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210329 · Große Anfrage

Aktueller Sachstand Beethovenhalle

Nummer
210329
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
23.03.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Projektbeirates Sanierung Beethovenhalle Bonn 21.04.2021 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Hauptausschusses 17.06.2021 Kenntnisnahme
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  1. 210329-01 ST Aktueller Sachstand Beethovenhalle

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Große Anfrage
öffentlich
210329
Fragesteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
22.03.2021
Aktueller Sachstand Beethovenhalle
Beratungsfolge
Projektbeirat Sanierung Beethovenhalle Bonn 21.04.2021 Kenntnisnahme
Hauptausschuss 29.04.2021 Kenntnisnahme
Fragestellung
1. Personelle Ausstattung der Stadt als Bauherrin der Beethovenhalle
1.1 Wie viele Mitarbeitende sind beim SGB für die Begleitung der Sanierung
der Beethovenhalle auf Seiten des Bauherrn Stadt Bonn mit welchem
Aufgabenbereich und mit welchem Stellenwert planmäßig vorgesehen?
1.2 Wie ist die aktuelle Besetzung dieser Stellen und seit wann sind die
jeweiligen Mitarbeitenden, insbesondere die Projektleitung, mit der Begleitung
der Sanierung der Beethovenhalle, befasst?
2. Zusammenarbeit mit den Fachplanern
2.1 In der Mitteilungsvorlage 210305 heißt es:
"Die Planer [gemeint sind der Architekt NSA und der TGA-Planer Kofler]
werden aufgrund des im Vergleich zum ursprünglichen Auftrag geänderten
Projektumfangs ... ihrer Planungsleistung und Objektüberwachung nicht
immer gerecht".
Der Rat hatte am 18.07.2013 beschlossen:
"1. Der Beauftragung von Planungsleistungen (Entwurfsniveau) im Hinblick
auf eine Generalsanierung, bezogen auf eine multifunktionale Nutzung der
Beethovenhalle, einschließlich aller erforderlichen Fachplaner wird
zugestimmt...
5. Nach Vorlage der Vorentwurfsplanungen wird über den Umfang der zu
beauftragenden Bauausführung befunden, die zu einem Betrieb als
Multifunktionshalle erforderlich sind..."
Wie lautete der vertraglich vereinbarte Planungsauftrag?
2.2 Liegen alle vom beauftragten Architektenbüro zu liefernden Planungen vor?
Wenn Nein: Welche fehlen noch und seit wann wurden sie von der Bauherrin
vergeblich angefordert?
2.3 Liegt, und wenn Ja, seit wann, die Planung für die Technische
Gebäudeausrüstung (TGA) vor?Seite 1 von 8

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2.3.1 Wenn Nein: Welche Gründe dafür nennt der mit der Planung beauftragte
Fachplaner?
2.3.2 Haben diese Verzögerungen zu Verzögerungen bei der Ausführung
beauftragter bzw. submittierter Vergabeeinheiten geführt?
2.3.3 Hat dies zu Behinderungsanzeigen, Nachtragsaufträgen und/oder
Kündigungen beauftragte Firmen geführt?
2.4 Mit welchen Erhöhungen der bisherigen Auftragssummen wird angesichts
der Baupreissteigerungen wegen einer verzögerten Vorlage der TGA-
Planungen zu rechnen sein?
2.5 Wie ist die juristische Bewertung dieser Vorgänge, ihrer möglichen Folgen
und Lösungen durch die von der Stadt Bonn mit der Bewertung auch dieser
Fragen seit mehreren Jahren beauftragte Anwaltskanzlei?
2.6 Will die Verwaltung weiter trotz der fortgesetzt negativen Erfahrungen an
der von ihr auch 2019 schon empfohlenen Zusammenarbeit mit den
Fachplanern festhalten, die ihren vertraglichen Verpflichtungen weiter nicht
ordnungsgemäß nachgekommen sind?
3. Stand der Vergaben
3.1 Wie ist der aktuelle Stand der Vergaben (VE, VE T, VE K, , VE F und VE
A), aufgeteilt in
• abgeschlossene/ausgeführte,
• in Auftrag gegebene,
• submittierte,
• in Vorbereitung zur Veröffentlichung befindliche oder
• noch in Angriff zu nehmende
Vergabeeinheiten?
3.2 Für welche an sich für den Fortschritt der laufenden Sanierung dringenden
Vergabeeinheiten liegen z. Zt. keine Ausführungsplanungen vor?
4. Terminplan
4.1 Liegt ein fortgeschriebener und mit den bauausführenden Firmen
abgestimmter Terminplan vor?
4.2 Wann wird danach die Beethovenhalle dem Nutzer bauseitig für das
Einbringen von Ausstattungskomponenten bereit gestellt werden?
5. Wie ist der aktuelle Stand der zu erwartenden Gesamtkosten für
5.1 die Küche (letzte Info: 3,335 Mio. netto);
5.2 das tiefgelegte Studio/Kammermusiksaal (letzte Info: 18,17 Mio. netto)?
7. Liegt eine verbindliche Zusage der Sparkasse KölnBonn vor, in welcher
Höhe sie sich durch eine Spende an den Kosten für den Umbau des Studios in
einen tiefgelegten Kammermusiksaal beteiligt?Seite 2 von 8

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8. Stand der Zahlungen
In welcher Höhe sind seit Sanierungsbeginn bis zum 31.12.2020 Zahlungen
geleistet worden und darüber hinaus Honoraransprüche entstanden für
8.1 Planungsleistungen
8.1.1 des Architekten
8.1.2 der TGA-Planer,
8.1.3 für die Telekommunikation,
8.1.4 für die Bühnentechnik
8.1. 5 für Tragwerk/Fassaden,
8.1.6 für die Küchenplanung,
8.1.7 für die Ausstattung BonnCC,
8.1.8 für das Leitsystem/Beschilderung?
8.2 für den Projektsteuerer
8.3 für die "juristische und baubetriebliche Begleitung" durch die beauftragten
Anwälte,
8.4 die Unterstützung der Verwaltung durch
8.4.1 die personelle Verstärkung durch Dritte von außerhalb der Verwaltung
8.4.2 weitere Gutachten im Auftrag der Bauherrin und sonstige weitere
Beratungsleistungen für die Bauherrin durch beauftragte
Dritte/Sachverständige?
Begründung
Die letzte Sitzung des Projektbeirats Beethovenhalle mit einer umfassenden
Information fand am 27. August 2020 statt. Nach dem monatelangen faktischen
Baustillstand ab Februar 2019 ist jetzt offenbar erneut die Sanierung der
Beethovenhalle in schweres Fahrwasser geraten. Die BBB-Fraktion hatte
schon damals im Rat am 18.03.2019 vergeblich beantragt, die laufende
Sanierung auf das unverzichtbare Minimum zu reduzieren und zu prüfen,
„ob mit den derzeitigen Verantwortlichen nach Umplanung und Verringerung
des Bauvolumens zur Erneuerung der Beethovenhalle weitergearbeitet werden
kann oder ob diese ersetzt werden müssen.“ (DS 1910920).
Auch die Grünen und Linken haben entgegen der SPD dieses Vorgehen, das
einen möglichen Ausweg hätte bieten können, seinerzeit abgelehnt. Zwei Jahre
später wiederholen sich offenbar die Konflikte auch wegen nicht zeitgerecht
oder schlecht erbrachter Leistungen der hoch bezahlten Planer. Die Baustelle
ist wieder im Krisenmodus.Seite 3 von 8

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Schon seit Jahren klagte das SGB über Mängel der Leistungserbringung der
beauftragten Plabner, insbesondere der Architekten. Hier einige Beispiele zur
Erinnerung:
DS 1711685 vom 26.05.2017
Allgemeine Projektsituation / Zusammenarbeit der Projektbeteiligten
"Die Planungsprozesse in der Ausführungsplanung finden parallel zu den
Vergaben statt. Diese Doppelbelastung hat in der Koordination der
Planungsleistungen zu Spannungen im Team der Planungsbeteiligten geführt.
Die fristgemäße Erledigung und die inhaltliche Qualität waren gefährdet. Die
Arbeitsergebnisse mussten durch die Projektsteuerung überprüft und
Gegensteuerungsmaßnahmen ergriffen werden. In mehreren Kritikgesprächen
zwischen Projektleitung und den Vertragspartnern wurde ein gemeinsames
Verständnis zur unbefriedigenden Zusammenarbeit hergestellt. Als
wesentliches Korrektiv wurde vereinbart, dass alle Prozesse nun auch von der
Geschäftsführung der Beteiligten intensiv begleitet werden. Durch diese
Vorgehensweise wird eine kurzfristige Wiedereingliederung in einen planbaren
Projektablauf erwartet."
DS 1712507 vom 12.09.2017
Aktueller Stand der Projektzeitplanung
"Der Bauzeitenplan des Architekten mit Stand 14.06.2017, über den in der
letzten Sitzung des Projektbeirates berichtet worden ist, konnte nicht akzeptiert
werden. In diversen Workshops zur Terminplanung des Architekten wurden
unter Einbeziehung der Fachplaner für Gebäudetechnik und unter fachlicher
Beratung durch die Projektsteuerung einerseits Fehler und Unstimmigkeiten
innerhalb der Terminplanung aufgedeckt, andererseits Optimierungen im
Bauablauf gesucht und bewertet.
In der Folge wurde durch den Architekten ein aktualisierter Terminplan mit
Stand 18.07.2017 vorgelegt, der eine weitestgehende Fertigstellung der
Bautätigkeiten sowie Übergabe des Gebäudes mit Ausnahme des Bauteils
Studio per 16.11.2018 vorsah. Der entsprechende Übergabetermin für das
Studio wäre der 18.03.2019 gemäß vorgelegtem Terminplan gewesen.
Bei Überprüfung der Terminplanung des Architekten wurden erneut fachliche
und technische Fehler erkannt, die die Ursache für die unzutreffenden
Terminprognosen des Bauteils Studio darstellten. Weiterhin berücksichtigt der
am 18.07.2017 durch den Architekten vorgelegte Terminplan nicht die
Terminverzüge aus verspäteten Ausschreibungen von Bautätigkeiten imSeite 4 von 8

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fachlichen Zuständigkeitsbereich des Architekten und deren Auswirkungen auf
den Bauablauf...
Vor diesem Hintergrund ist festzustellen, dass der Architekt trotz umfangreicher
Unterstützung durch Fachplaner und Projektsteuerung keinen korrekten und mit
den übrigen an der Planung fachlich Beteiligten abgestimmten Terminplan
vorgelegt hat und somit derzeit keine belastbare Terminprognose möglich ist."
DS 1810539 vom 23.02.2018
Weitere Zusammenarbeit zwischen Stadt und Objektplaner sowie Umgang mit
der aktuellen Bausituation
"Vor dem Hintergrund der aktuellen Erkenntnisse im Hinblick auf Baugrund und
Bausubstanz des Gebäudes und der bestehenden Defizite im Planungs- und
Bauablaufprozess hat die Projektleitung der Stadt den Objektplaner Nieto
Sobejano Arquitectos in Person der beiden Inhaber Frau Prof. Nieto sowie
Herrn Prof. Sobejano aus Madrid nach Bonn eingeladen, um kurzfristige
Lösungswege abzustimmen, mit denen den derzeitigen Problemlagen und
insbesondere den fortdauernden Planungsverzögerungen im Hinblick auf das
terminliche Projektziel konstruktiv begegnet werden kann.
Die aus Sicht der Stadt geäußerten Kritikpunkte an der Leistungserbringung
des Planers wurden in diesem Gespräch konstruktiv aufgegriffen und diskutiert.
Das Büro Nieto Sobejano Arquitectos hat betont, dass das Projekt
Beethovenhalle im eigenen Hause oberste Priorität besitzt und insgesamt das
größte Projektteam des Büros für die Bearbeitung dieses Projektes eingesetzt
ist. Dennoch wurde aufgrund der außergewöhnlichen Komplexität dieses
Bauprojektes und vor dem Hintergrund des weiterhin bestehenden Zeitdrucks,
die Halle vor dem Beethoven-Jubiläum fertig zu stellen, die städtische
Forderung nach einer personellen Verstärkung, positiv angenommen. Künftig
soll das Projektteam personell um erfahrene Kräfte aufgestockt und die
Präsenz des Planungsbüros auf der Baustelle deutlich ausgeweitet werden.
Der Geschäftsführer des Madrider Büros, Prof. Enrique Sobejano hat zugesagt,
sich persönlich in die Beschleunigung der Planungen und Abstimmungen
einzubringen.
In Abstimmung mit Planern, Statikern, Fachbüros sowie den ausführenden
Firmen kann davon ausgegangen werden, dass in ca. 4 bis 6 Wochen ein
umfassender und belastbarer Überblick über die gesamte Baugrundsituation in
den entsprechenden Bauteilen vorliegt und auch die Probleme der
Standsicherheit in den einzelnen Bereichen weitestgehend erkannt und mit
entsprechenden Maßnahmen versehen worden sind, die es ermöglichen mitSeite 5 von 8

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der konstruktiven Bauausführung gemäß eines dann allseits abgestimmtem
Terminplans fortzufahren. Die Zeit dieser Untersuchungen soll seitens des
Objektplaners sowie der Fachplaner effektiv dazu genutzt werden, die
Planungsverzögerungen Stück für Stück aufzuarbeiten um in der Folge wieder
in einen geregelten Bauablauf hineinzufinden. In dieser Zeit wird ferner in den
Bereichen, in denen zwischenzeitlich wieder „Baufreiheit“ herrscht, mit den
Arbeiten sukzessive fortgefahren um keine weitere Zeit zu verlieren."
DS 1810155ST4 vom 07.06.2018
Liegt mittlerweile ein zwischen den planenden Architekten, Sonderingenieuren
und Bauherrin abgestimmter Terminplan vor, der für die Durchführung der
Arbeiten zur denkmalgerechten Instandsetzung und Modernisierung der
Beethovenhalle verbindlich ist?
"Der Objektplaner hat am 14.05.2018 eine Fortschreibung des seinerzeit
abgestimmten Terminplans, hier: Index S mit Stand 30.04.2018, zur Verfügung
gestellt. Zu den Terminplaninhalten gibt es vereinzelt Vorbehalte der an der
Planung fachlich Beteiligten, die derzeit noch geklärt und möglichst zeitnah
aufgelöst werden sollen. Mangels Alternativen wird der vorgelegte Terminplan
jedoch der zukünftigen Planung und Steuerung von Planungsprozessen und
Bauabläufen zugrunde gelegt, bis ein von allen Beteiligten akzeptierter,
aktualisierter Terminplan vorliegt. Neben den Fortschreibungen der
Terminplanung des Architekten (angekündigt einmal monatlich, jedoch
tatsächlich unregelmäßig) werden die Angaben zu Vorgängen der Planung und
Bauausführung –zur Kompensation der defizitären Leistung des Architekten-
durch weitere Erfüllungsgehilfen der Bauherrin in engerem Rhythmus eingeholt
und in einen Überwachungsterminplan übertragen, um auf diesem Weg rascher
über Kenntnisse bezüglich möglicher Terminverschiebungen zu gelangen. Der
Überwachungsterminplan baut auf der Terminplanung des Architekten auf, wird
jedoch in kürzeren Intervallen aktualisiert."
DS 1811630 vom 12.06.2018
Weitere Zusammenarbeit zwischen Stadt und Objektplaner sowie Umgang mit
der aktuellen Bausituation
"Die Zusammenarbeit zwischen der Stadt und dem Objektplaner, Büro Nieto
Sobejano Arquitectos (NSA), gestaltet sich nach wie vor schwierig. Die Präsenz
des Planungsbüros auf der Baustelle ist aus Sicht des Bauherrn SGB immer
noch nicht zufriedenstellend. Daraus resultieren u. a. unnötige Verzögerungen
in der Abarbeitung von (Planungs-)Sachverhalten sowie ein erhöhter
Personalaufwand auf Seiten des SGB sowie auf Seiten des von diesem
beauftragten Projektsteuerers Drees & Sommer. Hinzu kommt, dass die
aktuelle Leistungserbringung des von NSA mit der Bauleitung beauftragtenSeite 6 von 8

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Büros, baubüro.eins GmbH, aus Sicht der Verwaltung völlig unzureichend ist.
Die diesbezüglichen Mängel betreffen u. a. die allgemeinen
Koordinationspflichten der Bauleitung, die zeitnahe und strukturierte
Abarbeitung des VOB-Schriftverkehrs, die bauliche Bewertung von
eingehenden Nachträgen sowie die Verpflichtungen des von baubüro.eins
gestellten verantwortlichen Bauleiters nach Landesbauordnung. Der Bauherr
SGB dokumentiert die v. g. Leistungsmängel fortlaufend und hält diese
gegenüber NSA nach. Auch mit Blick auf mögliche Regressforderungen werden
die Sachverhalte darüber hinaus in Abstimmung mit der diesbezüglich
mandatierten Rechtsanwaltskanzlei juristisch aufgearbeitet und entsprechender
Schriftverkehr generiert."
DS 1910897 vom 15.03.2019
Zeitliche Auswirkungen und Auswirkungen auf Veranstaltungen der Nutzer
"Die aktuell gekündigten TGA-Bauverträge bedürfen grundsätzlich einer
erneuten EU-weiten Ausschreibung. Die entsprechenden Planungstätigkeiten
zur Überarbeitung der entsprechenden Leistungsverzeichnisse
(Leistungsphase 5 und 7 HOAI) wurden Anfang Januar, im Vorfeld der
juristischen Klärung bezüglich der Wirksamkeit der Kündigungen,
prophylaktisch gegenüber dem zuständigem Büro Kofler angefragt.
Der Projektsteuerer hat in Ermangelung eines aktuellen, den tatsächlichen
Gegebenheiten entsprechenden Terminplans des Objektplaners eine eigene
Prognose zur weiteren terminlichen Projektabwicklung unter Berücksichtigung
der erfolgten Kündigungen und der in der Folge notwendigen neuen
Ausschreibungen und Vergaben abgegeben. Sie geht derzeit aufgrund
aktueller Projektereignisse davon aus, dass eine Übergabe des Gebäudes für
die Einregulierung und Vorbereitung des Gebäudebetriebes nicht vor Sommer
2022 möglich sein wird. Unabhängig von den Auswirkungen einer möglichen
Änderung der Projektabwicklungsstrategie sind weitere Kündigungen der
Baufirmen auf Basis der § 6 Abs. 7 VOB/B angekündigt und zu befürchten.
Insofern kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Fertigstellungstermin
deutlich höhere Terminverschiebungen erfahren wird."
Eine Besserung der Auftragserledigung ist, wie sich aus der Mitteilung der
Oberbürgermeisterin DS 210305 vom 18.03.2021 ergibt, bis zum heutigen Tag
tatsächlich nicht erkennbar. Die am 29.10.2014 nur gegen den BBB im
Betriebsausschuss SGB erfolgte Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
des Oberbürgermeister Jürgen Nimptsch vom Juni 2014 mit der Beauftrag
eines spanischen Architekturbüros hat sich, wie vom BBB von Anfang anSeite 7 von 8

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befürchtet, als Fehlentscheidung erwiesen. Begründet worden war die
Entscheidung damit, "nach einem VOF-Verfahren (europaweiter
Teilnahmewettbewerb mit anschließendem Verhandlungsverfahren" sei "das
Büro als das ermittelt worden, das gem. § 20 VOF am ehesten die Gewähr für
eine sachgerechte und qualitätsvolle Leistungserfüllung bietet." Davon weichen
- jedenfalls für den BBB - die vorliegenden Arbeitsergebnisse entscheidend ab.
Anlage/n
KeineSeite 8 von 8

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Datenstand: 02.11.2026, 20:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de