210268 · Beschlussvorlage: Einleitung
Mobile Geschwindigkeitsüberwachung ab dem 01.09.2021 für drei Jahre im Stadtgebiet Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 210268
- Art
- Beschlussvorlage: Einleitung
- Veröffentlicht
- 24.03.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (3.227 Zeichen)
Beschlussvorlage: Einleitung öffentlich 210268 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Mobile Geschwindigkeitsüberwachung ab dem 01.09.2021 für drei Jahre im Stadtgebiet Bonn Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 20.04.2021 Genehmigung Beschlussvorschlag Der Einleitung eines Vergabeverfahrens zur Durchführung der mobilen Geschwindigkeitsüberwachung wird zugestimmt Begründung Der im Jahre 2019 vergebene Auftrag zur Durchführung der mobilen Geschwindigkeitsüberwachung mit vier Messwagen läuft am 31.08.2021 aus. Im Vergleich zur letzten Ausschreibung beabsichtigt die Verwaltung anstelle von vier Messwagen nur noch drei Wagen für die mobile Überwachung einzusetzen. Es soll weiterhin mit Lichtsensortechnik gemessen werden. Der Wegfall eines Wagens soll mit einer zusätzlichen standortvariablen Messeinrichtung (sog. Trailer) ausgeglichen werden. Mit drei Messwagen, die weiterhin im Schichtbetrieb (Früh- und Spätdienst) zwischen 06:30 Uhr und 20.30 Uhr betrieben werden, kann die Verwaltung alle erforderlichen Messstellen bedienen, die mobil gemessen werden müssen. Eine Änderung der Zusammenstellung der unterschiedlichen Messanlagen (mobil, stationär und semistationär) begründet sich darin, dass aus verschiedenen Gründen (z.B. Einhaltung des Luftreinhalteplans, Kontrolle von Tempo 30-Zonen aus Lärmschutzgründen) stetig steigender Bedarf für Messungen an betreffenden Orten über mehrere Tage im 7 Tage/24 Std.- Betrieb besteht. Diese Anforderungen können die sog. Trailer erfüllen, da hierfür im Gegensatz zu den Messwagen kein Personal während des Betriebs der Anlage eingesetzt werden muss.Seite 1 von 2 Seite 2 Bei der in Rede stehenden, mit öffentlicher Sicherheit und Ordnung verbundene Dienstleistung mit dem CPV-Code 75240000-0, handelt es sich um eine besondere Dienstleistung im Sinne des § 130 Abs. 1 GWB i.V.m dem Anhang XIV der Richtlinie 2014/24/EU. Der Schwellenwert für diese Art von Dienstleistungen beträgt gem. Art. 4 lit. d.) der EU-Richtlinie 750.000 € netto. Der Schwellenwert wird mit dem zur Ausschreibung vorgesehenen Leistungsumfang nicht erreicht, so dass eine öffentliche Ausschreibung angezeigt ist Im Rahmen der Gefahrenabwehr ist die Stadt Bonn für die Überwachung der Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten zuständig (§ 48 Abs. 2 OBG NRW). Die Weiterführung der Geschwindigkeitsüberwachung ist unaufschiebbar. Die Regelungen der vorläufigen Haushaltsführung (§ 82 GO NRW) werden somit eingehalten. Vergabeart X öffentlich offen (EU) aufgeforderte Firmen beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändig bzw. Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto 33-367437 VOB X UVgO VgV 01.09.2021-31.08.2024 742.500 Euro Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) / Finanzposition (investiv) CO-Kontierung (konsumtiv) / Finanzstelle (investiv) 1.02.04 Verkehrsangelegenheiten 545100 1.33.00.02.04.01 Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel ja X nein ja X nein freigegeben X vorgesehen Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de