210340 · Mitteilungsvorlage
Energetische Fassaden- und Fenstersanierung am Robert-Wetzlar Berufskolleg im Rahmen der erweiterten Brandschutzsanierung
Kerndaten
- Nummer
- 210340
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 29.03.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Betriebsausschusses SGB Kenntnisnahme
- Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW Kenntnisnahme
- Sitzung des Schulausschusses Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (5.171 Zeichen)
Mitteilungsvorlage öffentlich 210340 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: Energetische Fassaden- und Fenstersanierung am Robert-Wetzlar Berufskolleg im Rahmen der erweiterten Brandschutzsanierung Beratungsfolge Schulausschuss 14.04.2021 Kenntnisnahme Betriebsausschuss SGB 22.04.2021 Kenntnisnahme Rat 06.05.2021 Kenntnisnahme Mitteilung: Mit Ratsbeschluss vom 07.02.2019 (DS-Nr. 1910114) wurde der Maßnahme „Erweiterte Brandschutzsanierung und Ersatzbau für acht Klassen- und Fachräume mit Aula am Robert-Wetzlar Berufskolleg“ mit einem Gesamtbudget von 22,5 Mio. Euro zugestimmt. Neben der Beseitigung der brandschutztechnischen Mängel werden für das gesamte Schulgebäude Umbau – und Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt. Der bauliche Maßnahmenumfang in den Bauteilen A, B und C beinhaltet im Wesentlichen die folgenden Positionen: Austausch aller Innenoberflächen (Oberboden, Wandoberflächen, Deckenoberflächen), Austausch aller Innentüren, malertechnische Aufarbeitung der Fassade, Austausch der Fensterbänke und Raffstoreanlagen, Modernisierung der haustechnischen Anlagen, Umbau von Sanitäranlagen, energetische Sanierung der Dachflächen. Mit dem ersten Bauabschnitt (Sanierung Bauteil C und Neubau des Erweiterungsbaus) wurde im Juni 2020 begonnen. Nach erfolgter Schadstoffsanierung des Bauteils C, Abbrucharbeiten sowie Freilegen der Fassadenflächen stellte sich die Bausubstanz nun in einem schlechteren Zustand dar als anhand von umfangreichen Voruntersuchungen und Vergleichsbauten vermutet werden konnte. Im Zuge der Fassadenarbeiten an Bauteil C hat sich herausgestellt, dass der Baukörper massive Betonstahlkorrosionsschäden aufweist und Hauptbewehrungseisen ohne jegliche Betondeckung vorliegen. Die Betonschäden sind auch auf die Brüstungsplatten und Stützen in der gesamten Fassadenfläche ausgeweitet. Um die fachgerechten Anforderungen der Stahlbetonteile der Fassaden wiederherzustellen, ist eine umfangreiche Betoninstandsetzungsmaßnahme im Zuge der Brandschutzsanierung zwingend notwendig. Diese aufwendige Sanierung erfordert auch das Ein- und Ausbauen aller vorhandenen Fensteranlagen.Seite 1 von 3 Seite 2 Aufgrund des Umfangs der Mängel und des vorgefundenen Schadensbildes wird die Bestandssanierung umfangreicher als bisher geplant. Vor diesem Hintergrund soll die Fassade nicht nur instandgesetzt, sondern im gleichen Zuge auch energetisch aufgewertet werden. Der Austausch der kompletten Fensteranlagen gehört ebenfalls zum energetischen Fassadenkonzept. Im Rahmen der energetischen Fassadensanierung wird auch der Einbau einer Lüftungsanlage in allen Klassenräumen und Aufenthaltsräumen als unabdingbar betrachtet. Diese soll den erforderlichen Lüftungswechsel und die CO2-Konzentration im Schulgebäude regulieren. Dies ist langfristig gesehen und in Anbetracht des bereits sehr umfangreichen Bauvorhabens der geeignete Zeitpunkt und gleichzeitig die wirtschaftlichste Vorgehensweise. Das beauftragte Architekturbüro wurde aufgefordert die Kosten für eine energetische Fassadensanierung mit einer vorgesetzten Fassade für die Gebäudeteile A, B und C - architektonisch analog zu der ersten und zweiten Erweiterung - zu ermitteln. Die energetische Fassadensanierung beinhaltet die Demontage und Erneuerung aller Fensterelemente, das Aufbringen einer Vorhangfassade, die Abdichtung der Kellerwände und das Aufbringen eines vollflächigen WDVS-Systems mit Klinkerriemchen auf den Giebelseiten. Die zusätzlichen Kosten für die energetische Sanierung inkl. der Honorarleistungen belaufen sich auf ca. 6,5 Mio. Euro brutto. Das mit der Sanierung beauftragte Ingenieurbüro (e-quadrat) wurde mit der Kostenschätzung der Lüftungsanlage beauftragt. Die Kosten inkl. der Honorarleistungen belaufen sich auf 3 Mio. Euro brutto. Finanzierung Die Gesamtkosten der zusätzlichen Maßnahme belaufen sich auf 11,363 Mio. €. In den Gesamtkosten ist ein Risikozuschlag in Höhe von 15% und die Baukostensteigerung von 4% pro Jahr berücksichtigt. Der Finanzbedarf in Höhe von 7,773 Mio. € für die energetische Fassadensanierung soll über ein Förderdarlehen der KFW-Bank finanziert werden. Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude der KFW-Bank (ab 01.07.2021) sieht für energetische Fassadensanierungen im Bestand ein Tilgungszuschuss in Höhe von 20% vor. Der Zinssatz für das Förderdarlehen wird voraussichtlich negativ sein. Für den weiteren Finanzbedarf der Lüftungsanlage in Höhe von 3,59 Mio. € ist ein Förderantrag im Rahmen des Programms „Klimaschutzprojekte im kommunalen Umfeld – Kommunalrichtlinie“ vorgesehen. Die Förderquote kann bis zu 45% betragen. Die restliche Summe soll über Darlehen der NRW-Bank finanziert werden. Die Kosten für die Maßnahme sind in den Wirtschaftsplan 2021 eingestellt, welcher abschließend in der Ratssitzung am 06.05.2021 beraten werden soll. Nach Abschluss der Vorplanung (Leistungsphasen 1 und 2) werden die Ergebnisse gem. Beschluss des Hauptausschusses vom 28.01.2014 (DS-Nr.:Seite 2 von 3 Seite 3 1312032NV4, Verbesserung der Kostensicherheit bei Investitionsvorhaben) dem Betriebsausschuss und dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de