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210314-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Öffnungszeiten Wertstoffhöfe

Nummer
210314-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
21.06.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 26.08.2021 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Hauptausschusses 07.09.2021 Kenntnisnahme
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  1. 210314 Öffnungszeiten Wertstoffhöfe

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
210314-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
18.03.2021
Öffnungszeiten Wertstoffhöfe
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
26.08.2021 Kenntnisnahme
Hauptausschuss 07.09.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Der Antrag wurde zur Stellungnahme an die bonnorange AöR weitergeleitet.
Von dort wird wie folgt Stellung genommen:
Die bonnorange AöR möchte das Entsorgungsangebot für die Bürger*innen
insgesamt weiter ausbauen. Gerne würden wir dem Beispiel vieler anderer
Kommunen folgen und mehr als zwei Wertstoffhöfe als Anlaufstelle zur
Verfügung stellen. Seit einigen Jahren versuchen wir vor allem rechtsrheinisch
einen weiteren Wertstoffhof zu eröffnen. Leider findet unser Vorhaben bisher
wenig Unterstützung. Viele Bürger*innen missverstehen einen neuen
Wertstoffhof als „Mülldeponie“ und begegnen dem Vorhaben mit Ablehnung.
Dem – auch bereits in der Kundenzufriedenheitsbefragung – geäußerten
Wunsch auf eine Ausdehnung der Öffnungszeiten, auch an Samstagen,
möchten wir entsprechen. Hierfür sind allerdings Änderungen der vorhandenen
Genehmigungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz erforderlich; diese
werden zurzeit erarbeitet.
Die geplante Verlängerung der Öffnungszeiten an Samstagen bis 17 Uhr muss
in Abstimmung mit den angrenzenden Kommunen erfolgen. Da aktuell die
Wertstoffhöfe im Rhein-Sieg-Kreis samstags bis 13 Uhr (Troisdorf und Siegburg
bis 15 Uhr) geöffnet sind, würde eine längere Öffnungszeit in Bonn
unweigerlich dazu führen, dass auch Bürger*innen aus dem Rhein-Sieg-Kreis
unsere Wertstoffhöfe nach 13:00/15:00 Uhr anfahren. Um hier eine praktikable
und dem Gebührenrecht entsprechende Lösung zu finden erfolgt ein enger
Austausch mit den Kolleg*innen der zuständigen Rhein-Sieg-
Abfallwirtschaftsgesellschaft AöR.
Die Anpassung der Öffnungszeiten soll möglichst kostenneutral erfolgen, um
Gebührenerhöhungen zu vermeiden. Daher sollen die Öffnungszeiten über die
Woche bedarfsabhängig angepasst werden. Dass die neuen Öffnungszeiten
dann über die bestehenden Kanäle kommuniziert werden ist selbstverständlich.
Seit der Einführung des Euro im Jahr 2002 wurde an den Sammelstellen eine
Pauschalgebühr von 5,- EUR für eine sog. „Kofferraumanlieferung“ berechnet.
Da sich die an den Sammelstellen angelieferten Mengen stetig erhöht haben,Seite 1 von 2
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war die Pauschalgebühr bei weitem nicht mehr kostendeckend, so dass
letztendlich die Gesamtheit der Bonner Abfallgebührenzahler die Mehrkosten
tragen mussten. Aus Gründen der Gebührengerechtigkeit war eine Anpassung
der Pauschalen zum 1.1.2017 geboten. Mit den neuen Gebührensätzen können
die Entsorgungskosten nun gedeckt werden, so dass nur derjenige, von dem
die Abfälle stammen, auch die Kosten trägt. Durch die gleichzeitige Senkung
der Gebühren für die Beistellsäcke sollte erreicht werden, dass man für
gelegentlich anfallende Kleinmengen nicht extra die Sammelstellen anfährt,
sondern diese einfach zu den Terminen der Restmüllabfuhr neben das
Restmüllgefäß stellt.
Beide Maßnahmen haben dazu geführt, dass die Anzahl der Anlieferungen auf
den Wertstoffhöfen um fast 40 % zurückgegangen ist. Von ca. 80.000 in 2016
konnten wir in 2020 noch ca. 50.000 einzelne Anlieferungen verzeichnen.
Die Menge an Sperrmüll und Restmüll, die auf den Wertstoffhöfen
gebührenpflichtig angeliefert wurde, ist zwar von rund 11.500 t in 2016 auf rund
9.900 t in 2020 zurückgegangen, jedoch damit nicht in dem Maße, wie sich die
Anlieferungen reduziert haben. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die
Bürger*innen nun das Volumen ausschöpfen und die Wertstoffhöfe erst
anfahren, wenn das zugelassene Volumen von 1 m³ bzw. 2 m³ erreicht ist,
während bis Ende 2016 die Anfahrt auch schon einmal für kleinere Mengen
erfolgte. Diese Kleinmengen werden aber nun offensichtlich über die
Beistellsäcke entsorgt, so wie es auch ein Ziel dieser Maßnahme war.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 22:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de