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210327-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Anschaffung eines Hub- bzw. Rollstuhlliftes im Bereich der Bühne in der Mehrzweckhalle Duisdorf Schmittstraße

Nummer
210327-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
07.04.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 13.04.2021 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 210327 Bürgerantrag: Anschaffung eines Hub- bzw. Rollstuhlliftes im Bereich der Bühne in der Mehrzweckhalle Duisdorf Schmittstraße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
210327-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
Bürgerantrag: Anschaffung eines Hub- bzw.
Rollstuhlliftes im Bereich der Bühne in der
Mehrzweckhalle Duisdorf Schmittstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Hardtberg 13.04.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Anschaffung eines Hub- bzw. Rollstuhliftes
Grundsätzlich ist die barrierefreie Gestaltung der Bühne zu begrüßen.
Anlassbezogen wurde daher eine Ortsbegehung durchgeführt.
Auf Grund der vorhandenen Platzverhältnisse ist der Einbau eines
Plattformliftes (für den Transport von Rollstühlen) im Bereich des rückwärtigen
Bühnenzugangs nicht umsetzbar. Dies ist darin begründet, dass die Befahrung
der Plattform bedingt durch die sehr dicht liegende Treppe zum „Raum unter
der Bühne“ nicht möglich wäre. Hier wäre ein seitliches Befahren erforderlich,
wozu es einer größeren Plattform zum „Drehen“ bedürfte. Da jedoch die
vorhandene Treppe zur Bühne keine breitere Plattform erlaubt und auch die
Treppe nicht verbreitet werden, ist dies im Ergebnis keine Option.
Hinzu kommt, dass die Treppe zur Bühne als Fluchtweg dient, welcher bei
Montage eines Plattformliftes verengt würde und bei Nutzung des Liftes gar
nicht mehr zur Verfügung stünde.
Der genannte Vorschlag tangiert den Rettungsweg „Bühne und Halle“ nach
hinten heraus. Der Plattformlift würde hier den Fluchtweg aus der Halle, von der
Bühne und aus dem Raum unter Bühne einschränken. Des Weiteren ist die Tür
„Notausgang Bühne“ relativ schmal (laut Plan 82 cm) und wird problematisch
für Rollstuhlfahrer. Der Treppenaufgang aus dem „Raum unter der Bühne“
würde höchstwahrscheinlich, selbst bei eingeklapptem Plattformlift,
eingeschränkt.
Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht bestehen daher Bedenken gegen die
beantragte Lösung, da nachträgliche Einbauten keine Fluchtwege beengen
oder andere Gefährdungen schaffen dürfen.
Die Montage eines Hubliftes in der Halle auf der linken Bühnenseite wäre
jedoch denkbar. Dies bedarf allerdings der Erweiterung bzw. Erstellung eines
Prallschutzes vor dem Hublift. Die Kosten werden auf 15.000 bis 20.000 Euro
geschätzt.
Frage zur HaftungSeite 1 von 2

Seite 2
Eine Haftung des jeweiligen Veranstalters (oder der Bundesstadt Bonn als
Eigentümerin der Mehrzweckhalle) für die in der Anfrage dargestellten
Unfälle/Schadensszenarien besteht nicht. Durch den bisher fehlenden
Rollstuhllift zur Bühne eröffnen weder der jeweilige Veranstalter noch die
Eigentümerin der Halle eine bestimmte Gefahrenquelle, die einer besonderen
Sicherung bedarf.
Insofern handeln die Personen, die einen Rollstuhlfahrer auf die Bühne heben,
ausschließlich auf eigene Gefahr.
Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Hardtberg:
Die Bezirksvertretung Hardtberg befürwortet den Vorschlag der Verwaltung(
Montage eines Hubliftes in der Halle auf der linken Bühnenseite) vorbehaltlich
der Etatitisierung der notwendigen finanziellen Mittel im Rahmen der
Haushaltsberatungen. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die
formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss
gelangt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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