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210251 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Bitte um einen Antrag der Stadt Bonn bei der LANUV auf Feinstaubmessung PM 2,5 in Bonn und auf Einrichtung einer weiteren stationären Dauermessstation — zum Gesundheitsschutz der Bonner Bevölkerung

Nummer
210251
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
15.03.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 15.03.2021
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 25.11.2021

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 25.11.2021 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 02.06.2021 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 139,2 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 210251-03 Mitteilung zum Bürgerantrag: Bitte um einen Antrag der Stadt Bonn bei der LANUV auf Feinstaubmessung PM 2,5 in Bonn und auf Einrichtung einer weiteren stationären Dauermessstation — zum Gesundheitsschutz der Bonner Bevölkerung
  2. 210251-01 ST Bürgerantrag: Bitte um einen Antrag der Stadt Bonn bei der LANUV auf Feinstaubmessung PM 2,5 in Bonn und auf Einrichtung einer weiteren stationären Dauermessstation — zum Gesundheitsschutz der Bonner Bevölkerung
  3. 210251-02 AA Bürgerantrag: Bitte um einen Antrag der Stadt Bonn bei der LANUV auf Feinstaubmessung PM 2,5 in Bonn und auf Einrichtung einer weiteren stationären Dauermessstation — zum Gesundheitsschutz der Bonner Bevölkerung Antrag zur Vorlage 210251

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Text anzeigen (6.091 Zeichen)
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
210251
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte
Dezernat:
Dez. OB
10.03.2021
Bürgerantrag: Bitte um einen Antrag der Stadt Bonn
bei der LANUV auf Feinstaubmessung PM 2,5 in
Bonn und auf Einrichtung einer weiteren
stationären Dauermessstation — zum
Gesundheitsschutz der Bonner Bevölkerung
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
14.04.2021 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag thematisiert den Wunsch nach weiteren Messkapazitäten und eine
entsprechende Antragstellung der Stadt bei der LANUV sowie die Einrichtung
einer zusätzlichen Messstation in Bonn.
Einzelheiten zu den Antragsinhalten und zur Begründung ergeben sich aus
dem beigefügten Bürgerantrag Online.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 4

Bürgerantrag Online
Datum
10.03.2021
Anrede
Frau
Herr
ohne Anrede
Vorname Nachname
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Telefon E-Mail
Betreff
Bitte um einen Antrag der Stadt Bonn bei der LANUV auf Feinstaubmessung PM 2,5 in Bonn und auf Einrichtung
einer weiteren stationären Dauermessstation — zum Gesundheitsschutz der Bonner Bevölkerung
Seite 1 von4
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002
ID=KFAS_0011_000022
cmrJP55Tf
1100..0033..2211 1177::4466Seite 2 von 4

Ihr Antrag
Bitte um einen Antrag der Stadt Bonn bei der LANUV auf Feinstaubmessung PM 2,5 in Bonn und auf Einrichtung
einer weiteren stationären Dauermessstation — zum Gesundheitsschutz der Bonner Bevölkerung
Wiederholt hat mir die LANUV (zuletzt am 20.01.2021) mitgeteilt, dass sog. weitere Messkapazitäten zur
Verfügung stehen und „im Rahmen der Messplanung im Herbst des Vorjahres verteilt“ werden. „Basis dafür sind
die beim LANUV eingegangenen Messwünsche der Bezirksregierung, Kreise und Kommunen sowie des
Umweltministeriums.“
Die LANUV empfiehlt mir deshalb, mich mit meinem Messwunsch an die Stadt Bonn zu wenden, „da wir nur so
ihren Messwunsch in unserer Messplanung berücksichtigen können“.
Die LANUV weist auf ihrer Homepage selbst darauf hin, dass es sich bei PM 2,5 um einen „alveolengängigen bzw.
lungengängigen Staub“ handelt. „Eine zunehmende Zahl von epidemiologischen Studien zeigt klarere
Assoziationen zwischen der Exposition gegenüber PM2,5 und schädlichen Gesundheitseffekten, woraus sich
ergibt, dass PM2,5 (oder PM2,5-Komponenten) gesundheitlich relevanter ist als PM10. Dies wird durch
entsprechende Erkenntnisse aus toxikologischen Untersuchungen gestützt.“
https://www.lanuv.nrw.de/umwelt/umweltmedizin/wirkungen-von-luftschadstoffen/schadstoffe/feinstaub-pm10
Siehe auch:
https://www.lanuv.nrw.de/fileadmin/lanuv/gesundheit/schadstoffe/gesundheitliche_wirkungen.pdf
Das LUQS-Messnetz NRW erhebt Daten zur Staubklasse PM 2,5 mithilfe von 24 Messstationen.
https://www.lanuv.nrw.de/umwelt/luft/immissionen/aktuelle-luftqualitaet/partikel-pm25-feinstaub
Dortmund und Essen verfügen sogar über jeweils zwei Messstationen, die PM 2,5 darstellen.
Die Stadt Bonn mit ca. 330000 Einwohnern wird nicht berücksichtigt.
Die Hintergrundmessstation der LANUV in Bonn-Auerberg „An der Josefshöhe“ ermittelt lediglich die größeren
Staubpartikel der Klasse PM 10. „An der Josefshöhe“ lag der Höchstwert zu PM 10 in den letzten 4 Wochen
(10.02.2021 bis 10.03.2021) bei 82 μg/m3.
Ich bitte darum (aus Gründen des Gesundheitsschutzes), PM 2,5 in die Luftqualitätsüberwachung der Stadt Bonn
aufzunehmen.
Professor Skowasch (Leiter der Sektion Pneumologie/Bonner Uniklinik) führt aus:
https://www.ciobonn.de/aktuelles/22-aktuelles/news/324-interview-mit-prof-dr-med-dirk-skowasch-leiter-der-
sektion-pneumologie-am-ukb
„Lungen- und Atemwegserkrankungen gehören zu den häufigsten und weiter zunehmenden Erkrankungen,
allen voran die COPD, Lungenkrebs, Asthma bronchiale und Lungenentzündung. Bundesweit stellen diese die
dritthäufigste Todesursache dar ... Epidemiologisch geht man davon aus, dass in Deutschland jährlich 600.000
Lebensjahre durch den Feinstaub verloren gehen.“
Der von der WHO empfohlene Richtwert liegt bei lediglich 10 μg/m3. „Der OECD-Umweltausblick bis 2050
prognostiziert, dass im Jahr 2050 weltweit etwa 3,5 Millionen Menschen an Feinstaub sterben werden. Anfang
des Jahrtausends waren es noch etwas über 1 Million.“
.http://www.oecdbetterlifeindex.org/de/topics/environment-de/
Bonn war Gegenstand eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens zur Luftreinhaltung. Zudem sprechen die
vielen Rekonvaleszenten nach Covid und häufige Inversionswetterlagen in Bonn für die Dringlichkeit der
Maßnahme. Der Schutz von gesundheitlich Vorbelasteten, Senioren und Kindern ist mir wichtig!
Zur besonderen Gefährdung von Kindern siehe unten. Gerne frage ich diesen Kölner Kinderarzt an, ob ihm eine
Vortragsveranstaltung im Ratssaal möglich ist (sobald die Pandemie dies zulässt).
https://www.kaenguru-online.de/themen/gesundheit/feinstaub-und-seine-wirkung-auf-kinder
Ich bitte auch zu prüfen, ob nicht eine zusätzliche Messstation in Bonn eingerichtet werden kann. Es bietet sich
die Bonner Weststadt an.
Städte mit gleicher oder sogar geringerer Bevölkerungszahl verfügen über zwei Messstationen.
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Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 3 von 4

Die Bonner Bevölkerung wird auch insoweit benachteiligt.
Ein Boom bei der Elektromobilität wird wohl leider zu keiner signifikanten Verbesserung der Luftqualität führen.
Laut einer OECD-Studie (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) tragen auch E-Autos
zur Feinstaubbelastung bei. Und je schwerer das Auto, desto höher die Feinstaubbelastung (Stichwort SUV sowie
schwere Akkupakete bei Hybridfahrzeugen und E-Autos). Schwere Fahrzeuge nutzen Fahrbahnen und Reifen
stärker ab.
Die OECD fordert, den Feinstaub-Grenzwert nach unten anzupassen.
https://www.bw24.de/stuttgart/daimler-fahrverbote-feinstaub-elektro-eauto-grenzwert-verbrenner-gewicht-
umwelt-stuttgart-90131083.html
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Datenstand: 02.11.2026, 18:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de