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210296 · Mitteilungsvorlage

Antrag auf Förderung des Neubaus eines Bootshauses für die Schüler-Rudervereine des Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasiums (GRC) und des Friedrich-Ebert-Gymnasiums (SRC)

Nummer
210296
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
06.04.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Sportausschusses 26.05.2021 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
210296
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt
Dezernat:
Dez. IV
Antrag auf Förderung des Neubaus eines
Bootshauses für die Schüler-Rudervereine des
Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasiums (GRC) und des
Friedrich-Ebert-Gymnasiums (SRC)
Beratungsfolge
Sportausschuss 22.04.2021 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Die unzureichende Situation für die Unterbringung der Boote der Schüler-
Rudervereine des Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasiums und des Friedrich-Ebert-
Gymnasiums war in den vergangenen Jahren wiederholt Gegenstand
politischer Beratungen und Anträge. Die Ruderboote dieser beiden Vereine
werden seit vielen Jahren provisorisch zwischengelagert.
Zuletzt wurde die Verwaltung mit Beschluss des Rates vom 7. November 2019
beauftragt, eine grundsätzliche Unterbringung von Rudergerätschaften
planungsrechtlich und baulich sicherzustellen. (DS 190066).
Auf dieser Grundlage hat die Verwaltung mit den Vertretern der Schüler-
Rudervereine im Hinblick auf eine langfristige Lagerungsmöglichkeit der
Ruderboote regelmäßige Gespräche geführt und die in Betracht kommenden
Grundstücke einer systematischen Prüfung unterzogen.
Dabei konnte die Verwaltung eine Grundstücksfläche in Beuel, Elsa-
Brändström-Straße, identifizieren, die für den Bau eines Bootshauses in Frage
kommen kann. Seit den 1990er Jahren ist diese in der Rheinaue
liegende Fläche als Sondergebiet für die Errichtung eines Boots- und
Vereinshauses planungsrechtlich festgesetzt. Es besteht dort also geltendes
Baurecht. Der vorgesehene Standort befindet sich innerhalb des Denkmals
Rheinauenpark, d.h. grundsätzlich ist die Bauplanung frühzeitig mit der hier
zuständigen Denkmalbehörde bei der Bezirksregierung Köln abzustimmen,
diese ist im Baugenehmigungsverfahren zu beteiligen. Des Weiteren sind die
SWB zu beteiligen, da in diesem Bereich eine Wasserleitung verläuft.
Die Schülerrudervereine planen nunmehr die Errichtung eines Gebäudes an
diesem Standort.
Mit Schreiben vom 16. Februar 2021 haben die Vertreter der beiden Schüler-
Rudervereine einen Antrag auf Förderung des Neubaus eines Boothauses
eingereicht. Dieser Antrag, der sowohl der Verwaltung als auch denSeite 1 von 2

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Vorsitzenden der im Rat vertretenen Fraktionen und Gruppen zugegangen ist,
ist als Anhang beigefügt.
Da die Schüler-Rudervereine förderfähige Vereine nach den
Sportförderrichtlinien der Bundesstadt Bonn sind, wertet die
Sportverwaltung das Vorhaben als Antrag nach Abschnitt I, Ziff. 3.1 der
Sportförderrichtlinien.
Danach kann für den Neubau von vereinseigenen Anlagen ein Zuschuss
gewährt werden, der bis zu 50 % der als zweckgerichtet und erforderlich
anerkannten Kosten betragen kann.
Auch wenn derzeit noch nicht alle notwendigen Unterlagen (Baupläne,
Kostenvoranschläge, Finanzierungspläne usw.) vorliegen, ist die Maßnahme
aus Sicht der Sportverwaltung als grundsätzlich förderfähig anzusehen. Weitere
Fördervoraussetzungen müssten im Verlauf des Jahres geschaffen werden und
bis zum 31.10. müssten prüfbare Bauunterlagen nachgereicht werden.
Jedoch stehen im laufenden Haushalt keine Fördermittel mehr zur Verfügung
und auch in den Folgejahren kann die zur Realisierung des Vorhabens
beantragte Fördersumme aus diesem Haushaltsansatz nicht in Aussicht gestellt
werden, da sie den jährlichen Rahmen der Sportfördermittel übersteigt. Für die
gesamte Sportförderung der Bonner Vereine steht ein Etat in Höhe von derzeit
1,6 Mio. € zur Verfügung, etwa ein Viertel davon ist für die Bezuschussung von
Baumaßnahmen vorgesehen.
Hierüber sind die Antragsteller von der Sportverwaltung zwischenzeitlich
informiert worden.
Anlage/n
1 Antrag Schülerrudervereine (nichtöffentlich)Seite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 17:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de