210324 · Mitteilungsvorlage
Klimaschutzbeirat: Aktuelle Empfehlungen und Protokolle des Klimaschutzbeirates
Kerndaten
- Nummer
- 210324
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 01.04.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
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Mitteilungsvorlage öffentlich 210324 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Klimaschutzbeirat: Aktuelle Empfehlungen und Protokolle des Klimaschutzbeirates Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 21.04.2021 Kenntnisnahme Mitteilung: Die Geschäftsordnung des Klimaschutzbeirates sieht vor, dass die Ergebnisse der Sitzungen dem Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda als Mitteilung zur Kenntnis gegeben werden. Empfehlungen Der Klimaschutzbeirat hat zwischen September 2020 und März 2021 vier Empfehlungen erarbeitet und verabschiedet, die hier als externe Dokumente angehängt sind: - Empfehlungen zu Klimaschutzmaßnahmen im Verkehr (Anlage 1, verabschiedet am 24. September 2020) - Empfehlung zur Aktualisierung der Planung zum Umbau der A565 (Anlage 2, verabschiedet am 3. November 2020) - Empfehlung zu Klimaschutzmaßnahmen im Bereich Gebäude (Anlage 3, verabschiedet am 20. Januar 2021) - Empfehlung zu Klimaschutzmaßnahmen im Bereich Energie (Anlage 4, verabschiedet am 30. März 2021) Bedingt durch die lange Zeitspanne seit der letzten Ausschuss-Sitzung sind die zwei Empfehlungen des Jahres 2020 teilweise durch aktuelle Entwicklungen eingeholt. Protokolle Die verabschiedeten Protokolle der Sitzungen vom 17. Juni 2020, 24. September 2020 und 20. Januar 2021 stehen hier zum Download bereit: www.bonn.de/klimaschutzbeirat Geschäftsordnung Der Beirat hat im September 2020 Aktualisierungen an seiner Geschäftsordnung vorgenommen. Diese betreffen Regelungen für Online- Sitzungen, Stimmübertragung, Umlaufbeschlüsse sowie eine Stellvertretungs-Seite 1 von 11 Seite 2 Regelung. Die aktuelle Geschäftsordnung steht hier zur Verfügung: https://www.bonn.de/medien-global/amt- 67/klimaschutz/klimaschutzbeirat/Geschaeftsordnung-Klimaschutzbeirat.pdf Anlage/n 1 KSB Empfehlungen Verkehr (öffentlich) 2 KSB Empfehlung A565 (öffentlich) 3 KSB Empfehlung Gebäude (öffentlich) 4 KSB Empfehlung Energie (öffentlich)Seite 2 von 11 Empfehlung des Klimaschutzbeirats zu Klimaschutzmaßnahmen im Verkehr (beschlossen in der Sitzung am 24.September 2020) Einführung 1 Der motorisierte Individualverkehr verursacht bei kontinuierlich steigender Tendenz ca. 30% der in Bonn emittierten Treibhausgasemissionen. Der Klimaschutzbeirat der Stadt Bonn sieht schnelle und effizient wirkende Maßnahmen im Verkehrsbereich als unumgänglich an, um Klimaneutralität zu erreichen. Dabei sollte die Stadt Bonn ihre Kräfte kurzfristig auf wenige Maßnahmen konzentrieren, die ● kurzfristig zuverlässig hohe CO2-Einsparungen ermöglichen, ● im kommunalen Kompetenzbereich liegen und ● den knappen Haushalt möglichst wenig belasten. Diese Maßnahmen sind als Startpunkt gedacht. Einige wichtige Maßnahmen wie z.B. eine Taktverdichtung im ÖPNV sind bereits in Planung oder liegen außerhalb des direkten Einflussbereichs der Stadt Bonn (Eisenbahnverkehr) und werden daher in dieser Empfehlung nicht thematisiert. Empfehlung 1: Parkraumverknappung und Parkraummanagement zur Umsetzung der Klimaschutzziele2 Der Klimaschutzbeirat empfiehlt der Stadt Bonn eine zügig ansteigende Parkraumverknappung. Die Zonen für ruhenden Verkehr auf stadteigenen Flächen im Bonner Stadtgebiet sollen in den nächsten Jahren um 10% pro Jahr reduziert werden. Oberste Priorität hat dabei die Reduktion von Gehwegparken. An zweiter Stelle steht die Reduktion von Parken am Straßenrand. Um Dienstleister:innen nicht zu belasten, werden mit Beginn der Maßnahme in allen Straßen Be- und Entladezonen bzw. Arbeitszonen für gewerbliche Fahrzeuge und Lastenräder ausgewiesen. Das Anwohnerparken wird - wo möglich - auf Parkhäuser verlagert. Zur Reduktion des Parksuchverkehrs wird ein stadtweites Parkraummanagement eingeführt. Dazu wird ein Parkraumkonzept erstellt. Zur Durchsetzung der Maßnahme wird der gesamte städtische Parkraum auch abends, nachts und am Wochenende mit mehr Ordnungskräften engmaschig überwacht. 1 Angenommen bei vier Enthaltungen 2 Angenommen bei 4 Gegenstimmen (Herr Ehmke, Frau Fester, Hr. Fesser, Hr. Johnen (i.V. durch Hr. Fesser)). Begründung der vier nicht-zustimmenden Mitglieder: „Wir brauchen vitale Innenstädte. Der Handel vor Ort ist stark betroffen durch E-Commerce und Corona-Pandemie. Ein Parkplatzrückbau wird zu größeren Leerständen in der Innenstadt führen und das Einkaufsgeschehen weiter in die Peripherie verlagern. Wenngleich wir die Einrichtung weiterer Ladezonen begrüßen, können diese nicht den Parkraum für mobile Gewerbetreibende kompensieren. Aus diesen Gründen tragen wir die Empfehlung des KSB nicht mit.“Seite 3 von 11 Empfehlung 2: Unterstützung des Radentscheides3 Der Klimaschutzbeirat empfiehlt der Stadt Bonn die Unterstützung sowie zügige und konsequente Umsetzung des Radentscheides. Dazu gehören unter anderem 1. Schaffung eines sicheren und durchgängigen Radwegenetzes, 2. Bau neuer Rad- und Gehwege, 3. sicherere Gestaltung von Kreuzungen, Einmündungen und Zufahrten, 4. Bau neuer Fahrradstellplätze und 5. bessere Instandhaltung der bestehenden Infrastruktur. Zur Durchsetzung eines durchgängig sicher benutzbaren Radwegenetzes ist eine engmaschige Überwachung der Park- und Halteverbote auf Radwegen und Radschutzspuren notwendig. Empfehlung 3: Ausbau und Verstetigung des JOBWÄRTS Programms4 Der Klimaschutzbeirat empfiehlt der Stadt Bonn die Verstetigung des JOBWÄRTS-Programms auch nach Ende der Förderung durch den Bund sowie eine Ausweitung des Programms auch auf Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeiter:innen. Das Programm soll mit der Infrastrukturplanung verzahnt werden, sodass die betrieblichen Anforderungen berücksichtigt werden und Arbeitgeber:innen die für sie relevante Verbesserung der Infrastruktur fördern können. Das Angebot von Jobtickets soll ausgebaut werden: Eine Verpflichtung sowie eine Querfinanzierung durch die Erlöse aus der betrieblichen Parkplatzvermietung sollen geprüft werden. Arbeitgeber:innen sollen mit einem Bonus System dazu ermutigt werden, vermehrt Firmenfahrräder und Pedelecs statt Firmenwagen anzubieten. Darüber hinaus soll ein Bonussystem zum Umstieg auf andere Verkehrsträger für Mitarbeiter:innen geprüft werden. Bestehende Motivations- und Werbekampagnen sollen mit einander verknüpft und stärker unterstützt werden. Arbeitgeber:innen sollen dazu ermutigt werden, auch nach Corona die Arbeitszeitflexibilisierung auszuweiten und ihren Beschäftigten die Möglichkeit zum Home-Office zu bieten. Zur Transparenz für Arbeitnehmer:innen, als Anreiz für Arbeitgeber:innen und für die öffentliche Diskussion sollen die Kennzahlen der betrieblichen Mobilität aller großen Arbeitgeber:innen regelmäßig veröffentlicht werden und besonders vorbildliche Arbeitgeber:innen ausgezeichnet werden. Verwaltung und Behörden werden dringlich aufgefordert, als gutes Beispiel voranzugehen und am JOBWÄRTS-Programm teilzunehmen. 3 Angenommen bei 1 Gegenstimme (Herr Ehmke) und 3 Enthaltungen (Frau Fester, Hr. Fesser, Hr. Johnen (i.V. durch Hr. Fesser)); Begründung der vier nicht-zustimmenden Mitglieder: „Der MIV soll nicht eingeschränkt werden. Soll er doch eingeschränkt werden, dann müssen zunächst eine Verkehrsanalyse der Folgen erstellt und Kompensationsmaßnahmen ergriffen werden.“ 4 Einstimmig angenommenSeite 4 von 11 Klimaschutzbeirat empfiehlt eine Aktualisierung der Planung zum Umbau der A 565 Autoren KSB: Barbara Fricke, Dr. Jonas Reuter, Dr. Karl-Heinz Rochlitz (VCD) Externe Beratung: Raimund Gerber (Moratorium A 565), Bernhard Meier (ADFC), Prof. Dr. Roman Suthold (ADAC). Der motorisierte Individualverkehr verursacht bei kontinuierlich steigender Tendenz ca. 30%1 der in Bonn emittierten Treibhausgasemissionen. Im Hinblick auf eine klimaneutrale Stadt Bonn 2035 bewertet der Klimaschutzbeirat (KSB) im Folgenden die aktuell vorliegende Planung zum Ausbau der A 565. Diese Empfehlung wurde mit 14 Stimmen, 0 Enthaltungen und 4 Gegenstimmen angenommen2. Probleme Dabei hält der KSB die folgenden vier Punkte für äußerst problematisch: 1. Die Notwendigkeit eines Autobahnausbaus wird in der aktuellen Planung aus veralteten Verkehrsprognosen abgeleitet. Diese berücksichtigen weder eine Reduktion von Pendlerverkehr durch die COVID-19-Krise und im Zuge dessen einem Ausbau der Home-Office Kapazitäten, noch die Möglichkeit einer Verkehrsverlagerung auf den Umweltverbund. Zwar wird eine Kapazitätserhöhung kurzfristig zu weniger Stau und damit zu weniger -Emission führen3, durch eineOC 2 Kapazitätserhöhung der A 565 wird langfristig jedoch das Verkehrsaufkommen steigen4. Dies betrifft durch den Ausbau zur Fernautobahn insbesondere den Durchgangsverkehr. Ein- und Auspendler werden im Gegensatz dazu nicht signifikant entlastet, da die Kapazität der Straßen zur innerstädtischen Anbindung an die Autobahn nicht wesentlich erhöht wird5. 2. Der Ausbau der A 565 führt zu einer Verdoppelung der versiegelten Fläche6. Dies führt zu einem Verlust an Biotopen und zu zusätzlichen “Aufheizungsflächen”, deren Einfluss auf das Bonner Stadtklima im Rahmen der Planung nicht ausreichend gründlich bewertet wurden. 3. Große Abschnitte des Ausbauprojektes sollen aus Lärmschutzgründen Schutzwände erhalten, die die Fahrbahn um bis zu neun Meter überragen. Zusätzlich verlaufen weite Abschnitte der Autobahn in Hochlage. Dadurch führt das Ausbauprojekt zu einem “Sperrriegel” im Nordwesten der Stadt Bonn und verhindert den für das Stadtklima wichtigen Luftaustausch in Richtung des Messdorfer Feldes. Neben dem in Zeiten des Klimawandels negativen Einfluss auf das Stadtklima verschärft der Sperrriegel auch die Schadstoffbelastung der Luft. 1 CO2 Bilanz der Stadt Bonn 2017. 2 Die Gegenstimmen von: DEHOGA Nordrhein, Handwerkskammer zu Köln, Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg und Kreishandwerkerschaft Bonn Rhein-Sieg. 3 Handbuch für Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs HBEfa 4.1, erstellt im Auftrag u.A. der Umweltbundesämter von Deutschland, der Schweiz und Österreich. 4 Zum Beispiel “Ein integriertes Verkehrsnachfrage- und Bewertungsmodell - Ansatz einer Synthese von Mikroökonomie und Verkehrsplanung”, Dr.-Ing. Christian Winkler, Schriftenreihe des Instituts für Verkehrsplanung und Straßenverkehr, Professur für Straßenverkehrstechnik mit Fachbereich Theorie der Verkehrsplanung, Technische Universität Dresden, 2012. 5 Da zum Beispiel der Abschnitt zwischen Endenicher Ei und Poppelsdorfer Dreieck in der Planung nicht berücksichtigt wird und die Kapazität der städtischen Straßen nicht weiter erhöht wird. 6 Es werden zusätzlich ca. 32 000m² versiegelt. Siehe dazu Planfeststellungs-Unterlage 1.1 oder Online-Dialog von Straßen.NRW zum A-565-Ausbau, 27.05.-17.06.2020 1Seite 5 von 11 Empfehlung des Klimaschutzbeirats zum Umbau der A 565 Autoren KSB: Barbara Fricke, Dr. Jonas Reuter, Dr. Karl-Heinz Rochlitz (VCD) Externe Beratung: Raimund Gerber (Moratorium A 565), Bernhard Meier (ADFC), Prof. Dr. Roman Suthold (ADAC). 4. Die aktuell vorgesehenen Planungen sehen keinen Radschnellweg in West-Ost Richtung durch das Bonner Stadtgebiet vor. Dabei böte eine Trasse parallel zur A 565 großes Potential für eine Radpendlerstrecke. Die Chancen einer Verkehrsverlagerung auf den Umweltverbund bleiben ungenutzt. Eine alternative "Radvorrangroute" stellt keinen Ersatz, sondern lediglich eine Ergänzung als innerstädtische Verbindung dar. Lösungsempfehlungen Um die oben genannten Probleme zu lösen oder eine wissenschaftlich fundierte Lösung anzustreben, empfiehlt der Klimaschutzbeirat dringend: 1. Überprüfung der Notwendigkeit eines Ausbaus der A 565 auf Basis von modernen Verkehrsprognosen unter Berücksichtigung der Reduktion von Pendlerverkehr durch den Ausbau der Home-Office Kapazitäten und einer intensiven Verkehrsverlagerung auf den Umweltverbund sowie der aktuellen Klimaziele. 2. Um das zu erwartende Verkehrsaufkommen zu reduzieren und die versiegelte Fläche zu verringern, sollte eine Reduktion der Spurbreite und eine Reduktion der Spuranzahl (zusätzliche Spur oder Standspur) geprüft werden. Eine temporäre Standstreifenfreigabe wie auf der A3 (Hilden) oder der A4 (Köln) könnte dabei zur Staureduzierung beitragen. 3. Die Erstellung eines Gutachtens zum Einfluss auf das Bonner Stadtklima im Rahmen des Klimawandels und des Beschlusses zur Klimaneutralen Stadt Bonn 2035. Darüber hinaus sollte ein Gutachten zur Lärmbelastung in der gesamten Stadt durch den Ausbau erstellt werden. 4. Den Bau eines Deckels. Dies ermöglicht zum Beispiel eine Begrünung, eine Belegung mit PV-Anlagen (die vermutlich ca. 3.000 Haushalte mit Strom versorgen könnten), ein Naherholungsgebiet oder ein neues Siedlungsgebiet. Durch einen Deckel über der Autobahn und eine entsprechende Begrünung würde die Flächenversiegelung verringert, Aufheizflächen reduziert und das Problem der Lärmschutzwände umgangen. 5. Planung und Bau eines Radschnellweges in West-Ost Richtung entlang der Autobahn7. Dadurch würde die bisher in Bonn fehlende West-Ost Schnellverbindung für den Radverkehr geschaffen und eine Verkehrsverlagerung auf den Umweltverbund ermöglicht. 7 Um die Breite des Ausbaus nicht zu erhöhen zum Beispiel unter dem “Tausendfüßler” aufgehängt oder auf einem Deckel. 2Seite 6 von 11 Vom Klimaschutzbeirat beschlossen am 20.01.2021 1 Empfehlung des Klimaschutzbeirats zu Klimaschutzmaßnahmen im Bereich Gebäude Autor*innen KSB: Ines Bresler, Barbara Fricke, Stephan Herpertz, Dr. Jonas Reuter Laut der aktuellen CO2-Bilanz der Stadt Bonn entfallen ca. 29% der bilanzierten CO2- Emissionen auf private Haushalte und ca. 21% auf Gewerbe, Handel und Dienstleistungen. Der auf den Wärmebedarf von Gebäuden entfallende Anteil der CO2-Emissionen ist nicht separat ausgewiesen, liegt zum Vergleich deutschlandweit allerdings bei etwa 30%1 der gesamten CO2-Emissionen. Zur Senkung der CO2-Emissionen im Gebäudesektor ist zum einen eine drastische Reduktion der Energieverluste bis weit unterhalb der im Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgelegten Neubau-Anforderungen erforderlich. Dies beinhaltet u.a. Fenstertausch sowie die Dämmung aller Außenbauteile. Zum anderen muss der dann verbleibende Restbedarf an Energie (Kühlung, Wärme für Heizung, Warmwasser und Prozesse sowie Strom) ausschließlich durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Der Rat hat am 7.11.2019 beschlossen, dass Bonn bis 2035 klimaneutral werden soll. Um dieses Ziel im Gebäudebereich zu erreichen, muss die Sanierungsquote von aktuell ca. 1% p.a. auf rechnerisch ca. 7% p.a. gesteigert werden. Der Klimaschutzbeirat (KSB) empfiehlt als Startpunkt die folgenden drei Maßnahmen. Weitere wichtige Maßnahmen z.B. dezidiert für Gewerbe- und Industriegebäude oder Wohnungsbaugesellschaften sind in dieser Empfehlung nicht berücksichtigt. Eine Empfehlung des KSB hierzu folgt in Kürze. Empfehlung 1: Erstellung einer Energieleitplanung Der KSB empfiehlt unter Einbeziehung aller relevanten Akteur*innen zügig eine gesamtstädtische Planung zur Versorgung mit 100% erneuerbaren Energien für Strom und Wärme mit jährlichen Zielen zu erstellen2. Eine entsprechende Energieleitplanung setzt sich dabei aus einer Wärmeleitplanung3 sowie der Planung für eine vollständig erneuerbare Stromversorgung je Quartier / Stadtgebiet zusammen. Dazu müssen zunächst die Möglichkeiten der Versorgung mit erneuerbaren Energien auf Quartiersebene / Stadtgebietsebene ermittelt und in Bezug zu dem dort vorhandenen Sanierungspotential gesetzt werden. Sobald für ein Quartier oder Stadtgebiet eine Planung vorliegt, sollte mit deren Umsetzung begonnen werden. 1 Umweltbundesamt, Energiesparende Gebäude, 29.05.2020, https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/energiesparen/energiesparende- gebaeude#eigentuemer 2 Diese Planung sollte parallel zur Umsetzung bereits bestehender oder neuer Beschlüsse erfolgen. 3 Unter Berücksichtigung von: Gebäudetypen, Quartiersmerkmalen, bestehender Wärmebedarfsdichte und deren Reduktionspotential, Ausbaupotential für Fernwärme / EE-Erzeugung / Energiequellen.Seite 7 von 11 Empfehlung des Klimaschutzbeirats zu Klimaschutzmaßnahmen im Bereich Gebäude Autor*innen KSB: Ines Bresler, Barbara Fricke, Stephan Herpertz, Dr. Jonas Reuter 2 Dabei sollten auch bereits Ideen zur Nachnutzung des Erdgasnetzes nach einem vollständigen Umstieg auf erneuerbare Energien, sowie ein Modell zum Umstieg auf eine 100% erneuerbare Fernwärme entwickelt und berücksichtigt werden. Um eine hohe Akzeptanz für die Umsetzung der Energieleitplanung sicher zu stellen, sind eine gemeinsame Planung mit lokalen Akteuren4 und eine sozialverträgliche Umsetzung wesentlich. Empfehlung 2: Energetische Quartierssanierungen Der KSB hält Quartiere und Stadtgebiete für eine sinnvolle Größenordnung bei der Planung von energetischen Sanierungen. Synergieeffekte sind hier insbesondere bei der Nutzung des KfW-Programms 432 „Energetische Stadtsanierung“ möglich. Deshalb empfiehlt der KSB zur Steigerung der Sanierungsrate von Gebäuden sowie zur Unterstützung der gesamtstädtische Energieplanung die Beauftragung und Umsetzung von energetischen Quartierssanierungskonzepten mit dem Ziel der 100%igen Versorgung mit erneuerbaren Energien durch unabhängige Expert*innen. Empfehlung 3: Ausbau von Energieberatungen Zur Steigerung der Sanierungsrate von Wohngebäuden hält der KSB den Ausbau von bestehenden Energieberatungs-Angeboten (sowohl gewerblich als auch nicht-gewerblich) für essentiell. Der Ausbau soll sowohl quantitativ mit der Erschließung neuer Zielgruppen als auch qualitativ mit der direkten Ansprache in Stadtteilen und Quartieren sowie unter Entwicklung neuer Kommunikationswege erfolgen5. Die Beratungs-Akteur*innen werden in den gesamtstädtischen Energieplanungsprozess eingebunden. Die Beratungsaktivitäten sind dabei Teil der Umsetzung des Energiekonzeptes (siehe Punkt 1). Die Gesamtheit an Beratungsangeboten in der Region soll transparent verfügbar gemacht werden. Eine Koordination der verschiedenen Beratungsangebote durch die verschiedenen Beratungsanbieter ist wünschenswert (vorrangig durch Bonner Energie Agentur und die Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW), so dass wechselseitige Weitervermittlung möglich ist. Darüber hinaus empfiehlt der KSB zur Steigerung der Sanierungsrate von Wohngebäuden die gezielte Förderung ausgewählter Best Practice Sanierungsprojekte als Demonstrationsobjekte für sanierungsinteressierte Gebäudebesitzer*innen. 4 z.B. Klimaschutz-Initiativen, Vereine, Gemeinden sowie Quartiersmanagement. 5 z.B. gezielte gemeinsame Beratung von und Planung mit Bewohner*innen von Quartieren / Stadtbezirken.Seite 8 von 11 1 Empfehlung des Klimaschutzbeirats zu Klimaschutzmaßnahmen im Bereich Energie (verabschiedet am 30. März 2021) Autor:innen KSB: Ines Bresler, Jan Burck, Christoph Caspary, Kevin Ehmke, Ulrich Fesser, Barbara Fricke, Stephan Herpertz, Dr. Jonas Reuter, Susanne Walter. Externe Beratung: Rosa Hemmers (Eurosolar), Willibert Schmitz (HWK). Laut der aktuellen Klimabilanz der Stadt Bonn entfallen ca. 32 % der CO2-Emissionen auf den Energieträger Strom. Darüber hinaus entfallen deutschlandweit ca. 30%1 der CO2-Emissionen auf den Wärmebedarf von Gebäuden. Zur Senkung der CO2-Emissionen sind zum einen ein deutlicher Ausbau der erneuerbaren Energieerzeugung, aber auch Maßnahmen zu einem verminderten Energieverbrauch und einem Ausbau der Infrastruktur für Verteilung nötig. Der Energieverbrauch wurde z.T. bereits in den Empfehlungen des Klimaschutzbeirats (KSB) zum Gebäudebereich adressiert. In dieser Empfehlung liegt der Fokus daher auf der Energieerzeugung, dem Energieverbrauch abgesehen vom Heizbedarf privater Gebäude und der Infrastruktur. Die folgenden vier Empfehlungen sind als Startpunkt gedacht und sollten im weiteren Verlauf ergänzt werden. Bei der Umsetzung der Empfehlungen ist vorhandenes Wissen, z.B. aus dem Integrierten Klimaschutzkonzept von 2013, den fortgeschriebenen CO2-Bilanzen der Stadt Bonn, Solardachkataster, Vorarbeiten der SWB etc. zu berücksichtigen. Empfehlung 1: Energiebedarfs-Minderung Wesentliche und unabdingbare Voraussetzung für die Erreichung der Klimaneutralität ist eine weitgehende Minderung des Energiebedarfs durch Realisierung der Effizienz- und Suffizienz- Potentiale. Zur Senkung des Energiebedarfs empfiehlt der KSB einen Ausbau der kostenlosen Energieeffizienzberatung sowohl für Privathaushalte als auch für Gewerbe und Industrie. Dabei sollten die bestehenden Angebote (z.B. Bonner Energie Agentur, SWB, Angebote von IHK und HWK) genutzt werden. Zur Erreichung größerer Zielgruppen wird der Aufbau von digitalen Angeboten wie z.B. Beratungen per Videokonferenz empfohlen. Darüber hinaus sollte eine Werbekampagne für private Haushalte gestartet werden und ein Runder Tisch für Großverbraucher:innen (z.B. aus Industrie, Gewerbe oder Wohnungsbaugesellschaften) ins Leben gerufen werden. 1 Umweltbundesamt, Energiesparende Gebäude, 29.05.2020, https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/energiesparen/energiesparende- gebaeude#eigentuemerSeite 9 von 11 Empfehlung des Klimaschutzbeirats zu Klimaschutzmaßnahmen im Bereich Energie Autor:innen KSB: Ines Bresler, Jan Burck, Christoph Caspary, Kevin Ehmke, Ulrich Fesser, Barbara Fricke, Stephan Herpertz, Dr. Jonas Reuter, Susanne Walter. Externe Beratung: Rosa Hemmers (Eurosolar), Willibert Schmitz (HWK). 2 Empfehlung 2: Energieleitplanung2 Der KSB empfiehlt, kurzfristig ein externes Büro zur Erstellung und Begleitung einer Energieleitplanung mit 100% erneuerbaren Energien für Strom, Gebäudewärmebedarf und Prozessenergiebedarfe mit jährlichen Zielen und Zielmonitoring einzusetzen. Dabei sollten alle relevanten Akteur:innen eingebunden werden. Eine entsprechende Energieleitplanung setzt sich dabei aus einer Wärmeleitplanung sowie der Planung für eine vollständig erneuerbare Strom- und Prozessenergieversorgung je Quartier / Stadtgebiet zusammen. Sie bildet einen Lösungsraum unter Berücksichtigung verschiedener zielsicherer Szenarien ab. Sie verbindet lokale Erzeugungspotentiale, räumliche Verteilung und Charakteristik der Bedarfe sowie infrastrukturelle Voraussetzungen und Entwicklungsmöglichkeiten3. Die Energieleitplanung sollte nach Möglichkeit in Abstimmung mit dem Rhein-Sieg-Kreis erfolgen, um die Entwicklungen v.a. im Bereich der Energieinfrastruktur aufeinander abzustimmen. IHK und HWK bieten der Verwaltung bei der Erstellung einer Energieleitplanung Ihre Unterstützung durch Auskunft zu Gewerken mit Prozessenergiebedarf und Wärmeüberschuss im Rahmen der datenschutzrechtlichen Möglichkeiten an. Empfehlung 3: Erzeugungspotential erneuerbarer Energie in der Kommune erschließen Aufgrund der höheren Flexibilität empfiehlt der KSB, das erhebliche Dachflächenpotential von Bonn4 vorrangig über Photovoltaik (PV) Installationen zu erschließen, solange nicht durch die Energieleitplanung für einzelne Quartiere eine solarthermische Nutzung als vorteilhafter ausgewiesen wird. Für öffentliche oder private Neubauten auf städtischen Grundstücken sollte die vorgesehene Verpflichtung zur vollständigen Nutzung geeigneter Dachflächen durch PV konsequent verfolgt werden. Für sonstige Neubauten und Renovierungsmaßnahmen sollten vergleichbare Verpflichtungen juristisch erarbeitet werden. Im Bebauungsplan sind die Dachflächen so vorzusehen, dass eine möglichst hohe bzw. ausgeglichene PV-Nutzung (Süd, Ost, West) möglich ist. Bei Passivhäusern ist dabei eine Abwägung zwischen den Anforderungen aus passiver solarer Energienutzung und Dachausrichtung erforderlich. Der KSB empfiehlt, dass die Stadt Bonn das vorhandene BonnPlus PV-Pachtmodell für Gebäudebesitzer:innen gemeinsam mit den SWB weiterentwickelt und verstärkt bewirbt. 2 Empfehlung baut auf der Empfehlung 1 des Klimaschutzbeirats zu Gebäuden vom 20.1.21 auf, hier ergänzt um Prozessenergie in Gewerbe und Industrie. 3 Wärme- und Stromspeicher, Wärmenetzentwicklungen, Veränderungen Gasnetzinfrastruktur etc. 4 Laut Integrierten Klimaschutzkonzept von 2013 ca. 2,37 km² Modulfläche oder ca. 300 GWh jährlicher Solarstromerzeugung.Seite 10 von 11 Empfehlung des Klimaschutzbeirats zu Klimaschutzmaßnahmen im Bereich Energie Autor:innen KSB: Ines Bresler, Jan Burck, Christoph Caspary, Kevin Ehmke, Ulrich Fesser, Barbara Fricke, Stephan Herpertz, Dr. Jonas Reuter, Susanne Walter. Externe Beratung: Rosa Hemmers (Eurosolar), Willibert Schmitz (HWK). 3 Damit ist die Nutzung geeigneter Dachflächen auch möglich, wenn private oder gewerbliche Besitzer:innen die Investition nicht selbst tragen können. Investitionen für PV können für alle Kunden des SWB-Stromprodukts BonnNatur aus Förderbeträgen dieses Ökostromprodukts bezuschusst werden. Für eine zügige Umsetzung sind Hindernisse bei der Netzzulassung der Installation von Auf- Dach-PV-Anlagen, die im Einflussbereich der BonnNetz liegen, schnellstmöglich zu lösen. Wir empfehlen der Stadt Bonn, auf höchster Ebene (OB) im zeitnahen Gespräch mit den größten Playern/Gebäudeeigentümern in Bonn (wie BIMA, Telekom etc.) Wege zur baldigen, umfangreichen Erschließung von PV-Kapazitäten zu eröffnen. Die technischen Möglichkeiten für Klein-Wasserkraftanlagen über reine Strömungsturbinen auf dem Rhein wurden bereits intensiv durch die SWB erarbeitet, konnten jedoch aufgrund von hohen Genehmigungsauflagen bislang nicht umgesetzt werden. Hier sollte die Stadt Bonn prüfen, welche politischen Optionen bestehen, diese Auflagen zu verringern, um ein Pilotprojekt zu realisieren. Empfehlung 4: Städtische Gebäude / Liegenschaften Der KSB empfiehlt - um der Vorreiterrolle der Stadt Rechnung zu tragen - die Erstellung und Ausführung eines konkreten Sanierungszeitplans aller städtischen Gebäude für die nächsten zehn Jahre. Hierbei sollten die Gebäude sowohl energetisch saniert und mit erneuerbarer Wärmeversorgung (u.a. über erneuerbare Fernwärme) ausgerüstet als auch mit PV-Anlagen ausgestatten werden. Jährlich sollten mindestens 10% der ungenutzten städtischen Dachflächen mit PV-Anlagen nachgerüstet werden. Für den Fall, dass Errichtung und Betrieb von PV-Anlagen durch die Stadt nicht möglich sind, sollte der Sanierungsplan frühzeitig mit externen Betreiber:innen von PV-Anlagen (SWB, Bürgerenergiegenossenschaften, etc.) abgestimmt werden, damit eine zügige Errichtung von PV-Anlagen durch externe Betreiber:innen sichergestellt werden kann. Dabei sollte geprüft werden, ob eine Pachtgebühr den Ausbau hindert oder erlassen werden kann. Bei der Sanierung von Schulen sollte die Chance ergriffen werden, entsprechende Bildungsarbeit zu erneuerbarer Energieerzeugung, Energieeinsparungen im Alltag sowie Klimawandel anhand des lebensnahen Beispiels zu leisten. Der KSB empfiehlt darüber hinaus, innerhalb der Stadtverwaltung einen systematischen Prozess für die Prüfung und den Abruf von externen Fördermöglichkeiten für ihre Projekte zu etablieren.Seite 11 von 11
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de