210316 · Beschlussvorlage
Zuschuss an den Paritätischen - Kreisgruppe Bonn für den Aufbau, die Gestaltung und die Weiterentwicklung sozialer Arbeit und die Förderung des sozialen Netzes in den Jahren 2021 und 2022
Kerndaten
- Nummer
- 210316
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 24.03.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 210316 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Zuschuss an den Paritätischen - Kreisgruppe Bonn für den Aufbau, die Gestaltung und die Weiterentwicklung sozialer Arbeit und die Förderung des sozialen Netzes in den Jahren 2021 und 2022 Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 04.05.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Kreisgruppe Bonn des Paritätischen wird für die Jahre 2021 und 2022 ein Zuschuss für den Aufbau, die Gestaltung und die Weiterentwicklung eines verlässlichen Angebots- und Leistungsspektrums der sozialen Arbeit und das Fördern eines sozialen Netzes in Bonn gewährt. In 2021 beträgt der Zuschuss 34.400 EUR und wird in 2022 unter Berücksichtigung allgemeiner Kostensteigerungen auf 35.100 EUR erhöht. Begründung Der Paritätische – Kreisgruppe Bonn – übt als Dachverband eine wichtige Funktion für viele Träger und Institutionen sozialer Arbeit in Bonn aus, die nicht über umfangreiche Möglichkeiten der Verwaltung und der Darstellung ihrer Anliegen verfügen. Ohne konfessionell oder parteipolitisch gebunden zu sein, fühlt sich der Paritätische den Anliegen seiner Mitgliedsorganisationen sowie den Grundsätzen der Toleranz, Offenheit und Vielfalt verpflichtet. Aus Sicht der Sozialverwaltung stellt der Verband eine wichtige Säule des sozialen Netzes dar. Er betreut in Bonn knapp 100 Mitgliedsorganisationen aus unterschiedlichen Fachgebieten, wie z.B. der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen oder dem Bereich der Kinder- und Jugendhilfe. Somit wird ein breites Wirkungsspektrum der sozialen Arbeit entfaltet. Durch die trägerübergreifende Beratungstätigkeit und Verbandsarbeit werden die Mitgliedsorganisationen u.a. mit Netzwerkarbeit, Beratung bei der Akquise von Fördermitteln, Ausrichtung von Fachtagen und Informationsveranstaltungen unterstützt.Seite 1 von 3 Seite 2 In 2020 wurden die Mitgliedsorganisationen dabei unterstützt ihre Angebote auf die pandemische Lage umzustellen. So wurden Angebote, angepasst an die jeweiligen Bedarfe der unterschiedlichen Zielgruppen, digitalisiert oder als Zeitung aufbereitet. Auch mit der Begleitung und Unterstützung von rd. 135 Selbsthilfegruppen, die über die verbandseigene Kontaktstelle begleitet werden, leistet der Paritätische einen wesentlichen Beitrag, gesundheitlichen und sozialen Problemlagen der Ratsuchenden zu begegnen. Die Zuschussgewährung hat sich wie folgt entwickelt: 2019 2020 2021 2022 33.050 33.700 34.400 35.100 Bezuschusst werden die Kosten für 0,82 VZÄ Geschäftsführung, 0,91 VZÄ Verwaltung sowie Sach- und Overheadkosten. Die Einnahmen des Verbandes bestehen zum fast ausschließlichen Teil aus Mitgliedsbeiträgen, die bei der Gewährung des Zuschusses berücksichtigt werden. Beim Träger selbst verbleibt ein Eigenanteil in Höhe von etwa 50% der nicht durch die Einnahmen gedeckten Kosten. Die mit der Förderung verbundenen formellen Auflagen (insbesondere die Vorlage eines Antrages sowie korrekten Verwendungsnachweises) wurden seitens des Verbandes bisher stets ordnungsgemäß erfüllt. Vor diesem Hintergrund befürwortet die Verwaltung die weitere Förderung der Verbandsarbeit. Mitte des Jahres 2021 wird der Jahresbericht für 2020 dem Ausschuss zur Kenntnis gegeben, in dem die Verbandsarbeit nochmals ausführlicher dargestellt wird. Die Zuschussgewährung ist zeitlich unaufschiebbar und sachlich notwendig, um die Unterstützung der Mitgliedsorganisationen in Bonn durch den Paritätischen aufrecht zu erhalten. Die Regelungen des § 82 GO werden eingehalten. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt bis zur Genehmigung des Haushaltes 2021/2022 nur bis zu einer Höhe von 80 %.Seite 2 von 3 Seite 3 Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.05.06 Förderung der Wohlfahrt 1.50.00.05.06.01 Förderung der Wohlfahrt Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 2021: 34.400,00 2022: 35.100,00 15000506/ 73.1000 2021: 34.400,00 2022: 35.100,00 0,00 0,00 Einzahlungen / Erträge 2021: 0,00 2022: 0,00 Haushaltsbelastung jährlich 2021: 34.400,00 2022: 35.100,00 Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:21 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de