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210339 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Bornheimer Straße

Nummer
210339
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
22.03.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 22.03.2021
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 13.04.2021

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 13.04.2021 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 210339-01 ST Bürgerantrag: Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Bornheimer Straße

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
210339
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte
Dezernat:
Dez. OB
22.03.2021
Bürgerantrag: Bereitstellung von Haushaltsmitteln
für die Bornheimer Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 13.04.2021 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Der Rat der Stadt Bonn bekräftigt seinen Beschluss vom 1.09.2020, dass die
vertiefenden Planungen zur Bornheimer Straße auf der Grundlage des der
Bürgerschaft vorgestellten Konzepts, einschließlich der dort vorgeschlagenen
Verkehrsführung erfolgen und beschließt, dass die für den verkehrsberuhigten
Umbau erforderlichen Gelder in den Doppelhaushalt 2021/2022 eingeplant
werden.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2

Bonn, den 21.03.2021
Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW
Verkehrswende endlich umsetzen,
Bereitstellung erforderlicher Haushaltsmittel im Doppelhaushalt 2021/2022 für den
verkehrsberuhigten Umbau der Bornheimer Straße zwischen Ellerstraße und Alter
Friedhof entsprechend dem Ratsbeschluss von 01.09.2020
Wir beantragen:
Der Rat der Stadt Bonn bekräftigt seinen Beschluss vom 1.09.2020, dass die vertiefenden
Planungen zur Bornheimer Straße auf der Grundlage des der Bürgerschaft vorgestellten
Konzepts, einschließlich der dort vorgeschlagenen Verkehrsführung erfolgen und
beschließt, dass die für den verkehrsberuhigten Umbau erforderlichen Gelder in den
Doppelhaushalt 2021/2022 eingeplant werden.
Begründung:
Auf kommunaler Ebene bildet die Verkehrswende den größten Beitrag zum Klimaschutz
und zur Steigerung der Lebensqualität in der dicht bebauten inneren Stadt. Das
Masterplan-Projekt „verkehrsberuhigter Umbau der Bornheimer Straße“ ist ein zentraler
Baustein für die Umsetzung der Verkehrswende in der Bonner Innenstadt und sorgt in
dem benachteiligten Wohnquartier für mehr Lebensqualität durch eine erhebliche
Reduzierung verkehrsbedingter Umweltbelastungen, Schaffung von mehr
Verkehrssicherheit für Fußgänger*Innen und Radfahrer*innen sowie Steigerung der
Aufenthaltsqualität durch Verbreiterung der Gehwege sowie Begrünung mit
schattenspendenden Bäumen.
Die Antragsteller haben festgestellt, dass die für die Umsetzung des Ratsbeschlusses vom
01.09.2020 erforderlichen Gelder in dem von der Verwaltung eingebrachten
Haushaltsentwurf für den Doppelhaushalt 2021/2022 noch nicht enthalten sind (Anlage zur
Drucksachen Nr. 202189, Teilfinanzierungsplan Teil B: Investitionseinzelmaßnahmen:
Bornheimer Straße, Seite 47)
Der Haushaltsentwurf sollte an die Aussagen der Oberbürgermeisterin in der
Mitteilungsvorlage Drucksachennummer 202391 „Sachstand zur Umgestaltung der
Bornheimer Straße im Abschnitt Alter Friedhof bis Ellerstraße“ angepasst werden.
Demnach soll der verkehrsberuhigte Umbau im ersten Quartal 2022 beginnen.
Fördermittel für das Projekt wurden laut Verwaltung für 2022 in Aussicht gestellt.
Aus den oben genannten Gründen bitten wir, die notwendigen Finanzmittel im
Doppelhaushalt 2021/2022 bereitzustellen.Seite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 17:24 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de