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210276-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Mobilitätskonzept für die Bonner Nordstadt

Nummer
210276-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
10.08.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 18.04.2023 Kenntnisnahme
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  1. 210276 Bürgerantrag: Mobilitätskonzept für die

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
210276-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Mobilitätskonzept für die Bonner
Nordstadt
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 24.08.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Der Bürger*innenantrag umfasst ein sehr komplexes Leistungsbild zur
Erstellung eines integrierten Mobilitäts- und Parkraumkonzeptes für die Bonner
Nordstadt. Dabei soll im Ergebnis ein Modellprojekt für eine Planung und
Umsetzung der Verkehrswende auf Stadtteilebene erarbeitet werden, aber das
Gutachten zum Parkraumkonzept Nordstadt nicht weiterverfolgt werden.
Lediglich die grundlegenden Analysedaten sollen für das neu zu erarbeitende
Konzept übernommen werden.
Hierzu teilt die Verwaltung mit, dass das Parkraumkonzept Nordstadt vorliegt
und noch in diesem Jahr in einer Bürgerinformationsveranstaltung vorgestellt
und diskutiert werden soll. Dieser Prozess sollte aus Sicht der Verwaltung
zunächst zu Ende geführt werden, da die Planungsleistung aufwändig erbracht
wurde und die Erkenntnisse des Gutachtens weiterhin Bestand haben.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass im Falle der Annahme des Antrags ein
komplexes Projekt angelegt werden müsste, welches entsprechend der sehr
zahlreichen Unterpunkte des Antrags beschlossen und von der Verwaltung in
Planung genommen werden müsste. Neben dem konkreten Planungsauftrag,
der extern vergeben werden müsste, wäre zur weiteren Bearbeitung ein
Auftragsbeschluss für einen Beteiligungsprozess notwendig.
Wegen der personellen Situation und der Vielzahl von hoch priorisierten
Verkehrsprojekten im Bereich des Stadtgebietes wäre von einer langen
Projektlaufzeit auszugehen. Bis zur Vorlage von umsetzbaren Ergebnissen
entsprechend der Intention der Antragstellenden müsste bei diesem sehr
großen Gebiet mit einer mehrjährigen Bearbeitungsdauer gerechnet werden.
Insofern empfiehlt die Verwaltung eine solche Vorgehensweise nicht. Vielmehr
könnte mit den Antragstellenden gemeinsam ein kleineres Gebiet innerhalb der
Nordstadt ausgesucht werden, welches dann exemplarisch für die weitere
Umsetzung in anderen Bereichen untersucht werden und als Ergebnis ein
Konzept mit entsprechenden Empfehlungen für die zukünftige
Umsetzung beinhalten könnte.Seite 1 von 2
Seite 2
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn:
Der Bürgerantrag wird im beantragten Umfang abgelehnt. Stattdessen wird
dem Antrag in einer reduzierten Form gefolgt, wie die Verwaltung es in ihrer
Stellungnahme vorschlägt. Die Antragstellenden werden über die hierfür
maßgeblichen Gründe entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme
der Verwaltung informiert. Mit diesem Beschluss ist das in § 24 GO NRW für
die formelle Beratung von Bürger*innenanträgen vorgesehene Verfahren zum
Abschluss gebracht.
Anlage/n
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