210317 · Beschlussvorlage
Förderung Beratungsstelle/Geschäftsstelle inkl. Ambulanter Hospizdienst von Bonn Lighthouse e.V. in den Jahren 2021/2022
Kerndaten
- Nummer
- 210317
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 24.03.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 210317 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Förderung Beratungsstelle/Geschäftsstelle inkl. Ambulanter Hospizdienst von Bonn Lighthouse e.V. in den Jahren 2021/2022 Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 04.05.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Verein Bonn Lighthouse e.V. erhält zu den nachgewiesenen, anerkannten und ungedeckten Personal-, Sach- und Overheadkosten seiner Geschäftsstelle einschließlich des Ambulanten Hospizdienstes Zuschüsse in Höhe von maximal 82.250 EUR im Jahr 2021 und 87.250 EUR im Jahr 2022. Begründung Der Verein Bonn Lighthouse e.V. besteht seit 1992 und orientiert sich an den Ideen der ambulanten und stationären Hospizbewegung. Bonn Lighthouse e.V. setzt sich für die Belange chronisch kranker, sterbender Menschen ein, insbesondere für die umfassende Betreuung von unheilbar Kranken und Sterbenden entsprechend ihrer körperlichen, geistigen, seelischen, spirituellen und sozialen Bedürfnisse. Die Würde der betroffenen Menschen und ihr Recht auf Selbstbestimmung stehen dabei im Vordergrund. Angehörige, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie nahestehende Personen einschließlich Trauernde sind in die Beratung und Betreuung miteingeschlossen. Mit dem vorliegenden Zuschuss wird die Beratungsstelle/Geschäftsstelle des Vereins gefördert einschließlich des Ambulanten Hospizdienstes. Die Beratungsstelle/Geschäftsstelle ist Anlaufstelle für Ratsuchende und koordiniert die Angebote des Vereins. In der Beratungsstelle/Geschäftsstelle werden persönliche und fachliche Beratungen angeboten zu Pflegemöglichkeiten, auch zu Patientenverfügung und weiteren Themen, die in Zusammenhang mit Sterben und Tod stehen. Im Rahmen des Ambulanten Hospizdienstes begleiten überwiegend ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Sterbende und deren Angehörige in ihrem häuslichen Umfeld. Die Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler werden hierfür von Bonn Lighthouse e.V. fachlich ausgebildet undSeite 1 von 4 Seite 2 während ihrer Tätigkeit begleitet und unterstützt. Der Ambulante Hospizdienst ist eine Ergänzung zu anderen Diensten wie ärztliche Versorgung, Krankenpflege, Sozialarbeit und Seelsorge. Er soll dazu beitragen, Sterbenden ein Leben bis zuletzt im vertrauten Umfeld, bei Familie und Freunden, zu ermöglichen. Stationäre Aufenthalte sollen in diesen Fällen verkürzt bzw. ganz vermieden werden. Bonn Lighthouse e.V. bietet auch eine Patientinnen- bzw. Patienten- und Angehörigenbegleitung auf Station Ehrlich der Bonner Universitätsklinik an. Auf Station Ehrlich liegen viele hauptsächlich onkologische Patientinnen und Patienten in teilweise fortgeschrittenem Krankheitsstadium. Die Anzahl von Gesprächen mit „hospizlichem“ Charakter wuchs hierdurch an. Gefördert werden 0,8 VZÄ Geschäftsführung, 0,9 VZÄ qualifizierte Betreuung sowie 0,2 VZÄ Assistenz der Geschäftsführung zuzüglich Sachkosten. Eigenmittel des Trägers in Form von Spenden und Bußgeldern sowie Einnahmen nach SGB V werden bei der Förderung berücksichtigt. Darüber hinaus unterhält Bonn Lighthouse e. V. ein Wohnprojekt, in dem weitgehend selbständig lebende Menschen mit unheilbaren Erkrankungen betreut werden. Das Wohnprojekt mit 16 Plätzen wird separat finanziert und ist nicht Teil des vorliegenden Zuschusses. Im Rahmen der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) erfolgt derzeit eine Überprüfung, ob das Wohnangebot künftig weiterhin im Rahmen der Eingliederungshilfe gefördert werden kann. Im Rahmen der 3. Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes wurde zum 01.01.2020 das neue SGB IX (Sozialgesetzbuch, Neuntes Buch) eingeführt, das ab diesem Zeitpunkt die Eingliederungshilfe neu regelt. In diesem Zuge wird der Landschaftsverband Rheinland (LVR) zuständig für alle Leistungen der Eingliederungshilfe für Erwachsene. Die Arbeit von Bonn Lighthouse zeichnet sich durch einen hohen Einsatz an ausgebildeten und fachlich begleiteten Ehrenamtlichen aus. So leisteten in 2019 etwa 19 Ehrenamtliche im Ambulanten Hospizdienst 880 Einsatzstunden. 2019 wurden 25 Personen vom Ambulanten Hospizdienst begleitet, davon verstarben 9 Menschen. Der größte Teil waren Menschen mit geistiger Behinderung aus Einrichtungen der Eingliederungshilfe (Wohnprojekt Bonn Lighthouse, Lebenshilfe Bonn, LVR-Heilpädagogisches Heim Bonn-Vilich). Perspektivisch ist ein Anstieg des Hilfebedarfs für suchtkranke Menschen zu erwarten. In den letzten Jahren stiegt die Zahl der Anfragen von suchterkrankten Menschen für eine Aufnahme in das Wohnprojekt von Bonn Lighthouse stetig an, der Trend setzte sich in 2019 und 2020 fort. Hintergrund ist eine Tendenz hin zu einer höheren Lebenserwartung von langzeit- opiatmittelabhängigen Menschen, was sicherlich einer verbesserten medizinischen Versorgung zuzuordnen ist. Aufgrund des hohen psychosozialen Begleitungsbedarfs dieser Zielgruppe wird ehrenamtliche (Sterbe-) Begleitung weiterhin einen hohen Stellenwert bei Bonn Lighthouse einnehmen. Auch für die Einrichtungen der Eingliederungshilfe wird die Implementierung von Hospizarbeit und Palliative Care immer wichtiger. Mit der Erfahrung von mehr als 11 Begleitungsjahren in solchen Einrichtungen besitzt BonnSeite 2 von 4 Seite 3 Lighthouse bundesweit eine Ausnahmestellung in der Hospizlandschaft. Dies zeigt sich an den steigenden Anfragen anderer Hospizdienste und Verbände zu den bei Bonn Lighthouse in diesem Bereich erworbenen Erfahrungen und Kompetenzen. Besonders im Bereich des Ambulanten Hospizdienstes wurde der Einfluss der Corona-Pandemie deutlich. Die fachliche Begleitung und Anleitung der Ehrenamtlichen wurde durch für die festangestellten Mitarbeiter*innen mit Umstellung auf teilweise digitale Verfahren sehr zeit- und betreuungsintensiv. Diese Entwicklung wurde auch bei der Arbeit der Ehrenamtlichen des Hospizdienstes deutlich. Die teilweise Umstellung auf digitale Verfahren, die zusätzliche Vorbereitung der Klient*innen für die Nutzung digitaler Tools oder die Gestaltung alternativer Angebote erwies sich als sehr zeitaufwändig. Sowohl intern als auch extern mussten neue Kommunikationswege aufgezeigt werden. Die Förderung von Bonn Lighthouse e. V. hat sich wie folgt entwickelt: 2019 2020 2021 2022 83.550 EUR 73.165 EUR 82.250 EUR 87.250 EUR Im Förderjahr 2020 konnten Rücklagen des Trägers in die Gesamtfinanzierung mit einbezogen werden. Da diese nun aufgebraucht sind, erhöht sich damit der Bedarf ab 2021 wieder. Bonn Lighthouse e. V. ist aufgrund seiner Kompetenzen und Erfahrungen geeignet, die geförderten Leistungen für die genannten Zielgruppen zu erbringen. Der Verein hat sich seit vielen Jahren in seinem Aufgabenfeld bewährt und dieses modellhaft weiterentwickelt, so dass die erworbenen Erfahrungen und Kompetenzen nun sogar bundesweit angefragt werden. Die mit der Förderung verbundenen formellen Auflagen (insbesondere die Vorlage eines Antrages sowie eines Verwendungsnachweises) wurden vom Träger bislang stets ordnungsgemäß erfüllt. Die Finanzierung der Hilfe ist zeitlich unaufschiebbar und sachlich notwendig, um den Betrieb des Angebots für die Zielgruppen aufrecht zu erhalten. Die Regelungen des § 82 GO werden eingehalten. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt bis zur Genehmigung des Haushaltes 2021/2022 nur bis zu einer Höhe von 80 %.Seite 3 von 4 Seite 4 Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.05.06 Förd. Träg. Wohlf.pfl, Vereine, sonst. Träg. 1.50.00.05.06.01 Förderung Träger Wohlfahrtspflege, Vereine, sonstige Träger Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 2021: 82.250 EUR 2022: 87.250 EUR 150000506/ 73.1000 2021: 82.250 EUR 2022: 87.250 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR Einzahlungen / Erträge 0,00 EUR 0,00 EUR Haushaltsbelastung jährlich 2021: 82.250 EUR 2022: 87.250 EUR Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:02 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de