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210250 · Beschlussvorlage

Grüne Zimmer / Grüne Inseln, weiterqualifizierte Maßnahme aus dem Beschluss 200016 – Klimanotstand und Umsetzung Klimamaßnahmen

Nummer
210250
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
24.03.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 01.06.2021 Entscheidung federführend
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 01.09.2021 Kenntnisnahme
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 16.06.2021 Kenntnisnahme
  4. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 18.05.2021 Kenntnisnahme
  5. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 18.05.2021 Kenntnisnahme
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Untergeordnet

  1. 210250-01 AA Grüne Zimmer / Grüne Inseln, weiterqualifizierte Maßnahme aus dem Beschluss 200016 – Klimanotstand und Umsetzung Klimamaßnahmen BBB-Änderungsantrag zur Vorlage 210250

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Beschlussvorlage
öffentlich
210250
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Grüne Zimmer / Grüne Inseln, weiterqualifizierte
Maßnahme aus dem Beschluss 200016 –
Klimanotstand und Umsetzung Klimamaßnahmen
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
21.04.2021 Entscheidung
Bezirksvertretung Bad Godesberg 28.04.2021 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Beuel 28.04.2021 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Bonn 18.05.2021 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Hardtberg 18.05.2021 Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag
1. Die Verwaltung wird damit beauftragt ein Mobiles Grünes Zimmer zum
Start des Förderprogramms Begrünung (DS 201243; DS 202301)
öffentlichkeitswirksam für einen Zeitraum von etwa 4 Wochen auf einem
öffentlich zugänglichen, stark frequentierten sowie versiegelten Platz in
Bonn zu positionieren und zur Bewerbung von Begrünungsmaßnahmen
(am Gebäude) einzusetzen. Sobald der Start des Förderprogramms
feststeht, wird die Verwaltung einen geeigneten Zeitraum benennen und
einen passenden und verfügbaren Standort (z.B. Münsterplatz oder
Marktplatz) ermitteln.
2. Die Verwaltung wird damit beauftragt, einen Wettbewerb um insgesamt
10 Grüne Inseln auszuloben. Voraussetzung für die Teilnahme am
Wettbewerb ist ein gemeinnütziges Interesse des Bewerbers, die
Bereitschaft zur dauerhaften Pflege einer Grünen Insel (Patenschaft)
sowie das Vorweisen eines geeigneten Standortes (Einverständnis des
Eigentümers, keine Behinderung anderer Nutzungen, Zulässigkeit nach
öffentlich-rechtlichen Vorschriften, Aufwertungspotenzial). Es wird bei
der Auswahl der Gewinner auf eine möglichst gleichmäßige Verteilung
der Grünen Inseln auf die vier Stadtbezirke geachtet. Sollten mehr als
10 geeignete Bewerbungen eingehen, wird die Verwaltung nach dem
Eingangsdatum entscheiden.
3. Von den für den Doppelhaushalt 2021/2022 durch die Verwaltung zur
Finanzierung eines „Grünen Zimmers“ als Maßnahme aus dem
Programm Klimanotstand (DS 200016) angemeldeten 30.000€ sollen
nun abweichend zur ursprünglichen Planung 10.000€ für eine
temporäre (nur ca. 4-wöchige) Installation eines Mobilen Grünen
Zimmers sowie 20.000€ zur Finanzierung von 10 dauerhaft zuSeite 1 von 5

Seite 2
installierenden Grünen Inseln, die über einen Wettbewerb vergeben
werden, verwendet werden.
4. Die Verwaltung informiert nach Durchführung des Wettbewerbs zu den
Grünen Inseln gesondert über dessen Nachfrage sowie die getroffene
Auswahlentscheidung.
Begründung
Gerade die Innenstadtbereiche von Bonn sind oft stark versiegelt, dicht bebaut
und dementsprechend stark bioklimatisch belastet. Verschiedene Gründe z.B.
temporäre Nutzungen wie Märkte oder Ver-/Entsorgungsleitungen im
Untergrund versagen jedoch häufig die Möglichkeit Flächen entsiegeln und
begrünen zu können, sodass nur mobiles Grün eine Option darstellt. Einzelne
mobile Grünelemente ohne Bodenanschluss erwirken zwar nur punktuelle und
eher marginale ökologische oder stadtklimatisch günstige Wirkungen, jedoch
können Sie gerade in stark versiegelten Lagen Botschafter für die Stadtnatur
bzw. für ökologische und gestalterische Möglichkeiten grüner Infrastruktur sein
und für mehr Begrünung von Flächen und Gebäuden werben.
Mobile „Grüne Zimmer“: Dem Vorbild der Stadt Ludwigsburg sind mittlerweile
viele weitere Städte wie Frankfurt a.M., Koblenz oder Münster gefolgt und
haben „Grüne Zimmer“ – teils für eine temporäre Aktion, teils dauerhaft -
öffentlichkeitswirksam im stark frequentierten öffentlichen Bereich aufgestellt.
Das zentrale Element der „Grünen Zimmer“ ist eine 2 m hohe, freistehende
Grünwand mit darüber angeordnetem begrüntem Spalierdach. Diese ist auf
einem speziellen Abrollcontainer montiert, der als Wasserreservoir und
Sitzfläche dient. Die Verwaltung hält den Einsatz eines mobilen „Grünen
Zimmers“ insbesondere im Zusammenhang mit dem voraussichtlich ab
Sommer 2021 startenden Beratungs- und Förderprogramm Begrünung für
einen geeigneten und wirksamen Werbeträger.
Die Mobilen „Grünen Zimmer“ werden zur Miete für 1.600€ / Woche angeboten.
Hinzu addieren sich je nach Anfahrtslänge 500 - 1.500€ für den Transport und
450€ für individuell gefertigte Informationstafeln. Die „Grünen Zimmer“ werden
im Rahmen der Miete als Komplettpaket mit Lieferung, Auf-/Abbau,
Bepflanzung, automatischer Bewässerung und Düngung, solarbetriebener
Wasserpumpe, Pflege, Versicherung und Monitoring/Videoüberwachung
angeboten. Durch die Verwaltung ist die Genehmigung des
Aufstellungsstandortes sowie die Befüllung des Wassertanks (etwa 14-tägig)
sicherzustellen.Seite 2 von 5

Seite 3
Abbildung 1: Beispiel eines "Mobilen Grünen Zimmers®“
Grüne Inseln: Die AG Grüne Infrastruktur der Uni Bonn ist der Ideengeber und
Pionier der Installation sogenannter „Grüner Inseln“ - einem Ensemble aus
Sitzgelegenheiten und Hochbeeten. 2019 wurde eine erste „Grüne Insel“ für
einige Monate auf dem Münsterplatz aufgestellt. In Kooperation mit dem Wila
(Wissenschaftsladen Bonn) -bzw. ermöglicht durch eine über den WiLa
beantragte Förderung beim Rat für nachhaltige Entwicklung - konnten 20
weitere „Grüne Inseln“ im Stadtgebiet realisiert werden. Am Beispiel der bereits
in Bonn vorhandenen „Grünen Inseln“ konnte beobachtet werden, wie sich
diese schnell zu beliebten Verweilorten entwickelten, Aufmerksamkeit für Grün
in der Stadt schafften und die Nachfrage nach weiteren „Grünen Inseln“ im
Stadtgebiet auslösten. Vandalismusschäden mussten bislang nur wenige
festgestellt werden und beschränkten sich im Wesentlichen auf kleinere
Müllentsorgungen oder die Beschriftung der Holzelemente, welche durch die
Paten behoben werden konnten/könnten.Seite 3 von 5

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Abbildung 2: Grüne Insel mit Vertretern der AG Grüne Infrastruktur; Motiv aus der städtischen
Klimaschutzkampagne „Neu denken. Einfach handeln. Gemeinsam fürs Klima.“© Kolja
Matzke/Bundesstadt Bonn
Die aktuellen Beschlüsse „Grüne Inseln für Hardtberg (DS 191112)" und
"Grüne Inseln für Bad Godesberg (DS 191058)" sowie der Bürgerantrag "Grüne
Inseln für Beethoven 2020 (DS 190150)" fordern die Verwaltung auf Basis der
bislang guten Erfahrungen mit den Grünen Inseln auf, die Aufstellung weiterer
solcher Inseln zu befördern. Keiner der gefassten Beschlüsse beinhaltete
jedoch die Bereitstellung von Finanzmitteln.
Die Grünen Inseln kosten nach Aussage der AG Grüne Infrastruktur bzw. des
WiLa Bonn jeweils ca. 2.000€ in der bislang im Stadtgebiet realisierten
Ausführungsart. Sie gehen in das Eigentum der Pflegepaten über, die Pflege-
und Instandhaltungskosten müssen durch den Pflegepaten selbst geleistet bzw.
organisiert werden.
In Anbetracht der angespannten Haushaltslage schlägt die Verwaltung vor, die
bereits für den Doppelhaushalt 2021/2022 angemeldeten Mittel i.H.v. 30.000€
wie unter 3. dargestellt einzusetzen. Ursprünglich war es im Rahmen der
Maßnahme angedacht, ein „Grünes Zimmer“ für ca. 3 Monate über 2-3 Bonner
Plätze touren zu lassen. Mit dem angepassten Beschlussvorschlag der
Verwaltung würden die Kosten nun nur zu 1/3 auf eine temporäre Installation
zur wirksamen Bewerbung des Förderprogramms Begrünung mittels einesSeite 4 von 5

Seite 5
Grünen Zimmers und zu 2/3 auf die Finanzierung von 10 dauerhaft im
gemeinnützigen Interesse zu installierenden Grünen Inseln entfallen.
Die Maßnahmen werden erst nach Genehmigung der Haushaltssatzung durch
die Bezirksregierung Köln umgesetzt, da das Projekt nicht unter die
Regelungen des § 82 GO NRW zur vorläufigen Haushaltsführung fällt.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
14.03 Umweltvorsorge und -planung 14.03.01 Umweltvorsorge und -planung
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
20.000 €
10.000 €
156001403/721000
156001403/741000
2021
2021
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
30.000 €
Anlage/n
KeineSeite 5 von 5

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Datenstand: 02.11.2026, 18:41 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de