210329-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Aktueller Sachstand Beethovenhalle
Kerndaten
- Nummer
- 210329-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 21.04.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses Kenntnisnahme
- Sitzung des Projektbeirates Sanierung Beethovenhalle Bonn Kenntnisnahme
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 210329-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: Aktueller Sachstand Beethovenhalle Beratungsfolge Projektbeirat Sanierung Beethovenhalle Bonn 21.04.2021 Kenntnisnahme Hauptausschuss 29.04.2021 Kenntnisnahme Stellungnahme: 1. Personelle Ausstattung der Stadt als Bauherrin der Beethovenhalle 1.1 Wie viele Mitarbeitende sind beim SGB für die Begleitung der Sanierung der Beethovenhalle auf Seiten des Bauherrn Stadt Bonn mit welchem Aufgabenbereich und mit welchem Stellenwert planmäßig vorgesehen? 1.2 Wie ist die aktuelle Besetzung dieser Stellen und seit wann sind die jeweiligen Mitarbeitenden, insbesondere die Projektleitung, mit der Begleitung der Sanierung der Beethovenhalle, befasst? Mitarbeitende in der Projektgruppe Beethovenhalle: Besetzte Stellen: Projektleitung: Nach Monaten der Vakanz seit 15.04.2021 wiederbesetzt (Stellenwert E15) Stellv. Projektteilung: kommissarische Aufgabenwahrnehmung durch zwei Beschäftigte* aus dem Team (z.T. Teilzeit). Neubesetzung der Stelle zum 01.06.2021 (E12) Begleitung Planung und Bauausführung Hochbau (E12)* seit 01.05.2017 Begleitung Planung und Bauausführung Hochbau (E11)* seit 01.10.2020 Bautechnische Unterhaltung (E12) seit 21.09.2017 Begleitung Planung und Bauausführung TGA(E12) (Versorgungsingenieur*in unbesetzt) Stelle bis 31.03.2021 besetzt. Erste Ausschreibung zur Nachbesetzung war nicht erfolgreich. Erneute Ausschreibung läuft. – Temporäre Besetzung über Arbeitnehmerüberlassung. Begleitung Planung und Bauausführung (E9b) seit 01.02.2021 Vorbereitung / Begleitung Vergaben (E9a) seit 01.04.2020 Assistenz Verwaltung (E8) seit 01.12.2020 Juristische Begleitung, Presse/Öffentlichkeit, Vorlagen Rat/Ausschüsse (E14) seit 01.11.2020 Unbesetzte Stellen:Seite 1 von 7 Seite 2 Begleitung Planung und Bauausführung Versorgungstechnik (E12). Auswahlverfahren läuft. Begleitung Planung und Bauausführung Elektrotechnik (E12). Auswahlverfahren läuft. Begleitung Planung und Bauausführung Hochbau (E11 - derzeit in Elternzeit vom 23.07.2020 – 28.05.2021) Begleitung Planung und Bauausführung (E10 - derzeit in Elternzeit vom 17.08.2020 – 30.11.2021) Volljurist*in (E13). Auswahlverfahren läuft. 2. Zusammenarbeit mit den Fachplanern 2.1 In der Mitteilungsvorlage 210305 heißt es: "Die Planer [gemeint sind der Architekt NSA und der TGA-Planer Kofler] werden aufgrund des im Vergleich zum ursprünglichen Auftrag geänderten Projektumfangs ... ihrer Planungsleistung und Objektüberwachung nicht immer gerecht". Der Rat hatte am 18.07.2013 beschlossen: "1. Der Beauftragung von Planungsleistungen (Entwurfsniveau) im Hinblick auf eine Generalsanierung, bezogen auf eine multifunktionale Nutzung der Beethovenhalle, einschließlich aller erforderlichen Fachplaner wird zugestimmt... 5. Nach Vorlage der Vorentwurfsplanungen wird über den Umfang der zu beauftragenden Bauausführung befunden, die zu einem Betrieb als Multifunktionshalle erforderlich sind..." Wie lautete der vertraglich vereinbarte Planungsauftrag? Im Architektenvertrag vom 01.09.2014, der vom SGB und der NSA GmbH unterschrieben wurde, wird unter Punkt 1.1 der Vertragsgegenstand wie folgt beschrieben: „Gegenstand des Vertrages sind Architektenleistungen für die Baumaßnahme Sanierung bzw. Ertüchtigung der Beethovenhalle Bonn. Die Beethovenhalle soll weiterhin für das Beethovenorchester, sowohl für Proben als auch Konzerte zur Verfügung stehen. Sie steht ebenso für das Beethovenfest zur Verfügung. Die bauliche und technische Multifunktionalität soll dem entsprechend einen klassischen Schwerpunkt haben. Des Weiteren werden dort Brauchtumsveranstaltungen, Unterhaltungsveranstaltungen, Kongresse, Messen, Produktionen und Bälle stattfinden. Die Veranstaltungen der letzten drei Jahre dienen als Grundlage für die Modernisierung. Die Sanierung und Modernisierung der Beethovenhalle ist gemäß nachfolgender Prioritäten in Abhängigkeit von den Finanzierungsmöglichkeiten der Bundesstadt Bonn zu planen: a) Herstellung der Betriebssicherheit (Verkehrssicherung, Brandschutz) b) Beseitigung von baulichen Mängeln, insbesondere Dach und Fassade c) Verbesserung der Infrastruktur und somit des Betriebsablaufes d) Beseitigung von Mängeln und Sanierung der Außenanlage e) Sanierung der gebäudetechnischen Anlagen f) Sanierung der WC-Anlagen g) Sanierung der Nasszellen und der Künstlerumkleiden h) Ertüchtigung der Veranstaltungstechnik (-weiterhin multifunktionale Nutzung) i) Ertüchtigung der AkustikSeite 2 von 7 Seite 3 j) Ertüchtigung der Bühnentechnik Sämtliche zuvor angeführten Punkte müssen unter Beachtung des vorbeugenden Brandschutzes, Denkmalschutzes und des Urheberrechtes geplant und abgestimmt werden. Die Abstimmung muss schriftlich dokumentiert und gegengezeichnet werden. Weiterhin müssen Aussagen bezogen auf die verschiedenen Nutzungskonzepte der Beethovenhalle formuliert werden. Es wird somit keine Neuausrichtung der Multifunktionalität angestrebt und eine Modernisierung im Hinblick auf eine andersartige als die bisherige Nutzung entfällt. Die Nutzung durch das Beethovenorchester und der Beethovenfeste legt den Schwerpunkt auf eine eher klassische Ausrichtung der Halle und der technischen Einrichtungen. Es sind mindestens drei aufeinander basierende Hauptvarianten zu planen: 1. Minimallösung zur Aufrechterhaltung des Betriebes 2. Lösungsansatz mit maximalen Gesamtkosten von 20 Mio. Euro brutto. 3. Optimale Lösung der gestellten Aufgaben im Hinblick auf einen wirtschaftlichen Betrieb, unter deutlicher Verbesserung der Infrastruktur und ggf. Erweiterung der Anlieferung, soweit sinnvoll, sind in Abhängigkeit von der Entwurfsidee mit der Unteren Denkmalbehörde und den Urheberrechtsinhabern abzustimmen. Die Nenngröße für den diesbezüglichen Kostenansatz sind Gesamtkosten von 30Mio. Euro brutto, inklusive aller Nebenkosten. Die Basisdaten für eine Wirtschaftlichkeitsberechnung im Rahmen eines vollständigen Finanzplanes sind Bestandteil des Planungsauftrages. Die Planung ist auf den Zielzeitplan auszurichten. Dies gilt insbesondere für Lieferzeiten der Materialien, Vorfertigungszeiten, Abbindezeiten, Trocknungszeiten, Jahreszeiten, Arbeitsabläufe usw.“ Die Vorentwurfsplanung wurde daraufhin in drei Varianten, inkl. Darstellung in Plänen, Baubeschreibung und jeweils eigenständiger Kostenschätzung, erarbeitet. In der Sitzung des Rates am 07.05.2015 wurde entschieden, eine weitere Bearbeitung des Projekts anhand der Variante 2a „Multifunktionshalle“ weiter zu verfolgen. Das Auftragsvolumen wurde nach dem grundlegenden Ratsbeschluss vom 07.05.2015 mehrfach angepasst. So wurde in 2017 das Auftragsvolumen auf Basis der Kostenberechnung (Variante 2a) für die Leistungsphasen 3 bis 9 erweitert (Mehrkosten 3.042.001,40 €). 2.2 Liegen alle vom beauftragten Architektenbüro zu liefernden Planungen vor? Wenn Nein: Welche fehlen noch und seit wann wurden sie von der Bauherrin vergeblich angefordert? Um einen Überblick über den Stand der Planung zu erhalten, wurde der Objektplaner seit Monaten aufgefordert, eine Übersicht über den Stand der Planung zuzuliefern bzw. Planlieferlisten zu erstellen. Die Ende März 2021 erfolgte Zulieferung von Unterlagen in Bezug auf Plausibilität und Vollständigkeit wird zurzeit von der Projektsteuerung geprüft.Seite 3 von 7 Seite 4 2.3 Liegt, und wenn Ja, seit wann, die Planung für die Technische Gebäudeausrüstung (TGA) vor? Nein. Die Planung für den Bereich TGA ist noch nicht abgeschlossen. 2.3.1 Wenn Nein: Welche Gründe dafür nennt der mit der Planung beauftragte Fachplaner? Es bestehen unterschiedliche Auffassungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer in Bezug auf die Erfüllung der vertraglichen Pflichten sowie die Höhe des Honorierungsanspruches. 2.3.2 Haben diese Verzögerungen zu Verzögerungen bei der Ausführung beauftragter bzw. submittierter Vergabeeinheiten geführt? Ja. 2.3.3 Hat dies zu Behinderungsanzeigen, Nachtragsaufträgen und/oder Kündigungen beauftragter Firmen geführt? Ja. 2.4 Mit welchen Erhöhungen der bisherigen Auftragssummen wird angesichts der Baupreissteigerungen wegen einer verzögerten Vorlage der TGA- Planungen zu rechnen sein? Diese Frage kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beantwortet werden, da sie u.a. auch abhängig von der tatsächlichen Dauer der Leistungsstörung ist. 2.5 Wie ist die juristische Bewertung dieser Vorgänge, ihrer möglichen Folgen und Lösungen durch die von der Stadt Bonn mit der Bewertung auch dieser Fragen seit mehreren Jahren beauftragte Anwaltskanzlei? Die einzelnen Sachverhalte zu fehlenden bzw. unvollständigen Planungen, Verzögerungen, Kündigungen etc. und die sich hieraus ergebenen Rechtsfolgen unterliegen einer fortlaufenden internen und externen juristischen Prüfung und Bewertung. Da eine rechtliche Überprüfung und Einschätzung aber immer anhand des einzelnen Störungssachverhaltes stattzufinden hat, ist eine allgemeine oder grundsätzliche rechtliche Bewertung der verschiedenen Vorgänge nicht möglich. 2.6 Will die Verwaltung weiter trotz der fortgesetzt negativen Erfahrungen an der von ihr auch 2019 schon empfohlenen Zusammenarbeit mit den Fachplanern festhalten, die ihren vertraglichen Verpflichtungen weiter nicht ordnungsgemäß nachgekommen sind?Seite 4 von 7 Seite 5 Diesbezüglich wird auf die nichtöffentliche Vorlage zur Handlungsempfehlung verwiesen, die in der Sitzung des Projektbeirates „Sanierung Beethovenhalle“ am 21.04.2021 behandelt werden soll. 3. Stand der Vergaben 3.1 Wie ist der aktuelle Stand der Vergaben (VE, VE T, VE K, VE F und VE A), aufgeteilt in • abgeschlossene/ausgeführte • in Auftrag gegebene • submittierte • in Vorbereitung zur Veröffentlichung befindliche oder • noch in Angriff zu nehmende Vergabeeinheiten? Laut aktuellem Stand sind derzeit ca.70 % der Aufträge bereits vergeben. Von den restlichen ca. 30 % wird ca. die Hälfte je nach Projektstand in Bearbeitung genommen, 3 % befinden sich in Vorbereitung, 4 % in Submission und zu 7 % steht der Beginn der Leistungsphase 6 bevor. 3.2 Für welche an sich für den Fortschritt der laufenden Sanierung dringenden Vergabeeinheiten liegen z. Zt. keine Ausführungsplanungen vor? Insbesondere für zahlreiche TGA-Gewerke liegt derzeit noch keine abgeschlossene Ausführungsplanung vor. 4. Terminplan 4.1 Liegt ein fortgeschriebener und mit den bauausführenden Firmen abgestimmter Terminplan vor? Nein, es liegt weiterhin noch kein fortgeschriebener und mit den bauausführenden Firmen abgestimmter Terminplan vor (siehe nichtöffentliche Vorlage). 4.2 Wann wird danach die Beethovenhalle dem Nutzer bauseitig für das Einbringen von Ausstattungskomponenten bereitgestellt werden? Dem Nutzer soll nach derzeitigem Terminplan Ende 2023 / Anfang 2024 die Einbringung der Ausstattungskomponenten ermöglicht werden. 5. Wie ist der aktuelle Stand der zu erwartenden Gesamtkosten für 5.1 die Küche (letzte Info: 3,335 Mio. netto) Die Kosten sind unverändert, da noch keine Küchengewerke (VEK01-VEK05) vergeben wurden. 5.2 das tiefgelegte Studio/Kammermusiksaal (letzte Info: 18,17 Mio. netto)?Seite 5 von 7 Seite 6 Mögliche Mehrkosten aufgrund erforderlicher Änderungen in Bezug auf die Beleuchtungssteuerung und die Sprachalarmierungsanlage (SAA) werden derzeit noch ermittelt. 7. Liegt eine verbindliche Zusage der Sparkasse KölnBonn vor, in welcher Höhe sie sich durch eine Spende an den Kosten für den Umbau des Studios in einen tiefgelegten Kammermusiksaal beteiligt? Von Seiten der Sparkasse KölnBonn wurde eine Spende von 5 Mio. € geleistet. Der größte Teil der Spende ist bereits fest an das Projekt gebunden, der letzte Teil von rund 1 Mio. € soll in diesem Jahr maßnahmenbezogen gebunden werden. 8. Stand der Zahlungen In welcher Höhe sind seit Sanierungsbeginn bis zum 31.12.2020 Zahlungen geleistet worden und darüber hinaus Honoraransprüche entstanden für 8.1 Planungsleistungen 8.1.1 des Architekten Für Architektenplanungen wurden bis 31.12.2020 Zahlungen in Höhe von 7.472.936,27 € geleistet. 8.1.2 der TGA-Planer Für Leistungen des TGA-Planers (inklusive anteiliger Planungsleistungen für Telekommunikation und Datenübertragung in Höhe von 175.695,78 €) wurden bis 31.12.2020 Zahlungen in Höhe von 3.194.468,78 € geleistet. 8.1.3 für die Telekommunikation Für die TelKo-Planung wurden bis 31.12.2020 Zahlungen in Höhe von 17.284,90 € geleistet (zuzüglich des unter 8.1.2 genannten Anteils des TGA- Planers). 8.1.4 für die Bühnentechnik Für Planungen in Bezug auf die Bühnentechnik wurden bis 31.12.2020 Zahlungen in Höhe von 596.517,49 € geleistet. 8.1.5 für Tragwerk/Fassaden Für Planungen in Bezug auf Tragwerk und Fassaden wurden bis 31.12.2020 Zahlungen in Höhe von 2.802.648,37 € geleistet. 8.1.6 für die Küchenplanung Für die Küchenplanung wurden bis 31.12.2020 Zahlungen in Höhe von 136.538,50 € geleistet. 8.1.7 für die Ausstattung BonnCC Für Planungen in Bezug auf die Ausstattung der BonnCC wurden bis 31.12.2020 Zahlungen in Höhe von 66.019,43 € geleistet. 8.1.8 für das Leitsystem/Beschilderung Für Planungen in Bezug auf Leitsystem und Beschilderung wurden bis 31.12.2020 Zahlungen in Höhe von 19.725,00 € geleistet.Seite 6 von 7 Seite 7 8.2 für den Projektsteuerer Für die Projektsteuerung wurden bis 31.12.2020 Zahlungen in Höhe von 3.271.235,14 € geleistet. 8.3 für die "juristische und baubetriebliche Begleitung" durch die beauftragten Anwälte Für "juristische und baubetriebliche Begleitung" wurden bis 31.12.2020 Zahlungen in Höhe von 412.324,63 € geleistet. 8.4 die Unterstützung der Verwaltung durch 8.4.1 die personelle Verstärkung durch Dritte von außerhalb der Verwaltung Für " personelle Verstärkung durch Dritte von außerhalb der Verwaltung " wurden bis 31.12.2020 Zahlungen in Höhe von 303.722,68 € geleistet. 8.4.2 weitere Gutachten im Auftrag der Bauherrin und sonstige weitere Beratungsleistungen für die Bauherrin durch beauftragte Dritte/Sachverständige? Für " weitere Gutachten im Auftrag der Bauherrin und sonstige weitere Beratungsleistungen für die Bauherrin durch beauftragte Dritte/Sachverständige" wurden bis 31.12.2020 Zahlungen in Höhe von 103.493,48 € geleistet. Anlage/n KeineSeite 7 von 7
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de