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210245 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Umwandlung der Liestraße in eine Zufahrts-/Anliegerstraße für Geislar zur Entlastung der angrenzenden Stadtteile Vilich-Rheindorf/Vilich von Durchfahrtsverkehr

Nummer
210245
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
15.03.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 15.03.2021
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 31.08.2022

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 31.08.2022 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 626,7 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 210245-02 ST Umwandlung der Liestraße in eine Zufahrts-/Anliegerstraße für Geislar zur Entlastung der angrenzenden Stadtteile Vilich-Rheindorf/Vilich von Durchfahrtsverkehr
  2. 210245-01 ST Bürgerantrag: Umwandlung der Liestraße in eine Zufahrts-/Anliegerstraße für Geislar zur Entlastung der angrenzenden Stadtteile Vilich-Rheindorf/Vilich von Durchfahrtsverkehr

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
210245
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte
Dezernat:
Dez. OB
01.03.2021
Bürgerantrag: Umwandlung der Liestraße in eine
Zufahrts-/Anliegerstraße für Geislar zur Entlastung
der angrenzenden Stadtteile Vilich-Rheindorf/Vilich
von Durchfahrtsverkehr
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 28.04.2021 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag beinhaltet den Wunsch nach Umwandlung der Liestraße in eine
Zufahrts-/Anliegerstraße für Geislar zur Entlastung der angrenzenden Stadtteile
Vilich-Rheindorf/Vilich von Durchfahrtsverkehr.
Einzelheiten zu den Antragsinhalten und zur Begründung ergeben sich aus
beigefügtem Bürgerantrag.
Die Verwaltung wird der Stellungnahme offizielle Pläne und ggf. aussagekräfti-
ge Fotos beifügen.
Von der Einstellung der vom Antragstellenden aufgeführten Anlagen wurde
abgesehen, ggf. erfolgt nach Klärung der urheberrechtlichen Fragen eine Bei-
fügung zu Stellungnahme.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 3

Bürgerantrag: Umwandlung der Liestraße in eine Zufahrts-/Anliegerstraße für
Geislar zur Entlastung der angrenzenden Stadtteile Vilich-Rheindorf/Vilich
von Durchfahrtsverkehr
Begründung/Problembeschreibung:
Mit der Ausweisung ehemals unter Naturschutz stehender Flächen als Gebiete zur Wohnbebauung in
Geislar-West hat die Bevölkerungszahl in Geislar deutlich zugenommen. Damit einher geht eine
gestiegene Verkehrs- und Lärmbelastung für die südlich von Geislar gelegenen Stadtteile Vilich-
Rheindorf/Vilich, da die einzige Zu- und Abfahrtsstrecke Richtung Süden/Südwesten/Westen durch
diese Stadtteile verläuft (Vgl. Anlage 1, Kartenausschnitt mit Zufahrten nach Geislar Nord/Süd). Dies
wurde in der Planungsphase für das Neubaugebiet Geislar-West auch explizit so vorgesehen (Vgl.
Anlage 2, Bebauungsplan Nr. 7925-22, II. Entwurf, Abschnitt 2.3.1. Äußere Erschließung, Fassung vom
25.06.2009):
Inzwischen ist jedoch täglich immer mehr zu spüren, was „Haupterschließungsfunktion“ konkret
bedeutet: Die Anwohner der genannten Straßen/Stadtteile zahlen den „Preis“ des
Bevölkerungswachstums in Geislar in Form erhöhter Lärmbelastung durch den deutlich gestiegenen
Verkehr über die einseitige Südanbindung Richtung Bonn, Beuel, Sankt Augustin. Dies ist auf Dauer
weder fair noch akzeptabel.
Während im Geislarer Norden zwei separate Verbindungen zur L16 existieren (Auf der Rötschen,
Meindorfer Str.) und den Verkehr somit nicht nur in zwei Richtungen verteilen, sondern so auch eine
einseitige Belastung bestimmter Anwohner bestmöglich vermieden wird, führt die Südanbindung
durch bestehende Stadtteile, die ohnehin bereits durch eine kontinuierliche Verkehrs- und
Lärmzunahme (Pendlerverkehr, S13-Ausbau, B56, Schienenverkehr, Quartier Am Ledenhof etc.)
extrem belastet sind. (Vgl. Anlage 1, Kartenausschnitt mit Zufahrten nach Geislar Nord/Süd)
Die Südanbindung ist zudem mit Abstand die meistbefahrene Einzelroute. Sie wird täglich in der Zeit
von 6:00-19:00 Uhr von rund 1.500 PKWs genutzt (beide Fahrtrichtungen gesamt), während die zwei
Nordrouten jeweils von rund 900 bzw. 1.000 PKWs genutzt werden (Vgl. Anlage 3, Auszug aus Bericht
zur Verkehrszählung durch die Bürgervereine Geislar und Vilich-Müldorf vom 26.11.2020). Entlastung
könnte eine zusätzliche Anbindung Richtung Süden/Südwesten/Westen schaffen, die die
wachsenden Verkehrsströme bestmöglich um bewohnte und ohnehin belastete Gebiete herum und
auf Hauptverkehrsstraßen ohne direkte Anwohner lenkt. Mit der Liestraße existiert diese alternative
Anbindung bereits, darf aber bisher nicht durch den motorisierten PKW-Verkehr genutzt werden
(Vgl. Anlage 4, Kartenausschnitt zur Liestraße).Seite 2 von 3

Lösungsvorschlag/Argumente:
Vorgeschlagen wird daher, die Liestraße im Rahmen eines verbesserten Verkehrskonzeptes als
alternative Süd-/Westanbindung nach Geislar zu öffnen und ggf. entsprechend auszubauen, um die
durch den Durchfahrtsverkehr aus/Richtung Geislar verursachte Verkehrsmehrbelastung für Vilich-
Rheindorf/Vilich zu vermindern. Folgende Argumente sprechen dafür:
1. Das östlich von der Niederkasseler Str. gelegene Teilstück der Liestraße führt ab Geislar durch
unbebaute Landschaftsflächen, gesäumt von Feldern, und mündet direkt in die Niederkasseler
Str., die ohnehin als stark befahrene Nord-Süd-Hauptachse fungiert (Vgl. Anlage 5, Fotos). Um
eine Befahrbarkeit der Liestraße in beide Richtungen zu ermöglichen, wäre die Einrichtung einer
zweiten Fahrspur durch Verbreiterung der Straße wünschenswert. Noch zu klären wäre dann, ob
die dafür notwendigen, an die Liestraße angrenzenden Flächen der Stadt Bonn gehören. Ist dies
nicht der Fall, wäre zumindest die Ausweisung der vorhandenen einspurigen Straße als
Einbahnstraße von Geislar in Richtung Niederkasseler Str. eine schnell umzusetzende und
kostengünstige Minimallösung, die in einer Richtung für Entlastung der bisherigen Südanbindung
sorgen könnte.
2. Der An- und Abfahrtsverkehr über die Liestraße nach Geislar erzeugt keine zusätzliche
Lärmbelastung für Anwohner in Geislar oder anderer Stadtteile, sondern vermindert diese
vielfach durch eine bessere Streuung/Lenkung des Verkehrs. Die alternative Route über die
Liestraße sorgt dabei insbesondere für eine Entlastung der viel befahrenen Route Geislarstraße,
Adelheidisstraße, Stiftsstraße in Richtung Süden/Süd-Westen sowie kürzere Fahrtzeiten
von/nach Geislar aus/nach Südwesten/Westen. Um Durchfahrts- und Pendlerverkehr zu
verhindern, ist eine Ausweisung der Liestraße als Tempo-30-Anliegerstraße sinnvoll.
3. Die Liestraße liegt zwar in einem Landschaftsschutzgebiet, allerdings hat dies keine zwingend
verhindernde Wirkung auf eine mögliche Nutzung als Zufahrtsroute. Laut Bundesamt für
Naturschutz beinhalten die meisten Landschaftsschutzgebiete kaum Einschränkungen in der
Nutzung oder Zugänglichkeit, da lediglich der Gesamtcharakter des Gebietes erhalten werden
soll. Verboten sind deshalb insbesondere Handlungen, die den Gesamtcharakter des Gebietes
verändern. Dies wäre hier nicht der Fall. So ist weder bei einer Nutzungsfreigabe noch bei einem
Ausbau in Form einer Verbreiterung auf zwei Spuren eine Veränderung der
Landschaftscharakteristik zu erwarten, da die Straße bereits asphaltiert angelegt und damit Teil
des Landschaftsbildes ist.
4. Die Verbindung zur Niederkasseler Str. könnte über eine einfache Vorfahrtsregelung mit
Verkehrsschild Nebenstraße-Hauptstraße geregelt werden („Vorfahrt beachten“-Schild bereits
vorhanden) oder alternativ durch eine verkehrsinduzierte Ampelschaltung mit
Bodenkontaktschleife kombiniert mit einer Fußgängerampel inkl. Anforderungstaste für das
Grünsignal zur Querung über die bereits bestehende Verkehrsinsel. Dies hätte den Nebeneffekt
auch den Verkehr auf der Niederkasseler Str. weiter zu beruhigen und eine sicherere Querung
der viel und oft (zu) schnell befahrenen Niederkasseler Str. für Fußgänger und Radfahrer zu
ermöglichen. Als zusätzlichen Hinweis auf die Verbindung wäre ein entsprechender Wegweiser
zur Einfahrt nach Geislar denkbar und wünschenswert.
5. Die Liestraße wird bereits vereinzelt zur Zu- und Abfahrt durch Anwohner genutzt, obwohl die
Durchfahrt des motorisierten Verkehrs laut Beschilderung nur für landwirtschaftliche Fahrzeuge
genehmigt ist (Vgl. Anlage 3, Auszug aus Bericht zur Verkehrszählung durch die Bürgervereine
Geislar und Vilich-Müldorf vom 26.11.2020).Seite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 19:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de