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210340 · Mitteilungsvorlage

Energetische Fassaden- und Fenstersanierung am Robert-Wetzlar Berufskolleg im Rahmen der erweiterten Brandschutzsanierung

Nummer
210340
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
29.03.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Betriebsausschusses SGB 22.04.2021 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW 06.05.2021 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Schulausschusses 14.04.2021 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
210340
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
Energetische Fassaden- und Fenstersanierung am
Robert-Wetzlar Berufskolleg im Rahmen der
erweiterten Brandschutzsanierung
Beratungsfolge
Schulausschuss 14.04.2021 Kenntnisnahme
Betriebsausschuss SGB 22.04.2021 Kenntnisnahme
Rat 06.05.2021 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Mit Ratsbeschluss vom 07.02.2019 (DS-Nr. 1910114) wurde der Maßnahme
„Erweiterte Brandschutzsanierung und Ersatzbau für acht Klassen- und
Fachräume mit Aula am Robert-Wetzlar Berufskolleg“ mit einem Gesamtbudget
von 22,5 Mio. Euro zugestimmt.
Neben der Beseitigung der brandschutztechnischen Mängel werden für das
gesamte Schulgebäude Umbau – und Modernisierungsmaßnahmen
durchgeführt. Der bauliche Maßnahmenumfang in den Bauteilen A, B und C
beinhaltet im Wesentlichen die folgenden Positionen:
Austausch aller Innenoberflächen (Oberboden, Wandoberflächen,
Deckenoberflächen), Austausch aller Innentüren, malertechnische Aufarbeitung
der Fassade, Austausch der Fensterbänke und Raffstoreanlagen,
Modernisierung der haustechnischen Anlagen, Umbau von Sanitäranlagen,
energetische Sanierung der Dachflächen.
Mit dem ersten Bauabschnitt (Sanierung Bauteil C und Neubau des
Erweiterungsbaus) wurde im Juni 2020 begonnen. Nach erfolgter
Schadstoffsanierung des Bauteils C, Abbrucharbeiten sowie Freilegen der
Fassadenflächen stellte sich die Bausubstanz nun in einem schlechteren
Zustand dar als anhand von umfangreichen Voruntersuchungen und
Vergleichsbauten vermutet werden konnte.
Im Zuge der Fassadenarbeiten an Bauteil C hat sich herausgestellt, dass der
Baukörper massive Betonstahlkorrosionsschäden aufweist und
Hauptbewehrungseisen ohne jegliche Betondeckung vorliegen. Die
Betonschäden sind auch auf die Brüstungsplatten und Stützen in der gesamten
Fassadenfläche ausgeweitet. Um die fachgerechten Anforderungen der
Stahlbetonteile der Fassaden wiederherzustellen, ist eine umfangreiche
Betoninstandsetzungsmaßnahme im Zuge der Brandschutzsanierung zwingend
notwendig. Diese aufwendige Sanierung erfordert auch das Ein- und Ausbauen
aller vorhandenen Fensteranlagen.Seite 1 von 3

Seite 2
Aufgrund des Umfangs der Mängel und des vorgefundenen
Schadensbildes wird die Bestandssanierung umfangreicher als bisher
geplant.
Vor diesem Hintergrund soll die Fassade nicht nur instandgesetzt, sondern im
gleichen Zuge auch energetisch aufgewertet werden. Der Austausch der
kompletten Fensteranlagen gehört ebenfalls zum energetischen
Fassadenkonzept. Im Rahmen der energetischen Fassadensanierung wird
auch der Einbau einer Lüftungsanlage in allen Klassenräumen und
Aufenthaltsräumen als unabdingbar betrachtet. Diese soll den erforderlichen
Lüftungswechsel und die CO2-Konzentration im Schulgebäude regulieren. Dies
ist langfristig gesehen und in Anbetracht des bereits sehr umfangreichen
Bauvorhabens der geeignete Zeitpunkt und gleichzeitig die wirtschaftlichste
Vorgehensweise.
Das beauftragte Architekturbüro wurde aufgefordert die Kosten für eine
energetische Fassadensanierung mit einer vorgesetzten Fassade für die
Gebäudeteile A, B und C - architektonisch analog zu der ersten und zweiten
Erweiterung - zu ermitteln. Die energetische Fassadensanierung beinhaltet die
Demontage und Erneuerung aller Fensterelemente, das Aufbringen einer
Vorhangfassade, die Abdichtung der Kellerwände und das Aufbringen eines
vollflächigen WDVS-Systems mit Klinkerriemchen auf den Giebelseiten. Die
zusätzlichen Kosten für die energetische Sanierung inkl. der Honorarleistungen
belaufen sich auf ca. 6,5 Mio. Euro brutto.
Das mit der Sanierung beauftragte Ingenieurbüro (e-quadrat) wurde mit der
Kostenschätzung der Lüftungsanlage beauftragt. Die Kosten inkl. der
Honorarleistungen belaufen sich auf 3 Mio. Euro brutto.
Finanzierung
Die Gesamtkosten der zusätzlichen Maßnahme belaufen sich auf 11,363 Mio.
€. In den Gesamtkosten ist ein Risikozuschlag in Höhe von 15% und die
Baukostensteigerung von 4% pro Jahr berücksichtigt.
Der Finanzbedarf in Höhe von 7,773 Mio. € für die energetische
Fassadensanierung soll über ein Förderdarlehen der KFW-Bank finanziert
werden. Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude der KFW-Bank (ab
01.07.2021) sieht für energetische Fassadensanierungen im Bestand ein
Tilgungszuschuss in Höhe von 20% vor. Der Zinssatz für das Förderdarlehen
wird voraussichtlich negativ sein.
Für den weiteren Finanzbedarf der Lüftungsanlage in Höhe von 3,59 Mio. € ist
ein Förderantrag im Rahmen des Programms „Klimaschutzprojekte im
kommunalen Umfeld – Kommunalrichtlinie“ vorgesehen. Die Förderquote kann
bis zu 45% betragen. Die restliche Summe soll über Darlehen der NRW-Bank
finanziert werden.
Die Kosten für die Maßnahme sind in den Wirtschaftsplan 2021 eingestellt,
welcher abschließend in der Ratssitzung am 06.05.2021 beraten werden soll.
Nach Abschluss der Vorplanung (Leistungsphasen 1 und 2) werden die
Ergebnisse gem. Beschluss des Hauptausschusses vom 28.01.2014 (DS-Nr.:Seite 2 von 3

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1312032NV4, Verbesserung der Kostensicherheit bei Investitionsvorhaben)
dem Betriebsausschuss und dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 21:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de