210244-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Einstellung der Sammlung von totem Laub aus Hecken oder Straßengrün
Kerndaten
- Nummer
- 210244-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 04.05.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 210244-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Einstellung der Sammlung von totem Laub aus Hecken oder Straßengrün Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 02.06.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Zersetzung von Laub ist ein natürlicher Vorgang, der eine wichtige Rolle in naturnahen Systemen spielt. Der Antrag, das Laub in den Grünanlagen zu belassen, ist daher durchaus nachzuvollziehen. Die städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter lassen daher bei den regelmäßigen Pflegegängen jetzt schon wesentlich mehr Laub in den Sträuchern und Pflanzungen liegen, als noch vor einigen Jahren. Zu berücksichtigen ist aber auch, dass an unterschiedlichen Standorten - je nach Zahl der Bäume - unterschiedlich viel Laub anfällt und dass - je nach Baumart - das Laub unterschiedlich schnell zersetzt wird. Dadurch kann es in bestimmten Bereichen dazu kommen, dass das Laub sehr hoch liegt und bei Windstößen auf Wege und Flächen außerhalb von Pflanzungen geweht wird. Dadurch ist es eine erhebliche Zeitersparnis, wenn bei einem Pflegegang nicht nur das Laub von den Wegen und Platzflächen, sondern auch zumindest teilweise aus den Pflanzungen mit entfernt wird. Die Fachverwaltung wird weiterhin darauf achten, dass Pflegeaufwand und Nutzen in einem ausgewogenen Verhältnis stehen und Laub nur dort entfernt wird, wo es tatsächlich geboten erscheint. Die bonnorange AöR teilt Folgendes mit: Zur Verkehrssicherung wird das Laub von verkehrswichtigen Stellen entfernt. Besteht keine Gefährdung der Verkehrssicherung entfernen wir das Laub nicht unverzüglich, sondern erst wenn große Mengen zu einer Behinderung der Verkehrsteilnehmer führen. Sollte es sich um eine Örtlichkeit handeln, die selten gereinigt wird, wird das Laub vorsorglich entfernt. Die Mitarbeiter werden bezüglich des Themas Hecken noch einmal sensibilisiert.Seite 1 von 2 Seite 2 Beschlussvorschlag für Bürgerausschuss: Der Bürgerausschuss nimmt Kenntnis von den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag inhaltlich dadurch für erledigt. Mit diesem Votum ist das formelle in § 24 GO NRW für die Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de