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210324 · Mitteilungsvorlage

Klimaschutzbeirat: Aktuelle Empfehlungen und Protokolle des Klimaschutzbeirates

Nummer
210324
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
01.04.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 01.06.2021 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 389,2 KB Öffnen ↗

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
210324
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Klimaschutzbeirat: Aktuelle Empfehlungen und
Protokolle des Klimaschutzbeirates
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
21.04.2021 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Die Geschäftsordnung des Klimaschutzbeirates sieht vor, dass die Ergebnisse
der Sitzungen dem Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda als
Mitteilung zur Kenntnis gegeben werden.
Empfehlungen
Der Klimaschutzbeirat hat zwischen September 2020 und März 2021 vier
Empfehlungen erarbeitet und verabschiedet, die hier als externe Dokumente
angehängt sind:
- Empfehlungen zu Klimaschutzmaßnahmen im Verkehr (Anlage 1,
verabschiedet am 24. September 2020)
- Empfehlung zur Aktualisierung der Planung zum Umbau der A565
(Anlage 2, verabschiedet am 3. November 2020)
- Empfehlung zu Klimaschutzmaßnahmen im Bereich Gebäude (Anlage
3, verabschiedet am 20. Januar 2021)
- Empfehlung zu Klimaschutzmaßnahmen im Bereich Energie (Anlage 4,
verabschiedet am 30. März 2021)
Bedingt durch die lange Zeitspanne seit der letzten Ausschuss-Sitzung sind die
zwei Empfehlungen des Jahres 2020 teilweise durch aktuelle Entwicklungen
eingeholt.
Protokolle
Die verabschiedeten Protokolle der Sitzungen vom 17. Juni 2020, 24.
September 2020 und 20. Januar 2021 stehen hier zum Download bereit:
www.bonn.de/klimaschutzbeirat
Geschäftsordnung
Der Beirat hat im September 2020 Aktualisierungen an seiner
Geschäftsordnung vorgenommen. Diese betreffen Regelungen für Online-
Sitzungen, Stimmübertragung, Umlaufbeschlüsse sowie eine Stellvertretungs-Seite 1 von 11

Seite 2
Regelung. Die aktuelle Geschäftsordnung steht hier zur Verfügung:
https://www.bonn.de/medien-global/amt-
67/klimaschutz/klimaschutzbeirat/Geschaeftsordnung-Klimaschutzbeirat.pdf
Anlage/n
1 KSB Empfehlungen Verkehr (öffentlich)
2 KSB Empfehlung A565 (öffentlich)
3 KSB Empfehlung Gebäude (öffentlich)
4 KSB Empfehlung Energie (öffentlich)Seite 2 von 11

Empfehlung des Klimaschutzbeirats zu Klimaschutzmaßnahmen im Verkehr
(beschlossen in der Sitzung am 24.September 2020)
Einführung 1
Der motorisierte Individualverkehr verursacht bei kontinuierlich steigender Tendenz ca. 30% der
in Bonn emittierten Treibhausgasemissionen. Der Klimaschutzbeirat der Stadt Bonn sieht
schnelle und effizient wirkende Maßnahmen im Verkehrsbereich als unumgänglich an, um
Klimaneutralität zu erreichen. Dabei sollte die Stadt Bonn ihre Kräfte kurzfristig auf wenige
Maßnahmen konzentrieren, die
● kurzfristig zuverlässig hohe CO2-Einsparungen ermöglichen,
● im kommunalen Kompetenzbereich liegen und
● den knappen Haushalt möglichst wenig belasten.
Diese Maßnahmen sind als Startpunkt gedacht. Einige wichtige Maßnahmen wie z.B. eine
Taktverdichtung im ÖPNV sind bereits in Planung oder liegen außerhalb des direkten
Einflussbereichs der Stadt Bonn (Eisenbahnverkehr) und werden daher in dieser Empfehlung
nicht thematisiert.
Empfehlung 1: Parkraumverknappung und Parkraummanagement zur Umsetzung der
Klimaschutzziele2
Der Klimaschutzbeirat empfiehlt der Stadt Bonn eine zügig ansteigende Parkraumverknappung.
Die Zonen für ruhenden Verkehr auf stadteigenen Flächen im Bonner Stadtgebiet sollen in den
nächsten Jahren um 10% pro Jahr reduziert werden. Oberste Priorität hat dabei die Reduktion
von Gehwegparken. An zweiter Stelle steht die Reduktion von Parken am Straßenrand.
Um Dienstleister:innen nicht zu belasten, werden mit Beginn der Maßnahme in allen Straßen
Be- und Entladezonen bzw. Arbeitszonen für gewerbliche Fahrzeuge und Lastenräder
ausgewiesen. Das Anwohnerparken wird - wo möglich - auf Parkhäuser verlagert. Zur
Reduktion des Parksuchverkehrs wird ein stadtweites Parkraummanagement eingeführt. Dazu
wird ein Parkraumkonzept erstellt.
Zur Durchsetzung der Maßnahme wird der gesamte städtische Parkraum auch abends, nachts
und am Wochenende mit mehr Ordnungskräften engmaschig überwacht.
1 Angenommen bei vier Enthaltungen
2 Angenommen bei 4 Gegenstimmen (Herr Ehmke, Frau Fester, Hr. Fesser, Hr. Johnen (i.V. durch Hr. Fesser)).
Begründung der vier nicht-zustimmenden Mitglieder: „Wir brauchen vitale Innenstädte. Der Handel vor Ort ist
stark betroffen durch E-Commerce und Corona-Pandemie. Ein Parkplatzrückbau wird zu größeren Leerständen in
der Innenstadt führen und das Einkaufsgeschehen weiter in die Peripherie verlagern. Wenngleich wir die
Einrichtung weiterer Ladezonen begrüßen, können diese nicht den Parkraum für mobile Gewerbetreibende
kompensieren. Aus diesen Gründen tragen wir die Empfehlung des KSB nicht mit.“Seite 3 von 11

Empfehlung 2: Unterstützung des Radentscheides3
Der Klimaschutzbeirat empfiehlt der Stadt Bonn die Unterstützung sowie zügige und
konsequente Umsetzung des Radentscheides. Dazu gehören unter anderem
1. Schaffung eines sicheren und durchgängigen Radwegenetzes,
2. Bau neuer Rad- und Gehwege,
3. sicherere Gestaltung von Kreuzungen, Einmündungen und Zufahrten,
4. Bau neuer Fahrradstellplätze und
5. bessere Instandhaltung der bestehenden Infrastruktur.
Zur Durchsetzung eines durchgängig sicher benutzbaren Radwegenetzes ist eine engmaschige
Überwachung der Park- und Halteverbote auf Radwegen und Radschutzspuren notwendig.
Empfehlung 3: Ausbau und Verstetigung des JOBWÄRTS Programms4
Der Klimaschutzbeirat empfiehlt der Stadt Bonn die Verstetigung des JOBWÄRTS-Programms
auch nach Ende der Förderung durch den Bund sowie eine Ausweitung des Programms auch
auf Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeiter:innen.
Das Programm soll mit der Infrastrukturplanung verzahnt werden, sodass die betrieblichen
Anforderungen berücksichtigt werden und Arbeitgeber:innen die für sie relevante Verbesserung
der Infrastruktur fördern können.
Das Angebot von Jobtickets soll ausgebaut werden: Eine Verpflichtung sowie eine
Querfinanzierung durch die Erlöse aus der betrieblichen Parkplatzvermietung sollen geprüft
werden.
Arbeitgeber:innen sollen mit einem Bonus System dazu ermutigt werden, vermehrt
Firmenfahrräder und Pedelecs statt Firmenwagen anzubieten. Darüber hinaus soll ein
Bonussystem zum Umstieg auf andere Verkehrsträger für Mitarbeiter:innen geprüft werden.
Bestehende Motivations- und Werbekampagnen sollen mit einander verknüpft und stärker
unterstützt werden.
Arbeitgeber:innen sollen dazu ermutigt werden, auch nach Corona die Arbeitszeitflexibilisierung
auszuweiten und ihren Beschäftigten die Möglichkeit zum Home-Office zu bieten.
Zur Transparenz für Arbeitnehmer:innen, als Anreiz für Arbeitgeber:innen und für die öffentliche
Diskussion sollen die Kennzahlen der betrieblichen Mobilität aller großen Arbeitgeber:innen
regelmäßig veröffentlicht werden und besonders vorbildliche Arbeitgeber:innen ausgezeichnet
werden.
Verwaltung und Behörden werden dringlich aufgefordert, als gutes Beispiel voranzugehen und
am JOBWÄRTS-Programm teilzunehmen.
3 Angenommen bei 1 Gegenstimme (Herr Ehmke) und 3 Enthaltungen (Frau Fester, Hr. Fesser, Hr. Johnen (i.V.
durch Hr. Fesser)); Begründung der vier nicht-zustimmenden Mitglieder: „Der MIV soll nicht eingeschränkt werden.
Soll er doch eingeschränkt werden, dann müssen zunächst eine Verkehrsanalyse der Folgen erstellt und
Kompensationsmaßnahmen ergriffen werden.“
4 Einstimmig angenommenSeite 4 von 11

Klimaschutzbeirat empfiehlt eine Aktualisierung der Planung zum
Umbau der A 565
Autoren KSB: Barbara Fricke, Dr. Jonas Reuter, Dr. Karl-Heinz Rochlitz (VCD)
Externe Beratung: Raimund Gerber (Moratorium A 565), Bernhard Meier (ADFC), Prof. Dr. Roman Suthold (ADAC).
Der motorisierte Individualverkehr verursacht bei kontinuierlich steigender Tendenz ca. 30%1
der in Bonn emittierten Treibhausgasemissionen. Im Hinblick auf eine klimaneutrale Stadt
Bonn 2035 bewertet der Klimaschutzbeirat (KSB) im Folgenden die aktuell vorliegende
Planung zum Ausbau der A 565. Diese Empfehlung wurde mit 14 Stimmen, 0 Enthaltungen
und 4 Gegenstimmen angenommen2.
Probleme
Dabei hält der KSB die folgenden vier Punkte für äußerst problematisch:
1. Die Notwendigkeit eines Autobahnausbaus wird in der aktuellen Planung aus
veralteten Verkehrsprognosen abgeleitet. Diese berücksichtigen weder eine
Reduktion von Pendlerverkehr durch die COVID-19-Krise und im Zuge dessen einem
Ausbau der Home-Office Kapazitäten, noch die Möglichkeit einer
Verkehrsverlagerung auf den Umweltverbund. Zwar wird eine Kapazitätserhöhung
kurzfristig zu weniger Stau und damit zu weniger -Emission führen3, durch eineOC 2
Kapazitätserhöhung der A 565 wird langfristig jedoch das Verkehrsaufkommen
steigen4. Dies betrifft durch den Ausbau zur Fernautobahn insbesondere den
Durchgangsverkehr. Ein- und Auspendler werden im Gegensatz dazu nicht
signifikant entlastet, da die Kapazität der Straßen zur innerstädtischen Anbindung an
die Autobahn nicht wesentlich erhöht wird5.
2. Der Ausbau der A 565 führt zu einer Verdoppelung der versiegelten Fläche6. Dies
führt zu einem Verlust an Biotopen und zu zusätzlichen “Aufheizungsflächen”, deren
Einfluss auf das Bonner Stadtklima im Rahmen der Planung nicht ausreichend
gründlich bewertet wurden.
3. Große Abschnitte des Ausbauprojektes sollen aus Lärmschutzgründen
Schutzwände erhalten, die die Fahrbahn um bis zu neun Meter überragen.
Zusätzlich verlaufen weite Abschnitte der Autobahn in Hochlage. Dadurch führt das
Ausbauprojekt zu einem “Sperrriegel” im Nordwesten der Stadt Bonn und verhindert
den für das Stadtklima wichtigen Luftaustausch in Richtung des Messdorfer Feldes.
Neben dem in Zeiten des Klimawandels negativen Einfluss auf das Stadtklima
verschärft der Sperrriegel auch die Schadstoffbelastung der Luft.
1 CO2 Bilanz der Stadt Bonn 2017.
2 Die Gegenstimmen von: DEHOGA Nordrhein, Handwerkskammer zu Köln, Industrie- und
Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg und Kreishandwerkerschaft Bonn Rhein-Sieg.
3 Handbuch für Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs HBEfa 4.1, erstellt im Auftrag u.A. der
Umweltbundesämter von Deutschland, der Schweiz und Österreich.
4 Zum Beispiel “Ein integriertes Verkehrsnachfrage- und Bewertungsmodell - Ansatz einer Synthese
von Mikroökonomie und Verkehrsplanung”, Dr.-Ing. Christian Winkler, Schriftenreihe des Instituts für
Verkehrsplanung und Straßenverkehr, Professur für Straßenverkehrstechnik mit Fachbereich Theorie
der Verkehrsplanung, Technische Universität Dresden, 2012.
5 Da zum Beispiel der Abschnitt zwischen Endenicher Ei und Poppelsdorfer Dreieck in der Planung
nicht berücksichtigt wird und die Kapazität der städtischen Straßen nicht weiter erhöht wird.
6 Es werden zusätzlich ca. 32 000m² versiegelt. Siehe dazu Planfeststellungs-Unterlage 1.1 oder
Online-Dialog von Straßen.NRW zum A-565-Ausbau, 27.05.-17.06.2020
1Seite 5 von 11

Empfehlung des Klimaschutzbeirats zum Umbau der A 565
Autoren KSB: Barbara Fricke, Dr. Jonas Reuter, Dr. Karl-Heinz Rochlitz (VCD)
Externe Beratung: Raimund Gerber (Moratorium A 565), Bernhard Meier (ADFC), Prof. Dr. Roman Suthold (ADAC).
4. Die aktuell vorgesehenen Planungen sehen keinen Radschnellweg in West-Ost
Richtung durch das Bonner Stadtgebiet vor. Dabei böte eine Trasse parallel zur A
565 großes Potential für eine Radpendlerstrecke. Die Chancen einer
Verkehrsverlagerung auf den Umweltverbund bleiben ungenutzt. Eine alternative
"Radvorrangroute" stellt keinen Ersatz, sondern lediglich eine Ergänzung als
innerstädtische Verbindung dar.
Lösungsempfehlungen
Um die oben genannten Probleme zu lösen oder eine wissenschaftlich fundierte Lösung
anzustreben, empfiehlt der Klimaschutzbeirat dringend:
1. Überprüfung der Notwendigkeit eines Ausbaus der A 565 auf Basis von modernen
Verkehrsprognosen unter Berücksichtigung der Reduktion von Pendlerverkehr durch
den Ausbau der Home-Office Kapazitäten und einer intensiven Verkehrsverlagerung
auf den Umweltverbund sowie der aktuellen Klimaziele.
2. Um das zu erwartende Verkehrsaufkommen zu reduzieren und die versiegelte
Fläche zu verringern, sollte eine Reduktion der Spurbreite und eine Reduktion der
Spuranzahl (zusätzliche Spur oder Standspur) geprüft werden. Eine temporäre
Standstreifenfreigabe wie auf der A3 (Hilden) oder der A4 (Köln) könnte dabei zur
Staureduzierung beitragen.
3. Die Erstellung eines Gutachtens zum Einfluss auf das Bonner Stadtklima im
Rahmen des Klimawandels und des Beschlusses zur Klimaneutralen Stadt Bonn
2035. Darüber hinaus sollte ein Gutachten zur Lärmbelastung in der gesamten Stadt
durch den Ausbau erstellt werden.
4. Den Bau eines Deckels. Dies ermöglicht zum Beispiel eine Begrünung, eine
Belegung mit PV-Anlagen (die vermutlich ca. 3.000 Haushalte mit Strom versorgen
könnten), ein Naherholungsgebiet oder ein neues Siedlungsgebiet. Durch einen
Deckel über der Autobahn und eine entsprechende Begrünung würde die
Flächenversiegelung verringert, Aufheizflächen reduziert und das Problem der
Lärmschutzwände umgangen.
5. Planung und Bau eines Radschnellweges in West-Ost Richtung entlang der
Autobahn7. Dadurch würde die bisher in Bonn fehlende West-Ost Schnellverbindung
für den Radverkehr geschaffen und eine Verkehrsverlagerung auf den
Umweltverbund ermöglicht.
7 Um die Breite des Ausbaus nicht zu erhöhen zum Beispiel unter dem “Tausendfüßler” aufgehängt
oder auf einem Deckel.
2Seite 6 von 11

Vom Klimaschutzbeirat beschlossen am 20.01.2021
1
Empfehlung des Klimaschutzbeirats zu Klimaschutzmaßnahmen im
Bereich Gebäude
Autor*innen KSB: Ines Bresler, Barbara Fricke, Stephan Herpertz, Dr. Jonas Reuter
Laut der aktuellen CO2-Bilanz der Stadt Bonn entfallen ca. 29% der bilanzierten CO2-
Emissionen auf private Haushalte und ca. 21% auf Gewerbe, Handel und Dienstleistungen.
Der auf den Wärmebedarf von Gebäuden entfallende Anteil der CO2-Emissionen ist nicht
separat ausgewiesen, liegt zum Vergleich deutschlandweit allerdings bei etwa 30%1 der
gesamten CO2-Emissionen.
Zur Senkung der CO2-Emissionen im Gebäudesektor ist zum einen eine drastische Reduktion
der Energieverluste bis weit unterhalb der im Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgelegten
Neubau-Anforderungen erforderlich. Dies beinhaltet u.a. Fenstertausch sowie die Dämmung
aller Außenbauteile. Zum anderen muss der dann verbleibende Restbedarf an Energie
(Kühlung, Wärme für Heizung, Warmwasser und Prozesse sowie Strom) ausschließlich durch
erneuerbare Energien gedeckt werden.
Der Rat hat am 7.11.2019 beschlossen, dass Bonn bis 2035 klimaneutral werden soll. Um
dieses Ziel im Gebäudebereich zu erreichen, muss die Sanierungsquote von aktuell ca. 1%
p.a. auf rechnerisch ca. 7% p.a. gesteigert werden. Der Klimaschutzbeirat (KSB) empfiehlt als
Startpunkt die folgenden drei Maßnahmen. Weitere wichtige Maßnahmen z.B. dezidiert für
Gewerbe- und Industriegebäude oder Wohnungsbaugesellschaften sind in dieser Empfehlung
nicht berücksichtigt. Eine Empfehlung des KSB hierzu folgt in Kürze.
Empfehlung 1: Erstellung einer Energieleitplanung
Der KSB empfiehlt unter Einbeziehung aller relevanten Akteur*innen zügig eine
gesamtstädtische Planung zur Versorgung mit 100% erneuerbaren Energien für Strom und
Wärme mit jährlichen Zielen zu erstellen2.
Eine entsprechende Energieleitplanung setzt sich dabei aus einer Wärmeleitplanung3 sowie
der Planung für eine vollständig erneuerbare Stromversorgung je Quartier / Stadtgebiet
zusammen.
Dazu müssen zunächst die Möglichkeiten der Versorgung mit erneuerbaren Energien auf
Quartiersebene / Stadtgebietsebene ermittelt und in Bezug zu dem dort vorhandenen
Sanierungspotential gesetzt werden. Sobald für ein Quartier oder Stadtgebiet eine Planung
vorliegt, sollte mit deren Umsetzung begonnen werden.
1 Umweltbundesamt, Energiesparende Gebäude, 29.05.2020,
https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/energiesparen/energiesparende-
gebaeude#eigentuemer
2 Diese Planung sollte parallel zur Umsetzung bereits bestehender oder neuer Beschlüsse erfolgen.
3 Unter Berücksichtigung von: Gebäudetypen, Quartiersmerkmalen, bestehender
Wärmebedarfsdichte und deren Reduktionspotential, Ausbaupotential für Fernwärme / EE-Erzeugung
/ Energiequellen.Seite 7 von 11

Empfehlung des Klimaschutzbeirats zu Klimaschutzmaßnahmen im Bereich Gebäude
Autor*innen KSB: Ines Bresler, Barbara Fricke, Stephan Herpertz, Dr. Jonas Reuter
2
Dabei sollten auch bereits Ideen zur Nachnutzung des Erdgasnetzes nach einem
vollständigen Umstieg auf erneuerbare Energien, sowie ein Modell zum Umstieg auf eine
100% erneuerbare Fernwärme entwickelt und berücksichtigt werden.
Um eine hohe Akzeptanz für die Umsetzung der Energieleitplanung sicher zu stellen, sind
eine gemeinsame Planung mit lokalen Akteuren4 und eine sozialverträgliche Umsetzung
wesentlich.
Empfehlung 2: Energetische Quartierssanierungen
Der KSB hält Quartiere und Stadtgebiete für eine sinnvolle Größenordnung bei der Planung
von energetischen Sanierungen. Synergieeffekte sind hier insbesondere bei der Nutzung des
KfW-Programms 432 „Energetische Stadtsanierung“ möglich.
Deshalb empfiehlt der KSB zur Steigerung der Sanierungsrate von Gebäuden sowie zur
Unterstützung der gesamtstädtische Energieplanung die Beauftragung und Umsetzung von
energetischen Quartierssanierungskonzepten mit dem Ziel der 100%igen Versorgung mit
erneuerbaren Energien durch unabhängige Expert*innen.
Empfehlung 3: Ausbau von Energieberatungen
Zur Steigerung der Sanierungsrate von Wohngebäuden hält der KSB den Ausbau von
bestehenden Energieberatungs-Angeboten (sowohl gewerblich als auch nicht-gewerblich) für
essentiell. Der Ausbau soll sowohl quantitativ mit der Erschließung neuer Zielgruppen als auch
qualitativ mit der direkten Ansprache in Stadtteilen und Quartieren sowie unter Entwicklung
neuer Kommunikationswege erfolgen5.
Die Beratungs-Akteur*innen werden in den gesamtstädtischen Energieplanungsprozess
eingebunden. Die Beratungsaktivitäten sind dabei Teil der Umsetzung des Energiekonzeptes
(siehe Punkt 1).
Die Gesamtheit an Beratungsangeboten in der Region soll transparent verfügbar gemacht
werden. Eine Koordination der verschiedenen Beratungsangebote durch die verschiedenen
Beratungsanbieter ist wünschenswert (vorrangig durch Bonner Energie Agentur und die
Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW), so dass wechselseitige Weitervermittlung
möglich ist.
Darüber hinaus empfiehlt der KSB zur Steigerung der Sanierungsrate von Wohngebäuden die
gezielte Förderung ausgewählter Best Practice Sanierungsprojekte als
Demonstrationsobjekte für sanierungsinteressierte Gebäudebesitzer*innen.
4 z.B. Klimaschutz-Initiativen, Vereine, Gemeinden sowie Quartiersmanagement.
5 z.B. gezielte gemeinsame Beratung von und Planung mit Bewohner*innen von Quartieren /
Stadtbezirken.Seite 8 von 11

1
Empfehlung des Klimaschutzbeirats zu Klimaschutzmaßnahmen im
Bereich Energie (verabschiedet am 30. März 2021)
Autor:innen KSB: Ines Bresler, Jan Burck, Christoph Caspary, Kevin Ehmke, Ulrich Fesser, Barbara Fricke, Stephan Herpertz,
Dr. Jonas Reuter, Susanne Walter.
Externe Beratung: Rosa Hemmers (Eurosolar), Willibert Schmitz (HWK).
Laut der aktuellen Klimabilanz der Stadt Bonn entfallen ca. 32 % der CO2-Emissionen auf den
Energieträger Strom. Darüber hinaus entfallen deutschlandweit ca. 30%1 der CO2-Emissionen
auf den Wärmebedarf von Gebäuden.
Zur Senkung der CO2-Emissionen sind zum einen ein deutlicher Ausbau der erneuerbaren
Energieerzeugung, aber auch Maßnahmen zu einem verminderten Energieverbrauch und
einem Ausbau der Infrastruktur für Verteilung nötig. Der Energieverbrauch wurde z.T. bereits
in den Empfehlungen des Klimaschutzbeirats (KSB) zum Gebäudebereich adressiert. In
dieser Empfehlung liegt der Fokus daher auf der Energieerzeugung, dem Energieverbrauch
abgesehen vom Heizbedarf privater Gebäude und der Infrastruktur.
Die folgenden vier Empfehlungen sind als Startpunkt gedacht und sollten im weiteren Verlauf
ergänzt werden. Bei der Umsetzung der Empfehlungen ist vorhandenes Wissen, z.B. aus dem
Integrierten Klimaschutzkonzept von 2013, den fortgeschriebenen CO2-Bilanzen der Stadt
Bonn, Solardachkataster, Vorarbeiten der SWB etc. zu berücksichtigen.
Empfehlung 1: Energiebedarfs-Minderung
Wesentliche und unabdingbare Voraussetzung für die Erreichung der Klimaneutralität ist eine
weitgehende Minderung des Energiebedarfs durch Realisierung der Effizienz- und Suffizienz-
Potentiale.
Zur Senkung des Energiebedarfs empfiehlt der KSB einen Ausbau der kostenlosen
Energieeffizienzberatung sowohl für Privathaushalte als auch für Gewerbe und Industrie.
Dabei sollten die bestehenden Angebote (z.B. Bonner Energie Agentur, SWB, Angebote von
IHK und HWK) genutzt werden. Zur Erreichung größerer Zielgruppen wird der Aufbau von
digitalen Angeboten wie z.B. Beratungen per Videokonferenz empfohlen.
Darüber hinaus sollte eine Werbekampagne für private Haushalte gestartet werden und ein
Runder Tisch für Großverbraucher:innen (z.B. aus Industrie, Gewerbe oder
Wohnungsbaugesellschaften) ins Leben gerufen werden.
1 Umweltbundesamt, Energiesparende Gebäude, 29.05.2020,
https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/energiesparen/energiesparende-
gebaeude#eigentuemerSeite 9 von 11

Empfehlung des Klimaschutzbeirats zu Klimaschutzmaßnahmen im Bereich Energie
Autor:innen KSB: Ines Bresler, Jan Burck, Christoph Caspary, Kevin Ehmke, Ulrich Fesser, Barbara Fricke, Stephan Herpertz,
Dr. Jonas Reuter, Susanne Walter.
Externe Beratung: Rosa Hemmers (Eurosolar), Willibert Schmitz (HWK).
2
Empfehlung 2: Energieleitplanung2
Der KSB empfiehlt, kurzfristig ein externes Büro zur Erstellung und Begleitung einer
Energieleitplanung mit 100% erneuerbaren Energien für Strom, Gebäudewärmebedarf und
Prozessenergiebedarfe mit jährlichen Zielen und Zielmonitoring einzusetzen. Dabei sollten
alle relevanten Akteur:innen eingebunden werden.
Eine entsprechende Energieleitplanung setzt sich dabei aus einer Wärmeleitplanung sowie
der Planung für eine vollständig erneuerbare Strom- und Prozessenergieversorgung je
Quartier / Stadtgebiet zusammen. Sie bildet einen Lösungsraum unter Berücksichtigung
verschiedener zielsicherer Szenarien ab.
Sie verbindet lokale Erzeugungspotentiale, räumliche Verteilung und Charakteristik der
Bedarfe sowie infrastrukturelle Voraussetzungen und Entwicklungsmöglichkeiten3.
Die Energieleitplanung sollte nach Möglichkeit in Abstimmung mit dem Rhein-Sieg-Kreis
erfolgen, um die Entwicklungen v.a. im Bereich der Energieinfrastruktur aufeinander
abzustimmen.
IHK und HWK bieten der Verwaltung bei der Erstellung einer Energieleitplanung Ihre
Unterstützung durch Auskunft zu Gewerken mit Prozessenergiebedarf und Wärmeüberschuss
im Rahmen der datenschutzrechtlichen Möglichkeiten an.
Empfehlung 3: Erzeugungspotential erneuerbarer Energie in der
Kommune erschließen
Aufgrund der höheren Flexibilität empfiehlt der KSB, das erhebliche Dachflächenpotential von
Bonn4 vorrangig über Photovoltaik (PV) Installationen zu erschließen, solange nicht durch die
Energieleitplanung für einzelne Quartiere eine solarthermische Nutzung als vorteilhafter
ausgewiesen wird.
Für öffentliche oder private Neubauten auf städtischen Grundstücken sollte die vorgesehene
Verpflichtung zur vollständigen Nutzung geeigneter Dachflächen durch PV konsequent
verfolgt werden. Für sonstige Neubauten und Renovierungsmaßnahmen sollten vergleichbare
Verpflichtungen juristisch erarbeitet werden. Im Bebauungsplan sind die Dachflächen so
vorzusehen, dass eine möglichst hohe bzw. ausgeglichene PV-Nutzung (Süd, Ost, West)
möglich ist. Bei Passivhäusern ist dabei eine Abwägung zwischen den Anforderungen aus
passiver solarer Energienutzung und Dachausrichtung erforderlich.
Der KSB empfiehlt, dass die Stadt Bonn das vorhandene BonnPlus PV-Pachtmodell für
Gebäudebesitzer:innen gemeinsam mit den SWB weiterentwickelt und verstärkt bewirbt.
2 Empfehlung baut auf der Empfehlung 1 des Klimaschutzbeirats zu Gebäuden vom 20.1.21 auf, hier
ergänzt um Prozessenergie in Gewerbe und Industrie.
3 Wärme- und Stromspeicher, Wärmenetzentwicklungen, Veränderungen Gasnetzinfrastruktur etc.
4 Laut Integrierten Klimaschutzkonzept von 2013 ca. 2,37 km² Modulfläche oder ca. 300 GWh jährlicher
Solarstromerzeugung.Seite 10 von 11

Empfehlung des Klimaschutzbeirats zu Klimaschutzmaßnahmen im Bereich Energie
Autor:innen KSB: Ines Bresler, Jan Burck, Christoph Caspary, Kevin Ehmke, Ulrich Fesser, Barbara Fricke, Stephan Herpertz,
Dr. Jonas Reuter, Susanne Walter.
Externe Beratung: Rosa Hemmers (Eurosolar), Willibert Schmitz (HWK).
3
Damit ist die Nutzung geeigneter Dachflächen auch möglich, wenn private oder gewerbliche
Besitzer:innen die Investition nicht selbst tragen können. Investitionen für PV können für alle
Kunden des SWB-Stromprodukts BonnNatur aus Förderbeträgen dieses Ökostromprodukts
bezuschusst werden.
Für eine zügige Umsetzung sind Hindernisse bei der Netzzulassung der Installation von Auf-
Dach-PV-Anlagen, die im Einflussbereich der BonnNetz liegen, schnellstmöglich zu lösen.
Wir empfehlen der Stadt Bonn, auf höchster Ebene (OB) im zeitnahen Gespräch mit den
größten Playern/Gebäudeeigentümern in Bonn (wie BIMA, Telekom etc.) Wege zur baldigen,
umfangreichen Erschließung von PV-Kapazitäten zu eröffnen.
Die technischen Möglichkeiten für Klein-Wasserkraftanlagen über reine Strömungsturbinen
auf dem Rhein wurden bereits intensiv durch die SWB erarbeitet, konnten jedoch aufgrund
von hohen Genehmigungsauflagen bislang nicht umgesetzt werden. Hier sollte die Stadt Bonn
prüfen, welche politischen Optionen bestehen, diese Auflagen zu verringern, um ein
Pilotprojekt zu realisieren.
Empfehlung 4: Städtische Gebäude / Liegenschaften
Der KSB empfiehlt - um der Vorreiterrolle der Stadt Rechnung zu tragen - die Erstellung und
Ausführung eines konkreten Sanierungszeitplans aller städtischen Gebäude für die nächsten
zehn Jahre. Hierbei sollten die Gebäude sowohl energetisch saniert und mit erneuerbarer
Wärmeversorgung (u.a. über erneuerbare Fernwärme) ausgerüstet als auch mit PV-Anlagen
ausgestatten werden. Jährlich sollten mindestens 10% der ungenutzten städtischen
Dachflächen mit PV-Anlagen nachgerüstet werden.
Für den Fall, dass Errichtung und Betrieb von PV-Anlagen durch die Stadt nicht möglich sind,
sollte der Sanierungsplan frühzeitig mit externen Betreiber:innen von PV-Anlagen (SWB,
Bürgerenergiegenossenschaften, etc.) abgestimmt werden, damit eine zügige Errichtung von
PV-Anlagen durch externe Betreiber:innen sichergestellt werden kann.
Dabei sollte geprüft werden, ob eine Pachtgebühr den Ausbau hindert oder erlassen werden
kann.
Bei der Sanierung von Schulen sollte die Chance ergriffen werden, entsprechende
Bildungsarbeit zu erneuerbarer Energieerzeugung, Energieeinsparungen im Alltag sowie
Klimawandel anhand des lebensnahen Beispiels zu leisten.
Der KSB empfiehlt darüber hinaus, innerhalb der Stadtverwaltung einen systematischen
Prozess für die Prüfung und den Abruf von externen Fördermöglichkeiten für ihre Projekte zu
etablieren.Seite 11 von 11

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Datenstand: 03.11.2026, 01:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de