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210317 · Beschlussvorlage

Förderung Beratungsstelle/Geschäftsstelle inkl. Ambulanter Hospizdienst von Bonn Lighthouse e.V. in den Jahren 2021/2022

Nummer
210317
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
24.03.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 04.05.2021 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
210317
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Förderung Beratungsstelle/Geschäftsstelle inkl.
Ambulanter Hospizdienst von Bonn Lighthouse e.V.
in den Jahren 2021/2022
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
04.05.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Verein Bonn Lighthouse e.V. erhält zu den nachgewiesenen, anerkannten
und ungedeckten Personal-, Sach- und Overheadkosten seiner Geschäftsstelle
einschließlich des Ambulanten Hospizdienstes Zuschüsse in Höhe von maximal
82.250 EUR im Jahr 2021 und
87.250 EUR im Jahr 2022.
Begründung
Der Verein Bonn Lighthouse e.V. besteht seit 1992 und orientiert sich an den
Ideen der ambulanten und stationären Hospizbewegung. Bonn Lighthouse e.V.
setzt sich für die Belange chronisch kranker, sterbender Menschen ein,
insbesondere für die umfassende Betreuung von unheilbar Kranken und
Sterbenden entsprechend ihrer körperlichen, geistigen, seelischen, spirituellen
und sozialen Bedürfnisse. Die Würde der betroffenen Menschen und ihr Recht
auf Selbstbestimmung stehen dabei im Vordergrund. Angehörige,
Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie nahestehende Personen
einschließlich Trauernde sind in die Beratung und Betreuung
miteingeschlossen.
Mit dem vorliegenden Zuschuss wird die Beratungsstelle/Geschäftsstelle des
Vereins gefördert einschließlich des Ambulanten Hospizdienstes. Die
Beratungsstelle/Geschäftsstelle ist Anlaufstelle für Ratsuchende und koordiniert
die Angebote des Vereins. In der Beratungsstelle/Geschäftsstelle werden
persönliche und fachliche Beratungen angeboten zu Pflegemöglichkeiten, auch
zu Patientenverfügung und weiteren Themen, die in Zusammenhang mit
Sterben und Tod stehen.
Im Rahmen des Ambulanten Hospizdienstes begleiten überwiegend
ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Sterbende und deren
Angehörige in ihrem häuslichen Umfeld. Die Ehrenamtlerinnen und
Ehrenamtler werden hierfür von Bonn Lighthouse e.V. fachlich ausgebildet undSeite 1 von 4

Seite 2
während ihrer Tätigkeit begleitet und unterstützt. Der Ambulante Hospizdienst
ist eine Ergänzung zu anderen Diensten wie ärztliche Versorgung,
Krankenpflege, Sozialarbeit und Seelsorge. Er soll dazu beitragen, Sterbenden
ein Leben bis zuletzt im vertrauten Umfeld, bei Familie und Freunden, zu
ermöglichen. Stationäre Aufenthalte sollen in diesen Fällen verkürzt bzw. ganz
vermieden werden.
Bonn Lighthouse e.V. bietet auch eine Patientinnen- bzw. Patienten- und
Angehörigenbegleitung auf Station Ehrlich der Bonner Universitätsklinik an. Auf
Station Ehrlich liegen viele hauptsächlich onkologische Patientinnen und
Patienten in teilweise fortgeschrittenem Krankheitsstadium. Die Anzahl von
Gesprächen mit „hospizlichem“ Charakter wuchs hierdurch an.
Gefördert werden 0,8 VZÄ Geschäftsführung, 0,9 VZÄ qualifizierte Betreuung
sowie 0,2 VZÄ Assistenz der Geschäftsführung zuzüglich Sachkosten.
Eigenmittel des Trägers in Form von Spenden und Bußgeldern sowie
Einnahmen nach SGB V werden bei der Förderung berücksichtigt.
Darüber hinaus unterhält Bonn Lighthouse e. V. ein Wohnprojekt, in dem
weitgehend selbständig lebende Menschen mit unheilbaren Erkrankungen
betreut werden. Das Wohnprojekt mit 16 Plätzen wird separat finanziert und ist
nicht Teil des vorliegenden Zuschusses. Im Rahmen der Umsetzung des
Bundesteilhabegesetzes (BTHG) erfolgt derzeit eine Überprüfung, ob das
Wohnangebot künftig weiterhin im Rahmen der Eingliederungshilfe gefördert
werden kann. Im Rahmen der 3. Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes
wurde zum 01.01.2020 das neue SGB IX (Sozialgesetzbuch, Neuntes Buch)
eingeführt, das ab diesem Zeitpunkt die Eingliederungshilfe neu regelt. In
diesem Zuge wird der Landschaftsverband Rheinland (LVR) zuständig für alle
Leistungen der Eingliederungshilfe für Erwachsene.
Die Arbeit von Bonn Lighthouse zeichnet sich durch einen hohen Einsatz an
ausgebildeten und fachlich begleiteten Ehrenamtlichen aus. So leisteten in
2019 etwa 19 Ehrenamtliche im Ambulanten Hospizdienst 880 Einsatzstunden.
2019 wurden 25 Personen vom Ambulanten Hospizdienst begleitet, davon
verstarben 9 Menschen. Der größte Teil waren Menschen mit geistiger
Behinderung aus Einrichtungen der Eingliederungshilfe (Wohnprojekt Bonn
Lighthouse, Lebenshilfe Bonn, LVR-Heilpädagogisches Heim Bonn-Vilich).
Perspektivisch ist ein Anstieg des Hilfebedarfs für suchtkranke Menschen zu
erwarten. In den letzten Jahren stiegt die Zahl der Anfragen von
suchterkrankten Menschen für eine Aufnahme in das Wohnprojekt von Bonn
Lighthouse stetig an, der Trend setzte sich in 2019 und 2020 fort. Hintergrund
ist eine Tendenz hin zu einer höheren Lebenserwartung von langzeit-
opiatmittelabhängigen Menschen, was sicherlich einer verbesserten
medizinischen Versorgung zuzuordnen ist. Aufgrund des hohen psychosozialen
Begleitungsbedarfs dieser Zielgruppe wird ehrenamtliche (Sterbe-) Begleitung
weiterhin einen hohen Stellenwert bei Bonn Lighthouse einnehmen.
Auch für die Einrichtungen der Eingliederungshilfe wird die Implementierung
von Hospizarbeit und Palliative Care immer wichtiger. Mit der Erfahrung von
mehr als 11 Begleitungsjahren in solchen Einrichtungen besitzt BonnSeite 2 von 4

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Lighthouse bundesweit eine Ausnahmestellung in der Hospizlandschaft. Dies
zeigt sich an den steigenden Anfragen anderer Hospizdienste und Verbände zu
den bei Bonn Lighthouse in diesem Bereich erworbenen Erfahrungen und
Kompetenzen.
Besonders im Bereich des Ambulanten Hospizdienstes wurde der Einfluss der
Corona-Pandemie deutlich. Die fachliche Begleitung und Anleitung der
Ehrenamtlichen wurde durch für die festangestellten Mitarbeiter*innen mit
Umstellung auf teilweise digitale Verfahren sehr zeit- und betreuungsintensiv.
Diese Entwicklung wurde auch bei der Arbeit der Ehrenamtlichen des
Hospizdienstes deutlich. Die teilweise Umstellung auf digitale Verfahren, die
zusätzliche Vorbereitung der Klient*innen für die Nutzung digitaler Tools oder
die Gestaltung alternativer Angebote erwies sich als sehr zeitaufwändig.
Sowohl intern als auch extern mussten neue Kommunikationswege aufgezeigt
werden.
Die Förderung von Bonn Lighthouse e. V. hat sich wie folgt entwickelt:
2019 2020 2021 2022
83.550 EUR 73.165 EUR 82.250 EUR 87.250 EUR
Im Förderjahr 2020 konnten Rücklagen des Trägers in die Gesamtfinanzierung
mit einbezogen werden. Da diese nun aufgebraucht sind, erhöht sich damit der
Bedarf ab 2021 wieder.
Bonn Lighthouse e. V. ist aufgrund seiner Kompetenzen und Erfahrungen
geeignet, die geförderten Leistungen für die genannten Zielgruppen zu
erbringen. Der Verein hat sich seit vielen Jahren in seinem Aufgabenfeld
bewährt und dieses modellhaft weiterentwickelt, so dass die erworbenen
Erfahrungen und Kompetenzen nun sogar bundesweit angefragt werden.
Die mit der Förderung verbundenen formellen Auflagen (insbesondere die
Vorlage eines Antrages sowie eines Verwendungsnachweises) wurden vom
Träger bislang stets ordnungsgemäß erfüllt.
Die Finanzierung der Hilfe ist zeitlich unaufschiebbar und sachlich notwendig,
um den Betrieb des Angebots für die Zielgruppen aufrecht zu erhalten. Die
Regelungen des § 82 GO werden eingehalten.
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt bis zur Genehmigung des Haushaltes
2021/2022 nur bis zu einer Höhe von 80 %.Seite 3 von 4

Seite 4
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.05.06 Förd. Träg. Wohlf.pfl, Vereine,
sonst. Träg.
1.50.00.05.06.01 Förderung Träger
Wohlfahrtspflege, Vereine,
sonstige Träger
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt in Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
2021: 82.250 EUR
2022: 87.250 EUR
150000506/
73.1000
2021: 82.250 EUR
2022: 87.250 EUR
0,00 EUR
0,00 EUR
Einzahlungen /
Erträge
0,00 EUR
0,00 EUR
Haushaltsbelastung
jährlich
2021: 82.250 EUR
2022: 87.250 EUR
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 21:02 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de