210327-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Anschaffung eines Hub- bzw. Rollstuhlliftes im Bereich der Bühne in der Mehrzweckhalle Duisdorf Schmittstraße
Kerndaten
- Nummer
- 210327-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 07.04.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 210327-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: Bürgerantrag: Anschaffung eines Hub- bzw. Rollstuhlliftes im Bereich der Bühne in der Mehrzweckhalle Duisdorf Schmittstraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Hardtberg 13.04.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Anschaffung eines Hub- bzw. Rollstuhliftes Grundsätzlich ist die barrierefreie Gestaltung der Bühne zu begrüßen. Anlassbezogen wurde daher eine Ortsbegehung durchgeführt. Auf Grund der vorhandenen Platzverhältnisse ist der Einbau eines Plattformliftes (für den Transport von Rollstühlen) im Bereich des rückwärtigen Bühnenzugangs nicht umsetzbar. Dies ist darin begründet, dass die Befahrung der Plattform bedingt durch die sehr dicht liegende Treppe zum „Raum unter der Bühne“ nicht möglich wäre. Hier wäre ein seitliches Befahren erforderlich, wozu es einer größeren Plattform zum „Drehen“ bedürfte. Da jedoch die vorhandene Treppe zur Bühne keine breitere Plattform erlaubt und auch die Treppe nicht verbreitet werden, ist dies im Ergebnis keine Option. Hinzu kommt, dass die Treppe zur Bühne als Fluchtweg dient, welcher bei Montage eines Plattformliftes verengt würde und bei Nutzung des Liftes gar nicht mehr zur Verfügung stünde. Der genannte Vorschlag tangiert den Rettungsweg „Bühne und Halle“ nach hinten heraus. Der Plattformlift würde hier den Fluchtweg aus der Halle, von der Bühne und aus dem Raum unter Bühne einschränken. Des Weiteren ist die Tür „Notausgang Bühne“ relativ schmal (laut Plan 82 cm) und wird problematisch für Rollstuhlfahrer. Der Treppenaufgang aus dem „Raum unter der Bühne“ würde höchstwahrscheinlich, selbst bei eingeklapptem Plattformlift, eingeschränkt. Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht bestehen daher Bedenken gegen die beantragte Lösung, da nachträgliche Einbauten keine Fluchtwege beengen oder andere Gefährdungen schaffen dürfen. Die Montage eines Hubliftes in der Halle auf der linken Bühnenseite wäre jedoch denkbar. Dies bedarf allerdings der Erweiterung bzw. Erstellung eines Prallschutzes vor dem Hublift. Die Kosten werden auf 15.000 bis 20.000 Euro geschätzt. Frage zur HaftungSeite 1 von 2 Seite 2 Eine Haftung des jeweiligen Veranstalters (oder der Bundesstadt Bonn als Eigentümerin der Mehrzweckhalle) für die in der Anfrage dargestellten Unfälle/Schadensszenarien besteht nicht. Durch den bisher fehlenden Rollstuhllift zur Bühne eröffnen weder der jeweilige Veranstalter noch die Eigentümerin der Halle eine bestimmte Gefahrenquelle, die einer besonderen Sicherung bedarf. Insofern handeln die Personen, die einen Rollstuhlfahrer auf die Bühne heben, ausschließlich auf eigene Gefahr. Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Hardtberg: Die Bezirksvertretung Hardtberg befürwortet den Vorschlag der Verwaltung( Montage eines Hubliftes in der Halle auf der linken Bühnenseite) vorbehaltlich der Etatitisierung der notwendigen finanziellen Mittel im Rahmen der Haushaltsberatungen. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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