210281-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: frei Fahrt für Bus und Bahn + schneller Bus-/Bahnverbindungen
Kerndaten
- Nummer
- 210281-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 13.04.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 210281-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: frei Fahrt für Bus und Bahn + schneller Bus-/Bahnverbindungen Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 02.06.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zur Ausweisung von Umweltspuren bzw. separaten Radverkehrsanlagen (Protected Bike Lanes) gibt es einen politischen Auftrag vom 14.12.2020 (DS- Nr. 202058), welchen die Verwaltung aktuell bearbeitet (s. DS-Nr. 210353). Ebenso besteht ein Auftrag zur ÖPNV-Beschleunigung u.a. durch verbesserte Vorrangschaltungen an Lichtsignalanlagen, der durch die Verwaltung bearbeitet wird (s. DS-Nr. 1810600EB4). Zur Bearbeitung des Themas Lichtsignalanlagen wurde eine eigene Stelle eingerichtet (s. DS-Nr. 190442), die seit kurzem besetzt werden konnte. Zudem bestehen bereits an zahlreichen Lichtsignalanlangen im Stadtgebiet Bonn Einrichtungen zur ÖPNV- Bevorrechtigung. Die Stadtverwaltung prüft kontinuierlich und auch anlassbezogen die Struktur des ÖPNV-Liniennetzes. Auch Expresszüge der Linie 66 wurden in der Vergangenheit umfangreich geprüft und u.a. aufgrund der nicht darstellbaren Überholvorgänge von Bahnen auf dieser Strecke verworfen. Die im Antrag dargestellten Forderungen zu Schnelllinien z.B. bei der Stadtbahn oder ganz neuen regionalen Bahnstrecken abseits der bestehenden Trassen bis hin zur Verlegung des ICE-Halts von Siegburg nach Troisdorf sind teilweise nicht in der Zuständigkeit der Bundesstadt Bonn und erscheinen, abgesehen von der Frage der Sinnhaftigkeit, auch langfristig nicht umsetzbar. Eine detaillierte Prüfung der Antragsinhalte ist der Verwaltung aufgrund prioritärer Projekte z.Z. nicht möglich. Beschlussvorschlag für Bürgerausschuss : Der Bürgerantrag ist durch die Stellungnahme der Verwaltung und mit der Beratung im Bürgerausschuss inhaltlich erledigt. Das formelle Verfahren nach § 24 GO NRW ist mit diesem Votum abgeschlossen. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de