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210311 · Dringlichkeitsantrag

Resolution: Freiheit für Yüksel Weßling

Nummer
210311
Art
Dringlichkeitsantrag
Veröffentlicht
18.03.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 18.03.2021
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 18.03.2021

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW 18.03.2021 Entscheidung federführend
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Dringlichkeitsantrag
öffentlich
210311
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Tim Achtermeyer
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Angelika Esch
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Michael Faber
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Friederike Martin
Resolution: Freiheit für Yüksel Weßling
Beratungsfolge
Rat 18.03.2021 Entscheidung
Der Prozesstermin gegen Yüksel Weßling ist der 15.04., was eine Befassung des
Bonner Stadtrats noch vor seiner nächsten regulären Sitzung am 06.05.
erforderlich macht.
Inhalt des Dringlichkeitsantrags
1. Der Rat der Stadt Bonn fordert von der türkischen Regierung die sofortige
Einstellung des Verfahrens, die Freilassung und die sofortige Aufhebung des
Ausreiseverbots für die Bonnerin Yüksel Weßling.
2. Der Rat der Stadt Bonn fordert die Bundesregierung auf, dass zusätzlich zu
den bisherigen Gesprächen dem türkischen Staatspräsidenten Erdogan und
seiner Regierung unmissverständlich klargemacht wird, dass die
Ausreisesperren für deutsche Staatsbürger*innen inakzeptabel sind und Yüksel
Weßling und den weiteren Betroffenen die Ausreise unverzüglich zu gestatten
ist.
Begründung
Seit dem 14. Oktober 2019 wird die Bonnerin Yüksel Weßling in der Türkei
festgehalten. Sie steht dort unter Ausreiseverbot. Auf die Anklage, Mitglied
einer bewaffneten terroristischen Vereinigung zu sein, droht ihr eine
Mindeststrafe von sechs Jahren und drei Monaten.
Yüksel Weßling war bis Ende 2019 bei der Landeshauptstadt Hannover
angestellt (zuletzt in passiver Altersteilzeit) und zog im Februar 2019 um nach
Bonn. Ihren Ruhestand wollte sie mit der Familie in Bonn verleben.Seite 1 von 2

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Stets engagierte Yüksel Weßling sich für Frieden und Menschenrechte. In
diesem Rahmen demonstrierte sie in Deutschland auch gegen die Regierung
Erdogans in Ankara. Der Friedensprozess in der Türkei machte ihr Hoffnung
und sie engagierte sich im Sinne der HDP. Die Festnahme am 14.10.2019
überraschte sie, weil sie bisher jedes Jahr ohne Probleme zu ihren Verwandten
in die Türkei fahren konnte. Dieses Mal war die Beerdigung ihres Bruders der
Grund. Sie musste vier Tage in Polizeihaft bleiben und durfte das Land danach
nicht verlassen. Das Warten hat sie kaputtgemacht. Sie hat dort große
gesundheitliche Probleme und sehnt sich danach, wieder nach Deutschland zu
kommen.
Im Amt für Jugend und Familie in Hannover war sie ab 2003 maßgeblich daran
beteiligt, ein Elternbildungsprogramm zur Verbesserung der Integration und der
Bildungschancen für Kinder aus zugewanderten Familien aufzubauen. Im
Auftrag ihres Arbeitgebers nahm sie Kontakt zu verschiedenen Vereinen und
Verbänden auf, so auch zu kurdischen Vereinen. Sie begleitete und qualifizierte
Frauen aus Russland, Polen, Spanien, Sri Lanka, Afghanistan, Iran, Irak, Syrien
und der Türkei. Es handelt sich in ihrem Fall um ein generelles Problem in der
Integrationsarbeit, falls die Kontakte zu kurdischen Organisationen zu einer
Verurteilung führen sollten. Migrant*innen wie sie müssen nun darum fürchten,
ihre Meinung (zum Beispiel in den sozialen Medien) frei äußern oder an
öffentlichen Veranstaltungen teilzunehmen zu können. Sie müssen auch um die
Möglichkeit fürchten, sich frei außerhalb Deutschlands zu bewegen oder ihre
Familien in der Türkei zu besuchen.
Das dürfen wir nicht akzeptieren. Wir dürfen nicht akzeptieren, dass die
Entwicklung in der Türkei auch die Rechte und Freiheiten der Menschen in
unserem Land und in unserer Stadt negativ beeinflusst, dass Menschen
eingeschüchtert oder bedroht werden.
Der Rat der Bundesstadt Bonn schließt sich mit der vorliegenden Resolution der
gleichlautenden Entschließung des Rats der Landeshauptstadt Hannover vom
29.10.2020 an.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 00:53 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de