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210316 · Beschlussvorlage

Zuschuss an den Paritätischen - Kreisgruppe Bonn für den Aufbau, die Gestaltung und die Weiterentwicklung sozialer Arbeit und die Förderung des sozialen Netzes in den Jahren 2021 und 2022

Nummer
210316
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
24.03.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 04.05.2021 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
210316
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Zuschuss an den Paritätischen - Kreisgruppe Bonn
für den Aufbau, die Gestaltung und die
Weiterentwicklung sozialer Arbeit und die
Förderung des sozialen Netzes in den Jahren 2021
und 2022
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
04.05.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Kreisgruppe Bonn des Paritätischen wird für die Jahre 2021 und 2022 ein
Zuschuss für den Aufbau, die Gestaltung und die Weiterentwicklung eines
verlässlichen Angebots- und Leistungsspektrums der sozialen Arbeit und das
Fördern eines sozialen Netzes in Bonn gewährt.
In 2021 beträgt der Zuschuss 34.400 EUR und wird in 2022 unter
Berücksichtigung allgemeiner Kostensteigerungen auf 35.100 EUR erhöht.
Begründung
Der Paritätische – Kreisgruppe Bonn – übt als Dachverband eine wichtige
Funktion für viele Träger und Institutionen sozialer Arbeit in Bonn aus, die nicht
über umfangreiche Möglichkeiten der Verwaltung und der Darstellung ihrer
Anliegen verfügen. Ohne konfessionell oder parteipolitisch gebunden zu sein,
fühlt sich der Paritätische den Anliegen seiner Mitgliedsorganisationen sowie
den Grundsätzen der Toleranz, Offenheit und Vielfalt verpflichtet. Aus Sicht der
Sozialverwaltung stellt der Verband eine wichtige Säule des sozialen Netzes
dar. Er betreut in Bonn knapp 100 Mitgliedsorganisationen aus
unterschiedlichen Fachgebieten, wie z.B. der Eingliederungshilfe für Menschen
mit Behinderungen oder dem Bereich der Kinder- und Jugendhilfe. Somit wird
ein breites Wirkungsspektrum der sozialen Arbeit entfaltet. Durch die
trägerübergreifende Beratungstätigkeit und Verbandsarbeit werden die
Mitgliedsorganisationen u.a. mit Netzwerkarbeit, Beratung bei der Akquise von
Fördermitteln, Ausrichtung von Fachtagen und Informationsveranstaltungen
unterstützt.Seite 1 von 3

Seite 2
In 2020 wurden die Mitgliedsorganisationen dabei unterstützt ihre Angebote auf
die pandemische Lage umzustellen. So wurden Angebote, angepasst an die
jeweiligen Bedarfe der unterschiedlichen Zielgruppen, digitalisiert oder als
Zeitung aufbereitet.
Auch mit der Begleitung und Unterstützung von rd. 135 Selbsthilfegruppen, die
über die verbandseigene Kontaktstelle begleitet werden, leistet der Paritätische
einen wesentlichen Beitrag, gesundheitlichen und sozialen Problemlagen der
Ratsuchenden zu begegnen.
Die Zuschussgewährung hat sich wie folgt entwickelt:
2019 2020 2021 2022
33.050 33.700 34.400 35.100
Bezuschusst werden die Kosten für 0,82 VZÄ Geschäftsführung, 0,91 VZÄ
Verwaltung sowie Sach- und Overheadkosten. Die Einnahmen des Verbandes
bestehen zum fast ausschließlichen Teil aus Mitgliedsbeiträgen, die bei der
Gewährung des Zuschusses berücksichtigt werden. Beim Träger selbst
verbleibt ein Eigenanteil in Höhe von etwa 50% der nicht durch die Einnahmen
gedeckten Kosten.
Die mit der Förderung verbundenen formellen Auflagen (insbesondere die
Vorlage eines Antrages sowie korrekten Verwendungsnachweises) wurden
seitens des Verbandes bisher stets ordnungsgemäß erfüllt.
Vor diesem Hintergrund befürwortet die Verwaltung die weitere Förderung der
Verbandsarbeit. Mitte des Jahres 2021 wird der Jahresbericht für 2020 dem
Ausschuss zur Kenntnis gegeben, in dem die Verbandsarbeit nochmals
ausführlicher dargestellt wird.
Die Zuschussgewährung ist zeitlich unaufschiebbar und sachlich
notwendig, um die Unterstützung der Mitgliedsorganisationen in Bonn
durch den Paritätischen aufrecht zu erhalten.
Die Regelungen des § 82 GO werden eingehalten.
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt bis zur Genehmigung des Haushaltes
2021/2022 nur bis zu einer Höhe von 80 %.Seite 2 von 3

Seite 3
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.05.06 Förderung der Wohlfahrt 1.50.00.05.06.01 Förderung der Wohlfahrt
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
2021: 34.400,00
2022: 35.100,00
15000506/
73.1000
2021: 34.400,00
2022: 35.100,00
0,00
0,00
Einzahlungen /
Erträge
2021: 0,00
2022: 0,00
Haushaltsbelastung
jährlich
2021: 34.400,00
2022: 35.100,00
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 17:21 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de