210249-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Rückbau Containeranlage Reuterpark
Kerndaten
- Nummer
- 210249-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 09.04.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 210249-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: Bürgerantrag: Rückbau Containeranlage Reuterpark Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 02.06.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Der Bürgerantrag hat folgenden Wortlaut: Die Verwaltung wird gebeten, 1. ihre Pläne zum fristgerechten Rückbau 2. die rechtlichen Auswirkungen einer Weiternutzung ohne Baugenehmigung 3. die rechtlichen Grundlagen zur Nutzung als Ersatzraum für Schulsanierungsmaßnahmen darzulegen. Hierzu teilt die Verwaltung Folgendes mit: Zu 1.: Es ist beabsichtigt, mit dem Rückbau der Container ab Mitte Mai zu beginnen. Die Container werden inklusive der Streifenfundamente und Pflasterflächen rückgebaut. Zu 2.:Seite 1 von 3 Seite 2 Die Baugenehmigung für die Containeranlage Reuterpark ist zwischenzeitlich abgelaufen. Die Baugenehmigung basierte auf der Sonderregelung des § 246 BauGB, wonach für die Errichtung mobiler Unterkünfte für Flüchtlinge oder Asylbegehrende für längstens drei Jahre eine befristete Baugenehmigung erteilt werden konnte. Für die in Rede stehende Containeranlage wurde am 15.09.2016 die Baugenehmigung erteilt, die abschließende Fertigstellung wurde am 07.03.2018 bescheinigt. Ab diesem Zeitpunkt errechnet sich die Befristung. Somit ist die Nutzung am 07.03.2021 abgelaufen. Aus baurechtlicher Sicht ist die Anlage daher abzubauen. Nach Einschätzung der Fachverwaltung soll die Containeranlage bis Mai 2021 freigezogen werden. Zu 3.: Es ist nicht möglich, die Flüchtlingsunterkünfte als Ersatzraum für Schulsanierungsmaßnahmen zu nutzen, da diese dafür nicht geeignet sind. Es ist aber abzusehen, dass für die Erweiterung im Zuge der Rückkehr zu G9 und Ersatz der Turnhalle am Clara-Schumann-Gymnasium Ausweichflächen notwendig werden. Eine ortsnahe provisorische Unterbringung im Reuterpark ist noch zu prüfen. Beschlussvorschlag für Bürgerausschuss: Der Bürgerantrag ist mit der Stellungnahme der Verwaltung erledigt, die Antragstellenden werden entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung erledigt. Das formelle Verfahren nach § 24 GO NRW ist mit diesem Votum abgeschlossen. Anlage/nSeite 2 von 3 Seite 3 KeineSeite 3 von 3
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