210296 · Mitteilungsvorlage
Antrag auf Förderung des Neubaus eines Bootshauses für die Schüler-Rudervereine des Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasiums (GRC) und des Friedrich-Ebert-Gymnasiums (SRC)
Kerndaten
- Nummer
- 210296
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 06.04.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Sportausschusses Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 210296 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 52 Sport- und Bäderamt Dezernat: Dez. IV Antrag auf Förderung des Neubaus eines Bootshauses für die Schüler-Rudervereine des Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasiums (GRC) und des Friedrich-Ebert-Gymnasiums (SRC) Beratungsfolge Sportausschuss 22.04.2021 Kenntnisnahme Mitteilung: Die unzureichende Situation für die Unterbringung der Boote der Schüler- Rudervereine des Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasiums und des Friedrich-Ebert- Gymnasiums war in den vergangenen Jahren wiederholt Gegenstand politischer Beratungen und Anträge. Die Ruderboote dieser beiden Vereine werden seit vielen Jahren provisorisch zwischengelagert. Zuletzt wurde die Verwaltung mit Beschluss des Rates vom 7. November 2019 beauftragt, eine grundsätzliche Unterbringung von Rudergerätschaften planungsrechtlich und baulich sicherzustellen. (DS 190066). Auf dieser Grundlage hat die Verwaltung mit den Vertretern der Schüler- Rudervereine im Hinblick auf eine langfristige Lagerungsmöglichkeit der Ruderboote regelmäßige Gespräche geführt und die in Betracht kommenden Grundstücke einer systematischen Prüfung unterzogen. Dabei konnte die Verwaltung eine Grundstücksfläche in Beuel, Elsa- Brändström-Straße, identifizieren, die für den Bau eines Bootshauses in Frage kommen kann. Seit den 1990er Jahren ist diese in der Rheinaue liegende Fläche als Sondergebiet für die Errichtung eines Boots- und Vereinshauses planungsrechtlich festgesetzt. Es besteht dort also geltendes Baurecht. Der vorgesehene Standort befindet sich innerhalb des Denkmals Rheinauenpark, d.h. grundsätzlich ist die Bauplanung frühzeitig mit der hier zuständigen Denkmalbehörde bei der Bezirksregierung Köln abzustimmen, diese ist im Baugenehmigungsverfahren zu beteiligen. Des Weiteren sind die SWB zu beteiligen, da in diesem Bereich eine Wasserleitung verläuft. Die Schülerrudervereine planen nunmehr die Errichtung eines Gebäudes an diesem Standort. Mit Schreiben vom 16. Februar 2021 haben die Vertreter der beiden Schüler- Rudervereine einen Antrag auf Förderung des Neubaus eines Boothauses eingereicht. Dieser Antrag, der sowohl der Verwaltung als auch denSeite 1 von 2 Seite 2 Vorsitzenden der im Rat vertretenen Fraktionen und Gruppen zugegangen ist, ist als Anhang beigefügt. Da die Schüler-Rudervereine förderfähige Vereine nach den Sportförderrichtlinien der Bundesstadt Bonn sind, wertet die Sportverwaltung das Vorhaben als Antrag nach Abschnitt I, Ziff. 3.1 der Sportförderrichtlinien. Danach kann für den Neubau von vereinseigenen Anlagen ein Zuschuss gewährt werden, der bis zu 50 % der als zweckgerichtet und erforderlich anerkannten Kosten betragen kann. Auch wenn derzeit noch nicht alle notwendigen Unterlagen (Baupläne, Kostenvoranschläge, Finanzierungspläne usw.) vorliegen, ist die Maßnahme aus Sicht der Sportverwaltung als grundsätzlich förderfähig anzusehen. Weitere Fördervoraussetzungen müssten im Verlauf des Jahres geschaffen werden und bis zum 31.10. müssten prüfbare Bauunterlagen nachgereicht werden. Jedoch stehen im laufenden Haushalt keine Fördermittel mehr zur Verfügung und auch in den Folgejahren kann die zur Realisierung des Vorhabens beantragte Fördersumme aus diesem Haushaltsansatz nicht in Aussicht gestellt werden, da sie den jährlichen Rahmen der Sportfördermittel übersteigt. Für die gesamte Sportförderung der Bonner Vereine steht ein Etat in Höhe von derzeit 1,6 Mio. € zur Verfügung, etwa ein Viertel davon ist für die Bezuschussung von Baumaßnahmen vorgesehen. Hierüber sind die Antragsteller von der Sportverwaltung zwischenzeitlich informiert worden. Anlage/n 1 Antrag Schülerrudervereine (nichtöffentlich)Seite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de