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210292-01 · Dringlichkeitsentscheidung BV

Einleitung des Vergabeverfahrens zur Erneuerung einer Stützmauer auf dem Friedhof Küdinghoven

Nummer
210292-01
Art
Dringlichkeitsentscheidung BV
Veröffentlicht
20.05.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 16.06.2021 Genehmigung
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  1. 210292 Einleitung des Vergabeverfahrens zur Erneuerung einer Stützmauer auf dem Friedhof Küdinghoven

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Dringlichkeitsentscheidung BV
öffentlich
210292-01
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Einleitung des Vergabeverfahrens zur Erneuerung
einer Stützmauer auf dem Friedhof Küdinghoven
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 16.06.2021 Genehmigung
Begründung der Dringlichkeit:
Die wegen des Sitzungsabbruches der Sitzung der BV Beuel am 28.04.2021
nicht behandelte Vorlage muss zur Wahrung der mit der Vergabestelle
abgestimmten Termine und um den gewünschten Fertigstellungstermin vor
Allerheiligen (01.11.2021) zu erreichen noch vor der nächsten Sitzung der BV
Beuel am 16.06.2021 entschieden werden.
Da die Maßnahme im Juni veröffentlicht werden muss, ist bei einer
Beschlussfassung in der nächsten Sitzung der BV Beuel der Abstimmungs-
Genehmigungs- und Veröffentlichungsprozess nicht umsetzbar.
Beschlussvorschlag
Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung der Bezirksbürgermeisterin wird
genehmigt.
Dringlichkeitsentscheidung gem. § 36 Abs. 5 i.V.m. 60 Abs. 1 GO NW
Der Einleitung des Vergabeverfahrens (Beschränkte Ausschreibung VOB) zur
Erneuerung einer Stützmauer auf dem Friedhof Küdinghoven wird zugestimmt.
Begründung
Auf dem Friedhof Küdinghoven weist im Bereich der Abteilung IV eine alte in
Ortbeton errichtete Stützmauer erhebliche Risse und eine seitliche Neigung
auf.
Nach statischen Untersuchungen ist nun geplant, die Mauer abzutragen und
eine neue, den statischen Anforderungen angepasste Mauer zu errichten. Die
Grabreihe vor der Mauer ist nahezu unbelegt. Zwei verbleibende Gräber
wurden aufgegeben bzw. verlagert. Die freigezogene Fläche bietet die
Möglichkeit den Weg zu verbreitern (wasserdurchlässiger Schotterrasen) sowie
die zukünftige Mauer als abgetreppte Böschung mit Mauerstützelementen zu
errichten.
Die neue Mauer wird als Betonmauer mit Grauwackeverblendmauerwerk
ausgeführt. Da viele der Treppen und Mauern aus Grauwacke bestehen, wirdSeite 1 von 2
Seite 2
sich die neue Stützmauer optisch in das Friedhofsumfeld einpassen
Die Planung kann auf Anfrage in der Sitzung vorgestellt werden.
Vergabeart
öffentlich offen (EU) 7 Firmen werden zur Angebotsabgabe aufgefordert
beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb
freihändig Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart
Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto
BN-2021-979 x VOB VOL bzw. VgV August-Oktober 2021 80.000€
Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) /
Finanzposition (investiv)
CO-Kontierung (konsumtiv) /
Finanzstelle (investiv)
1.13.03 Friedhöfe 78.5200 5680013030600
Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel
ja x nein ja x nein x freigegeben vorgesehen
12.05.2021 gez. Mohn gez. Froese-Jauch
Datum Bezirksbürgermeisterin Bezirksverordnete
Anlage/n
1 Bild Stützmauer (öffentlich)Seite 2 von 2

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