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210342-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Trimm-dich-Pfad Kettelerplatz

Nummer
210342-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
05.05.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 18.05.2021 Kenntnisnahme
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  1. 210342 Trimm-dich-Pfad Kettelerplatz

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
210342-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Trimm-dich-Pfad Kettelerplatz
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 18.05.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Da der Kettelerplatz fast vollständig als traditioneller Dorfplatz für Feste, wie
Karneval, genutzt wird, ist eine Umsetzung nur in Randbereichen möglich, an
Stellen, welche nicht mit dem Baumschutz kollidieren.
Somit ist es fraglich, ob ausreichend Fläche für einen gesamten Trimm-dich-
Pfad zur Verfügung steht. Da es sich bei der gewünschten Anlage um eine
Sportanlage handelt, ist dies durch das Sport- und Bäderamt zu prüfen.
Dem Sport- und Bäderamt ist es ein großes Anliegen, dem Sport bestmögliche
Rahmenbedingungen zu schaffen. Ziel der Sportentwicklungsplanung ist es, die
Stärken des Bonner Sports zu sichern und neue Chancen zu nutzen, um eine
dynamische Sportentwicklung zu ermöglichen.
Vor wenigen Tagen hat die Staatskanzlei NRW den Programmaufruf II zum
Sportstättenförderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ präsentiert. Förderziel
sind moderne, zeitgemäße und attraktive Outdoor-Bewegungsräume mit
bewegungsaktivierender Infrastruktur zur Gesundheitsvorsorge im Freien.
Förderfähig sind daher ausschließlich Maßnahmen im Außenbereich. Auf die
Kreis- und Stadtsportbünde werden jeweils 500.000 € pauschal verteilt.
Antragsberechtigt sind die Kreis- und Stadtsportbünde. Mit deren Zustimmung
können darüber hinaus auch andere Institutionen wie Sportvereine,
Fördervereine, gemeinnützige GmbH´s oder Kommunen antragsberechtigt
sein.
Der Vorschlag, am Rand des Kettelerplatzes einen Trimm-dich-Pfad zu
errichten, wird verwaltungsintern auf Machbarkeit geprüft und bei
grundsätzlicher Eignung dem Stadtsportbund Bonn zur Aufnahme in ein zu
entwickelndes Gesamtkonzept vorgeschlagen. Der Stadtsportbund wird das
Gesamtkonzept im Sinne einer zukunftsorientierten
Sportstättenentwicklungsplanung mit der Sportverwaltung abstimmen.
Maßnahmen auf städtischen Flächen werden den jeweils zuständigen
politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt. Im Anschluss wird das
Gesamtkonzept der Staatskanzlei zur Prüfung und Entscheidung über die
jeweiligen Förderbeträge eingereicht.Seite 1 von 2
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Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:30 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de