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210265-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Abbruch und Neubau der Feuerwache III in Bonn Friesdorf in zwei Bauabschnitten und im laufenden Betrieb Antrag zur Vorlage 210265

Nummer
210265-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
25.05.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Beirates zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und Katastrophenschutz 27.05.2021 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 01.06.2021 Kenntnisnahme
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  1. 210265 Abbruch und Neubau der Feuerwache III in Bonn Friesdorf in zwei Bauabschnitten und im laufenden Betrieb

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
210265-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
Abbruch und Neubau der Feuerwache III in Bonn
Friesdorf in zwei Bauabschnitten und im laufenden
Betrieb
Antrag zur Vorlage 210265
Beratungsfolge
Beirat zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und
Katastrophenschutz
27.05.2021 Kenntnisnahme
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
01.06.2021 Kenntnisnahme
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:
Das Neubaugebäude soll den Energieeffizienzstandard KfW 40
erfüllen.
Die Möglichkeit, das Gebäude in KFW 40 Standard zu errichten wird
zurzeit geprüft. Da hier verschiedene Aspekte zu berücksichtigen sind, -
es steht kein Fernwärmeanschluss zur Verfügung, für den Ruhebereich
wird eine Kühlung benötigt und es ist eine zweischalige Außenwand mit
Mauerwerksankern geplant, sodass die Dämmung nicht ohne weiteres
stärker geplant werden kann, - ist eine belastbare Aussage hierzu erst
nach erneuter Berechnung möglich. Bei Annahme des Antrages wird die
Verwaltung dies in die Wege leiten.
Die Planung muss Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für
wegfallende Bäume vorsehen, diese sind ortsnah nachzupflanzen.
Dach- und Wandflächen sollen nach Möglichkeit begrünt werden.
Auf dem Grundstück bietet sich die Nachpflanzung nur an zwei Stellen
an, der Rest wird an anderer Stelle - an der Kita Am Domhof -
nachgepflanzt. In der Nähe zur Baumaßnahme liegen keine weiteren
Grundstücke des SGB. Die Dachflächen werden begrünt und mit
Photovoltaik versehen. Die Wandflächen zu begrünen bietet sich auf
dem eigenen Grundstück nicht an, da zu wenig geschlossene
Wandflächen vorhanden sind. Eine Ausnahme bilden die WandflächenSeite 1 von 7
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an den Grenzen zu den Nachbargrundstücken. Ob diese begrünt werden
dürfen, wird die Verwaltung in Gesprächen mit den Nachbarn klären.
Darüber hinaus wurden folgende weitere Fragen an die Verwaltung
gerichtet:
1. Ist eine Luftwärmepumpe als Option geprüft worden?
Die Option ist geprüft worden. Bei den benötigten Leistungsgrößen der
Feuerwache 3 wäre eine Luftwärmepumpe technisch aufwendiger,
unwirtschaftlicher und ineffizienter, da die Pumpen in der Hydrothermie
mit einer wesentlich höheren Leistungszahl (Wirkungsgrad) arbeiten als
eine Luftwärmepumpe.
2. Sind Begrünungsmaßnahmen möglich? (Begrünung von fensterlosen
Wänden?)
Auf dem Grundstück bietet sich die Nachpflanzung nur bedingt an 2
Stellen an, der Rest wird an anderer Stelle im Stadtgebiet an der Kita
Domhof nachgepflanzt. In relativer Nähe zur Baumaßnahme liegen keine
Grundstücke des SGB vor. Die Dachflächen werden begrünt und mit
Photovoltaik versehen. Die Wandflächen zu begrünen bietet sich auf
dem eigenen Grundstück nicht an, da zu wenig geschlossene
Wandflächen vorhanden sind. Eine Ausnahme bilden die Wandflächen
auf den Grenzen, die allerdings auf Seite der Nachbargrundstücke
liegen. Ob diese begrünt werden dürften kann in Gesprächen mit den
Nachbarn noch geprüft werden.
3. Muss die Fahrzeughalle beheizt werden? Wenn ja, mit welchem
Energieverbrauch wird kalkuliert?
Die Fahrzeughalle wird gemäß den Vorgaben der Nutzer und der DIN
Vorschriften für Fahrzeughallen für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge
mit einer Temperatur von 15°C beheizt. Unter Berücksichtigung der
überschlägig berechneten Heizlast für die Fahrzeughalle von 50 kW und
einer erforderlichen Raumtemperatur von 15°C ergibt sich unter
Berücksichtigung der niedrigeren Temperatur, bei einer Nutzungszeit
von 24 h und 365 Tagen im Jahr, eine anzusetzende
Vollbetriebsstundenzahl von 900 h pro Jahr. Daraus errechnet sich ein
theoretischer Energieverbrauch von 45.000 kWh pro Jahr. Der
tatsächliche Energieverbrauch wird jedoch hauptsächlich durch die
tatsächliche Nutzung bestimmt. Hier im Besonderen durch die Zahl der
Einsätze, bei denen das Tor komplett aufgefahren wird und somit ein
entsprechender Wärmeaustausch je nach Frequentierung und
erforderlicher Öffnung der Tore entsteht.Seite 2 von 7
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4. Was bedeuten „Passivhauskomponenten“?
Zu den Passivhauskomponenten zählen folgende Parameter:
- Kompakte Gebäudehülle, mit sehr gute Dämmqualität und
Luftdichtigkeit, sowie minimierten Wärmebrücken und
hochwertigen Fenstern.
- Kontrollierte Lüftung mit höchstmöglicher Wärmerückgewinnung,
Beheizung mit erneuerbaren Energien über Geothermie oder
Hydrothermie, Photovoltaikanlage
Im Detail bedeutet das:
- Gebäudehülle: Opake Außenbauteile: U-Werte ≤ 0,15 kWh/m²a,
Fenster: UW ≤ 1,0 kWh/m²a, UG ≤ 0,7 kWh/m²a und
Wärmebrückenzuschlag:< 0,05 W/m²K
- Luftdichtheit: Drucktestluftwechsel n50 ≤ 0,6 h-¹
- Lüftungsanlage: Wärmerückgewinnung mind. 75 %; nur zur
Bereitstellung des hygienisch notwendigen Luftwechsels; CO2-
gesteuert
- Primärenergiebedarf: gemäß Anforderungen des KfW-
Effizienzhauses 55
5. Sind Elemente in Holzbauweise denkbar?
Das Gebäude der Feuerwache ist als Sonderbau (Gebäudeklasse 5)
einzustufen. Sämtliche tragenden Bauteile sind gemäß LBO in F90AB
auszuführen. Diese hohen Anforderungen sind im Holzbau nahezu nicht
herstellbar. Auch Leitungsdurchführungen sind hierbei nur mit
erheblichem Aufwand umzusetzen.
Von statischer Seite bestehen auf Grund der Erdbebenzone 1 und der
Bedeutungskategorie 4 nach DIN 4149 höchste Anforderungen an die
Tragfähigkeit, die in reiner Holzbauweise nicht umsetzbar sind.
Die nutzungsbedingt großen Spannweiten im Bereich der Fahrzeughalle
würden in Holzbauweise zu einer Anhebung der Traufhöhen führen. Das
Thema Gebäudehöhe war bereits 2x in der Ämterbesprechung und die
jetzt geplante Gebäudehöhe wurde bereits kritisch gesehen, aber
nochmals akzeptiert. Einer weiteren Erhöhung würde vermutlich nicht
zugestimmt.
Ebenso ist wegen der Grundstückssituation und auf Grund der vielen
unterschiedlichen Funktionen eine sehr differenzierte Grundrisssituation
entstanden. Gerade im Holzbau sind aber gerasterte und konstruktive
Lösungen nötig.
Aus diesen Gründen wird eine Konstruktion in Holzbauweise als nicht
umsetzbar angesehen. Dessen ungeachtet wäre auf Grund der
notwendigen Umplanung von circa 3 Monaten mit einer längeren
Fertigstellungszeit zu rechnen. Die steigenden Holzpreise würden
voraussichtlich zu noch nicht abzuschätzenden Mehrkosten führen.Seite 3 von 7
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Denkbar wäre, bestimmte Fassadenbauteile (z.B. Fenster /
Verkleidungen, Holzfaserdämmung) in Holz auszuführen. Ob dies
möglich ist müsste jedoch vom Brandschutz noch geprüft werden.
6. Kostensteigerung von 4 – auf 40 Mio. € - auch die
Umweltvertreter*innen interessieren sich für eine Begründung.
4 Mio. € wurden ursprünglich 2013 für die Sanierung des
Hauptgebäudes ohne Fahrzeughalle angesetzt. Zu der Bauvoranfrage
für einen Neubau wurde 2019 eine erste Kostenprognose in Höhe von
17.000.000,00 € genannt.
6a. Wie hoch waren die Kosten bei Erarbeitung der Bauvoranfrage in der
Kostenabschätzung?
Bei der in der Bauvoranfrage vom 04.07.2019 genannten Zahl handelte
es sich noch nicht um eine Kostenschätzung, sondern um eine erste
Kostenprognose in Höhe von 17.000.000,00 €.
6b. Seit wann ist bekannt:
 dass der Trafo neu gebaut werden muß?
Im März 2020, nach Berechnung der notwendigen elektrischen
Leistungen durch die Fachingenieure auf Grund der aktuellen
technischen Anforderungen, lag diese Information vor.
 dass die Ausstattung der Medientechnik neu angeschafft werden
muß?
Seit Oktober 2020, nachdem die Feuerwehr die Ausstattungs- und
/Inventarlisten vorgelegt hat, in der neben dem Austausch auch
die zeitgemäße und zukunftsfähige Technik für Videokonferenzen
und hybride Unterrichtsformate im Bereich der Unterrichts- und
Schulungsräume enthalten ist.
 dass die Atemschutzwerkstatt untergebracht werden muß?
Im Februar 2020, nachdem im Rahmen der konzeptionellen
Vorarbeiten für die Erneuerung der Feuerwache 1 erkennbar
wurde, dass künftig nicht mehr alle bislang dort vorhandenen
Einrichtungen auf dem vergleichsweise kleinen Grundstück am
Lievelingsweg untergebracht werden können.
 dass der Ampelumbau der umliegenden Kreuzungen umgestellt
werden muß?Seite 4 von 7
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Im Sommer 2020 wurde die Vorplanung des Verkehrsplans für
das Grundstück mit Ein- und Ausfahrten erstellt. Es handelt sich
nicht um den Umbau von Ampelkreuzungen, sondern um
Ampelanlagen an den Ausfahrten der Feuerwache um die
Sicherheit für Einsatzkräfte und Verkehrsteilnehmer zu erhöhen
und Schallemissionen zu senken.
 dass es keinen Fernwärmeanschluss gibt?
Das wurde erst nach Beauftragung des Fachingenieurbüros für
Heizung, Lüftung, Sanitär 2020 im Zuge der Vorplanung bekannt.
 dass die Unterkünfte auch gekühlt werden sollen?
Im Sommer 2020, nachdem entsprechende Erfahrungen aus der
Feuerwache 2 vorlagen, deren Ruheräume eine ähnliche Lage im
Gebäude haben. Es ist unbedingt notwendig bei 24-
Stundendiensten die Temperaturen in den Ruheräumen auf
einem Niveau zu halten, bei dem die Erholung der Einsatzkräfte
gewährleistet ist.
 Welche rechtlichen Anforderungen haben sich seit 2019 erhöht?
Aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) vom 01.11.2020, sowie
den differenzierten Anforderungen durch den Arbeitsschutz auf
Grundlage einer zu diskutierenden Vorentwurfsplanung haben
sich erhöhte Anforderungen ergeben.
 In der Begründung der Mehrkosten wurde als wesentlicher Teil
eine 30% tilge Vergrößerung des Bauvolumens benannt. Kann es
sein, dass das Grundstück für die neuerlichen Anforderungen
nicht gut geeignet ist und aus Gründen der Enge die Kosten
enorm gestiegen sind?
Die Kosten wären auf Grund des höheren Bauvolumens auch bei
einem Neubau auf einem größeren Grundstück gestiegen. Das
Gebäude wäre auf einem großen Grundstück jedoch günstiger zu
erstellen, wenn z.B. die Werkstätten und die Atemschutzwerkstatt
im Erdgeschoss untergebracht werden könnten, die Gründung auf
der Grenze nicht notwendig wäre und auf eine Unterkellerung
verzichtet werden könnte. Allerdings steht ein entsprechend
großes Grundstück nach unserer Kenntnis im Suchradius für
einen Standort der Feuerwache 3 nicht zur Verfügung. Durch die
mehrgeschossige Planung auf dem vorhandenen Grundstück
müssen jedoch auch keine zusätzlichen Flächen versiegelt
werden.Seite 5 von 7
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 z.B. durch Bohrpfahlgründung entlang der Grenze zum
Nachbarn?
Die Notwendigkeit der erneuten Grenzbebauung war schon bei
der Bauvoranfrage bekannt, jedoch nicht, dass der Nachbar der
Gründung von seiner Seite des Grundstücks her nicht zustimmen
würde. Das wurde erst nach den Verhandlungsgesprächen im
November 2020 bekannt. Dadurch müssen aufwendige,
kostenintensive Spezialtiefbauarbeiten durchgeführt werden.
 z.B. durch Verbringen des Trafo in den Keller?
Hier liegt ein Missverständnis vor. Im Keller steht ein
Transformator, der zur Zeit die Feuerwehr neben dem Quartier mit
versorgt. Bei der Bauvoranfrage wurde noch davon ausgegangen,
dass er auch für die Versorgung des Neubaus ausreicht. Nach
Abschluss der Vorplanung und Berechnung aller Stromabnehmer
hat sich herausgestellt, dass er von der Leistung her nicht
ausreicht, weswegen ein neuer in einer separaten Betonstation
gebaut wird. Der im Keller vorhandene verbleibt zur Versorgung
des Quartiers.
 z.B. durch Anordnung der Atemschutzwerkstatt ins 2.OG mit
Lastenaufzug?
Der Lastenaufzug wird für die Versorgung der Werkstätten und
der Atemschutzwerkstatt benötigt. Die Werkstätten lagen bei der
Bauvoranfrage noch im Erdgeschoss und eine
Atemschutzwerkstatt war noch nicht geplant.
 z.B. durch Vergrößerung der Anzahl der Einsatzfahrzeuge?
Durch die größere Anzahl und veränderte Größe der neu zu
beschaffenden Fahrzeuge sowie Anforderungen durch den
Arbeitsschutz an Stellplätze, Umkleidepunkte usw. muss die Halle
tiefer und größer werden als ursprünglich geplant. Sie nimmt jetzt
fast die komplette zur Verfügung stehende Fläche im
Erdgeschoss ein, wodurch zuvor im Erdgeschoss geplante
Räumlichkeiten in einen neu zu errichteten Keller bzw. die
Obergeschosse geplant werden mussten.
Grundsätzlich ist festzustellen, dass der deutlich überwiegende Teil der
Kostensteigerung daraus resultiert, dass die Komplexität des Gebäudes
im Laufe der Vorplanung gestiegen ist. Daraus ergibt sich die
Kostendifferenz zwischen der ersten Kostenprognose und der
Kostenschätzung auf Basis der jetzigen Vorplanung.Seite 6 von 7
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Anlage/n
KeineSeite 7 von 7

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Datenstand: 03.11.2026, 00:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de