210269-01 AA · Änderungsantrag
Einleitung eines Vergabeverfahrens zur Geschwindigkeitsüberwachung mittels standortvariabler Messeinrichtung im Stadtgebiet Bonn Antrag zur Vorlage 210269
Kerndaten
- Nummer
- 210269-01 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 20.04.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Entscheidung federführend
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 210269-01 AA Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Malte Lömpcke SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Angelika Esch DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dr. Michael Faber Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dr. Benedikt Erforth 20.04.2021 Einleitung eines Vergabeverfahrens zur Geschwindigkeitsüberwachung mittels standortvariabler Messeinrichtung im Stadtgebiet Bonn Antrag zur Vorlage 210269 Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 20.04.2021 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Der Einleitung des Vergabeverfahrens für insgesamt fünf Messanlagen zur Geschwindigkeitsüberwachung mittels standortvariabler Messeinrichtung im Stadtgebiet Bonn für die Jahre 2022 bis 2024 wird zugestimmt. Begründung Durch die gefassten Beschlüsse zu weiteren Straßen bzw. Straßenabschnitten mit Tempo 30, insbesondere auf Hauptverkehrsstraßen in Umsetzung des Lärmaktionsplans (Auf dem Hügel, Königswinterer Str. etc.), aber auch zukünftig weiteren Tempoabsenkungen (u.a. zweiter Abschnitt Reuterstraße) ergibt sich ein deutlicher gewachsener Bedarf für standortvariable Messanlagen, da stationäre Anlagen auch nach Auffassung der Verwaltung in diesen Straßen meist nicht zu dem gewünschten Ergebnis führen. Die positive und tatsächlich durchgreifende Veränderung des Fahrverhaltens setzt eine größere Wahrscheinlichkeit möglicher Kontrollen an unterschiedlichen Stellen voraus, wie dies im ersten Abschnitt der Reuterstraße zu sehen ist. Es wird zudem verwiesen auf den Beschluss der BV Bonn zu Drs. 201634 (Auf dem Hügel) sowie Antrag Drs. 210467 (Reuterstraße). Mit der erweiterten Vergabe wird der Schwellenwert von 750.000 EUR überschritten, der Mehraufwand wird sich jedoch in Grenzen halten und das erhöhte Volumen möglicherweise auch Preisvorteile pro Gerät bieten.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 04:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de