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210244-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Einstellung der Sammlung von totem Laub aus Hecken oder Straßengrün

Nummer
210244-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
04.05.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 02.06.2021 Kenntnisnahme
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  1. 210244 Bürgerantrag: Einstellung der Sammlung von totem Laub aus Hecken oder Straßengrün

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
210244-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Einstellung der Sammlung von totem
Laub aus Hecken oder Straßengrün
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
02.06.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Zersetzung von Laub ist ein natürlicher Vorgang, der eine wichtige Rolle in
naturnahen Systemen spielt. Der Antrag, das Laub in den Grünanlagen zu
belassen, ist daher durchaus nachzuvollziehen.
Die städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter lassen daher bei den
regelmäßigen Pflegegängen jetzt schon wesentlich mehr Laub in den
Sträuchern und Pflanzungen liegen, als noch vor einigen Jahren. Zu
berücksichtigen ist aber auch, dass an unterschiedlichen Standorten - je nach
Zahl der Bäume - unterschiedlich viel Laub anfällt und dass - je nach Baumart -
das Laub unterschiedlich schnell zersetzt wird. Dadurch kann es in bestimmten
Bereichen dazu kommen, dass das Laub sehr hoch liegt und bei Windstößen
auf Wege und Flächen außerhalb von Pflanzungen geweht wird. Dadurch ist es
eine erhebliche Zeitersparnis, wenn bei einem Pflegegang nicht nur das Laub
von den Wegen und Platzflächen, sondern auch zumindest teilweise aus den
Pflanzungen mit entfernt wird.
Die Fachverwaltung wird weiterhin darauf achten, dass Pflegeaufwand und
Nutzen in einem ausgewogenen Verhältnis stehen und Laub nur dort entfernt
wird, wo es tatsächlich geboten erscheint.
Die bonnorange AöR teilt Folgendes mit:
Zur Verkehrssicherung wird das Laub von verkehrswichtigen Stellen entfernt.
Besteht keine Gefährdung der Verkehrssicherung entfernen wir das Laub nicht
unverzüglich, sondern erst wenn große Mengen zu einer Behinderung der
Verkehrsteilnehmer führen.
Sollte es sich um eine Örtlichkeit handeln, die selten gereinigt wird, wird das
Laub vorsorglich entfernt.
Die Mitarbeiter werden bezüglich des Themas Hecken noch einmal
sensibilisiert.Seite 1 von 2
Seite 2
Beschlussvorschlag für Bürgerausschuss:
Der Bürgerausschuss nimmt Kenntnis von den Ausführungen in der
Stellungnahme der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag inhaltlich dadurch
für erledigt. Mit diesem Votum ist das formelle in § 24 GO NRW für die
Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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