210322 · Beschlussvorlage
Förderung der Geschäftsstelle der TelefonSeelsorge Bonn-Rhein-Sieg e.V. für das Jahr 2021
Kerndaten
- Nummer
- 210322
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 24.03.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 210322 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Förderung der Geschäftsstelle der TelefonSeelsorge Bonn-Rhein-Sieg e.V. für das Jahr 2021 Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 04.05.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag Die TelefonSeelsorge Bonn/Rhein-Sieg e. V. erhält für das Jahr 2021 einen Zuschuss in Höhe von bis zu 81.200 EUR. Der Zuschuss dient der Mitfinanzierung der TelefonSeelsorge Bonn/Rhein-Sieg e. V. in folgenden Bereichen: - Personalkosten der Geschäftsstelle - Sachkosten der Geschäftsstelle (ohne Mietkosten) in Höhe von max. bis zu 15% der anerkennungsfähigen Personalkosten - Mietkosten für die Geschäftsstelle und den ehrenamtlichen telefonischen 24-h-Dienst Begründung Die Bundesstadt Bonn fördert die TelefonSeelsorge Bonn/Rhein-Sieg e. V. seit Jahren; seit 2017 mit einer Dynamisierung des Zuschusses aufgrund von Tarifsteigerungen. Der Zuschuss im Jahr 2019 betrug bis zu 78.100,00 EUR und im Jahr 2020 bis zu 79.600,00 EUR (Drucksachen-Nr. 1910677). Die Verwendungsnachweisprüfung für das Jahr 2019 ergab, dass die Mittelverwendung wirtschaftlich, effizient und sparsam erfolgte. Die Vorlage des Verwendungsnachweises für das vergangene Jahr erfolgt immer zum 30.06. des Folgejahres. Wie aus dem Jahresbericht 2019 erkennbar ist, steigt die Nachfrage zu dem Angebot der TelefonSeelsorge Bonn/ Rhein-Sieg e. V. stetig. Neben dem 24-stündigen Gesprächsangebot am Telefon gibt es eineSeite 1 von 3 Seite 2 Möglichkeit der Seelsorge per E-Mail und das Angebot der persönlichen Beratung. Die unterschiedlichen Kontaktmöglichkeiten bieten Hilfesuchenden einen unkomplizierten Zugang in akuten Krisensituationen. Durch den in 2020 pandemie-bedingten Wegfall anderer Beratungsangebote im Stadtgebiet wurde der telefonische und elektronische Beratungsbedarf höher. Die Corona-Pandemie selber war weniger ein Bestandteil der Beratung, sondern wurde als Aufhänger genutzt für einen Kontakt zur Telefonseelsorge. Die Bereitstellung der telefonischen, elektronischen und persönlichen Kontaktaufnahme bietet den Menschen, die im Bonner Stadtgebiet wohnen, unterschiedliche Entlastungsmöglichkeiten. In 2022 besteht das Angebot der TelefonSeelsorge Bonn/Rhein-Sieg e. V. in Bonn seit 50 Jahren. Die TelefonSeelsorge Bonn/Rhein-Sieg e. V. sorgt im Rahmen der Qualitätssicherung für kontinuierliche Fort- und Weiterbildungen der ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen. Die aktive Vernetzung und die gemeinsame Durchführung von Schulungsmaßnahmen mit anderen Trägern im Bonner Stadtgebiet führt zu einem Mehrwert für die Menschen in der Bundesstadt Bonn. Weiterhin finden Öffentlichkeitsveranstaltungen im Bonner Stadtgebiet statt. Die TelefonSeelsorge Bonn/Rhein-Sieg e. V. ist partei- und religionsunabhängig und steht allen ratsuchenden Bonner Bürgerinnen und Bürgern an sieben Tagen in der Woche jeweils 24 Stunden kostenlos zur Verfügung. Sie finanziert sich hauptsächlich durch die Bundesstadt Bonn (2019: 78.100,00 EUR), den Rhein-Sieg-Kreis (2019: 25.000,00 EUR), kirchliche Fördermittel (2019: 147.122,12 EUR), der Michael-Franke- Stiftung (2019: 11.000,00 EUR) und der Stiftung TelefonSeelsorge (2019: 13.000,00 EUR). Die kirchlichen Mittel erhöhten sich aufgrund einer befristeten Stellenförderung. Die Kosten werden allein von den kirchlichen Organisationen getragen. Die Fördermittel der Bundesstadt Bonn werden ausschließlich für die Finanzierung der Personal- und Sachkosten der Geschäftsstelle sowie den Kosten der angemieteten Räume verwendet. Die Zuschussgewährung hat sich wie folgt entwickelt: 2019 2020 2021 78.100 79.600 81.200 Die mit der Förderung verbundenen formellen Auflagen (insbesondere die Vorlage eines Antrages sowie die korrekte Verwendungsnachweisführung) wurden seitens des Vereins bisher stets ordnungsgemäß erfüllt.Seite 2 von 3 Seite 3 Die Zuschussgewährung ist zeitlich unaufschiebbar und sachlich notwendig, um die Fortführung der Tätigkeit der TelefonSeelsorge Bonn/ Rhein-Sieg e.V. aufrecht zu erhalten. Die Regelungen des § 82 GO werden eingehalten. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt bis zur Genehmigung des Haushaltes 2021/2022 nur bis zu einer Höhe von 80 %. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl., Vereine,sonst.Träg. 1.50.00.05.06.01 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst. Träg. Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 81 200,00 EUR 150000506 / 73.1000 81 200,00 EUR 0,00 EUR Einzahlungen / Erträge 0,00 EUR Haushaltsbelastung jährlich 81 200,00 EUR Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de