210309 · Beschlussvorlage
Grundstück in Bonn, Estermannstr. 157 - Errichtung eines Stadthauses und Gartensiedlung Az.: 167838
Kerndaten
- Nummer
- 210309
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 31.03.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
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Beschlussvorlage öffentlich 210309 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück in Bonn, Estermannstr. 157 - Errichtung eines Stadthauses und Gartensiedlung Az.: 167838 Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 27.04.2021 Anhörung Beschlussvorschlag Die Bauvoranfrage wird negativ beschieden, da sich das Bauvorhaben nicht in die Eigenart der näheren Umgebung nach § 34 BauGB einfügt. Mitteilung: Der Verwaltung liegt eine Bauvoranfrage zur Errichtung einer Wohnanlage auf dem Grundstück Estermannstr. 157 vor. Das Vorhaben liegt innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles und ist planungsrechtlich nach § 34 BauGB zu beurteilen. Darüber hinaus befindet sich das Vorhabengrundstück im Bereich der Gestaltungssatzung für den Ortsteil Graurheindorf. Nach § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Eigenart der näheren Umgebung wird durch eine bis zu dreigeschossige Straßenrandbebauung sowohl in offener als auch in geschlossener Bauweise geprägt. Die überbaubaren Grundstücksflächen ergeben sich aus den Baufluchten der Umgebungsbebauung. Straßenseitig ist die Errichtung eines Mehrfamilienhauses vorgesehen, welches im Erdgeschoss über ein Garagengeschoss verfügt. Zudem soll auf den rückwärtigen Grundstücksflächen eine aus sechs einzelnen, zweigeschossigen Gebäuden bestehende Gartensiedlung für betreutes und generationsübergreifendes Wohnen entstehen. Das Vorhaben fügt sich insgesamt nicht ein, da die rückwärtige Bauflucht auch nach Umplanung deutlich überschritten wird. Zudem bestehen BedenkenSeite 1 von 3 Seite 2 gegen das geplante Garagengeschoss. Weiterhin wird auf die Anforderungen der Gestaltungssatzung nicht eingegangen. In der Summe ist das Vorhaben in der geplanten Größenordnung nicht vertretbar und die unstimmigen, ständig geänderten Unterlagen lassen hier keine genehmigungsfähige Tendenz ablesen. Die Verwaltung beabsichtigt daher, die Bauvoranfrage negativ zu bescheiden. Anlage/n 1 Flurkartenauszug Estermannstr. 157 (öffentlich) 2 Plan Estermannstr. 157 n.ö. (nichtöffentlich)Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de