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210329-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Aktueller Sachstand Beethovenhalle

Nummer
210329-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
21.04.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses 17.06.2021 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Projektbeirates Sanierung Beethovenhalle Bonn 21.04.2021 Kenntnisnahme
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  1. 210329 Aktueller Sachstand Beethovenhalle

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
210329-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
Aktueller Sachstand Beethovenhalle
Beratungsfolge
Projektbeirat Sanierung Beethovenhalle Bonn 21.04.2021 Kenntnisnahme
Hauptausschuss 29.04.2021 Kenntnisnahme
Stellungnahme:
1. Personelle Ausstattung der Stadt als Bauherrin der Beethovenhalle
1.1 Wie viele Mitarbeitende sind beim SGB für die Begleitung der Sanierung
der Beethovenhalle auf Seiten des Bauherrn Stadt Bonn mit welchem
Aufgabenbereich und mit welchem Stellenwert planmäßig vorgesehen?
1.2 Wie ist die aktuelle Besetzung dieser Stellen und seit wann sind die
jeweiligen Mitarbeitenden, insbesondere die Projektleitung, mit der Begleitung
der Sanierung der Beethovenhalle, befasst?
Mitarbeitende in der Projektgruppe Beethovenhalle:
Besetzte Stellen:
 Projektleitung: Nach Monaten der Vakanz seit 15.04.2021 wiederbesetzt
(Stellenwert E15)
 Stellv. Projektteilung: kommissarische Aufgabenwahrnehmung durch
zwei Beschäftigte* aus dem Team (z.T. Teilzeit). Neubesetzung der
Stelle zum 01.06.2021 (E12)
 Begleitung Planung und Bauausführung Hochbau (E12)* seit
01.05.2017
 Begleitung Planung und Bauausführung Hochbau (E11)* seit
01.10.2020
 Bautechnische Unterhaltung (E12) seit 21.09.2017
 Begleitung Planung und Bauausführung TGA(E12)
(Versorgungsingenieur*in unbesetzt) Stelle bis 31.03.2021 besetzt.
Erste Ausschreibung zur Nachbesetzung war nicht erfolgreich. Erneute
Ausschreibung läuft. – Temporäre Besetzung über
Arbeitnehmerüberlassung.
 Begleitung Planung und Bauausführung (E9b) seit 01.02.2021
 Vorbereitung / Begleitung Vergaben (E9a) seit 01.04.2020
 Assistenz Verwaltung (E8) seit 01.12.2020
 Juristische Begleitung, Presse/Öffentlichkeit, Vorlagen Rat/Ausschüsse
(E14) seit 01.11.2020
Unbesetzte Stellen:Seite 1 von 7
Seite 2
 Begleitung Planung und Bauausführung Versorgungstechnik (E12).
Auswahlverfahren läuft.
 Begleitung Planung und Bauausführung Elektrotechnik (E12).
Auswahlverfahren läuft.
 Begleitung Planung und Bauausführung Hochbau (E11 - derzeit in
Elternzeit vom 23.07.2020 – 28.05.2021)
 Begleitung Planung und Bauausführung (E10 - derzeit in Elternzeit vom
17.08.2020 – 30.11.2021)
 Volljurist*in (E13). Auswahlverfahren läuft.
2. Zusammenarbeit mit den Fachplanern
2.1 In der Mitteilungsvorlage 210305 heißt es:
"Die Planer [gemeint sind der Architekt NSA und der TGA-Planer Kofler]
werden aufgrund des im Vergleich zum ursprünglichen Auftrag geänderten
Projektumfangs ... ihrer Planungsleistung und Objektüberwachung nicht immer
gerecht".
Der Rat hatte am 18.07.2013 beschlossen:
"1. Der Beauftragung von Planungsleistungen (Entwurfsniveau) im Hinblick auf
eine Generalsanierung, bezogen auf eine multifunktionale Nutzung der
Beethovenhalle, einschließlich aller erforderlichen Fachplaner wird
zugestimmt...
5. Nach Vorlage der Vorentwurfsplanungen wird über den Umfang der zu
beauftragenden Bauausführung befunden, die zu einem Betrieb als
Multifunktionshalle erforderlich sind..."
Wie lautete der vertraglich vereinbarte Planungsauftrag?
Im Architektenvertrag vom 01.09.2014, der vom SGB und der NSA GmbH
unterschrieben wurde, wird unter Punkt 1.1 der Vertragsgegenstand wie folgt
beschrieben:
„Gegenstand des Vertrages sind Architektenleistungen für die Baumaßnahme
Sanierung bzw. Ertüchtigung der Beethovenhalle Bonn. Die Beethovenhalle soll
weiterhin für das Beethovenorchester, sowohl für Proben als auch Konzerte zur
Verfügung stehen. Sie steht ebenso für das Beethovenfest zur Verfügung. Die
bauliche und technische Multifunktionalität soll dem entsprechend einen
klassischen Schwerpunkt haben. Des Weiteren werden dort
Brauchtumsveranstaltungen, Unterhaltungsveranstaltungen, Kongresse,
Messen, Produktionen und Bälle stattfinden. Die Veranstaltungen der letzten
drei Jahre dienen als Grundlage für die Modernisierung.
Die Sanierung und Modernisierung der Beethovenhalle ist gemäß
nachfolgender Prioritäten in Abhängigkeit von den Finanzierungsmöglichkeiten
der Bundesstadt Bonn zu planen:
a) Herstellung der Betriebssicherheit (Verkehrssicherung, Brandschutz)
b) Beseitigung von baulichen Mängeln, insbesondere Dach und Fassade
c) Verbesserung der Infrastruktur und somit des Betriebsablaufes
d) Beseitigung von Mängeln und Sanierung der Außenanlage
e) Sanierung der gebäudetechnischen Anlagen
f) Sanierung der WC-Anlagen
g) Sanierung der Nasszellen und der Künstlerumkleiden
h) Ertüchtigung der Veranstaltungstechnik (-weiterhin multifunktionale
Nutzung)
i) Ertüchtigung der AkustikSeite 2 von 7
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j) Ertüchtigung der Bühnentechnik
Sämtliche zuvor angeführten Punkte müssen unter Beachtung des
vorbeugenden Brandschutzes, Denkmalschutzes und des Urheberrechtes
geplant und abgestimmt werden. Die Abstimmung muss schriftlich dokumentiert
und gegengezeichnet werden. Weiterhin müssen Aussagen bezogen auf die
verschiedenen Nutzungskonzepte der Beethovenhalle formuliert werden.
Es wird somit keine Neuausrichtung der Multifunktionalität angestrebt und eine
Modernisierung im Hinblick auf eine andersartige als die bisherige Nutzung
entfällt. Die Nutzung durch das Beethovenorchester und der Beethovenfeste
legt den Schwerpunkt auf eine eher klassische Ausrichtung der Halle und der
technischen Einrichtungen.
Es sind mindestens drei aufeinander basierende Hauptvarianten zu planen:
1. Minimallösung zur Aufrechterhaltung des Betriebes
2. Lösungsansatz mit maximalen Gesamtkosten von 20 Mio. Euro brutto.
3. Optimale Lösung der gestellten Aufgaben im Hinblick auf einen
wirtschaftlichen Betrieb, unter deutlicher Verbesserung der Infrastruktur
und ggf. Erweiterung der Anlieferung, soweit sinnvoll, sind in
Abhängigkeit von der Entwurfsidee mit der Unteren Denkmalbehörde
und den Urheberrechtsinhabern abzustimmen. Die Nenngröße für den
diesbezüglichen Kostenansatz sind Gesamtkosten von 30Mio. Euro
brutto, inklusive aller Nebenkosten.
Die Basisdaten für eine Wirtschaftlichkeitsberechnung im Rahmen eines
vollständigen Finanzplanes sind Bestandteil des Planungsauftrages.
Die Planung ist auf den Zielzeitplan auszurichten. Dies gilt insbesondere
für Lieferzeiten der Materialien, Vorfertigungszeiten, Abbindezeiten,
Trocknungszeiten, Jahreszeiten, Arbeitsabläufe usw.“
Die Vorentwurfsplanung wurde daraufhin in drei Varianten, inkl. Darstellung in
Plänen, Baubeschreibung und jeweils eigenständiger Kostenschätzung,
erarbeitet.
In der Sitzung des Rates am 07.05.2015 wurde entschieden, eine weitere
Bearbeitung des Projekts anhand der Variante 2a „Multifunktionshalle“ weiter
zu verfolgen.
Das Auftragsvolumen wurde nach dem grundlegenden Ratsbeschluss vom
07.05.2015 mehrfach angepasst. So wurde in 2017 das Auftragsvolumen auf
Basis der Kostenberechnung (Variante 2a) für die Leistungsphasen 3 bis 9
erweitert (Mehrkosten 3.042.001,40 €).
2.2 Liegen alle vom beauftragten Architektenbüro zu liefernden Planungen vor?
Wenn Nein: Welche fehlen noch und seit wann wurden sie von der Bauherrin
vergeblich angefordert?
Um einen Überblick über den Stand der Planung zu erhalten, wurde der
Objektplaner seit Monaten aufgefordert, eine Übersicht über den Stand der
Planung zuzuliefern bzw. Planlieferlisten zu erstellen.
Die Ende März 2021 erfolgte Zulieferung von Unterlagen in Bezug auf
Plausibilität und Vollständigkeit wird zurzeit von der Projektsteuerung geprüft.Seite 3 von 7
Seite 4
2.3 Liegt, und wenn Ja, seit wann, die Planung für die Technische
Gebäudeausrüstung (TGA) vor?
Nein. Die Planung für den Bereich TGA ist noch nicht abgeschlossen.
2.3.1 Wenn Nein: Welche Gründe dafür nennt der mit der Planung beauftragte
Fachplaner?
Es bestehen unterschiedliche Auffassungen zwischen Auftraggeber und
Auftragnehmer in Bezug auf die Erfüllung der vertraglichen Pflichten sowie die
Höhe des Honorierungsanspruches.
2.3.2 Haben diese Verzögerungen zu Verzögerungen bei der Ausführung
beauftragter bzw. submittierter Vergabeeinheiten geführt?
Ja.
2.3.3 Hat dies zu Behinderungsanzeigen, Nachtragsaufträgen und/oder
Kündigungen beauftragter Firmen geführt?
Ja.
2.4 Mit welchen Erhöhungen der bisherigen Auftragssummen wird angesichts
der Baupreissteigerungen wegen einer verzögerten Vorlage der TGA-
Planungen zu rechnen sein?
Diese Frage kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beantwortet werden, da sie
u.a. auch abhängig von der tatsächlichen Dauer der Leistungsstörung ist.
2.5 Wie ist die juristische Bewertung dieser Vorgänge, ihrer möglichen Folgen
und Lösungen durch die von der Stadt Bonn mit der Bewertung auch dieser
Fragen seit mehreren Jahren beauftragte Anwaltskanzlei?
Die einzelnen Sachverhalte zu fehlenden bzw. unvollständigen Planungen,
Verzögerungen, Kündigungen etc. und die sich hieraus ergebenen
Rechtsfolgen unterliegen einer fortlaufenden internen und externen juristischen
Prüfung und Bewertung. Da eine rechtliche Überprüfung und Einschätzung
aber immer anhand des einzelnen Störungssachverhaltes stattzufinden hat, ist
eine allgemeine oder grundsätzliche rechtliche Bewertung der verschiedenen
Vorgänge nicht möglich.
2.6 Will die Verwaltung weiter trotz der fortgesetzt negativen Erfahrungen an
der von ihr auch 2019 schon empfohlenen Zusammenarbeit mit den
Fachplanern festhalten, die ihren vertraglichen Verpflichtungen weiter nicht
ordnungsgemäß nachgekommen sind?Seite 4 von 7
Seite 5
Diesbezüglich wird auf die nichtöffentliche Vorlage zur Handlungsempfehlung
verwiesen, die in der Sitzung des Projektbeirates „Sanierung Beethovenhalle“
am 21.04.2021 behandelt werden soll.
3. Stand der Vergaben
3.1 Wie ist der aktuelle Stand der Vergaben (VE, VE T, VE K, VE F und VE A),
aufgeteilt in
• abgeschlossene/ausgeführte
• in Auftrag gegebene
• submittierte
• in Vorbereitung zur Veröffentlichung befindliche oder
• noch in Angriff zu nehmende
Vergabeeinheiten?
Laut aktuellem Stand sind derzeit ca.70 % der Aufträge bereits vergeben. Von
den restlichen ca. 30 % wird ca. die Hälfte je nach Projektstand in Bearbeitung
genommen, 3 % befinden sich in Vorbereitung, 4 % in Submission und zu 7 %
steht der Beginn der Leistungsphase 6 bevor.
3.2 Für welche an sich für den Fortschritt der laufenden Sanierung dringenden
Vergabeeinheiten liegen z. Zt. keine Ausführungsplanungen vor?
Insbesondere für zahlreiche TGA-Gewerke liegt derzeit noch keine
abgeschlossene Ausführungsplanung vor.
4. Terminplan
4.1 Liegt ein fortgeschriebener und mit den bauausführenden Firmen
abgestimmter Terminplan vor?
Nein, es liegt weiterhin noch kein fortgeschriebener und mit den
bauausführenden Firmen abgestimmter Terminplan vor (siehe nichtöffentliche
Vorlage).
4.2 Wann wird danach die Beethovenhalle dem Nutzer bauseitig für das
Einbringen von Ausstattungskomponenten bereitgestellt werden?
Dem Nutzer soll nach derzeitigem Terminplan Ende 2023 / Anfang 2024 die
Einbringung der Ausstattungskomponenten ermöglicht werden.
5. Wie ist der aktuelle Stand der zu erwartenden Gesamtkosten für
5.1 die Küche (letzte Info: 3,335 Mio. netto)
Die Kosten sind unverändert, da noch keine Küchengewerke (VEK01-VEK05)
vergeben wurden.
5.2 das tiefgelegte Studio/Kammermusiksaal (letzte Info: 18,17 Mio. netto)?Seite 5 von 7
Seite 6
Mögliche Mehrkosten aufgrund erforderlicher Änderungen in Bezug auf die
Beleuchtungssteuerung und die Sprachalarmierungsanlage (SAA) werden
derzeit noch ermittelt.
7. Liegt eine verbindliche Zusage der Sparkasse KölnBonn vor, in welcher
Höhe sie sich durch eine Spende an den Kosten für den Umbau des Studios in
einen tiefgelegten Kammermusiksaal beteiligt?
Von Seiten der Sparkasse KölnBonn wurde eine Spende von 5 Mio. € geleistet.
Der größte Teil der Spende ist bereits fest an das Projekt gebunden, der letzte
Teil von rund 1 Mio. € soll in diesem Jahr maßnahmenbezogen gebunden
werden.
8. Stand der Zahlungen
In welcher Höhe sind seit Sanierungsbeginn bis zum 31.12.2020 Zahlungen
geleistet worden und darüber hinaus Honoraransprüche entstanden für
8.1 Planungsleistungen
8.1.1 des Architekten
Für Architektenplanungen wurden bis 31.12.2020 Zahlungen in Höhe von
7.472.936,27 € geleistet.
8.1.2 der TGA-Planer
Für Leistungen des TGA-Planers (inklusive anteiliger Planungsleistungen für
Telekommunikation und Datenübertragung in Höhe von 175.695,78 €) wurden
bis 31.12.2020 Zahlungen in Höhe von 3.194.468,78 € geleistet.
8.1.3 für die Telekommunikation
Für die TelKo-Planung wurden bis 31.12.2020 Zahlungen in Höhe von
17.284,90 € geleistet (zuzüglich des unter 8.1.2 genannten Anteils des TGA-
Planers).
8.1.4 für die Bühnentechnik
Für Planungen in Bezug auf die Bühnentechnik wurden bis 31.12.2020
Zahlungen in Höhe von 596.517,49 € geleistet.
8.1.5 für Tragwerk/Fassaden
Für Planungen in Bezug auf Tragwerk und Fassaden wurden bis 31.12.2020
Zahlungen in Höhe von 2.802.648,37 € geleistet.
8.1.6 für die Küchenplanung
Für die Küchenplanung wurden bis 31.12.2020 Zahlungen in Höhe von
136.538,50 € geleistet.
8.1.7 für die Ausstattung BonnCC
Für Planungen in Bezug auf die Ausstattung der BonnCC wurden bis
31.12.2020 Zahlungen in Höhe von 66.019,43 € geleistet.
8.1.8 für das Leitsystem/Beschilderung
Für Planungen in Bezug auf Leitsystem und Beschilderung wurden bis
31.12.2020 Zahlungen in Höhe von 19.725,00 € geleistet.Seite 6 von 7
Seite 7
8.2 für den Projektsteuerer
Für die Projektsteuerung wurden bis 31.12.2020 Zahlungen in Höhe von
3.271.235,14 € geleistet.
8.3 für die "juristische und baubetriebliche Begleitung" durch die beauftragten
Anwälte
Für "juristische und baubetriebliche Begleitung" wurden bis 31.12.2020
Zahlungen in Höhe von 412.324,63 € geleistet.
8.4 die Unterstützung der Verwaltung durch
8.4.1 die personelle Verstärkung durch Dritte von außerhalb der Verwaltung
Für " personelle Verstärkung durch Dritte von außerhalb der Verwaltung "
wurden bis 31.12.2020 Zahlungen in Höhe von 303.722,68 € geleistet.
8.4.2 weitere Gutachten im Auftrag der Bauherrin und sonstige weitere
Beratungsleistungen für die Bauherrin durch beauftragte
Dritte/Sachverständige?
Für " weitere Gutachten im Auftrag der Bauherrin und sonstige weitere
Beratungsleistungen für die Bauherrin durch beauftragte
Dritte/Sachverständige" wurden bis 31.12.2020 Zahlungen in Höhe von
103.493,48 € geleistet.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 00:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de