210342-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Trimm-dich-Pfad Kettelerplatz
Kerndaten
- Nummer
- 210342-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 05.05.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 210342-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Trimm-dich-Pfad Kettelerplatz Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 18.05.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Da der Kettelerplatz fast vollständig als traditioneller Dorfplatz für Feste, wie Karneval, genutzt wird, ist eine Umsetzung nur in Randbereichen möglich, an Stellen, welche nicht mit dem Baumschutz kollidieren. Somit ist es fraglich, ob ausreichend Fläche für einen gesamten Trimm-dich- Pfad zur Verfügung steht. Da es sich bei der gewünschten Anlage um eine Sportanlage handelt, ist dies durch das Sport- und Bäderamt zu prüfen. Dem Sport- und Bäderamt ist es ein großes Anliegen, dem Sport bestmögliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Ziel der Sportentwicklungsplanung ist es, die Stärken des Bonner Sports zu sichern und neue Chancen zu nutzen, um eine dynamische Sportentwicklung zu ermöglichen. Vor wenigen Tagen hat die Staatskanzlei NRW den Programmaufruf II zum Sportstättenförderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ präsentiert. Förderziel sind moderne, zeitgemäße und attraktive Outdoor-Bewegungsräume mit bewegungsaktivierender Infrastruktur zur Gesundheitsvorsorge im Freien. Förderfähig sind daher ausschließlich Maßnahmen im Außenbereich. Auf die Kreis- und Stadtsportbünde werden jeweils 500.000 € pauschal verteilt. Antragsberechtigt sind die Kreis- und Stadtsportbünde. Mit deren Zustimmung können darüber hinaus auch andere Institutionen wie Sportvereine, Fördervereine, gemeinnützige GmbH´s oder Kommunen antragsberechtigt sein. Der Vorschlag, am Rand des Kettelerplatzes einen Trimm-dich-Pfad zu errichten, wird verwaltungsintern auf Machbarkeit geprüft und bei grundsätzlicher Eignung dem Stadtsportbund Bonn zur Aufnahme in ein zu entwickelndes Gesamtkonzept vorgeschlagen. Der Stadtsportbund wird das Gesamtkonzept im Sinne einer zukunftsorientierten Sportstättenentwicklungsplanung mit der Sportverwaltung abstimmen. Maßnahmen auf städtischen Flächen werden den jeweils zuständigen politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt. Im Anschluss wird das Gesamtkonzept der Staatskanzlei zur Prüfung und Entscheidung über die jeweiligen Förderbeträge eingereicht.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 05:06 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de