210252-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Schließung der Peterstraße (Altstadt) für den Durchgangsverkehr
Kerndaten
- Nummer
- 210252-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 30.06.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 210252-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Schließung der Peterstraße (Altstadt) für den Durchgangsverkehr Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 30.06.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Wegen gleicher Thematik, aber gegenläufiger Intention der beiden Anträge erfolgt eine gleichlautende Stellungnahme für beide Bürgeranträge DS 210252 und DS 210360. Die Verwaltung empfiehlt eine Prüfung entsprechend der unten aufgeführten Aspekte, um die Erforderlichkeit der mit Antrag DS-Nr. 210252 beantragten Maßnahmen beurteilen zu können. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kontrollen und Geschwindigkeitsmessungen sowie die Verkehrszählungen einige Zeit in Anspruch nehmen werden, da diese an bestimmte Zählzeiten (beispielsweise außerhalb der Ferien) gebunden sind. Ebenso wird auf zahlreiche höher zu priorisierende Verkehrsprojekte in der Stadt hingewiesen. Zu den Teilaspekten des Antrags DS-Nr. 210360 teilt die Verwaltung folgendes mit: (1) Die Straße wurde in der Vergangenheit immer inklusive der Spielstraße zugeparkt. Dadurch ist die Straße zu eng und unübersichtlich. Auf der Peterstraße ist auf beiden Seiten Parken auf dem Gehweg angeordnet. Parken dürfen dort nur Bewohner mit Parkausweis „D“. Die Fahrbahn bleibt dabei frei. Anhaltspunkte, dass dadurch die Straße zu eng und unübersichtlich wird, kann die Verwaltung nicht bestätigen. Innerhalb des verkehrsberuhigten Bereichs ist Parken nicht erlaubt. Die Verwaltung schlägt vor, entsprechende Kontrollen zu intensivieren. Weiterhin wird bei Umsetzung des Beschlusses der Bezirksvertretung Bonn, geeignete Spielelemente im verkehrsberuhigten Bereich zu installieren (DS 1710148), dem ordnungswidrigen Parken in diesem Bereich entgegengewirkt.Seite 1 von 2 Seite 2 (2) Es wird durch die Peterstraße und durch die Spielstraße „durchgeheizt“ Der Verwaltung liegen keine Erkenntnisse vor, die diese Aussage bestätigen. Bei Besichtigungen vor Ort gab es fast keinen Verkehr, die wenigen beobachteten Personenkraftwagen hielten sich offensichtlich an die Geschwindigkeit. Für eine konkrete Aussage müsste die Verwaltung zunächst Messungen durchführen. (3) Aus o.g. Gründen soll die Straße für den Durchgangsverkehr gesperrt werden Zur Klärung der Frage, ob und in welchem Umfang Verkehr / Durchgangsverkehr in der Peterstraße vorliegt, müsste die Verwaltung die Zahlen durch Messungen ermitteln. Eine Sperrung von Durchgangsverkehr hätte lediglich Einfluss auf die Verkehrsmenge. Sie hätte keinen Einfluss auf die geschilderte Parkproblematik, ebenso gelten die Geschwindigkeitsregelungen für den gesamten Verkehr. Für eine Sperrung des „Durchgangsverkehrs“ im Sinne der Antragstellerin käme für die Peterstraße folgende Beschilderung in Betracht: VZ 260 (Verbot für Krafträder, Kleinkrafträder und Mofas sowie sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge) + Zusatzzeichen 1020-12 (Radfahrer und Anlieger frei) Bei Beschluss würde die Verwaltung nach Anhörung der Polizei für die Peterstraße VZ 260 (Verbot für Krafträder, Kleinkrafträder und Mofas sowie sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge) + Zusatzzeichen 1020-12 (Radfahrer und Anlieger frei) anordnen. Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Bonn: Die Bezirksvertretung Bonn befürwortet die von der Verwaltung vorgeschlagene weitere Vorgehensweise, zunächst Messungen durchzuführen, um auf der Grundlage der Ergebnisse der Bezirksvertretung dann später eine abschließende Beschlussvorlage vorzulegen mit einer Abwägung der Antragsinhalte. Mit diesem Votum ist das formelle, in § 24 GO NRW für die Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de