210329 · Große Anfrage
Aktueller Sachstand Beethovenhalle
Kerndaten
- Nummer
- 210329
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 23.03.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Projektbeirates Sanierung Beethovenhalle Bonn Kenntnisnahme
- Sitzung des Hauptausschusses Kenntnisnahme
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Große Anfrage öffentlich 210329 Fragesteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt 22.03.2021 Aktueller Sachstand Beethovenhalle Beratungsfolge Projektbeirat Sanierung Beethovenhalle Bonn 21.04.2021 Kenntnisnahme Hauptausschuss 29.04.2021 Kenntnisnahme Fragestellung 1. Personelle Ausstattung der Stadt als Bauherrin der Beethovenhalle 1.1 Wie viele Mitarbeitende sind beim SGB für die Begleitung der Sanierung der Beethovenhalle auf Seiten des Bauherrn Stadt Bonn mit welchem Aufgabenbereich und mit welchem Stellenwert planmäßig vorgesehen? 1.2 Wie ist die aktuelle Besetzung dieser Stellen und seit wann sind die jeweiligen Mitarbeitenden, insbesondere die Projektleitung, mit der Begleitung der Sanierung der Beethovenhalle, befasst? 2. Zusammenarbeit mit den Fachplanern 2.1 In der Mitteilungsvorlage 210305 heißt es: "Die Planer [gemeint sind der Architekt NSA und der TGA-Planer Kofler] werden aufgrund des im Vergleich zum ursprünglichen Auftrag geänderten Projektumfangs ... ihrer Planungsleistung und Objektüberwachung nicht immer gerecht". Der Rat hatte am 18.07.2013 beschlossen: "1. Der Beauftragung von Planungsleistungen (Entwurfsniveau) im Hinblick auf eine Generalsanierung, bezogen auf eine multifunktionale Nutzung der Beethovenhalle, einschließlich aller erforderlichen Fachplaner wird zugestimmt... 5. Nach Vorlage der Vorentwurfsplanungen wird über den Umfang der zu beauftragenden Bauausführung befunden, die zu einem Betrieb als Multifunktionshalle erforderlich sind..." Wie lautete der vertraglich vereinbarte Planungsauftrag? 2.2 Liegen alle vom beauftragten Architektenbüro zu liefernden Planungen vor? Wenn Nein: Welche fehlen noch und seit wann wurden sie von der Bauherrin vergeblich angefordert? 2.3 Liegt, und wenn Ja, seit wann, die Planung für die Technische Gebäudeausrüstung (TGA) vor?Seite 1 von 8 Seite 2 2.3.1 Wenn Nein: Welche Gründe dafür nennt der mit der Planung beauftragte Fachplaner? 2.3.2 Haben diese Verzögerungen zu Verzögerungen bei der Ausführung beauftragter bzw. submittierter Vergabeeinheiten geführt? 2.3.3 Hat dies zu Behinderungsanzeigen, Nachtragsaufträgen und/oder Kündigungen beauftragte Firmen geführt? 2.4 Mit welchen Erhöhungen der bisherigen Auftragssummen wird angesichts der Baupreissteigerungen wegen einer verzögerten Vorlage der TGA- Planungen zu rechnen sein? 2.5 Wie ist die juristische Bewertung dieser Vorgänge, ihrer möglichen Folgen und Lösungen durch die von der Stadt Bonn mit der Bewertung auch dieser Fragen seit mehreren Jahren beauftragte Anwaltskanzlei? 2.6 Will die Verwaltung weiter trotz der fortgesetzt negativen Erfahrungen an der von ihr auch 2019 schon empfohlenen Zusammenarbeit mit den Fachplanern festhalten, die ihren vertraglichen Verpflichtungen weiter nicht ordnungsgemäß nachgekommen sind? 3. Stand der Vergaben 3.1 Wie ist der aktuelle Stand der Vergaben (VE, VE T, VE K, , VE F und VE A), aufgeteilt in • abgeschlossene/ausgeführte, • in Auftrag gegebene, • submittierte, • in Vorbereitung zur Veröffentlichung befindliche oder • noch in Angriff zu nehmende Vergabeeinheiten? 3.2 Für welche an sich für den Fortschritt der laufenden Sanierung dringenden Vergabeeinheiten liegen z. Zt. keine Ausführungsplanungen vor? 4. Terminplan 4.1 Liegt ein fortgeschriebener und mit den bauausführenden Firmen abgestimmter Terminplan vor? 4.2 Wann wird danach die Beethovenhalle dem Nutzer bauseitig für das Einbringen von Ausstattungskomponenten bereit gestellt werden? 5. Wie ist der aktuelle Stand der zu erwartenden Gesamtkosten für 5.1 die Küche (letzte Info: 3,335 Mio. netto); 5.2 das tiefgelegte Studio/Kammermusiksaal (letzte Info: 18,17 Mio. netto)? 7. Liegt eine verbindliche Zusage der Sparkasse KölnBonn vor, in welcher Höhe sie sich durch eine Spende an den Kosten für den Umbau des Studios in einen tiefgelegten Kammermusiksaal beteiligt?Seite 2 von 8 Seite 3 8. Stand der Zahlungen In welcher Höhe sind seit Sanierungsbeginn bis zum 31.12.2020 Zahlungen geleistet worden und darüber hinaus Honoraransprüche entstanden für 8.1 Planungsleistungen 8.1.1 des Architekten 8.1.2 der TGA-Planer, 8.1.3 für die Telekommunikation, 8.1.4 für die Bühnentechnik 8.1. 5 für Tragwerk/Fassaden, 8.1.6 für die Küchenplanung, 8.1.7 für die Ausstattung BonnCC, 8.1.8 für das Leitsystem/Beschilderung? 8.2 für den Projektsteuerer 8.3 für die "juristische und baubetriebliche Begleitung" durch die beauftragten Anwälte, 8.4 die Unterstützung der Verwaltung durch 8.4.1 die personelle Verstärkung durch Dritte von außerhalb der Verwaltung 8.4.2 weitere Gutachten im Auftrag der Bauherrin und sonstige weitere Beratungsleistungen für die Bauherrin durch beauftragte Dritte/Sachverständige? Begründung Die letzte Sitzung des Projektbeirats Beethovenhalle mit einer umfassenden Information fand am 27. August 2020 statt. Nach dem monatelangen faktischen Baustillstand ab Februar 2019 ist jetzt offenbar erneut die Sanierung der Beethovenhalle in schweres Fahrwasser geraten. Die BBB-Fraktion hatte schon damals im Rat am 18.03.2019 vergeblich beantragt, die laufende Sanierung auf das unverzichtbare Minimum zu reduzieren und zu prüfen, „ob mit den derzeitigen Verantwortlichen nach Umplanung und Verringerung des Bauvolumens zur Erneuerung der Beethovenhalle weitergearbeitet werden kann oder ob diese ersetzt werden müssen.“ (DS 1910920). Auch die Grünen und Linken haben entgegen der SPD dieses Vorgehen, das einen möglichen Ausweg hätte bieten können, seinerzeit abgelehnt. Zwei Jahre später wiederholen sich offenbar die Konflikte auch wegen nicht zeitgerecht oder schlecht erbrachter Leistungen der hoch bezahlten Planer. Die Baustelle ist wieder im Krisenmodus.Seite 3 von 8 Seite 4 Schon seit Jahren klagte das SGB über Mängel der Leistungserbringung der beauftragten Plabner, insbesondere der Architekten. Hier einige Beispiele zur Erinnerung: DS 1711685 vom 26.05.2017 Allgemeine Projektsituation / Zusammenarbeit der Projektbeteiligten "Die Planungsprozesse in der Ausführungsplanung finden parallel zu den Vergaben statt. Diese Doppelbelastung hat in der Koordination der Planungsleistungen zu Spannungen im Team der Planungsbeteiligten geführt. Die fristgemäße Erledigung und die inhaltliche Qualität waren gefährdet. Die Arbeitsergebnisse mussten durch die Projektsteuerung überprüft und Gegensteuerungsmaßnahmen ergriffen werden. In mehreren Kritikgesprächen zwischen Projektleitung und den Vertragspartnern wurde ein gemeinsames Verständnis zur unbefriedigenden Zusammenarbeit hergestellt. Als wesentliches Korrektiv wurde vereinbart, dass alle Prozesse nun auch von der Geschäftsführung der Beteiligten intensiv begleitet werden. Durch diese Vorgehensweise wird eine kurzfristige Wiedereingliederung in einen planbaren Projektablauf erwartet." DS 1712507 vom 12.09.2017 Aktueller Stand der Projektzeitplanung "Der Bauzeitenplan des Architekten mit Stand 14.06.2017, über den in der letzten Sitzung des Projektbeirates berichtet worden ist, konnte nicht akzeptiert werden. In diversen Workshops zur Terminplanung des Architekten wurden unter Einbeziehung der Fachplaner für Gebäudetechnik und unter fachlicher Beratung durch die Projektsteuerung einerseits Fehler und Unstimmigkeiten innerhalb der Terminplanung aufgedeckt, andererseits Optimierungen im Bauablauf gesucht und bewertet. In der Folge wurde durch den Architekten ein aktualisierter Terminplan mit Stand 18.07.2017 vorgelegt, der eine weitestgehende Fertigstellung der Bautätigkeiten sowie Übergabe des Gebäudes mit Ausnahme des Bauteils Studio per 16.11.2018 vorsah. Der entsprechende Übergabetermin für das Studio wäre der 18.03.2019 gemäß vorgelegtem Terminplan gewesen. Bei Überprüfung der Terminplanung des Architekten wurden erneut fachliche und technische Fehler erkannt, die die Ursache für die unzutreffenden Terminprognosen des Bauteils Studio darstellten. Weiterhin berücksichtigt der am 18.07.2017 durch den Architekten vorgelegte Terminplan nicht die Terminverzüge aus verspäteten Ausschreibungen von Bautätigkeiten imSeite 4 von 8 Seite 5 fachlichen Zuständigkeitsbereich des Architekten und deren Auswirkungen auf den Bauablauf... Vor diesem Hintergrund ist festzustellen, dass der Architekt trotz umfangreicher Unterstützung durch Fachplaner und Projektsteuerung keinen korrekten und mit den übrigen an der Planung fachlich Beteiligten abgestimmten Terminplan vorgelegt hat und somit derzeit keine belastbare Terminprognose möglich ist." DS 1810539 vom 23.02.2018 Weitere Zusammenarbeit zwischen Stadt und Objektplaner sowie Umgang mit der aktuellen Bausituation "Vor dem Hintergrund der aktuellen Erkenntnisse im Hinblick auf Baugrund und Bausubstanz des Gebäudes und der bestehenden Defizite im Planungs- und Bauablaufprozess hat die Projektleitung der Stadt den Objektplaner Nieto Sobejano Arquitectos in Person der beiden Inhaber Frau Prof. Nieto sowie Herrn Prof. Sobejano aus Madrid nach Bonn eingeladen, um kurzfristige Lösungswege abzustimmen, mit denen den derzeitigen Problemlagen und insbesondere den fortdauernden Planungsverzögerungen im Hinblick auf das terminliche Projektziel konstruktiv begegnet werden kann. Die aus Sicht der Stadt geäußerten Kritikpunkte an der Leistungserbringung des Planers wurden in diesem Gespräch konstruktiv aufgegriffen und diskutiert. Das Büro Nieto Sobejano Arquitectos hat betont, dass das Projekt Beethovenhalle im eigenen Hause oberste Priorität besitzt und insgesamt das größte Projektteam des Büros für die Bearbeitung dieses Projektes eingesetzt ist. Dennoch wurde aufgrund der außergewöhnlichen Komplexität dieses Bauprojektes und vor dem Hintergrund des weiterhin bestehenden Zeitdrucks, die Halle vor dem Beethoven-Jubiläum fertig zu stellen, die städtische Forderung nach einer personellen Verstärkung, positiv angenommen. Künftig soll das Projektteam personell um erfahrene Kräfte aufgestockt und die Präsenz des Planungsbüros auf der Baustelle deutlich ausgeweitet werden. Der Geschäftsführer des Madrider Büros, Prof. Enrique Sobejano hat zugesagt, sich persönlich in die Beschleunigung der Planungen und Abstimmungen einzubringen. In Abstimmung mit Planern, Statikern, Fachbüros sowie den ausführenden Firmen kann davon ausgegangen werden, dass in ca. 4 bis 6 Wochen ein umfassender und belastbarer Überblick über die gesamte Baugrundsituation in den entsprechenden Bauteilen vorliegt und auch die Probleme der Standsicherheit in den einzelnen Bereichen weitestgehend erkannt und mit entsprechenden Maßnahmen versehen worden sind, die es ermöglichen mitSeite 5 von 8 Seite 6 der konstruktiven Bauausführung gemäß eines dann allseits abgestimmtem Terminplans fortzufahren. Die Zeit dieser Untersuchungen soll seitens des Objektplaners sowie der Fachplaner effektiv dazu genutzt werden, die Planungsverzögerungen Stück für Stück aufzuarbeiten um in der Folge wieder in einen geregelten Bauablauf hineinzufinden. In dieser Zeit wird ferner in den Bereichen, in denen zwischenzeitlich wieder „Baufreiheit“ herrscht, mit den Arbeiten sukzessive fortgefahren um keine weitere Zeit zu verlieren." DS 1810155ST4 vom 07.06.2018 Liegt mittlerweile ein zwischen den planenden Architekten, Sonderingenieuren und Bauherrin abgestimmter Terminplan vor, der für die Durchführung der Arbeiten zur denkmalgerechten Instandsetzung und Modernisierung der Beethovenhalle verbindlich ist? "Der Objektplaner hat am 14.05.2018 eine Fortschreibung des seinerzeit abgestimmten Terminplans, hier: Index S mit Stand 30.04.2018, zur Verfügung gestellt. Zu den Terminplaninhalten gibt es vereinzelt Vorbehalte der an der Planung fachlich Beteiligten, die derzeit noch geklärt und möglichst zeitnah aufgelöst werden sollen. Mangels Alternativen wird der vorgelegte Terminplan jedoch der zukünftigen Planung und Steuerung von Planungsprozessen und Bauabläufen zugrunde gelegt, bis ein von allen Beteiligten akzeptierter, aktualisierter Terminplan vorliegt. Neben den Fortschreibungen der Terminplanung des Architekten (angekündigt einmal monatlich, jedoch tatsächlich unregelmäßig) werden die Angaben zu Vorgängen der Planung und Bauausführung –zur Kompensation der defizitären Leistung des Architekten- durch weitere Erfüllungsgehilfen der Bauherrin in engerem Rhythmus eingeholt und in einen Überwachungsterminplan übertragen, um auf diesem Weg rascher über Kenntnisse bezüglich möglicher Terminverschiebungen zu gelangen. Der Überwachungsterminplan baut auf der Terminplanung des Architekten auf, wird jedoch in kürzeren Intervallen aktualisiert." DS 1811630 vom 12.06.2018 Weitere Zusammenarbeit zwischen Stadt und Objektplaner sowie Umgang mit der aktuellen Bausituation "Die Zusammenarbeit zwischen der Stadt und dem Objektplaner, Büro Nieto Sobejano Arquitectos (NSA), gestaltet sich nach wie vor schwierig. Die Präsenz des Planungsbüros auf der Baustelle ist aus Sicht des Bauherrn SGB immer noch nicht zufriedenstellend. Daraus resultieren u. a. unnötige Verzögerungen in der Abarbeitung von (Planungs-)Sachverhalten sowie ein erhöhter Personalaufwand auf Seiten des SGB sowie auf Seiten des von diesem beauftragten Projektsteuerers Drees & Sommer. Hinzu kommt, dass die aktuelle Leistungserbringung des von NSA mit der Bauleitung beauftragtenSeite 6 von 8 Seite 7 Büros, baubüro.eins GmbH, aus Sicht der Verwaltung völlig unzureichend ist. Die diesbezüglichen Mängel betreffen u. a. die allgemeinen Koordinationspflichten der Bauleitung, die zeitnahe und strukturierte Abarbeitung des VOB-Schriftverkehrs, die bauliche Bewertung von eingehenden Nachträgen sowie die Verpflichtungen des von baubüro.eins gestellten verantwortlichen Bauleiters nach Landesbauordnung. Der Bauherr SGB dokumentiert die v. g. Leistungsmängel fortlaufend und hält diese gegenüber NSA nach. Auch mit Blick auf mögliche Regressforderungen werden die Sachverhalte darüber hinaus in Abstimmung mit der diesbezüglich mandatierten Rechtsanwaltskanzlei juristisch aufgearbeitet und entsprechender Schriftverkehr generiert." DS 1910897 vom 15.03.2019 Zeitliche Auswirkungen und Auswirkungen auf Veranstaltungen der Nutzer "Die aktuell gekündigten TGA-Bauverträge bedürfen grundsätzlich einer erneuten EU-weiten Ausschreibung. Die entsprechenden Planungstätigkeiten zur Überarbeitung der entsprechenden Leistungsverzeichnisse (Leistungsphase 5 und 7 HOAI) wurden Anfang Januar, im Vorfeld der juristischen Klärung bezüglich der Wirksamkeit der Kündigungen, prophylaktisch gegenüber dem zuständigem Büro Kofler angefragt. Der Projektsteuerer hat in Ermangelung eines aktuellen, den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechenden Terminplans des Objektplaners eine eigene Prognose zur weiteren terminlichen Projektabwicklung unter Berücksichtigung der erfolgten Kündigungen und der in der Folge notwendigen neuen Ausschreibungen und Vergaben abgegeben. Sie geht derzeit aufgrund aktueller Projektereignisse davon aus, dass eine Übergabe des Gebäudes für die Einregulierung und Vorbereitung des Gebäudebetriebes nicht vor Sommer 2022 möglich sein wird. Unabhängig von den Auswirkungen einer möglichen Änderung der Projektabwicklungsstrategie sind weitere Kündigungen der Baufirmen auf Basis der § 6 Abs. 7 VOB/B angekündigt und zu befürchten. Insofern kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Fertigstellungstermin deutlich höhere Terminverschiebungen erfahren wird." Eine Besserung der Auftragserledigung ist, wie sich aus der Mitteilung der Oberbürgermeisterin DS 210305 vom 18.03.2021 ergibt, bis zum heutigen Tag tatsächlich nicht erkennbar. Die am 29.10.2014 nur gegen den BBB im Betriebsausschuss SGB erfolgte Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeister Jürgen Nimptsch vom Juni 2014 mit der Beauftrag eines spanischen Architekturbüros hat sich, wie vom BBB von Anfang anSeite 7 von 8 Seite 8 befürchtet, als Fehlentscheidung erwiesen. Begründet worden war die Entscheidung damit, "nach einem VOF-Verfahren (europaweiter Teilnahmewettbewerb mit anschließendem Verhandlungsverfahren" sei "das Büro als das ermittelt worden, das gem. § 20 VOF am ehesten die Gewähr für eine sachgerechte und qualitätsvolle Leistungserfüllung bietet." Davon weichen - jedenfalls für den BBB - die vorliegenden Arbeitsergebnisse entscheidend ab. Anlage/n KeineSeite 8 von 8
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de