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210259-02 · Beschlussvorlage

Neuorganisation der Gehwegfläche im Bereich Kölnstraße 464-480

Nummer
210259-02
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
28.07.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 14.11.2023 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 210259 Neuorganisation der Gehwegfläche Kölnstraße, Höhe Hausnummer 480-464

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Beschlussvorlage
öffentlich
210259-02
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Neuorganisation der Gehwegfläche im Bereich
Kölnstraße 464-480
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 05.09.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Bonn stimmt der Neuorganisation der Gehwegflächen im
Bereich Kölnstraße 464 – 480 gemäß beigefügter Anlagen zu.
Begründung
Ausgangslage:
Die Bezirksvertretung Bonn hat die Verwaltung am 18.05.2021 damit beauftragt
eine Neuorganisation der Gehwegfläche im Bereich Kölnstraße 464 – 480 zu
prüfen (vgl. DS 210259). Im Zuge der Neuorganisation sollte die sichere
Nutzung des Fuß- und Radweges im Vordergrund stehen, die vorhandenen
Parkplätze vor dem Ärztehaus und gegenüber dem Haupteingang des
Nordfriedhofs jedoch ebenfalls erhalten bleiben.
Der öffentliche Straßenraum zeichnet sich im Bereich der Kölnstraße 464 – 480
grundsätzlich durch einen relativ breiten Querschnitt von ca. 24,50m aus.
Dieser Querschnitt verteilt sich vom Nordfriedhof aus gesehen
folgendermaßen:
- ca. 2,50m gemeinsamer Geh- und Radweg
- ca. 2,15m Grünstreifen / Parkstände
- ca. 8,50m Fahrbahn
- ca. 4,50m Grünstreifen
- ca. 1,50m Radweg
- ca. 5,35m Gehweg inkl. punktuellen Grünbeeten oder Parkplätzen
Da es sich bei der Kölnstraße allerdings nahezu auf der gesamten Länge um
eine geschützte Allee handelt, sind Anpassungen des Straßenquerschnitts
ohne Eingriffe in den Alleencharakter nur sehr eingeschränkt möglich. Darüber
hinaus ist für den Bereich der Kölnstraße 464-480 festzuhalten, dass eine
Anpassung des Querschnitts zu Gunsten von Fuß- und Radverkehr im Zuge
der laufenden Kanalbaumaßnahmen grundsätzlich nicht umsetzbar ist (vgl. DS
221426-01 ST). Daher können auch keine zielführenden Synergieeffekte zu
den laufenden Baumaßnahmen erzielt werden.Seite 1 von 5
Seite 2
Überdies müssen über den zur Fahrbahn durch einen Grünstreifen
abgetrennten Seitenbereich (Geh- und Radweg) die vorhandenen
Grundstückszufahrten und Stellplätze der Häuser Kölnstraße 468 – 478
erreichbar bleiben.
Prüfergebnis:
Nach intensiver Prüfung schlägt die Verwaltung folgende Änderung vor:
Da zur Erreichbarkeit der öffentlichen Parkplätze die Mitbenutzung des Fuß-
und Radweges durch den Kfz-Verkehr grundsätzlich erforderlich ist, kann die
Erhöhung der Verkehrssicherheit für den Fuß- und Radverkehr und somit eine
signifikante Verbesserung der Verkehrssituation nur durch eine abschnittsweise
Sperrung erzielt werden. Daraus folgend würden im gesperrten Bereich zurzeit
vorhandene Kfz-Stellplätze allerdings entfallen. Aufgrund der vorhandenen
Nutzungen (Ärztehaus, Sparkasse, Apotheke), die eine hohe Anzahl von
Parkstandswechseln auslösen, werden ohne (Teil-) Sperrung dauerhaft
Fahrzeuge den Geh- und Radweg befahren müssen. Regelwidrige
Parkvorgänge in diesem Bereich könnten, trotz regelmäßiger Kontrollen, nicht
dauerhaft ausgeschlossen werden.
Die Verwaltung schlägt daher vor den Geh- und Radweg ab dem Gebäude
Kölnstraße 470b bis zur nächsten Einmündung durch rot-weiße Pfosten
abzusperren (sh. Anlage 1). Die Aufstellung soll in einem Abstand von ca.
1,50m zueinander erfolgen, sodass eine Durchfahrt von PKW unterbunden
wird, mittlerweile gängige Sonderfahrräder (z.B. Lastenfahrräder oder
Fahrräder mit Kinderanhänger) diese jedoch problemlos passieren können.
Dadurch könnten die Konflikte zwischen Fußgänger*innen, Radfahrer*innen
und Fahrzeugen im Bereich der Engstelle zwischen der Haltestelle Nordfriedhof
und der Bebauung, zu Lasten von ca. 9 Parkständen, verringert werden. Um
die erforderlichen Lieferverkehre sowie eine Park- / Haltemöglichkeit für
mobilitätseingeschränkte Personen berücksichtigen zu können, sollen die
öffentlichen Parkplätze vor dem Gebäude Kölnstraße 470a zu einer Lieferzone
sowie einem Behindertenstellplatz umfunktioniert werden.
Die freiwerdenden Flächen im abgetrennten Bereich können teilweise zur
Errichtung von Fahrradabstellanlagen, u.a. auch für Lastenfahrräder
umfunktioniert werden. Vorgeschlagen wird die Errichtung von 7 Anlehnbügeln
für normale Fahrräder sowie 3 Anlehnbügeln für Lastenfahrräder.
Um weiterhin Parkmöglichkeiten in relativer Nähe zum Eingang des
Nordfriedhofes sowie der Gebäude Kölnstraße 470b und 480 mit den dort
bestehenden Dienstleistungsangeboten (Arztpraxis, Sparkasse, etc.) anbieten
zu können, schlägt die Verwaltung ergänzend dazu vor, sämtliche öffentlichen
Stellplätze im nördlich angrenzenden Abschnitt der Kölnstraße (zw.
Hausnummer 488 und 502) mit einer Parkscheibenregelung (Parken mit
Parkscheibe für 2h, zwischen 8 und 18 Uhr) zu versehen (sh. Anlage 2). Die
vorhandenen Querparker befinden sich nicht im Eigentum der Stadt Bonn und
können daher nicht mitbetrachtet werden.
Durch diese Maßnahme sollen Dauerparkervorgänge während der
Hauptnutzungszeiten unterbunden und Parkmöglichkeiten für die
Besucher*innen der Dienstleistungsangebote freigehalten werden.Seite 2 von 5
Seite 3
Abschließend ist jedoch festzuhalten, dass weiterhin Kontrollen des
Stadtordnungsdienstes erforderlich sind, um in den weiterhin befahrbaren
Abschnitten des Seitenbereiches regelwidrig haltende bzw. parkende
Fahrzeuge zu verhindern.
Anlage/n
1 Lageplan 1 - Kölnstraße 464-480 (öffentlich)
2 Lageplan 2 - Kölnstraße 488-502 (öffentlich)Seite 3 von 5
Seite 4 von 5
480 - 482
2.00
5.50
1.50- <
2.00
11.00
LPV1
Absperrpoller
Anlehnbügel für
10 Fahrräder
Anlehnbügel für
3 Lastenfahrräder
Absperrpoller
LP_02
2x Parkplatz mit
Ladesäule
vorhanden
vorhanden
2 Stunden mit Parkscheibe
Längsparker im
öffentlichen Straßenraum
Bundesstadt Bonn - Stadtplanungsamt
Blattgröße: 0.864 m x 0.297 m = 0.257 m²
Zeichnungsname: G:\61-3\_Bonn\Ortsteil Auerberg\Kölnstraße\AutoCad\DWG-Dateien\220627_LP-Kölnstr_466-480.dwg
Maßstab: 1:250
Layout: LP_02
1 : 250
Abteilung:
Projekt/Plan:
Zeichnung-Nr.
Maßstab
:
:
:
:gesehen
bearbeitet
Amt 61-3
gezeichnet
geändert
61-3 Mobilität und Verkehr
St. Weber
B. Kammerer
Bonn - Auerberg
Lageplan Kölnstraße
BUNDESSTADT BONN
STADTPLANUNGSAMT
Eimann 07/2023 LP-02
Kurzzeitparken 8-18 Uhr
07/2023
05/2023
Kurzzeitparken 8-18 Uhr
2 Stunden mit ParkscheibeSeite 5 von 5

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Datenstand: 03.11.2026, 10:03 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de