearbeit in den gefährdeten Regionen. Der Vorschlag des Landes NRW in Bezug auf die Stadt Bonn ist, dass über die Medien an die Bürger*innen appelliert wird einschließlich des Hinweises auf den rechtlichen Rahmen. Diesem Wunsch kommt die Stadtverwaltung gerne nach und wird bei Waldbrandgefahren im Stadtwald Bonn zusätzliche Meldungen über das Presseamt einleiten. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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