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210322 · Beschlussvorlage

Förderung der Geschäftsstelle der TelefonSeelsorge Bonn-Rhein-Sieg e.V. für das Jahr 2021

Nummer
210322
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
24.03.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 04.05.2021 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
210322
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Förderung der Geschäftsstelle der
TelefonSeelsorge Bonn-Rhein-Sieg e.V. für das
Jahr 2021
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
04.05.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die TelefonSeelsorge Bonn/Rhein-Sieg e. V. erhält für das Jahr 2021
einen Zuschuss in Höhe von bis zu 81.200 EUR.
Der Zuschuss dient der Mitfinanzierung der TelefonSeelsorge
Bonn/Rhein-Sieg e. V. in folgenden Bereichen:
- Personalkosten der Geschäftsstelle
- Sachkosten der Geschäftsstelle (ohne Mietkosten) in Höhe von
max. bis zu 15% der anerkennungsfähigen Personalkosten
- Mietkosten für die Geschäftsstelle und den ehrenamtlichen
telefonischen 24-h-Dienst
Begründung
Die Bundesstadt Bonn fördert die TelefonSeelsorge Bonn/Rhein-Sieg e.
V. seit Jahren; seit 2017 mit einer Dynamisierung des Zuschusses
aufgrund von Tarifsteigerungen. Der Zuschuss im Jahr 2019 betrug bis
zu 78.100,00 EUR und im Jahr 2020 bis zu 79.600,00 EUR
(Drucksachen-Nr. 1910677).
Die Verwendungsnachweisprüfung für das Jahr 2019 ergab, dass die
Mittelverwendung wirtschaftlich, effizient und sparsam erfolgte. Die
Vorlage des Verwendungsnachweises für das vergangene Jahr erfolgt
immer zum 30.06. des Folgejahres.
Wie aus dem Jahresbericht 2019 erkennbar ist, steigt die Nachfrage zu
dem Angebot der TelefonSeelsorge Bonn/ Rhein-Sieg e. V. stetig.
Neben dem 24-stündigen Gesprächsangebot am Telefon gibt es eineSeite 1 von 3

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Möglichkeit der Seelsorge per E-Mail und das Angebot der persönlichen
Beratung. Die unterschiedlichen Kontaktmöglichkeiten bieten
Hilfesuchenden einen unkomplizierten Zugang in akuten
Krisensituationen. Durch den in 2020 pandemie-bedingten Wegfall
anderer Beratungsangebote im Stadtgebiet wurde der telefonische und
elektronische Beratungsbedarf höher. Die Corona-Pandemie selber war
weniger ein Bestandteil der Beratung, sondern wurde als Aufhänger
genutzt für einen Kontakt zur Telefonseelsorge. Die Bereitstellung der
telefonischen, elektronischen und persönlichen Kontaktaufnahme bietet
den Menschen, die im Bonner Stadtgebiet wohnen, unterschiedliche
Entlastungsmöglichkeiten. In 2022 besteht das Angebot der
TelefonSeelsorge Bonn/Rhein-Sieg e. V. in Bonn seit 50 Jahren.
Die TelefonSeelsorge Bonn/Rhein-Sieg e. V. sorgt im Rahmen der
Qualitätssicherung für kontinuierliche Fort- und Weiterbildungen der
ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen. Die aktive Vernetzung und die
gemeinsame Durchführung von Schulungsmaßnahmen mit anderen
Trägern im Bonner Stadtgebiet führt zu einem Mehrwert für die
Menschen in der Bundesstadt Bonn. Weiterhin finden
Öffentlichkeitsveranstaltungen im Bonner Stadtgebiet statt.
Die TelefonSeelsorge Bonn/Rhein-Sieg e. V. ist partei- und
religionsunabhängig und steht allen ratsuchenden Bonner Bürgerinnen
und Bürgern an sieben Tagen in der Woche jeweils 24 Stunden
kostenlos zur Verfügung.
Sie finanziert sich hauptsächlich durch die Bundesstadt Bonn (2019:
78.100,00 EUR), den Rhein-Sieg-Kreis (2019: 25.000,00 EUR),
kirchliche Fördermittel (2019: 147.122,12 EUR), der Michael-Franke-
Stiftung (2019: 11.000,00 EUR) und der Stiftung TelefonSeelsorge
(2019: 13.000,00 EUR). Die kirchlichen Mittel erhöhten sich aufgrund
einer befristeten Stellenförderung. Die Kosten werden allein von den
kirchlichen Organisationen getragen.
Die Fördermittel der Bundesstadt Bonn werden ausschließlich für die
Finanzierung der Personal- und Sachkosten der Geschäftsstelle sowie
den Kosten der angemieteten Räume verwendet.
Die Zuschussgewährung hat sich wie folgt entwickelt:
2019 2020 2021
78.100 79.600 81.200
Die mit der Förderung verbundenen formellen Auflagen (insbesondere
die Vorlage eines Antrages sowie die korrekte
Verwendungsnachweisführung) wurden seitens des Vereins bisher stets
ordnungsgemäß erfüllt.Seite 2 von 3

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Die Zuschussgewährung ist zeitlich unaufschiebbar und sachlich
notwendig, um die Fortführung der Tätigkeit der TelefonSeelsorge Bonn/
Rhein-Sieg e.V. aufrecht zu erhalten.
Die Regelungen des § 82 GO werden eingehalten.
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt bis zur Genehmigung des Haushaltes
2021/2022 nur bis zu einer Höhe von 80 %.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,
Vereine,sonst.Träg.
1.50.00.05.06.01 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst.
Träg.
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
81 200,00
EUR
150000506 /
73.1000
81 200,00 EUR 0,00 EUR
Einzahlungen /
Erträge
0,00 EUR
Haushaltsbelastung
jährlich
81 200,00
EUR
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 00:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de