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210268 · Beschlussvorlage: Einleitung

Mobile Geschwindigkeitsüberwachung ab dem 01.09.2021 für drei Jahre im Stadtgebiet Bonn

Nummer
210268
Art
Beschlussvorlage: Einleitung
Veröffentlicht
24.03.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 20.04.2021 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage: Einleitung
öffentlich
210268
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Mobile Geschwindigkeitsüberwachung ab dem
01.09.2021 für drei Jahre im Stadtgebiet Bonn
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
20.04.2021 Genehmigung
Beschlussvorschlag
Der Einleitung eines Vergabeverfahrens zur Durchführung der mobilen
Geschwindigkeitsüberwachung wird zugestimmt
Begründung
Der im Jahre 2019 vergebene Auftrag zur Durchführung der mobilen
Geschwindigkeitsüberwachung mit vier Messwagen läuft am 31.08.2021
aus.
Im Vergleich zur letzten Ausschreibung beabsichtigt die Verwaltung anstelle
von vier Messwagen nur noch drei Wagen für die mobile Überwachung
einzusetzen. Es soll weiterhin mit Lichtsensortechnik gemessen werden.
Der Wegfall eines Wagens soll mit einer zusätzlichen standortvariablen
Messeinrichtung (sog. Trailer) ausgeglichen werden.
Mit drei Messwagen, die weiterhin im Schichtbetrieb (Früh- und Spätdienst)
zwischen 06:30 Uhr und 20.30 Uhr betrieben werden, kann die Verwaltung alle
erforderlichen Messstellen bedienen, die mobil gemessen werden müssen.
Eine Änderung der Zusammenstellung der unterschiedlichen Messanlagen
(mobil, stationär und semistationär) begründet sich darin, dass aus
verschiedenen Gründen (z.B. Einhaltung des Luftreinhalteplans, Kontrolle von
Tempo 30-Zonen aus Lärmschutzgründen) stetig steigender Bedarf für
Messungen an betreffenden Orten über mehrere Tage im 7 Tage/24 Std.-
Betrieb besteht.
Diese Anforderungen können die sog. Trailer erfüllen, da hierfür im Gegensatz
zu den Messwagen kein Personal während des Betriebs der Anlage eingesetzt
werden muss.Seite 1 von 2

Seite 2
Bei der in Rede stehenden, mit öffentlicher Sicherheit und Ordnung verbundene
Dienstleistung mit dem CPV-Code 75240000-0, handelt es sich um eine
besondere Dienstleistung im Sinne des § 130 Abs. 1 GWB i.V.m dem Anhang
XIV der Richtlinie 2014/24/EU. Der Schwellenwert für diese Art von
Dienstleistungen beträgt gem. Art. 4 lit. d.) der EU-Richtlinie 750.000 € netto.
Der Schwellenwert wird mit dem zur Ausschreibung vorgesehenen
Leistungsumfang nicht erreicht, so dass eine öffentliche Ausschreibung
angezeigt ist
Im Rahmen der Gefahrenabwehr ist die Stadt Bonn für die Überwachung der
Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten zuständig (§ 48 Abs. 2
OBG NRW). Die Weiterführung der Geschwindigkeitsüberwachung ist
unaufschiebbar. Die Regelungen der vorläufigen Haushaltsführung (§ 82 GO
NRW) werden somit eingehalten.
Vergabeart
X öffentlich offen (EU) aufgeforderte Firmen
beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem
Teilnahmewettbewerb
Freihändig bzw.
Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der
vorgeschriebenen Vergabeart
Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto
33-367437 VOB X UVgO VgV 01.09.2021-31.08.2024 742.500 Euro
Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) /
Finanzposition (investiv)
CO-Kontierung
(konsumtiv) /
Finanzstelle (investiv)
1.02.04 Verkehrsangelegenheiten 545100 1.33.00.02.04.01
Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel
ja X nein ja X nein freigegeben X vorgesehen
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 18:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de