210245 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Umwandlung der Liestraße in eine Zufahrts-/Anliegerstraße für Geislar zur Entlastung der angrenzenden Stadtteile Vilich-Rheindorf/Vilich von Durchfahrtsverkehr
Kerndaten
- Nummer
- 210245
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 15.03.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 210245 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte Dezernat: Dez. OB 01.03.2021 Bürgerantrag: Umwandlung der Liestraße in eine Zufahrts-/Anliegerstraße für Geislar zur Entlastung der angrenzenden Stadtteile Vilich-Rheindorf/Vilich von Durchfahrtsverkehr Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 28.04.2021 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag beinhaltet den Wunsch nach Umwandlung der Liestraße in eine Zufahrts-/Anliegerstraße für Geislar zur Entlastung der angrenzenden Stadtteile Vilich-Rheindorf/Vilich von Durchfahrtsverkehr. Einzelheiten zu den Antragsinhalten und zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag. Die Verwaltung wird der Stellungnahme offizielle Pläne und ggf. aussagekräfti- ge Fotos beifügen. Von der Einstellung der vom Antragstellenden aufgeführten Anlagen wurde abgesehen, ggf. erfolgt nach Klärung der urheberrechtlichen Fragen eine Bei- fügung zu Stellungnahme. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 3 Bürgerantrag: Umwandlung der Liestraße in eine Zufahrts-/Anliegerstraße für Geislar zur Entlastung der angrenzenden Stadtteile Vilich-Rheindorf/Vilich von Durchfahrtsverkehr Begründung/Problembeschreibung: Mit der Ausweisung ehemals unter Naturschutz stehender Flächen als Gebiete zur Wohnbebauung in Geislar-West hat die Bevölkerungszahl in Geislar deutlich zugenommen. Damit einher geht eine gestiegene Verkehrs- und Lärmbelastung für die südlich von Geislar gelegenen Stadtteile Vilich- Rheindorf/Vilich, da die einzige Zu- und Abfahrtsstrecke Richtung Süden/Südwesten/Westen durch diese Stadtteile verläuft (Vgl. Anlage 1, Kartenausschnitt mit Zufahrten nach Geislar Nord/Süd). Dies wurde in der Planungsphase für das Neubaugebiet Geislar-West auch explizit so vorgesehen (Vgl. Anlage 2, Bebauungsplan Nr. 7925-22, II. Entwurf, Abschnitt 2.3.1. Äußere Erschließung, Fassung vom 25.06.2009): Inzwischen ist jedoch täglich immer mehr zu spüren, was „Haupterschließungsfunktion“ konkret bedeutet: Die Anwohner der genannten Straßen/Stadtteile zahlen den „Preis“ des Bevölkerungswachstums in Geislar in Form erhöhter Lärmbelastung durch den deutlich gestiegenen Verkehr über die einseitige Südanbindung Richtung Bonn, Beuel, Sankt Augustin. Dies ist auf Dauer weder fair noch akzeptabel. Während im Geislarer Norden zwei separate Verbindungen zur L16 existieren (Auf der Rötschen, Meindorfer Str.) und den Verkehr somit nicht nur in zwei Richtungen verteilen, sondern so auch eine einseitige Belastung bestimmter Anwohner bestmöglich vermieden wird, führt die Südanbindung durch bestehende Stadtteile, die ohnehin bereits durch eine kontinuierliche Verkehrs- und Lärmzunahme (Pendlerverkehr, S13-Ausbau, B56, Schienenverkehr, Quartier Am Ledenhof etc.) extrem belastet sind. (Vgl. Anlage 1, Kartenausschnitt mit Zufahrten nach Geislar Nord/Süd) Die Südanbindung ist zudem mit Abstand die meistbefahrene Einzelroute. Sie wird täglich in der Zeit von 6:00-19:00 Uhr von rund 1.500 PKWs genutzt (beide Fahrtrichtungen gesamt), während die zwei Nordrouten jeweils von rund 900 bzw. 1.000 PKWs genutzt werden (Vgl. Anlage 3, Auszug aus Bericht zur Verkehrszählung durch die Bürgervereine Geislar und Vilich-Müldorf vom 26.11.2020). Entlastung könnte eine zusätzliche Anbindung Richtung Süden/Südwesten/Westen schaffen, die die wachsenden Verkehrsströme bestmöglich um bewohnte und ohnehin belastete Gebiete herum und auf Hauptverkehrsstraßen ohne direkte Anwohner lenkt. Mit der Liestraße existiert diese alternative Anbindung bereits, darf aber bisher nicht durch den motorisierten PKW-Verkehr genutzt werden (Vgl. Anlage 4, Kartenausschnitt zur Liestraße).Seite 2 von 3 Lösungsvorschlag/Argumente: Vorgeschlagen wird daher, die Liestraße im Rahmen eines verbesserten Verkehrskonzeptes als alternative Süd-/Westanbindung nach Geislar zu öffnen und ggf. entsprechend auszubauen, um die durch den Durchfahrtsverkehr aus/Richtung Geislar verursachte Verkehrsmehrbelastung für Vilich- Rheindorf/Vilich zu vermindern. Folgende Argumente sprechen dafür: 1. Das östlich von der Niederkasseler Str. gelegene Teilstück der Liestraße führt ab Geislar durch unbebaute Landschaftsflächen, gesäumt von Feldern, und mündet direkt in die Niederkasseler Str., die ohnehin als stark befahrene Nord-Süd-Hauptachse fungiert (Vgl. Anlage 5, Fotos). Um eine Befahrbarkeit der Liestraße in beide Richtungen zu ermöglichen, wäre die Einrichtung einer zweiten Fahrspur durch Verbreiterung der Straße wünschenswert. Noch zu klären wäre dann, ob die dafür notwendigen, an die Liestraße angrenzenden Flächen der Stadt Bonn gehören. Ist dies nicht der Fall, wäre zumindest die Ausweisung der vorhandenen einspurigen Straße als Einbahnstraße von Geislar in Richtung Niederkasseler Str. eine schnell umzusetzende und kostengünstige Minimallösung, die in einer Richtung für Entlastung der bisherigen Südanbindung sorgen könnte. 2. Der An- und Abfahrtsverkehr über die Liestraße nach Geislar erzeugt keine zusätzliche Lärmbelastung für Anwohner in Geislar oder anderer Stadtteile, sondern vermindert diese vielfach durch eine bessere Streuung/Lenkung des Verkehrs. Die alternative Route über die Liestraße sorgt dabei insbesondere für eine Entlastung der viel befahrenen Route Geislarstraße, Adelheidisstraße, Stiftsstraße in Richtung Süden/Süd-Westen sowie kürzere Fahrtzeiten von/nach Geislar aus/nach Südwesten/Westen. Um Durchfahrts- und Pendlerverkehr zu verhindern, ist eine Ausweisung der Liestraße als Tempo-30-Anliegerstraße sinnvoll. 3. Die Liestraße liegt zwar in einem Landschaftsschutzgebiet, allerdings hat dies keine zwingend verhindernde Wirkung auf eine mögliche Nutzung als Zufahrtsroute. Laut Bundesamt für Naturschutz beinhalten die meisten Landschaftsschutzgebiete kaum Einschränkungen in der Nutzung oder Zugänglichkeit, da lediglich der Gesamtcharakter des Gebietes erhalten werden soll. Verboten sind deshalb insbesondere Handlungen, die den Gesamtcharakter des Gebietes verändern. Dies wäre hier nicht der Fall. So ist weder bei einer Nutzungsfreigabe noch bei einem Ausbau in Form einer Verbreiterung auf zwei Spuren eine Veränderung der Landschaftscharakteristik zu erwarten, da die Straße bereits asphaltiert angelegt und damit Teil des Landschaftsbildes ist. 4. Die Verbindung zur Niederkasseler Str. könnte über eine einfache Vorfahrtsregelung mit Verkehrsschild Nebenstraße-Hauptstraße geregelt werden („Vorfahrt beachten“-Schild bereits vorhanden) oder alternativ durch eine verkehrsinduzierte Ampelschaltung mit Bodenkontaktschleife kombiniert mit einer Fußgängerampel inkl. Anforderungstaste für das Grünsignal zur Querung über die bereits bestehende Verkehrsinsel. Dies hätte den Nebeneffekt auch den Verkehr auf der Niederkasseler Str. weiter zu beruhigen und eine sicherere Querung der viel und oft (zu) schnell befahrenen Niederkasseler Str. für Fußgänger und Radfahrer zu ermöglichen. Als zusätzlichen Hinweis auf die Verbindung wäre ein entsprechender Wegweiser zur Einfahrt nach Geislar denkbar und wünschenswert. 5. Die Liestraße wird bereits vereinzelt zur Zu- und Abfahrt durch Anwohner genutzt, obwohl die Durchfahrt des motorisierten Verkehrs laut Beschilderung nur für landwirtschaftliche Fahrzeuge genehmigt ist (Vgl. Anlage 3, Auszug aus Bericht zur Verkehrszählung durch die Bürgervereine Geislar und Vilich-Müldorf vom 26.11.2020).Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de