210302 · Beschlussvorlage
Verkehrsversuch: “Umweltspur“ auf dem Hermann-Wandersleb-Ring
Kerndaten
- Nummer
- 210302
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 13.10.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Anhörung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 210302 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Verkehrsversuch: “Umweltspur“ auf dem Hermann- Wandersleb-Ring Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 18.08.2021 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 24.08.2021 Empfehlung Rat 16.09.2021 Entscheidung Bezirksvertretung Hardtberg 05.10.2021 Anhörung Rat 28.10.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag Einem Verkehrsversuch zur Einrichtung von „Umweltspuren“ auf dem Hermann-Wandersleb-Ring zwischen dem Knoten „Auf dem Hügel / Frongasse“ und dem Knoten „Provinzialstraße/Rochusstraße“ wird zugestimmt. Begründung In der Sitzung des Hauptausschusses am 14.12.2020 (DS-Nr. 202058) wurde die Verwaltung beauftragt, Planungen zur Einrichtung von Protected Bike Lanes bzw. Umweltspuren vorzulegen. Hierzu hatte die Verwaltung 13 mögliche Straßenzüge identifiziert. Zum aktuellen Sachstand siehe Mitteilungsvorlage DS-Nr. 210353. Ein Beschluss (DS-Nr.: 1912946) zum Hermann-Wandersleb-Ring (nachfolgend HWR) stand am 12.12.2019 schon einmal im Rat zur Abstimmung, erhielt seinerzeit jedoch keine Mehrheit. Die nun vorgelegte Planung unterscheidet sich nur in geringem Maße von der damaligen. Die Planung sieht weiterhin auf der jeweils äußeren Spur einen Sonderfahrstreifen mit erweiterter Freigabe (Freigabe für Radverkehr sowie Linienbusverkehr) vor, welcher an den Kreuzungsbereichen ausgesetzt wird, um Kapazitäten der Knotenpunkte zu gewährleisten. Stadteinwärts wird der Sonderfahrstreifen in Teilbereichen auf eine maximale Breite von 5,20 markiert. Damit wird dem Linienbusverkehr eine Möglichkeit zum Überholen des Radverkehrs innerhalb des Sonderfahrstreifes eröffnet. Stadtauswärts ist in der jetzigen Planung eine Einrichtung mit zeitlicher Einschränkung vorgesehen. Die Einschränkung des Sonderfahrstreifens soll stadtauswärts jedoch mit dem Einsatz des Nachtbusverkehrs ausgesetzt werden. Nachts findet ein lediglich stark reduzierter Busverkehr statt. Zudem lässt die zeitliche Beschränkung des Sonderfahrstreifens eine Markierung nach VwV-StVO zu, welche ein Überholen unter Verlassen des Sonderfahrstreifens erlaubt. Die Nebenanlagen bleiben weiterhin durch den Zusatz „Radfahrer frei“ für schwächere VerkehrsteilnehmerSeite 1 von 7 Seite 2 beschildert. Die Einrichtung von Sonderfahrstreifen/„Umweltspur“ auf dem Streckenzug stellt einen bedeutenden Eingriff in das Verkehrsnetz der Stadt dar. Die Zuweisung eines eigenen Fahrstreifens für den Busverkehr/Radverkehr hat zur Folge, dass dem heute auf zwei Fahrstreifen stattfindenden übrigen Kfz- Verkehr lediglich ein Fahrstreifen erhalten bleibt. Verkehrserhebungen aus 2019 zeigen hohe Kfz-Belastungen, aber auch einen relevanten Radverkehr. Zwischen dem Knotenpunkt Auf dem Hügel und der Effertzstraße verkehren im Querschnitt (also in beide Richtungen) täglich ca. 26.000 Kfz sowie 1.400 Radfahrende. Am Beginn des Sonderfahrstreifens an den Kreuzungsbereichen Provinzialstraße/Rochusstraße/HWR sowie Auf dem Hügel/Frongasse/HWR verbleibt ein Versatz zum Einfädeln auf den danach verbleibenden KFZ- Streifen. Hier könnten durch den Rückstau des MIV sich auch Auswirkungen auf den ÖPNV ergeben. Diese eventuellen Problemlagen werden im Rahmen des Versuchs analysiert. Eine Unterbrechung der Umweltspur erfolgt an den Knotenpunkten Pfarrer-Byns-Straße, Theodor-Litt-Straße und Erich-Hoffmann- Straße als Aufstellbereich für den jeweiligen Rechtsabbieger. Für die Sicherheit des Radverkehrs wird in diesen Teilbereichen ein Schutzstreifen angelegt. Es könnte an einzelnen Knotenpunkten durch Rückstaus des MIV auf Abbiegespuren auch zu Behinderungen des Busverkehrs kommen. Eine Anpassung der Lichtsignalanlagensteuerung zur Verbesserung des Verkehrsflusses wurde geprüft und ist nicht möglich. Die Auswirkungen der Umsetzung des Sonderfahrstreifens auf dem HWR sind ohne sehr aufwändige Untersuchungen nur schwer zu beurteilen. Ein Verkehrsversuch ist daher aussagekräftiger und realistischer als umfangreiche und kostenintensive (Micro-)Simulationen im Modell, welche zeitliche und verkehrsträgerspezifische Verlagerungen oftmals nur unzureichend abbilden können. Es kann im Verkehrsversuch davon ausgegangen werden, dass erwartete Ausweichverkehre auch zu einer Entlastung der betreffenden Knotenpunkte führen können. Dies erfolgt erfahrungsgemäß erst nach einer Anpassungsphase von mehreren Wochen. Auswirkungen auf den Linienbusbetrieb werden erst in der Testphase nach ersten Fahrzeitauswertungen errechnet bzw. beziffert. Eine Förderung des Radverkehrs und des ÖPNV sowie entsprechende Anreize zum Umsteigen könnte mit der Maßnahme erreicht werden. Damit stellt die Maßnahme eine Förderung des ÖPNV und des Radverkehrs auf dem genannten Streckenabschnitt dar. Im Verkehrsversuch sollte die „Umweltspur“ für Linienbusverkehr und Radverkehr als Sonderfahrstreifen ausgewiesen werden. Hinsichtlich einer möglichen späteren erweiterten Freigabe ist zwischen einer möglichst breiten Akzeptanz der Sonderfahrstreifen und Sicherheitsbedenken bzw. originärem Ziel der Rad- und ÖPNV-Förderung abzuwägen. Daher wird empfohlen, lediglich Linienbusverkehr und Radverkehr für den Sonderfahrstreifen vorzusehen. Während des Testbetriebs soll ein intensives Monitoring erfolgen. Bei einer fehlenden Leistungsfähigkeit mit Verzögerungen für den Linienbusbetrieb kann die Verwaltung dann Alternativen prüfen, welche zum einen Busverkehre bevorzugen und zum anderen mögliche Alternativrouten für den Radverkehr beinhalten. Ein Abbruch des Versuchs bleibt somit möglich. Der Verkehrsversuch auf dem HWR sollte hinsichtlich der Dauer dieSeite 2 von 7 Seite 3 jahreszeitlich bedingten Veränderungen im Verkehrsgeschehen ausreichend abbilden (mindestens aber 10 Monate) sowie, solange keine ausreichenden Abbruchbedingungen für den Versuch vorliegen. Die Maßnahme kann erst nach der Genehmigung des Haushaltes für die Jahre 2021/2022 begonnen werden, da diese nicht unter die Regelungen des § 82 GO NRW fällt. Die der Vorlage beigefügten Entwürfe bilden die Grundlage für die nach dem Beschluss noch zu erarbeitenden Markierungspläne. Das „Endenicher Ei“, bzw. der Straßenabschnitt zwischen Auf dem Hügel und “Endenicher Ei”, wurde bei den bisherigen Planungen aufgrund der hohen Verkehrsbelastung ausgespart. Vom Landesbetrieb NRW ist zwischenzeitlich die Planung des Ersatzbauwerks „Endenicher Ei“ vorgestellt worden. Das Ersatzbauwerk sieht einen breiteren Querschnitt vor und lässt Raum für Planungen von durchgehenden „Umweltspuren“/Sonderfahrstreifen über die BAB 565 hinweg. Demnach wäre im Abschnitt zwischen "Endenicher Ei" und "Auf dem Hügel" ausreichend Platz, um die Umweltspur zu einem späteren Zeitpunkt weiter zu führen. Ein entsprechender Beschluss dieser Vorlage würde dann auch bei den Planungen zur Endenicher Straße Berücksichtigung finden. Für die Zwischenzeit soll dem Radverkehr stadteinwärts (zwischen Auf dem Hügel und Regerstraße/”Endenicher Ei”) ein Schutzstreifen auf der Fahrbahn angeboten werden. Zum Abschnitt der Provinzialstraße zwischen dem Knotenpunkt HWR/Rochusstraße und dem Schieffelingsweg wäre mittelfristig eine Querschnittsanpassung im Zuge der Planung zur Westbahn notwendig. Ob auch hier zwischenzeitlich eine Umweltspur angelegt werden kann, muss noch näher betrachtet werden. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.12.07 Verkehrsplanung 1.12.07.01 Individualverkehrsplanung Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 190.000,00 161001207/ 72.1000 2021 Einzahlungen / Erträge 190.000,00 161001207/ 61.1000 2021Seite 3 von 7 Seite 4 Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n 1 210322_Lageplan Umweltspur Hermann-Wandersleb-Ring_Teil 1 (öffentlich) 2 210322_Lageplan Umweltspur Hermann-Wandersleb-Ring_Teil 2 (öffentlich) 3 210322_Lageplan Umweltspur Hermann-Wandersleb-Ring_Teil 3 (öffentlich)Seite 4 von 7 Seite 5 von 7 Seite 6 von 7 Schnitt 11 Schnitt 11 Schnitt 12 Schnitt 12 3,503,252,00 3,00 3,253,50 1,60 2,10 Pfarrer-Byns-Straße Hermann-Wandersleb-Ring Provinzialstraße Schleidener Straße Euskirchener Straße 3,75 1,64 1,78 1,98 Rochusstraße 1,881,70 3,50 4,00 3,25 3,50 3,25 3,50 3,25 3,25 3,75 1,87 5,25 BUS BUS BUS BUS BUS BUS BUS BUS VZ 245 VZ 1022-10 VZ 245 VZ 1022-10 VZ 245 VZ 1022-10 BUS BUS BUS BUS Bordstein entfernen 3,25 Geh-/ Radweg 1,98 Bestand, Schnitt 12 GrünFahrbahn 3,50 4,00 3,75 1,87 1,64 FahrbahnFahrbahn Geh-/ Radweg 2,10 Bestand, Schnitt 11 FahrbahnFahrbahn 3,50 3,25 2,00 3,25 3,50 FahrbahnFahrbahn 1,78 Grün Geh-/ Radweg Grün 1,60 Grün 1,88 Geh-/ Radweg 1,703,75 Fahrbahn Mittel- insel 2,10 2,00 Grün 1,60 Grün 1,88 Gehweg 1,70 Mittel- insel Gehweg (Radfahrerfrei) 1,98 Grün 1,87 1,641,78 Grün Gehweg Planung Planung 3,25 Fahrbahn Umweltspur 3,50 Fahrbahn 3,50 Umweltspur 3,25 Fahrbahn 3,25 Umweltspur 3,25 3,25 Fahrbahn Umweltspur 5,25 Gehweg (Radfahrerfrei) 1 : 500 BUNDESSTADT BONN STADTPLANUNGSAMT Abteilung: Projekt/Plan: Zeichnung-Nr. Maßstab : : : :gesehen bearbeitet Amt 61-3 gezeichnet geändert 61-3 Stadtverkehr Haux / Horne Busch 10/2019 Einrichtung einer Umweltspur Hermann-Wandersleb-Ring / Endenicher Straße Teil 3 Anschluß Lageplan, Teil 2 Vorabzug Eimann 03/2021Seite 7 von 7
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