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210258-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Überholverbot für mehrspurige Fahrzeuge auf der Meßdorfer Straße

Nummer
210258-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
09.06.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 24.08.2021 Kenntnisnahme
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  1. 210258 Überholverbot für mehrspurige Fahrzeuge auf der Meßdorfer Straße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
210258-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Überholverbot für mehrspurige Fahrzeuge auf der
Meßdorfer Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 15.06.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme
Die Stadtverwaltung prüft derzeit die Rechtmäßigkeit der Anordnung der
beantragten Beschilderung. Da es sich um ein neu eingeführtes
Überholverbot von Radfahrenden handelt, fehlt es an konkreten
ergänzenden Erlassregelungen bzw. Verwaltungsvorschriften, welche
die Voraussetzungen der Anordnung der beantragten Beschilderung
genauer bestimmen. Daher hat auch die Polizei weiteren Klärungsbedarf
gesehen und die Bezirksregierung Köln gebeten, eine Stellungnahme
abzugeben, wie die neu eingeführte Rechtsnorm anzuwenden ist.
Anlage/n
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