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210302 · Beschlussvorlage

Verkehrsversuch: “Umweltspur“ auf dem Hermann-Wandersleb-Ring

Nummer
210302
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
13.10.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 05.10.2021 Anhörung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 24.08.2021 Empfehlung
  3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 18.08.2021 Empfehlung
  4. Sitzung des Rates 28.10.2021 Entscheidung federführend
  5. Sitzung des Rates 16.09.2021 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 220663 Überarbeitung der Anschlusssituation bzgl. Verkehrsversuch: "Umweltspur" auf dem Hermann-Wandersleb-Ring
  2. 210302-05 Überarbeitung der Anschlusssituation bzgl. Verkehrsversuch: "Umweltspur" auf dem Hermann-Wandersleb-Ring Antrag zur Vorlage 220663
  3. 210302-01 AA Verkehrsversuch: “Umweltspur“ auf dem Hermann-Wandersleb-Ring Antrag zur Vorlage 210302
  4. 210302-07 Verkehrsversuch: “Umweltspur“ auf dem Hermann-Wandersleb-Ring
  5. 210302-11 AA Änderungsantrag der Koalition - Verkehrsversuch: “Umweltspur“ auf dem Hermann-Wandersleb-Ring Antrag zur Vorlage 210302-09
  6. 210302-07 AA ÄA CDU-Fraktion: Verkehrsversuch: “Umweltspur“ auf dem Hermann-Wandersleb-Ring Antrag zur Vorlage 210302
  7. 210302-02 AA Verkehrsversuch: “Umweltspur“ auf dem Hermann-Wandersleb-Ring Antrag zur Vorlage 210302
  8. 220663-02 ST Ergänzung zur Vorlage 220663: Überarbeitung der Anschlusssituation bzgl. Verkehrsversuch: "Umweltspur" auf dem Hermann-Wandersleb-Ring
  9. 210302-10 AA N-Vorlage Verkehrsversuch „Umweltspur“ auf dem Hermann-Wandersleb-Ring (DS 210302-09)
  10. 220663-01 AA Änderungsantrag Koalition: Überarbeitung der Anschlusssituation bzgl. Verkehrsversuch: "Umweltspur" auf dem Hermann-Wandersleb-Ring Antrag zur Vorlage 220663
  11. 210302-06 DA Dringlichkeitsantrag der Koalition - Überarbeitung der Anschlusssituation bzgl. Verkehrsversuch: "Umweltspur" auf dem Hermann-Wandersleb-Ring Antrag zur Vorlage 220663 Antrag zur Vorlage 210302-05
  12. 220663-02 AA Überarbeitung der Anschlusssituation bzgl. Verkehrsversuch: "Umweltspur" auf dem Hermann-Wandersleb-Ring Antrag zur Vorlage 220663
  13. 210302-08 Vorstellung der Evaluierungsergebnisse zu den Sonderspuren auf dem Hermann-Wandersleb-Ring
  14. 210302-09 N-Vorlage zum Verkehrsversuch: “Umweltspur“ auf dem Hermann-Wandersleb-Ring

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Beschlussvorlage
öffentlich
210302
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Verkehrsversuch: “Umweltspur“ auf dem Hermann-
Wandersleb-Ring
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 18.08.2021 Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 24.08.2021 Empfehlung
Rat 16.09.2021 Entscheidung
Bezirksvertretung Hardtberg 05.10.2021 Anhörung
Rat 28.10.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Einem Verkehrsversuch zur Einrichtung von „Umweltspuren“ auf dem
Hermann-Wandersleb-Ring zwischen dem Knoten „Auf dem Hügel /
Frongasse“ und dem Knoten „Provinzialstraße/Rochusstraße“ wird zugestimmt.
Begründung
In der Sitzung des Hauptausschusses am 14.12.2020 (DS-Nr. 202058) wurde
die Verwaltung beauftragt, Planungen zur Einrichtung von Protected Bike
Lanes bzw. Umweltspuren vorzulegen. Hierzu hatte die Verwaltung 13
mögliche Straßenzüge identifiziert. Zum aktuellen Sachstand siehe
Mitteilungsvorlage DS-Nr. 210353.
Ein Beschluss (DS-Nr.: 1912946) zum Hermann-Wandersleb-Ring
(nachfolgend HWR) stand am 12.12.2019 schon einmal im Rat zur
Abstimmung, erhielt seinerzeit jedoch keine Mehrheit.
Die nun vorgelegte Planung unterscheidet sich nur in geringem Maße von der
damaligen. Die Planung sieht weiterhin auf der jeweils äußeren Spur einen
Sonderfahrstreifen mit erweiterter Freigabe (Freigabe für Radverkehr sowie
Linienbusverkehr) vor, welcher an den Kreuzungsbereichen ausgesetzt wird,
um Kapazitäten der Knotenpunkte zu gewährleisten. Stadteinwärts wird der
Sonderfahrstreifen in Teilbereichen auf eine maximale Breite von 5,20 markiert.
Damit wird dem Linienbusverkehr eine Möglichkeit zum Überholen des
Radverkehrs innerhalb des Sonderfahrstreifes eröffnet. Stadtauswärts ist in der
jetzigen Planung eine Einrichtung mit zeitlicher Einschränkung vorgesehen. Die
Einschränkung des Sonderfahrstreifens soll stadtauswärts jedoch mit dem
Einsatz des Nachtbusverkehrs ausgesetzt werden. Nachts findet ein lediglich
stark reduzierter Busverkehr statt. Zudem lässt die zeitliche Beschränkung des
Sonderfahrstreifens eine Markierung nach VwV-StVO zu, welche ein Überholen
unter Verlassen des Sonderfahrstreifens erlaubt. Die Nebenanlagen bleiben
weiterhin durch den Zusatz „Radfahrer frei“ für schwächere VerkehrsteilnehmerSeite 1 von 7
Seite 2
beschildert.
Die Einrichtung von Sonderfahrstreifen/„Umweltspur“ auf dem Streckenzug
stellt einen bedeutenden Eingriff in das Verkehrsnetz der Stadt dar. Die
Zuweisung eines eigenen Fahrstreifens für den Busverkehr/Radverkehr hat zur
Folge, dass dem heute auf zwei Fahrstreifen stattfindenden übrigen Kfz-
Verkehr lediglich ein Fahrstreifen erhalten bleibt. Verkehrserhebungen aus
2019 zeigen hohe Kfz-Belastungen, aber auch einen relevanten Radverkehr.
Zwischen dem Knotenpunkt Auf dem Hügel und der Effertzstraße verkehren im
Querschnitt (also in beide Richtungen) täglich ca. 26.000 Kfz sowie 1.400
Radfahrende.
Am Beginn des Sonderfahrstreifens an den Kreuzungsbereichen
Provinzialstraße/Rochusstraße/HWR sowie Auf dem Hügel/Frongasse/HWR
verbleibt ein Versatz zum Einfädeln auf den danach verbleibenden KFZ-
Streifen. Hier könnten durch den Rückstau des MIV sich auch Auswirkungen
auf den ÖPNV ergeben. Diese eventuellen Problemlagen werden im Rahmen
des Versuchs analysiert. Eine Unterbrechung der Umweltspur erfolgt an den
Knotenpunkten Pfarrer-Byns-Straße, Theodor-Litt-Straße und Erich-Hoffmann-
Straße als Aufstellbereich für den jeweiligen Rechtsabbieger. Für die Sicherheit
des Radverkehrs wird in diesen Teilbereichen ein Schutzstreifen angelegt. Es
könnte an einzelnen Knotenpunkten durch Rückstaus des MIV auf
Abbiegespuren auch zu Behinderungen des Busverkehrs kommen. Eine
Anpassung der Lichtsignalanlagensteuerung zur Verbesserung des
Verkehrsflusses wurde geprüft und ist nicht möglich.
Die Auswirkungen der Umsetzung des Sonderfahrstreifens auf dem HWR sind
ohne sehr aufwändige Untersuchungen nur schwer zu beurteilen. Ein
Verkehrsversuch ist daher aussagekräftiger und realistischer als umfangreiche
und kostenintensive (Micro-)Simulationen im Modell, welche zeitliche und
verkehrsträgerspezifische Verlagerungen oftmals nur unzureichend abbilden
können. Es kann im Verkehrsversuch davon ausgegangen werden, dass
erwartete Ausweichverkehre auch zu einer Entlastung der betreffenden
Knotenpunkte führen können. Dies erfolgt erfahrungsgemäß erst nach einer
Anpassungsphase von mehreren Wochen. Auswirkungen auf den
Linienbusbetrieb werden erst in der Testphase nach ersten
Fahrzeitauswertungen errechnet bzw. beziffert.
Eine Förderung des Radverkehrs und des ÖPNV sowie entsprechende Anreize
zum Umsteigen könnte mit der Maßnahme erreicht werden. Damit stellt die
Maßnahme eine Förderung des ÖPNV und des Radverkehrs auf dem
genannten Streckenabschnitt dar. Im Verkehrsversuch sollte die „Umweltspur“
für Linienbusverkehr und Radverkehr als Sonderfahrstreifen ausgewiesen
werden. Hinsichtlich einer möglichen späteren erweiterten Freigabe ist
zwischen einer möglichst breiten Akzeptanz der Sonderfahrstreifen und
Sicherheitsbedenken bzw. originärem Ziel der Rad- und ÖPNV-Förderung
abzuwägen. Daher wird empfohlen, lediglich Linienbusverkehr und Radverkehr
für den Sonderfahrstreifen vorzusehen. Während des Testbetriebs soll ein
intensives Monitoring erfolgen. Bei einer fehlenden Leistungsfähigkeit mit
Verzögerungen für den Linienbusbetrieb kann die Verwaltung dann Alternativen
prüfen, welche zum einen Busverkehre bevorzugen und zum anderen mögliche
Alternativrouten für den Radverkehr beinhalten. Ein Abbruch des Versuchs
bleibt somit möglich.
Der Verkehrsversuch auf dem HWR sollte hinsichtlich der Dauer dieSeite 2 von 7
Seite 3
jahreszeitlich bedingten Veränderungen im Verkehrsgeschehen ausreichend
abbilden (mindestens aber 10 Monate) sowie, solange keine ausreichenden
Abbruchbedingungen für den Versuch vorliegen. Die Maßnahme kann erst
nach der Genehmigung des Haushaltes für die Jahre 2021/2022 begonnen
werden, da diese nicht unter die Regelungen des § 82 GO NRW fällt.
Die der Vorlage beigefügten Entwürfe bilden die Grundlage für die nach dem
Beschluss noch zu erarbeitenden Markierungspläne.
Das „Endenicher Ei“, bzw. der Straßenabschnitt zwischen Auf dem Hügel und
“Endenicher Ei”, wurde bei den bisherigen Planungen aufgrund der hohen
Verkehrsbelastung ausgespart. Vom Landesbetrieb NRW ist zwischenzeitlich
die Planung des Ersatzbauwerks „Endenicher Ei“ vorgestellt worden. Das
Ersatzbauwerk sieht einen breiteren Querschnitt vor und lässt Raum für
Planungen von durchgehenden „Umweltspuren“/Sonderfahrstreifen über die
BAB 565 hinweg. Demnach wäre im Abschnitt zwischen "Endenicher Ei" und
"Auf dem Hügel" ausreichend Platz, um die Umweltspur zu einem späteren
Zeitpunkt weiter zu führen. Ein entsprechender Beschluss dieser Vorlage würde
dann auch bei den Planungen zur Endenicher Straße Berücksichtigung finden.
Für die Zwischenzeit soll dem Radverkehr stadteinwärts (zwischen Auf dem
Hügel und Regerstraße/”Endenicher Ei”) ein Schutzstreifen auf der Fahrbahn
angeboten werden.
Zum Abschnitt der Provinzialstraße zwischen dem Knotenpunkt
HWR/Rochusstraße und dem Schieffelingsweg wäre mittelfristig eine
Querschnittsanpassung im Zuge der Planung zur Westbahn notwendig. Ob
auch hier zwischenzeitlich eine Umweltspur angelegt werden kann, muss noch
näher betrachtet werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.12.07 Verkehrsplanung 1.12.07.01 Individualverkehrsplanung
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
190.000,00 161001207/
72.1000
2021
Einzahlungen /
Erträge
190.000,00 161001207/
61.1000
2021Seite 3 von 7
Seite 4
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
1 210322_Lageplan Umweltspur Hermann-Wandersleb-Ring_Teil 1 (öffentlich)
2 210322_Lageplan Umweltspur Hermann-Wandersleb-Ring_Teil 2 (öffentlich)
3 210322_Lageplan Umweltspur Hermann-Wandersleb-Ring_Teil 3 (öffentlich)Seite 4 von 7
Seite 5 von 7
Seite 6 von 7
Schnitt 11
Schnitt 11
Schnitt 12
Schnitt 12
3,503,252,00
3,00
3,253,50
1,60
2,10
Pfarrer-Byns-Straße
Hermann-Wandersleb-Ring
Provinzialstraße
Schleidener Straße
Euskirchener Straße
3,75 1,64
1,78
1,98
Rochusstraße
1,881,70
3,50 4,00
3,25 3,50 3,25 3,50
3,25 3,25
3,75
1,87
5,25
BUS
BUS
BUS
BUS
BUS
BUS
BUS
BUS
VZ 245
VZ 1022-10
VZ 245
VZ 1022-10
VZ 245
VZ 1022-10
BUS
BUS
BUS
BUS
Bordstein entfernen
3,25
Geh-/
Radweg
1,98
Bestand, Schnitt 12
GrünFahrbahn
3,50 4,00 3,75 1,87 1,64
FahrbahnFahrbahn Geh-/
Radweg
2,10
Bestand, Schnitt 11
FahrbahnFahrbahn
3,50 3,25 2,00 3,25 3,50
FahrbahnFahrbahn
1,78
Grün Geh-/
Radweg
Grün
1,60
Grün
1,88
Geh-/
Radweg
1,703,75
Fahrbahn Mittel-
insel
2,10 2,00
Grün
1,60
Grün
1,88
Gehweg
1,70
Mittel-
insel
Gehweg
(Radfahrerfrei)
1,98
Grün
1,87 1,641,78
Grün Gehweg
Planung Planung
3,25
Fahrbahn Umweltspur
3,50
Fahrbahn
3,50
Umweltspur
3,25
Fahrbahn
3,25
Umweltspur
3,25 3,25
Fahrbahn Umweltspur
5,25
Gehweg
(Radfahrerfrei)
1 : 500
BUNDESSTADT BONN
STADTPLANUNGSAMT
Abteilung:
Projekt/Plan:
Zeichnung-Nr.
Maßstab
:
:
:
:gesehen
bearbeitet
Amt 61-3
gezeichnet
geändert
61-3 Stadtverkehr
Haux / Horne
Busch 10/2019
Einrichtung einer Umweltspur
Hermann-Wandersleb-Ring / Endenicher Straße
Teil 3
Anschluß Lageplan, Teil 2
Vorabzug
Eimann 03/2021Seite 7 von 7

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Datenstand: 02.11.2026, 17:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de