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210341-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Antrag auf Förderung des Neubaus eines Bootshauses für die Schüler-Rudervereine des Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasiums (GRS) und des Friedrich-Ebert-Gymnasiums (SRC)

Nummer
210341-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
13.04.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 14.04.2021 Entscheidung federführend
  2. Sondersitzung des Sportausschusses 10.06.2021 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 210341 Bürgerantrag: Antrag auf Förderung des Neubaus eines Bootshauses für die Schüler-Rudervereine des Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasiums (GRS) und des Friedrich-Ebert-Gymnasiums (SRC)

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
210341-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt
Dezernat:
Dez. IV
20.03.2021
Bürgerantrag: Antrag auf Förderung des Neubaus
eines Bootshauses für die Schüler-Rudervereine
des Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasiums (GRS) und
des Friedrich-Ebert-Gymnasiums (SRC)
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
14.04.2021 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung verweist auf ihre Mitteilungsvorlage DS 210296.
Diese hat folgenden wortlaut :
Die unzureichende Situation für die Unterbringung der Boote der Schüler-
Rudervereine des Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasiums und des Friedrich-Ebert-
Gymnasiums war in den vergangenen Jahren wiederholt Gegenstand
politischer Beratungen und Anträge. Die Ruderboote dieser beiden Vereine
werden seit vielen Jahren provisorisch zwischengelagert.
Zuletzt wurde die Verwaltung mit Beschluss des Rates vom 7. November 2019
beauftragt, eine grundsätzliche Unterbringung von Rudergerätschaften
planungsrechtlich und baulich sicherzustellen. (DS 190066).
Auf dieser Grundlage hat die Verwaltung mit den Vertretern der Schüler-
Rudervereine im Hinblick auf eine langfristige Lagerungsmöglichkeit der
Ruderboote regelmäßige Gespräche geführt und die in Betracht kommenden
Grundstücke einer systematischen Prüfung unterzogen.
Dabei konnte die Verwaltung eine Grundstücksfläche in Beuel, Elsa-
Brändström-Straße, identifizieren, die für den Bau eines Bootshauses in Frage
kommen kann. Seit den 1990er Jahren ist diese in der Rheinaue
liegende Fläche als Sondergebiet für die Errichtung eines Boots- und
Vereinshauses planungsrechtlich festgesetzt. Es besteht dort also geltendes
Baurecht. Der vorgesehene Standort befindet sich innerhalb des Denkmals
Rheinauenpark, d.h. grundsätzlich ist die Bauplanung frühzeitig mit der hier
zuständigen Denkmalbehörde bei der Bezirksregierung Köln abzustimmen,
diese ist im Baugenehmigungsverfahren zu beteiligen. Des Weiteren sind die
SWB zu beteiligen, da in diesem Bereich eine Wasserleitung verläuft.Seite 1 von 2
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Die Schülerrudervereine planen nunmehr die Errichtung eines Gebäudes an
diesem Standort.
Mit Schreiben vom 16. Februar 2021 haben die Vertreter der beiden Schüler-
Rudervereine einen Antrag auf Förderung des Neubaus eines Boothauses
eingereicht. Dieser Antrag, der sowohl der Verwaltung als auch den
Vorsitzenden der im Rat vertretenen Fraktionen und Gruppen zugegangen ist,
ist als Anhang beigefügt.
Da die Schüler-Rudervereine förderfähige Vereine nach den
Sportförderrichtlinien der Bundesstadt Bonn sind, wertet die
Sportverwaltung das Vorhaben als Antrag nach Abschnitt I, Ziff. 3.1 der
Sportförderrichtlinien.
Danach kann für den Neubau von vereinseigenen Anlagen ein Zuschuss
gewährt werden, der bis zu 50 % der als zweckgerichtet und erforderlich
anerkannten Kosten betragen kann.
Auch wenn derzeit noch nicht alle notwendigen Unterlagen (Baupläne,
Kostenvoranschläge, Finanzierungspläne usw.) vorliegen, ist die Maßnahme
aus Sicht der Sportverwaltung als grundsätzlich förderfähig anzusehen. Weitere
Fördervoraussetzungen müssten im Verlauf des Jahres geschaffen werden und
bis zum 31.10. müssten prüfbare Bauunterlagen nachgereicht werden.
Jedoch stehen im laufenden Haushalt keine Fördermittel mehr zur Verfügung
und auch in den Folgejahren kann die zur Realisierung des Vorhabens
beantragte Fördersumme aus diesem Haushaltsansatz nicht in Aussicht gestellt
werden, da sie den jährlichen Rahmen der Sportfördermittel übersteigt. Für die
gesamte Sportförderung der Bonner Vereine steht ein Etat in Höhe von derzeit
1,6 Mio. € zur Verfügung, etwa ein Viertel davon ist für die Bezuschussung von
Baumaßnahmen vorgesehen.
Hierüber sind die Antragsteller von der Sportverwaltung zwischenzeitlich
informiert worden.
Beschlussvorschlag für Bürgerausschuss:
Der Bürgerantrag wird im beantragten Umfang abgelehnt, die antragstellenden
werden entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung
über die aktuelle Situation informiert. Mit diesem Votum und der Beratung im
Bürgerausschuss ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehen Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 04:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de