210339 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Bornheimer Straße
Kerndaten
- Nummer
- 210339
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 22.03.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 210339 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte Dezernat: Dez. OB 22.03.2021 Bürgerantrag: Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Bornheimer Straße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 13.04.2021 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag hat folgenden Wortlaut: Der Rat der Stadt Bonn bekräftigt seinen Beschluss vom 1.09.2020, dass die vertiefenden Planungen zur Bornheimer Straße auf der Grundlage des der Bürgerschaft vorgestellten Konzepts, einschließlich der dort vorgeschlagenen Verkehrsführung erfolgen und beschließt, dass die für den verkehrsberuhigten Umbau erforderlichen Gelder in den Doppelhaushalt 2021/2022 eingeplant werden. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2 Bonn, den 21.03.2021 Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW Verkehrswende endlich umsetzen, Bereitstellung erforderlicher Haushaltsmittel im Doppelhaushalt 2021/2022 für den verkehrsberuhigten Umbau der Bornheimer Straße zwischen Ellerstraße und Alter Friedhof entsprechend dem Ratsbeschluss von 01.09.2020 Wir beantragen: Der Rat der Stadt Bonn bekräftigt seinen Beschluss vom 1.09.2020, dass die vertiefenden Planungen zur Bornheimer Straße auf der Grundlage des der Bürgerschaft vorgestellten Konzepts, einschließlich der dort vorgeschlagenen Verkehrsführung erfolgen und beschließt, dass die für den verkehrsberuhigten Umbau erforderlichen Gelder in den Doppelhaushalt 2021/2022 eingeplant werden. Begründung: Auf kommunaler Ebene bildet die Verkehrswende den größten Beitrag zum Klimaschutz und zur Steigerung der Lebensqualität in der dicht bebauten inneren Stadt. Das Masterplan-Projekt „verkehrsberuhigter Umbau der Bornheimer Straße“ ist ein zentraler Baustein für die Umsetzung der Verkehrswende in der Bonner Innenstadt und sorgt in dem benachteiligten Wohnquartier für mehr Lebensqualität durch eine erhebliche Reduzierung verkehrsbedingter Umweltbelastungen, Schaffung von mehr Verkehrssicherheit für Fußgänger*Innen und Radfahrer*innen sowie Steigerung der Aufenthaltsqualität durch Verbreiterung der Gehwege sowie Begrünung mit schattenspendenden Bäumen. Die Antragsteller haben festgestellt, dass die für die Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 01.09.2020 erforderlichen Gelder in dem von der Verwaltung eingebrachten Haushaltsentwurf für den Doppelhaushalt 2021/2022 noch nicht enthalten sind (Anlage zur Drucksachen Nr. 202189, Teilfinanzierungsplan Teil B: Investitionseinzelmaßnahmen: Bornheimer Straße, Seite 47) Der Haushaltsentwurf sollte an die Aussagen der Oberbürgermeisterin in der Mitteilungsvorlage Drucksachennummer 202391 „Sachstand zur Umgestaltung der Bornheimer Straße im Abschnitt Alter Friedhof bis Ellerstraße“ angepasst werden. Demnach soll der verkehrsberuhigte Umbau im ersten Quartal 2022 beginnen. Fördermittel für das Projekt wurden laut Verwaltung für 2022 in Aussicht gestellt. Aus den oben genannten Gründen bitten wir, die notwendigen Finanzmittel im Doppelhaushalt 2021/2022 bereitzustellen.Seite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:24 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de