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210309 · Beschlussvorlage

Grundstück in Bonn, Estermannstr. 157 - Errichtung eines Stadthauses und Gartensiedlung Az.: 167838

Nummer
210309
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
31.03.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 27.04.2021 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
210309
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück in Bonn, Estermannstr. 157
- Errichtung eines Stadthauses und Gartensiedlung
Az.: 167838
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 27.04.2021 Anhörung
Beschlussvorschlag
Die Bauvoranfrage wird negativ beschieden, da sich das Bauvorhaben nicht in
die Eigenart der näheren Umgebung nach § 34 BauGB einfügt.
Mitteilung:
Der Verwaltung liegt eine Bauvoranfrage zur Errichtung einer Wohnanlage auf
dem Grundstück Estermannstr. 157 vor.
Das Vorhaben liegt innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles und
ist planungsrechtlich nach § 34 BauGB zu beurteilen. Darüber hinaus befindet
sich das Vorhabengrundstück im Bereich der Gestaltungssatzung für den
Ortsteil Graurheindorf.
Nach § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist innerhalb der im Zusammenhang bebauten
Ortsteile ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen
Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll,
in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert
ist.
Die Eigenart der näheren Umgebung wird durch eine bis zu dreigeschossige
Straßenrandbebauung sowohl in offener als auch in geschlossener Bauweise
geprägt. Die überbaubaren Grundstücksflächen ergeben sich aus den
Baufluchten der Umgebungsbebauung.
Straßenseitig ist die Errichtung eines Mehrfamilienhauses vorgesehen, welches
im Erdgeschoss über ein Garagengeschoss verfügt. Zudem soll auf den
rückwärtigen Grundstücksflächen eine aus sechs einzelnen, zweigeschossigen
Gebäuden bestehende Gartensiedlung für betreutes und
generationsübergreifendes Wohnen entstehen.
Das Vorhaben fügt sich insgesamt nicht ein, da die rückwärtige Bauflucht auch
nach Umplanung deutlich überschritten wird. Zudem bestehen BedenkenSeite 1 von 3

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gegen das geplante Garagengeschoss. Weiterhin wird auf die Anforderungen
der Gestaltungssatzung nicht eingegangen. In der Summe ist das Vorhaben in
der geplanten Größenordnung nicht vertretbar und die unstimmigen, ständig
geänderten Unterlagen lassen hier keine genehmigungsfähige Tendenz
ablesen.
Die Verwaltung beabsichtigt daher, die Bauvoranfrage negativ zu bescheiden.
Anlage/n
1 Flurkartenauszug Estermannstr. 157 (öffentlich)
2 Plan Estermannstr. 157 n.ö. (nichtöffentlich)Seite 2 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 21:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de