210327 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Anschaffung eines Hub- bzw. Rollstuhlliftes im Bereich der Bühne in der Mehrzweckhalle Duisdorf Schmittstraße
Kerndaten
- Nummer
- 210327
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 19.03.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 210327 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte Dezernat: Dez. OB 16.03.2021 Bürgerantrag: Anschaffung eines Hub- bzw. Rollstuhlliftes im Bereich der Bühne in der Mehrzweckhalle Duisdorf Schmittstraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Hardtberg 13.04.2021 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag hat folgenden Wortlaut: Hiermit beantrage ich die Anschaffung eines Hub- bzw. Rollstuhlliftes im Bereich der Bühne für Menschen mit Behinderung (Rollstuhlfahrer) in der Mehrzweckhalle Duisdorf, Schmittstraße 17. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2 Von: > Date: Di., 16. März 2021, 16:30 Subject: Bürgerantrag To: <buergerbuero@bonn.de> Cc: <Bez.Vst.hardtberg@bonn.de> Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich die Anschaffung eines Hub- bzw. Rollstuhlliftes im Bereich der Bühne für Menschen mit Behinderung (Rollstuhlfahrer) in der Mehrzweckhalle Duisdorf, Schmittstrasse 17. Begründung: Seit dem letzten Umbau im Jahre 2018 wurden im Außen- und Innenbereich der Mehrzweckhalle Duisdorf auch bauliche Veränderungen für Menschen mit Behinderung (sanitäre Anlagen, Auffahrrampe im Außenbereich) durchgeführt. Allerdings gibt es für Rollstuhlfahrer keine Möglichkeit den Bühnenbereich selbständig zu erreichen. Im Gegenteil, dieser Personenkreis ist immer auf fremde Hilfe angewiesen, wenn man z.B. als auftretender Künstler, oder als Moderator einer Veranstaltung usw. die Bühne betreten muss. Als geeigneter Ort für einen Lift wäre der Treppenaufgang im Flur (gegenüber dem Treppenabgang zum Raum unter der Bühne) am oberen, hinteren Notausgang, gegenüber dem jetzigen Aufenthaltsraum des Hausmeisters(in) denkbar. Unabhängig davon stellt sich auch die Frage der Haftung, wenn bei Veranstaltungen diverse Personen einen erwachsenen Menschen samt Rollstuhl (bei ca. 60-120 kg an Gesamtgewicht) über die Treppe in der Halle auf die Bühne tragen wollen/müssen, und es dabei evtl. zu Unfällen bei einem der Beteiligten kommt. Für Rückfragen, bzw. für eine Ortsbesichtigung, gerne auch mit dem Bezirksbürgermeister des Stadtbezirkes Hardtberg, Herrn Christian Trützler, stehe ich gerne zur Verfügung. In der Hoffnung, dass mein Antrag in allen entsprechenden Gremien der Bundesstadt Bonn Zustimmung findet, verbleibe ich mit freundlichen GrüßenSeite 2 von 2
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