210271 · Beschlussvorlage: Einleitung
Einleitung des Vergabeverfahrens zur Standortsanierung und Baumersatzpflanzung Bad Godesberg – Rüngsdorf I
Kerndaten
- Nummer
- 210271
- Art
- Beschlussvorlage: Einleitung
- Veröffentlicht
- 30.03.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage: Einleitung öffentlich 210271 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Einleitung des Vergabeverfahrens zur Standortsanierung und Baumersatzpflanzung Bad Godesberg – Rüngsdorf I Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 13.04.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Einleitung des Vergabeverfahrens zur Ausschreibung „Standortsanierung und Baumersatzpflanzung Bad Godesberg – Rüngsdorf I“ wird zugestimmt. Begründung Bei dieser Maßnahme handelt es sich um landschaftsbautechnische Arbeiten zur Wiederherstellung bzw. Vervollständigung der Baumstandorte und Alleen- Abschnitte im Bad Godesberger Stadtteil Rüngsdorf. Insgesamt werden 54 bestehende Baumbeete im Verkehrsgrün saniert und mit standortgerechten Alleebäumen bepflanzt. Die Maßnahme umfasst im Detail folgende Straßenabschnitte:Seite 1 von 4 Seite 2 Es kommt vor, dass ehemalige Baumstandorte nicht wieder mit Bäumen bepflanzt werden können. Dies ist meist dann der Fall, wenn in den entsprechenden Bereichen Versorgungsleitungen – oft einschließlich der Hausanschlüsse – verlaufen. Auf die Straße ragender Überhang privaten Baumbestandes, der Abstand zu städtischen Bestandsbäumen oder die Nähe zu Grundstückseinfahrten und Straßenlaternen sind ebenfalls Gründe dafür, dass ein ehemaliges Baumbeet nicht wiederbepflanzt werden kann. Vorhandene Bäume genießen Bestandsschutz, können aber nach Abgang dann mitunter nicht wieder ersetzt werden. 2 Beete in der Basteistraße und 1 Standort im Kapellenweg können nicht erhalten werden, da sie im Bereich von privaten Grundstückszufahrten liegen. Ein weiteres Beet in der Rheinallee kann aufgrund seiner Lage mitten in einer Bushaltestelle ebenfalls nicht erhalten bleiben. In der Blumenaustraße und in der Rheinallee entstehen 2 neue Baumstandorte, die meisten zu sanierenden Standorte werden erheblich vergrößert. Wenn eine Ersatzpflanzung an alter Stelle aus oben genannten Gründen nicht mehr möglich ist, wird generell die Verschiebbarkeit einer Baumscheibe geprüft. In Ausnahmefällen müssen Standorte geschlossen werden. Dies ist notwendig, wenn die Standorte im Bereich von Grundstückszufahrten oder anderen unübersichtlichen Stellen liegen und die Einsicht in den fließenden Verkehr dadurch behindert würde oder auch, wenn das Platzangebot im Gehwegbereich nicht erweiterbar ist und somit eine Nachpflanzung auch nach einem Mindeststandard nicht möglich wäre. Strauchpflanzungen in zu schließenden Baumscheiben im Verkehrsraum sind relativ problematisch, da sie generell mehr Platz im unteren Bereich beanspruchen, meist breitwüchsig sind und im Sichtbereich zum Verkehrsraum stark belaubt sind. Im Zuge der Planung von Ersatzpflanzungen in einem Abschnitt oder einer Straße wird generell auch überprüft, ob sich an anderen Stellen zusätzliche neue Baumbeete errichten lassen. Die Errichtung weiterer neuer oder zusätzlicher Baumstandorte ist derzeit in den oben genannten Bereichen jedoch nicht möglich.Seite 2 von 4 Seite 3 Baumpflanzungen – insbesondere im Verkehrsgrün – sind so zu planen, dass sich die Bäume gemäß ihrer ökologischen und gestalterischen Funktion möglichst lange am Standort entwickeln und etablieren können. Die meisten vorhandenen Baumstandorte im Bereich dieser Maßnahme wurden unzureichend groß vorgefunden. Aufgrund der örtlichen Begebenheiten können die neuen Baumbeete zum größten Teil erheblich aufgeweitet werden. So steht künftig für die neuen Bäume auch mehr Fläche, bzw. Wurzelraum zur Verfügung. Beeterweiterungen erfolgen in der Regel auf eine Größe von mindestens 2,00 m x 4,00 m. Bei einer Baumgrubentiefe von 1,50 m ergibt sich daraus eine 12 m³ große Pflanzgrube. Die Tiefe von 1,50 m soll dabei für Bäume nicht unterschritten werden. Gemäß der aktuellen FLL- (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.) Richtlinie stellt eine Pflanzgrubengröße von 12 m³ lediglich das Minimum dar. Größere Pflanzgruben sind je nach Pflanzenauswahl bis zu 36 m³ anzustreben, im Verkehrsraum jedoch in den wenigsten Fällen zu realisieren. Selbst durch die Vergrößerung der aktuell vorhandenen Pflanzgruben auf ein gefordertes Minimum kann es in einigen Bereichen durch eine Baumersatzpflanzung zur Verringerung des Parkraumes kommen. Die technischen Regelwerke der FLL beschreiben die „anerkannten Regeln der Technik“. Die Vorbereitung eines Baumstandortes umfasst zumeist eine Vergrößerung der Pflanzgrube, ein entsprechender Erd-/ Substrataustausch, den Einbau von Wurzelschutzeinrichtungen zum Schutz benachbarter Leitungen, Arbeiten an der befestigten Oberfläche von angrenzenden Gehwegen, die Sicherung der Baumscheibe mit Anfahrschutz, die standortgerechte Unterpflanzung des Beetes und natürlich – als finanziell kleinsten Faktor – die Baumpflanzung selbst. In der Nachsorge erfolgt – auch aus Gewährleistungsgründen - eine 2- jährige Entwicklungs- und Unterhaltungspflege, eine 4-jährige Wässerung und nach Erfordernis eine jährliche Düngung der Bäume bis zur Übernahme in die Unterhaltung der Stadt. Die Maßnahme soll unmittelbar nach der Beschlussfassung im Mai 2021 ausgeschrieben und nach Beauftragung auch begonnen werden. Die sehr umfangreichen vorbereitenden Arbeiten an den Baumstandorten (Standortsanierung) erfolgen dann im Juli 2021 und die eigentliche Baumpflanzung in die fertig hergestellten Baumbeete – je nach Witterungsverlauf – gleich zu Beginn der kommenden Pflanzperiode im November / Dezember 2021. Die Einleitung des Vergabeverfahrens entspricht den Regelungen des §82 GO NRW. Vergabeart öffentlich offen (EU) 7 Firmen werden zur Angebotsabgabe aufgefordert X beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändig bzw Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart Verhandlungsvergabe Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten bruttoSeite 3 von 4 Seite 4 BN-2021-235 X VOB UVgO bzw. VgV Juli 2021 – Dezember 2021 232.000 € Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) / Finanzposition (investiv) CO-Kontierung (konsumtiv) / Finanzstelle (investiv) 1.12.01 Gemeindestraßen 78.5200 5680712013000 Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel Ja x nein ja x nein freigegeben X vorgesehen Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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