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210269-01 AA · Änderungsantrag

Einleitung eines Vergabeverfahrens zur Geschwindigkeitsüberwachung mittels standortvariabler Messeinrichtung im Stadtgebiet Bonn Antrag zur Vorlage 210269

Nummer
210269-01 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
20.04.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 20.04.2021 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 210269 Einleitung eines Vergabeverfahrens zur Geschwindigkeitsüberwachung mittels standortvariabler Messeinrichtung im Stadtgebiet Bonn

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Änderungsantrag
öffentlich
210269-01 AA
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Malte Lömpcke
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Angelika Esch
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Michael Faber
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Benedikt Erforth
20.04.2021
Einleitung eines Vergabeverfahrens zur
Geschwindigkeitsüberwachung mittels
standortvariabler Messeinrichtung im Stadtgebiet
Bonn
Antrag zur Vorlage 210269
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
20.04.2021 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Der Einleitung des Vergabeverfahrens für insgesamt fünf Messanlagen zur
Geschwindigkeitsüberwachung mittels standortvariabler Messeinrichtung im
Stadtgebiet Bonn für die Jahre 2022 bis 2024 wird zugestimmt.
Begründung
Durch die gefassten Beschlüsse zu weiteren Straßen bzw. Straßenabschnitten
mit Tempo 30, insbesondere auf Hauptverkehrsstraßen in Umsetzung des
Lärmaktionsplans (Auf dem Hügel, Königswinterer Str. etc.), aber auch
zukünftig weiteren Tempoabsenkungen (u.a. zweiter Abschnitt Reuterstraße)
ergibt sich ein deutlicher gewachsener Bedarf für standortvariable
Messanlagen, da stationäre Anlagen auch nach Auffassung der Verwaltung in
diesen Straßen meist nicht zu dem gewünschten Ergebnis führen. Die positive
und tatsächlich durchgreifende Veränderung des Fahrverhaltens setzt eine
größere Wahrscheinlichkeit möglicher Kontrollen an unterschiedlichen Stellen
voraus, wie dies im ersten Abschnitt der Reuterstraße zu sehen ist. Es wird
zudem verwiesen auf den Beschluss der BV Bonn zu Drs. 201634 (Auf dem
Hügel) sowie Antrag Drs. 210467 (Reuterstraße).
Mit der erweiterten Vergabe wird der Schwellenwert von 750.000 EUR
überschritten, der Mehraufwand wird sich jedoch in Grenzen halten und das
erhöhte Volumen möglicherweise auch Preisvorteile pro Gerät bieten.Seite 1 von 2
Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 04:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de