210265-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Abbruch und Neubau der Feuerwache III in Bonn Friesdorf in zwei Bauabschnitten und im laufenden Betrieb Antrag zur Vorlage 210265
Kerndaten
- Nummer
- 210265-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 25.05.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 210265-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: Abbruch und Neubau der Feuerwache III in Bonn Friesdorf in zwei Bauabschnitten und im laufenden Betrieb Antrag zur Vorlage 210265 Beratungsfolge Beirat zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und Katastrophenschutz 27.05.2021 Kenntnisnahme Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 01.06.2021 Kenntnisnahme Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: Das Neubaugebäude soll den Energieeffizienzstandard KfW 40 erfüllen. Die Möglichkeit, das Gebäude in KFW 40 Standard zu errichten wird zurzeit geprüft. Da hier verschiedene Aspekte zu berücksichtigen sind, - es steht kein Fernwärmeanschluss zur Verfügung, für den Ruhebereich wird eine Kühlung benötigt und es ist eine zweischalige Außenwand mit Mauerwerksankern geplant, sodass die Dämmung nicht ohne weiteres stärker geplant werden kann, - ist eine belastbare Aussage hierzu erst nach erneuter Berechnung möglich. Bei Annahme des Antrages wird die Verwaltung dies in die Wege leiten. Die Planung muss Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für wegfallende Bäume vorsehen, diese sind ortsnah nachzupflanzen. Dach- und Wandflächen sollen nach Möglichkeit begrünt werden. Auf dem Grundstück bietet sich die Nachpflanzung nur an zwei Stellen an, der Rest wird an anderer Stelle - an der Kita Am Domhof - nachgepflanzt. In der Nähe zur Baumaßnahme liegen keine weiteren Grundstücke des SGB. Die Dachflächen werden begrünt und mit Photovoltaik versehen. Die Wandflächen zu begrünen bietet sich auf dem eigenen Grundstück nicht an, da zu wenig geschlossene Wandflächen vorhanden sind. Eine Ausnahme bilden die WandflächenSeite 1 von 7 Seite 2 an den Grenzen zu den Nachbargrundstücken. Ob diese begrünt werden dürfen, wird die Verwaltung in Gesprächen mit den Nachbarn klären. Darüber hinaus wurden folgende weitere Fragen an die Verwaltung gerichtet: 1. Ist eine Luftwärmepumpe als Option geprüft worden? Die Option ist geprüft worden. Bei den benötigten Leistungsgrößen der Feuerwache 3 wäre eine Luftwärmepumpe technisch aufwendiger, unwirtschaftlicher und ineffizienter, da die Pumpen in der Hydrothermie mit einer wesentlich höheren Leistungszahl (Wirkungsgrad) arbeiten als eine Luftwärmepumpe. 2. Sind Begrünungsmaßnahmen möglich? (Begrünung von fensterlosen Wänden?) Auf dem Grundstück bietet sich die Nachpflanzung nur bedingt an 2 Stellen an, der Rest wird an anderer Stelle im Stadtgebiet an der Kita Domhof nachgepflanzt. In relativer Nähe zur Baumaßnahme liegen keine Grundstücke des SGB vor. Die Dachflächen werden begrünt und mit Photovoltaik versehen. Die Wandflächen zu begrünen bietet sich auf dem eigenen Grundstück nicht an, da zu wenig geschlossene Wandflächen vorhanden sind. Eine Ausnahme bilden die Wandflächen auf den Grenzen, die allerdings auf Seite der Nachbargrundstücke liegen. Ob diese begrünt werden dürften kann in Gesprächen mit den Nachbarn noch geprüft werden. 3. Muss die Fahrzeughalle beheizt werden? Wenn ja, mit welchem Energieverbrauch wird kalkuliert? Die Fahrzeughalle wird gemäß den Vorgaben der Nutzer und der DIN Vorschriften für Fahrzeughallen für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge mit einer Temperatur von 15°C beheizt. Unter Berücksichtigung der überschlägig berechneten Heizlast für die Fahrzeughalle von 50 kW und einer erforderlichen Raumtemperatur von 15°C ergibt sich unter Berücksichtigung der niedrigeren Temperatur, bei einer Nutzungszeit von 24 h und 365 Tagen im Jahr, eine anzusetzende Vollbetriebsstundenzahl von 900 h pro Jahr. Daraus errechnet sich ein theoretischer Energieverbrauch von 45.000 kWh pro Jahr. Der tatsächliche Energieverbrauch wird jedoch hauptsächlich durch die tatsächliche Nutzung bestimmt. Hier im Besonderen durch die Zahl der Einsätze, bei denen das Tor komplett aufgefahren wird und somit ein entsprechender Wärmeaustausch je nach Frequentierung und erforderlicher Öffnung der Tore entsteht.Seite 2 von 7 Seite 3 4. Was bedeuten „Passivhauskomponenten“? Zu den Passivhauskomponenten zählen folgende Parameter: - Kompakte Gebäudehülle, mit sehr gute Dämmqualität und Luftdichtigkeit, sowie minimierten Wärmebrücken und hochwertigen Fenstern. - Kontrollierte Lüftung mit höchstmöglicher Wärmerückgewinnung, Beheizung mit erneuerbaren Energien über Geothermie oder Hydrothermie, Photovoltaikanlage Im Detail bedeutet das: - Gebäudehülle: Opake Außenbauteile: U-Werte ≤ 0,15 kWh/m²a, Fenster: UW ≤ 1,0 kWh/m²a, UG ≤ 0,7 kWh/m²a und Wärmebrückenzuschlag:< 0,05 W/m²K - Luftdichtheit: Drucktestluftwechsel n50 ≤ 0,6 h-¹ - Lüftungsanlage: Wärmerückgewinnung mind. 75 %; nur zur Bereitstellung des hygienisch notwendigen Luftwechsels; CO2- gesteuert - Primärenergiebedarf: gemäß Anforderungen des KfW- Effizienzhauses 55 5. Sind Elemente in Holzbauweise denkbar? Das Gebäude der Feuerwache ist als Sonderbau (Gebäudeklasse 5) einzustufen. Sämtliche tragenden Bauteile sind gemäß LBO in F90AB auszuführen. Diese hohen Anforderungen sind im Holzbau nahezu nicht herstellbar. Auch Leitungsdurchführungen sind hierbei nur mit erheblichem Aufwand umzusetzen. Von statischer Seite bestehen auf Grund der Erdbebenzone 1 und der Bedeutungskategorie 4 nach DIN 4149 höchste Anforderungen an die Tragfähigkeit, die in reiner Holzbauweise nicht umsetzbar sind. Die nutzungsbedingt großen Spannweiten im Bereich der Fahrzeughalle würden in Holzbauweise zu einer Anhebung der Traufhöhen führen. Das Thema Gebäudehöhe war bereits 2x in der Ämterbesprechung und die jetzt geplante Gebäudehöhe wurde bereits kritisch gesehen, aber nochmals akzeptiert. Einer weiteren Erhöhung würde vermutlich nicht zugestimmt. Ebenso ist wegen der Grundstückssituation und auf Grund der vielen unterschiedlichen Funktionen eine sehr differenzierte Grundrisssituation entstanden. Gerade im Holzbau sind aber gerasterte und konstruktive Lösungen nötig. Aus diesen Gründen wird eine Konstruktion in Holzbauweise als nicht umsetzbar angesehen. Dessen ungeachtet wäre auf Grund der notwendigen Umplanung von circa 3 Monaten mit einer längeren Fertigstellungszeit zu rechnen. Die steigenden Holzpreise würden voraussichtlich zu noch nicht abzuschätzenden Mehrkosten führen.Seite 3 von 7 Seite 4 Denkbar wäre, bestimmte Fassadenbauteile (z.B. Fenster / Verkleidungen, Holzfaserdämmung) in Holz auszuführen. Ob dies möglich ist müsste jedoch vom Brandschutz noch geprüft werden. 6. Kostensteigerung von 4 – auf 40 Mio. € - auch die Umweltvertreter*innen interessieren sich für eine Begründung. 4 Mio. € wurden ursprünglich 2013 für die Sanierung des Hauptgebäudes ohne Fahrzeughalle angesetzt. Zu der Bauvoranfrage für einen Neubau wurde 2019 eine erste Kostenprognose in Höhe von 17.000.000,00 € genannt. 6a. Wie hoch waren die Kosten bei Erarbeitung der Bauvoranfrage in der Kostenabschätzung? Bei der in der Bauvoranfrage vom 04.07.2019 genannten Zahl handelte es sich noch nicht um eine Kostenschätzung, sondern um eine erste Kostenprognose in Höhe von 17.000.000,00 €. 6b. Seit wann ist bekannt: dass der Trafo neu gebaut werden muß? Im März 2020, nach Berechnung der notwendigen elektrischen Leistungen durch die Fachingenieure auf Grund der aktuellen technischen Anforderungen, lag diese Information vor. dass die Ausstattung der Medientechnik neu angeschafft werden muß? Seit Oktober 2020, nachdem die Feuerwehr die Ausstattungs- und /Inventarlisten vorgelegt hat, in der neben dem Austausch auch die zeitgemäße und zukunftsfähige Technik für Videokonferenzen und hybride Unterrichtsformate im Bereich der Unterrichts- und Schulungsräume enthalten ist. dass die Atemschutzwerkstatt untergebracht werden muß? Im Februar 2020, nachdem im Rahmen der konzeptionellen Vorarbeiten für die Erneuerung der Feuerwache 1 erkennbar wurde, dass künftig nicht mehr alle bislang dort vorhandenen Einrichtungen auf dem vergleichsweise kleinen Grundstück am Lievelingsweg untergebracht werden können. dass der Ampelumbau der umliegenden Kreuzungen umgestellt werden muß?Seite 4 von 7 Seite 5 Im Sommer 2020 wurde die Vorplanung des Verkehrsplans für das Grundstück mit Ein- und Ausfahrten erstellt. Es handelt sich nicht um den Umbau von Ampelkreuzungen, sondern um Ampelanlagen an den Ausfahrten der Feuerwache um die Sicherheit für Einsatzkräfte und Verkehrsteilnehmer zu erhöhen und Schallemissionen zu senken. dass es keinen Fernwärmeanschluss gibt? Das wurde erst nach Beauftragung des Fachingenieurbüros für Heizung, Lüftung, Sanitär 2020 im Zuge der Vorplanung bekannt. dass die Unterkünfte auch gekühlt werden sollen? Im Sommer 2020, nachdem entsprechende Erfahrungen aus der Feuerwache 2 vorlagen, deren Ruheräume eine ähnliche Lage im Gebäude haben. Es ist unbedingt notwendig bei 24- Stundendiensten die Temperaturen in den Ruheräumen auf einem Niveau zu halten, bei dem die Erholung der Einsatzkräfte gewährleistet ist. Welche rechtlichen Anforderungen haben sich seit 2019 erhöht? Aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) vom 01.11.2020, sowie den differenzierten Anforderungen durch den Arbeitsschutz auf Grundlage einer zu diskutierenden Vorentwurfsplanung haben sich erhöhte Anforderungen ergeben. In der Begründung der Mehrkosten wurde als wesentlicher Teil eine 30% tilge Vergrößerung des Bauvolumens benannt. Kann es sein, dass das Grundstück für die neuerlichen Anforderungen nicht gut geeignet ist und aus Gründen der Enge die Kosten enorm gestiegen sind? Die Kosten wären auf Grund des höheren Bauvolumens auch bei einem Neubau auf einem größeren Grundstück gestiegen. Das Gebäude wäre auf einem großen Grundstück jedoch günstiger zu erstellen, wenn z.B. die Werkstätten und die Atemschutzwerkstatt im Erdgeschoss untergebracht werden könnten, die Gründung auf der Grenze nicht notwendig wäre und auf eine Unterkellerung verzichtet werden könnte. Allerdings steht ein entsprechend großes Grundstück nach unserer Kenntnis im Suchradius für einen Standort der Feuerwache 3 nicht zur Verfügung. Durch die mehrgeschossige Planung auf dem vorhandenen Grundstück müssen jedoch auch keine zusätzlichen Flächen versiegelt werden.Seite 5 von 7 Seite 6 z.B. durch Bohrpfahlgründung entlang der Grenze zum Nachbarn? Die Notwendigkeit der erneuten Grenzbebauung war schon bei der Bauvoranfrage bekannt, jedoch nicht, dass der Nachbar der Gründung von seiner Seite des Grundstücks her nicht zustimmen würde. Das wurde erst nach den Verhandlungsgesprächen im November 2020 bekannt. Dadurch müssen aufwendige, kostenintensive Spezialtiefbauarbeiten durchgeführt werden. z.B. durch Verbringen des Trafo in den Keller? Hier liegt ein Missverständnis vor. Im Keller steht ein Transformator, der zur Zeit die Feuerwehr neben dem Quartier mit versorgt. Bei der Bauvoranfrage wurde noch davon ausgegangen, dass er auch für die Versorgung des Neubaus ausreicht. Nach Abschluss der Vorplanung und Berechnung aller Stromabnehmer hat sich herausgestellt, dass er von der Leistung her nicht ausreicht, weswegen ein neuer in einer separaten Betonstation gebaut wird. Der im Keller vorhandene verbleibt zur Versorgung des Quartiers. z.B. durch Anordnung der Atemschutzwerkstatt ins 2.OG mit Lastenaufzug? Der Lastenaufzug wird für die Versorgung der Werkstätten und der Atemschutzwerkstatt benötigt. Die Werkstätten lagen bei der Bauvoranfrage noch im Erdgeschoss und eine Atemschutzwerkstatt war noch nicht geplant. z.B. durch Vergrößerung der Anzahl der Einsatzfahrzeuge? Durch die größere Anzahl und veränderte Größe der neu zu beschaffenden Fahrzeuge sowie Anforderungen durch den Arbeitsschutz an Stellplätze, Umkleidepunkte usw. muss die Halle tiefer und größer werden als ursprünglich geplant. Sie nimmt jetzt fast die komplette zur Verfügung stehende Fläche im Erdgeschoss ein, wodurch zuvor im Erdgeschoss geplante Räumlichkeiten in einen neu zu errichteten Keller bzw. die Obergeschosse geplant werden mussten. Grundsätzlich ist festzustellen, dass der deutlich überwiegende Teil der Kostensteigerung daraus resultiert, dass die Komplexität des Gebäudes im Laufe der Vorplanung gestiegen ist. Daraus ergibt sich die Kostendifferenz zwischen der ersten Kostenprognose und der Kostenschätzung auf Basis der jetzigen Vorplanung.Seite 6 von 7 Seite 7 Anlage/n KeineSeite 7 von 7
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