210259-02 · Beschlussvorlage
Neuorganisation der Gehwegfläche im Bereich Kölnstraße 464-480
Kerndaten
- Nummer
- 210259-02
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 28.07.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 210259-02 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Neuorganisation der Gehwegfläche im Bereich Kölnstraße 464-480 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 05.09.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Bezirksvertretung Bonn stimmt der Neuorganisation der Gehwegflächen im Bereich Kölnstraße 464 – 480 gemäß beigefügter Anlagen zu. Begründung Ausgangslage: Die Bezirksvertretung Bonn hat die Verwaltung am 18.05.2021 damit beauftragt eine Neuorganisation der Gehwegfläche im Bereich Kölnstraße 464 – 480 zu prüfen (vgl. DS 210259). Im Zuge der Neuorganisation sollte die sichere Nutzung des Fuß- und Radweges im Vordergrund stehen, die vorhandenen Parkplätze vor dem Ärztehaus und gegenüber dem Haupteingang des Nordfriedhofs jedoch ebenfalls erhalten bleiben. Der öffentliche Straßenraum zeichnet sich im Bereich der Kölnstraße 464 – 480 grundsätzlich durch einen relativ breiten Querschnitt von ca. 24,50m aus. Dieser Querschnitt verteilt sich vom Nordfriedhof aus gesehen folgendermaßen: - ca. 2,50m gemeinsamer Geh- und Radweg - ca. 2,15m Grünstreifen / Parkstände - ca. 8,50m Fahrbahn - ca. 4,50m Grünstreifen - ca. 1,50m Radweg - ca. 5,35m Gehweg inkl. punktuellen Grünbeeten oder Parkplätzen Da es sich bei der Kölnstraße allerdings nahezu auf der gesamten Länge um eine geschützte Allee handelt, sind Anpassungen des Straßenquerschnitts ohne Eingriffe in den Alleencharakter nur sehr eingeschränkt möglich. Darüber hinaus ist für den Bereich der Kölnstraße 464-480 festzuhalten, dass eine Anpassung des Querschnitts zu Gunsten von Fuß- und Radverkehr im Zuge der laufenden Kanalbaumaßnahmen grundsätzlich nicht umsetzbar ist (vgl. DS 221426-01 ST). Daher können auch keine zielführenden Synergieeffekte zu den laufenden Baumaßnahmen erzielt werden.Seite 1 von 5 Seite 2 Überdies müssen über den zur Fahrbahn durch einen Grünstreifen abgetrennten Seitenbereich (Geh- und Radweg) die vorhandenen Grundstückszufahrten und Stellplätze der Häuser Kölnstraße 468 – 478 erreichbar bleiben. Prüfergebnis: Nach intensiver Prüfung schlägt die Verwaltung folgende Änderung vor: Da zur Erreichbarkeit der öffentlichen Parkplätze die Mitbenutzung des Fuß- und Radweges durch den Kfz-Verkehr grundsätzlich erforderlich ist, kann die Erhöhung der Verkehrssicherheit für den Fuß- und Radverkehr und somit eine signifikante Verbesserung der Verkehrssituation nur durch eine abschnittsweise Sperrung erzielt werden. Daraus folgend würden im gesperrten Bereich zurzeit vorhandene Kfz-Stellplätze allerdings entfallen. Aufgrund der vorhandenen Nutzungen (Ärztehaus, Sparkasse, Apotheke), die eine hohe Anzahl von Parkstandswechseln auslösen, werden ohne (Teil-) Sperrung dauerhaft Fahrzeuge den Geh- und Radweg befahren müssen. Regelwidrige Parkvorgänge in diesem Bereich könnten, trotz regelmäßiger Kontrollen, nicht dauerhaft ausgeschlossen werden. Die Verwaltung schlägt daher vor den Geh- und Radweg ab dem Gebäude Kölnstraße 470b bis zur nächsten Einmündung durch rot-weiße Pfosten abzusperren (sh. Anlage 1). Die Aufstellung soll in einem Abstand von ca. 1,50m zueinander erfolgen, sodass eine Durchfahrt von PKW unterbunden wird, mittlerweile gängige Sonderfahrräder (z.B. Lastenfahrräder oder Fahrräder mit Kinderanhänger) diese jedoch problemlos passieren können. Dadurch könnten die Konflikte zwischen Fußgänger*innen, Radfahrer*innen und Fahrzeugen im Bereich der Engstelle zwischen der Haltestelle Nordfriedhof und der Bebauung, zu Lasten von ca. 9 Parkständen, verringert werden. Um die erforderlichen Lieferverkehre sowie eine Park- / Haltemöglichkeit für mobilitätseingeschränkte Personen berücksichtigen zu können, sollen die öffentlichen Parkplätze vor dem Gebäude Kölnstraße 470a zu einer Lieferzone sowie einem Behindertenstellplatz umfunktioniert werden. Die freiwerdenden Flächen im abgetrennten Bereich können teilweise zur Errichtung von Fahrradabstellanlagen, u.a. auch für Lastenfahrräder umfunktioniert werden. Vorgeschlagen wird die Errichtung von 7 Anlehnbügeln für normale Fahrräder sowie 3 Anlehnbügeln für Lastenfahrräder. Um weiterhin Parkmöglichkeiten in relativer Nähe zum Eingang des Nordfriedhofes sowie der Gebäude Kölnstraße 470b und 480 mit den dort bestehenden Dienstleistungsangeboten (Arztpraxis, Sparkasse, etc.) anbieten zu können, schlägt die Verwaltung ergänzend dazu vor, sämtliche öffentlichen Stellplätze im nördlich angrenzenden Abschnitt der Kölnstraße (zw. Hausnummer 488 und 502) mit einer Parkscheibenregelung (Parken mit Parkscheibe für 2h, zwischen 8 und 18 Uhr) zu versehen (sh. Anlage 2). Die vorhandenen Querparker befinden sich nicht im Eigentum der Stadt Bonn und können daher nicht mitbetrachtet werden. Durch diese Maßnahme sollen Dauerparkervorgänge während der Hauptnutzungszeiten unterbunden und Parkmöglichkeiten für die Besucher*innen der Dienstleistungsangebote freigehalten werden.Seite 2 von 5 Seite 3 Abschließend ist jedoch festzuhalten, dass weiterhin Kontrollen des Stadtordnungsdienstes erforderlich sind, um in den weiterhin befahrbaren Abschnitten des Seitenbereiches regelwidrig haltende bzw. parkende Fahrzeuge zu verhindern. Anlage/n 1 Lageplan 1 - Kölnstraße 464-480 (öffentlich) 2 Lageplan 2 - Kölnstraße 488-502 (öffentlich)Seite 3 von 5 Seite 4 von 5 480 - 482 2.00 5.50 1.50- < 2.00 11.00 LPV1 Absperrpoller Anlehnbügel für 10 Fahrräder Anlehnbügel für 3 Lastenfahrräder Absperrpoller LP_02 2x Parkplatz mit Ladesäule vorhanden vorhanden 2 Stunden mit Parkscheibe Längsparker im öffentlichen Straßenraum Bundesstadt Bonn - Stadtplanungsamt Blattgröße: 0.864 m x 0.297 m = 0.257 m² Zeichnungsname: G:\61-3\_Bonn\Ortsteil Auerberg\Kölnstraße\AutoCad\DWG-Dateien\220627_LP-Kölnstr_466-480.dwg Maßstab: 1:250 Layout: LP_02 1 : 250 Abteilung: Projekt/Plan: Zeichnung-Nr. Maßstab : : : :gesehen bearbeitet Amt 61-3 gezeichnet geändert 61-3 Mobilität und Verkehr St. Weber B. Kammerer Bonn - Auerberg Lageplan Kölnstraße BUNDESSTADT BONN STADTPLANUNGSAMT Eimann 07/2023 LP-02 Kurzzeitparken 8-18 Uhr 07/2023 05/2023 Kurzzeitparken 8-18 Uhr 2 Stunden mit ParkscheibeSeite 5 von 5
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