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210281-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: frei Fahrt für Bus und Bahn + schneller Bus-/Bahnverbindungen

Nummer
210281-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
13.04.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 02.06.2021 Kenntnisnahme
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  1. 210281 Bürgerantrag: frei Fahrt für Bus und Bahn + schneller Bus-/Bahnverbindungen

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
210281-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: frei Fahrt für Bus und Bahn +
schneller Bus-/Bahnverbindungen
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
02.06.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zur Ausweisung von Umweltspuren bzw. separaten Radverkehrsanlagen
(Protected Bike Lanes) gibt es einen politischen Auftrag vom 14.12.2020 (DS-
Nr. 202058), welchen die Verwaltung aktuell bearbeitet (s. DS-Nr. 210353).
Ebenso besteht ein Auftrag zur ÖPNV-Beschleunigung u.a. durch verbesserte
Vorrangschaltungen an Lichtsignalanlagen, der durch die Verwaltung bearbeitet
wird (s. DS-Nr. 1810600EB4). Zur Bearbeitung des Themas Lichtsignalanlagen
wurde eine eigene Stelle eingerichtet (s. DS-Nr. 190442), die seit kurzem
besetzt werden konnte. Zudem bestehen bereits an zahlreichen
Lichtsignalanlangen im Stadtgebiet Bonn Einrichtungen zur ÖPNV-
Bevorrechtigung.
Die Stadtverwaltung prüft kontinuierlich und auch anlassbezogen die Struktur
des ÖPNV-Liniennetzes. Auch Expresszüge der Linie 66 wurden in der
Vergangenheit umfangreich geprüft und u.a. aufgrund der nicht darstellbaren
Überholvorgänge von Bahnen auf dieser Strecke verworfen.
Die im Antrag dargestellten Forderungen zu Schnelllinien z.B. bei der
Stadtbahn oder ganz neuen regionalen Bahnstrecken abseits der bestehenden
Trassen bis hin zur Verlegung des ICE-Halts von Siegburg nach Troisdorf sind
teilweise nicht in der Zuständigkeit der Bundesstadt Bonn und erscheinen,
abgesehen von der Frage der Sinnhaftigkeit, auch langfristig nicht umsetzbar.
Eine detaillierte Prüfung der Antragsinhalte ist der Verwaltung aufgrund
prioritärer Projekte z.Z. nicht möglich.
Beschlussvorschlag für Bürgerausschuss :
Der Bürgerantrag ist durch die Stellungnahme der Verwaltung und mit der
Beratung im Bürgerausschuss inhaltlich erledigt. Das formelle Verfahren nach §
24 GO NRW ist mit diesem Votum abgeschlossen.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 22:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de