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210251-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Bitte um einen Antrag der Stadt Bonn bei der LANUV auf Feinstaubmessung PM 2,5 in Bonn und auf Einrichtung einer weiteren stationären Dauermessstation — zum Gesundheitsschutz der Bonner Bevölkerung

Nummer
210251-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
26.04.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 25.11.2021 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 02.06.2021 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 210251 Bürgerantrag: Bitte um einen Antrag der Stadt Bonn bei der LANUV auf Feinstaubmessung PM 2,5 in Bonn und auf Einrichtung einer weiteren stationären Dauermessstation — zum Gesundheitsschutz der Bonner Bevölkerung

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
210251-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Bitte um einen Antrag der Stadt Bonn
bei der LANUV auf Feinstaubmessung PM 2,5 in
Bonn und auf Einrichtung einer weiteren
stationären Dauermessstation — zum
Gesundheitsschutz der Bonner Bevölkerung
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
02.06.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Auswahl geeigneter Messstandorte richtet sich nach der europäischen
Luftqualitätsrichtlinie (Richtlinie 2008/50/EG), die mit der 39. Verordnung zur
Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die
Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen – 39. BImSchV) in
deutsches Recht umgesetzt wurde. Messungen müssen danach insbesondere
in Bereichen durchgeführt werden, wo die höchsten Belastungen auftreten.
In Nordrhein-Westfalen ist für die Überwachung der Luftqualität das LANUV
zuständig. Das landesweite Luftqualitäts-Überwachungssystem umfasst zurzeit
mehr als 70 ortsfeste sowie mobile Messeinrichtungen. Das bestehende
Messnetz wird regelmäßig überprüft. Hierzu verwendet das LANUV neben den
gemessenen Werten der bestehen Messstationen Computermodelle, die in
Zusammenarbeit mit dem Rheinischen Institut für Umweltforschung erstellt
werden.
Im Herbst stellt das LANUV das Messprogramm für das jeweils kommende
Jahr auf. Dafür werden auch Hinweise von den Kommunen und den
Bezirksregierungen geprüft. Damit ein Vorschlag für das Messprogramm in
Betracht gezogen wird, müssen Hinweise vorliegen, dass an dem
vorgeschlagenen Standort erhöhte Belastungen mit Luftschadstoffen vorliegen
könnten. Des Weiteren muss das Messprogramm vom Ministerium für Umwelt,
Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
genehmigt werden.
Im Jahr 2020 konnten erstmals in ganz Nordrhein-Westfalen alle
Luftqualitätswerte eingehalten werden. Die Grenzwerte von Feinstaub (PM10
und PM2,5) werden bereits seit einigen Jahren sicher eingehalten.
Feinstaub PM 2,5
Die Antragstellerin fordert explizit die Messung von PM2,5 im BonnerSeite 1 von 3
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Stadtgebiet.
Partikel (Particulate Matter, PM) sind luftgetragene feste oder flüssige Teilchen,
die nicht unmittelbar zu Boden sinken, sondern eine gewisse Zeit in der
Atmosphäre verweilen. Sind diese Partikel im Durchmesser kleiner als 10 μm
(1 μm = 1/1000 mm) spricht man von Feinstaub (PM10). Feinstaub ist
chemisch nicht einheitlich, sondern besteht aus vielen verschiedenen
chemischen Bestandteilen.
Bei PM2,5 handelt sich um Partikel mit einem Durchmesser ≤ 2,5 μm. PM2,5 ist
ein Teil vom PM10. Aufgrund der geringen Größe können diese Staubteilchen
tiefer in den Atemtrakt gelangen. PM2,5 wird daher auch als „lungengängiger“
Staub bezeichnet. Feinstaub PM2,5 wird insbesondere durch industrielle
Anlagen verursacht.
Der Immissionsgrenzwert der 39. BImSchV liegt bei einem Jahresmittelwert von
25 μg/m3. Für den Tagesmittelwert ist kein Grenzwert festgelegt. Anlage 2 der
39. BImSchV legt die oberen und unteren Beurteilungsschwellen für
Luftschadstoffe fest. Auf Basis der Beurteilungsschwellen werden die Anzahl
und Art der einzurichtenden Messstellen bestimmt. Die obere
Beurteilungsschwelle für den Jahresmittelwert vom PM2,5 liegt bei 17 μg/m3,
die untere Schwelle bei 12 μg/m3.
Das LANUV misst an insgesamt 26 Probenahmestellen in NRW PM2,5. An
allen Messstationen wurden 2020 der europaweit geltende Grenzwert von
25 μg/m3 bei abnehmendem Belastungstrend sicher eingehalten. Die
Messwertewerte lagen 2020 im Bereich zwischen 6 bis 14 μg/m3. Die obere
Beurteilungsschwelle wird somit an allen Messstationen unterschritten.
Messungen in Bonn
In Bonn misst das LANUV die Luftschadstoffbelastung kontinuierlich an der
ortsfesten Messstation im Stadtteil Auerberg, An der Josefshöhe. In der
Reuterstraße und in der Bornheimer Straße führt das LANUV
Luftschadstoffmessungen für Stickstoffdioxid (NO2) mit Passivsammlern durch.
Im Rahmen der Überprüfung des Messnetzes nach Einführung der
europäischen Luftqualitätsrichtlinie wurde auch der Standort Bonn erneut
betrachtet und die Messstation Auerberg bestätigt. An der Josefshöhe wird
mittels eines Messcontainers die Belastung des städtischen Hintergrundes mit
Stickstoffoxiden und Feinstaub PM10 ermittelt. Wie überall in NRW werden
auch an dieser Messstation die Grenzwerte eingehalten und die gemessenen
Belastungen sind rückläufig.
Da PM2,5 immer eine Teilmenge vom PM10 ist, wird die Belastung mit PM2,5
immer niedriger sein als die Belastung mit PM10. 2020 lag der Jahresmittelwert
für PM10 an der der Station Auerberg bei 16 μg/m3. Diese Messwerte lassen
sicher auf eine Einhaltung auch der Belastung mit PM2,5 schließen. In Bonn
gibt es darüber hinaus keine industriellen Anlagen oder sonstigen Einflüsse, die
erhöhte Belastungen mit PM2,5 befürchten lassen.
Bewertung
Die Luftqualität in Bonn und die Belastung mit Luftschadstoffen im Stadtgebiet
werden vom LANUV durch die Messstation Auerberg und ModellierungenSeite 2 von 3
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ausreichend erfasst und überwacht. Nach Rücksprache mit dem LANUV ist
davon auszugehen, dass ein Antrag auf Errichtung einer weiteren Messstation
im Stadtgebiet nicht berücksichtigt werden wird.
Aufgrund der oben dargestellten Informationen, ist auch davon auszugehen,
dass der Immissionsgrenzwert für Feinstaub PM2,5 in Bonn sicher eingehalten
wird. Ein Antrag auf Erweiterung der bestehenden Messstation um die
Ermittlung von PM2,5 wird daher ebenfalls voraussichtlich nicht berücksichtigt
werden.
Beschlussvorschlag für Bürgerausschuss:
Aufgrund der dargestellten Situation und absehbaren Entwicklung der
Feinstaubkonzentration in Bonn empfiehlt die Verwaltung den Antrag
abzulehnen. Die Antragstellende soll entsprechend den Ausführungen in der
Stellungnahme der Verwaltung über die für die ablehnende Entscheidung
maßgeblichen Gründe informiert werden. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO
NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren
zum Abschluss gebracht.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 05:43 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de