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210251-03 · Mitteilungsvorlage

Mitteilung zum Bürgerantrag: Bitte um einen Antrag der Stadt Bonn bei der LANUV auf Feinstaubmessung PM 2,5 in Bonn und auf Einrichtung einer weiteren stationären Dauermessstation — zum Gesundheitsschutz der Bonner Bevölkerung

Nummer
210251-03
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
17.12.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 17.01.2023 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 210251 Bürgerantrag: Bitte um einen Antrag der Stadt Bonn bei der LANUV auf Feinstaubmessung PM 2,5 in Bonn und auf Einrichtung einer weiteren stationären Dauermessstation — zum Gesundheitsschutz der Bonner Bevölkerung

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
210251-03
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
10.03.2021
Mitteilung zum Bürgerantrag: Bitte um einen Antrag
der Stadt Bonn bei der LANUV auf
Feinstaubmessung PM 2,5 in Bonn und auf
Einrichtung einer weiteren stationären
Dauermessstation — zum Gesundheitsschutz der
Bonner Bevölkerung
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
17.01.2023 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Mit dem Bürgerantrag 210251 wurde die Stadt Bonn gebeten, beim Landesamt
für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) Messungen von
Feinstaub PM2,5 im Stadtgebiet und die Einrichtung einer weiteren
Dauermessstation zu beantragen. Dieser Antrag wurde durch den
Änderungsantrag 210251-02 AA geändert und am 25.11.2022 beschlossen.
In Bonn misst das LANUV die Luftschadstoffbelastung kontinuierlich an der
ortsfesten Messstation im Stadtteil Auerberg, An der Josefshöhe. In der
Reuterstraße und in der Bornheimer Straße führt das LANUV
Luftschadstoffmessungen mit Passivsammlern durch.
Die Auswahl geeigneter Messstandorte richtet sich nach der europäischen
Luftqualitätsrichtlinie (Richtlinie 2008/50/EG), die mit der 39. Verordnung zur
Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die
Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen – 39. BImSchV) in
deutsches Recht umgesetzt wurde. Messungen müssen danach insbesondere
in Bereichen durchgeführt werden, wo die höchsten Belastungen auftreten. In
Nordrhein-Westfalen ist für die Überwachung der Luftqualität das LANUV
zuständig. Das landesweite Luftqualitäts-Überwachungssystem umfasst zurzeit
mehr als 70 ortsfeste sowie mobile Messeinrichtungen. Das bestehende
Messnetz wird regelmäßig überprüft.
Die Verwaltung hat mit Datum vom 04.07.2022 einen Antrag auf Errichtung und
Betrieb einer Messstation für Feinstaub (PM10 und PM2,5) in Bonn-Endenich
über die Bezirksregierung Köln beim LANUV eingereicht. Der Antrag wurde
geprüft und die Stadt Bonn mit Schreiben vom 09.11.2022 informiert, dass der
Vorschlag der Stadt Bonn nicht in der Messplanung umgesetzt wird.Seite 1 von 2
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Zwischenzeitlich wurde die Messstation in Auerberg aufgerüstet und erfasst
nun auch PM2,5. Die aktuellen Werte sind unter folgendem Link zu finden:
https://www.lanuv.nrw.de/umwelt/luft/immissionen/aktuelle-luftqualitaet/partikel-
pm25-feinstaub.
Entsprechend dem Beschluss DS 210251-02 AA wurde auf den Internetseiten
der Stadt Bonn ein Link zu den Messwerten des LANUV eingerichtet
(https://www.bonn.de/themen-entdecken/umwelt-natur/luftreinhaltung.php).
Mit dieser Einbindung sind die aktuellen Messdaten in Bonn jetzt jederzeit
aktuell für die Bürgerinnen und Bürger abrufbar.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 22:02 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de